Scheidungsklage
Scheidungsklage: Wenn die einvernehmliche Scheidung scheitert
Nicht immer gelingt es Ehepaaren, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Manchmal weigert sich ein Ehegatte, einer Scheidung zuzustimmen, oder versucht, überzogene Ansprüche durchzusetzen, die er in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren nicht bekommen würde. In solchen Fällen ist oft eine Scheidungsklage unvermeidlich.
Eine Scheidungsklage muss innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Scheidungsgrundes eingereicht werden. Das Bezirksgericht überprüft dann, ob die Ehe als unheilbar zerrüttet gilt und welcher Ehegatte dafür verantwortlich ist. Eine Klage kann nur dann eingebracht werden, wenn der andere Ehepartner zumindest ein Mitverschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt.
Wann ist eine Scheidungsklage möglich?
Eine Scheidung ist jedoch auch ohne Mitschuld des Ehegatten unter bestimmten Umständen möglich, etwa wenn der andere Ehepartner an einer ekelerregenden oder schweren ansteckenden Krankheit leidet oder wenn die häusliche Gemeinschaft (Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft) seit mindestens drei Jahren aufgehoben ist.
Selbst nach Einreichung einer Klage bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung bestehen. In vielen Fällen kann eine Scheidungsklage den anderen Ehepartner dazu zwingen, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Zudem versuchen Richter häufig, während des Verfahrens eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Tatsächlich endet ein Großteil der Scheidungsklagen letztendlich in einer einvernehmlichen Scheidung.
Scheidungsklage und Folgeverfahren
Wichtig zu wissen ist, dass es bei einer Klage nur um die Frage geht, ob die Ehe unheilbar zerrüttet ist und wer die Verantwortung dafür trägt. Andere zentrale Punkte, wie die Regelung der Obsorge für gemeinsame Kinder oder die Vermögensaufteilung, werden in separaten Verfahren behandelt.
Eine Scheidungsklage kann also dann sinnvoll sein, wenn eine Einigung nicht in Sicht ist, bietet jedoch auch immer noch die Möglichkeit einer gütlichen Einigung während des Prozesses. Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns!
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