Erstberatung Scheidung Wien
Eine Trennung oder ein familienrechtlicher Konflikt wirft persönliche und finanzielle Fragen auf. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und klären mit Ihnen, welche Ziele Sie erreichen möchten und welche Schritte dafür sinnvoll sind.
In der Erstberatung besprechen wir Ihre Ausgangslage bei Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht oder Vermögensaufteilung. Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten, der wesentlichen Risiken und des weiteren Vorgehens. Bei umfangreichen Unterlagen oder komplexen Vermögensverhältnissen vereinbaren wir die weitere Prüfung mit Ihnen.
Unser Ziel ist eine tragfähige Lösung. Wir begleiten Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen konsequent, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist.
Die Erstberatung kostet 400 Euro inklusive USt. für bis zu eine Stunde, sofern nicht ohnehin eine Beauftragung erfolgt. Diese Regel gilt für Scheidung, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Vermögensaufteilung und sonstige familienrechtliche Angelegenheiten.
Scheidungsverfahren sind grundsätzlich nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt. Auch bei anderen familienrechtlichen Anliegen besteht häufig keine oder nur eingeschränkte Deckung. Eine etwaige Versicherungsleistung rechnen wir auf das Beratungshonorar an. Den verbleibenden Betrag tragen Sie selbst – auch wenn die Versicherung nichts oder nur einen Teil übernimmt. Der Honorarverzicht, den wir Rechtsschutzversicherten in anderen Rechtsgebieten für das Erstgespräch anbieten, gilt im Familienrecht nicht.
Die Kosten einer weiteren Vertretung und eine mögliche Versicherungsdeckung besprechen wir gesondert mit Ihnen.
Das Erstgespräch ist persönlich am Karlsplatz 3 in Wien oder per Videokonferenz möglich. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen, Ihr Ziel und gegebenenfalls laufende Fristen. Teilen Sie uns auch mit, wie wir Sie vertraulich erreichen dürfen.
Ihre Kontaktanfrage ist unverbindlich und kostenfrei; ein Mandat entsteht dadurch noch nicht. Die rechtliche Beratung erfolgt im vereinbarten Termin.
Persönliches Gespräch von Anwalt zu Mandant
oder via Videokonferenz
inkl. USt., sofern nicht ohnehin eine Beauftragung erfolgt