Kindesunterhalt

Kindesunterhalt: Das müssen Eltern wissen

Der Kindesunterhalt ist eine zentrale Verpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Beide Elternteile müssen für ihre noch nicht selbst erhaltungsfähigen Kinder finanziell aufkommen. Die Art des Unterhalts richtet sich nach der Familiensituation.

Kindesunterhalt im gemeinsamen Haushalt

Solange die Kinder bei beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt leben, erfolgt der Kindesunterhalt in Form von Naturalunterhalt. Das bedeutet, die Eltern sorgen direkt für das Kind, indem sie Kost und Logis sowie alltägliche Bedürfnisse abdecken.

Kindesunterhalt nach einer Trennung

Trennen sich die Eltern, ändert sich die Art des Kindesunterhalts. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Geldunterhalt. Dieser stellt sicher, dass der andere Elternteil finanziell unterstützt wird, um weiterhin für das Wohl des Kindes zu sorgen.

So wird der Unterhalt berechnet

In Österreich wird der Kindesunterhalt meist über die Prozentsatzmethode berechnet. Dabei richtet sich der Prozentsatz nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes:

  • Kinder 0 bis 8 Jahre: 16%
  • Kinder 9 bis 16 Jahre: 18%
  • Kinder 17 bis 20 Jahre: 20%
  • Kinder über 22 Jahre: 22%

Zum Nettoeinkommen zählen auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Kapitalerträge. Muss ein Elternteil für mehrere Kinder Unterhalt zahlen, reduziert sich der Prozentsatz für jedes weitere Kind um 1%.

Sonderbedarf beim Kindesunterhalt

Zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt können spezielle Kosten, der sogenannte Sonderbedarf, entstehen. Dieser umfasst größere Ausgaben wie Zahnspangen oder einmalige Anschaffungen, die zusätzlich zum normalen Unterhalt bezahlt werden müssen.

Luxusgrenze beim Kindesunterhalt

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil über ein sehr hohes Einkommen verfügt, greift die sogenannte Luxusgrenze. Diese legt fest, dass ab einem bestimmten Einkommensniveau kein zusätzlicher Unterhalt mehr notwendig ist, da dies nicht im Sinne des Kindes ist. Die Luxusgrenze liegt bei etwa dem 2,5- bis 3-fachen des Regelbedarfs eines Kindes, abhängig vom Alter, zwischen rund 450 und 1.250 Euro.

Rückforderung und Verjährung des Kindesunterhalts

Eltern können den Unterhalt bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern. Nach dieser Frist verjähren die Ansprüche. Sobald das Kind volljährig ist, erhält es den Unterhalt direkt. Ab diesem Zeitpunkt können Eltern und Kind die Höhe des Unterhalts individuell vereinbaren.

Zweck des Kindesunterhalts

Der Kindesunterhalt soll ausschließlich dem Wohl des Kindes dienen. Wird nicht der gesamte Betrag für laufende Ausgaben benötigt, ist der Rest für das Kind sicher anzulegen. Mit Volljährigkeit hat das Kind Anspruch auf die Auszahlung des angesparten Betrages.

Unsere Sprechstelle in Wien steht Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Kontaktieren Sie uns

Sprechstelle Wien:

Pichler Rechtsanwalt GmbH
Schwarzenbergstraße 1-3
1010 Wien
Tel: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at