Besuchsrecht

Besuchsrecht für Eltern in Wien: Regelungen und rechtliche Unterstützung

Das Besuchsrecht spielt eine zentrale Rolle, wenn ein Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Hauptwohnsitz hat, regelmäßigen Kontakt mit dem Kind pflegen möchte. Es ermöglicht nicht nur das persönliche Treffen, sondern auch gemeinsame Aktivitäten, die für die Entwicklung und das Wohl des Kindes wichtig sind. In unserer Anwaltskanzlei in Wien bieten wir rechtliche Unterstützung an, um das Besuchsrecht optimal zu gestalten und sicherzustellen, dass es den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.

Besuchsrecht bei einvernehmlicher Scheidung: Beratung und Vereinbarung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ratsam, das Besuchsrecht frühzeitig und detailliert in die Scheidungsvereinbarung aufzunehmen. In Wien ist es zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass Eltern bei minderjährigen Kindern eine verpflichtende Elternberatung absolvieren. Diese Beratung soll den Eltern helfen, die Trennung für die Kinder so stressfrei wie möglich zu gestalten. Der Nachweis über die Teilnahme an dieser Beratung muss spätestens zum Scheidungstermin vorgelegt werden. In dieser Phase kann auch das Besuchsrecht umfassend geregelt werden, einschließlich wöchentlicher Besuchszeiten, Feiertags- und Urlaubsregelungen.

Besuchsrecht im Streitfall: Gerichtliche Schritte und Eilverfahren

Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung des Besuchsrechts kommen, kann jederzeit ein Antrag beim Gericht eingebracht werden. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Eilverfahrens kurzfristig eine Lösung zu finden. Dabei prüft das Gericht individuell, welches Besuchsausmaß und welche Besuchszeiten dem Kindeswohl am besten entsprechen. Es wird stets angestrebt, den Kontakt zwischen dem Elternteil und dem Kind zu fördern, solange dies im Interesse des Kindes ist.

In der Praxis kann das Durchsetzen des Kontakts jedoch schwierig sein, insbesondere wenn ein Elternteil nicht willens ist, die vereinbarten Besuchszeiten wahrzunehmen. Eine erzwungene Verpflichtung wäre oft kontraproduktiv und könnte dem Kindeswohl schaden.

Unsere Anwaltskanzlei in Wien unterstützt Sie bei der Klärung und Durchsetzung des Besuchsrechts, sei es in einvernehmlichen oder strittigen Fällen. Wir begleiten Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess und stehen Ihnen beratend zur Seite, um eine für alle Parteien faire Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung

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