Gratis wohnen nach der Trennung? Warum der Wohnvorteil in der Scheidung den Ehegattenunterhalt kürzen kann
Vier Kinder im Haus, die Trennung läuft, die Kreditraten und Betriebskosten zahlt plötzlich nur noch ein Elternteil – und trotzdem fällt der Ehegattenunterhalt niedriger aus als erwartet. Genau dort beginnt ein Problem, das viele Betroffene erst bemerken, wenn die erste gerichtliche Unterhaltsentscheidung vorliegt: Das weitere Wohnen in der gemeinsamen Eigentumsimmobilie kann als geldwerter Vorteil gewertet werden.
Die Frau bleibt mit den Kindern im Haus – und verliert 180 Euro beim Unterhalt
Die Ehe war zerbrochen, das Scheidungsverfahren bereits anhängig. Die Ehefrau blieb mit den vier Kindern im früheren gemeinsamen Haus wohnen. Das Haus gehörte beiden Ehepartnern je zur Hälfte. Der Mann zog aus und kehrte nicht zurück – nach den Feststellungen auch deshalb, weil er die Kinder nicht zusätzlich belasten wollte. Anträge auf Wegweisung oder ein Besuchsverbot gegen ihn hatten keinen Erfolg.
Ab September 2015 zahlte der Mann keine laufenden Wohnkosten mehr. Betriebskosten und Kreditraten trug die Frau allein. Trotzdem sprach das Gericht ihr nicht den begehrten höheren Unterhalt zu. Vorläufig zugesprochen wurden 606 Euro pro Monat, nicht aber 860 Euro. Der Grund lag nicht in einem Rechenfehler, sondern in einer Anrechnung: Das Gericht bewertete einen Teil des Wohnens im gemeinsamen Haus als Naturalunterhalt. Konkret wurden 180 Euro als fiktive Mietersparnis berücksichtigt.
Warum „gratis wohnen“ juristisch nicht gratis ist
Unterhalt soll den laufenden Lebensbedarf decken. Wer für das Wohnen keine oder nur geringere Mietkosten hat, braucht für denselben …
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.