Einvernehmliche Scheidung Wien
Einvernehmliche Scheidung Wien: Schnelle und Kostengünstige Trennung
Einleitung
Eine einvernehmliche Scheidung ist der schnellste und billigste Weg, eine Ehe zu beenden. So können sich Ehepartner ohne lange Gerichtsverfahren und hohe Kosten trennen. In Österreich sind die meisten Scheidungen einvernehmlich. Auch wenn zunächst eine Scheidungsklage eingereicht wurde, kann man zur einvernehmlichen Scheidung wechseln.
Voraussetzungen für eine Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung ist eine (oft) friedliche Art, die Ehe zu beenden. Es gibt einige Bedingungen dafür. Beide Partner müssen einverstanden sein, die Ehe aufzulösen. Sie müssen alle Fragen rund um die Scheidung gemeinsam regeln, wie zum Beispiel die Verteilung des Vermögens oder den Unterhalt für Kinder. Wenn alles geklärt ist, können sie dann beim Gericht die Scheidung beantragen.
Eine Scheidung nach § 55a EheG erfordert, dass die Ehe seit mindestens einem halben Jahr getrennt ist. Beide Ehepartner müssen anerkennen, dass die Ehe unwiderruflich zerrüttet ist. Diese Entscheidung ist sehr persönlich. Beide Ehepartner müssen dazu fähig sein. Ein Erwachsenenvertreter oder ein Gericht können die Entscheidung nicht treffen.
Eheliche Lebensgemeinschaft meint die eheliche Gesinnung. Das Zusammenleben im selben Haushalt ist nicht unbedingt nötig. Die Ehe muss seit mindestens sechs Monaten als unheilbar zerrüttet gelten.
Scheidungsvereinbarung im Detail
Eine Scheidungsvereinbarung regelt die wichtigen Punkte einer Trennung. Sie enthält Vereinbarungen zu Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht. Die Vereinbarung legt fest, wer welche Vermögenswerte wie Haus oder Auto erhält. Auch die Aufteilung von Schulden wird geregelt. Besonders wichtig ist der Unterhalt für Kinder und Ehepartner. Die Höhe und Dauer werden in der Vereinbarung festgelegt. .Ebenso wird das Sorgerecht und das Umgangsrecht bzw Kontaktrecht für die Kinder festgelegt. Wo und wann die Kinder bei welchem Elternteil leben, ist ebenfalls geregelt. Eine Scheidungsvereinbarung ist rechtlich bindend. Sie ersetzt ein gerichtliches Urteil. Deshalb ist es sinnvoll, sie von einem Anwalt prüfen zu lassen. So sind alle Punkte klar und umsetzbar.
Für eine friedliche Scheidung müssen die Eheleute dem Gericht einen schriftlichen Scheidungsvertrag vorlegen. Dieser Vertrag enthält folgende Punkte:
- Betreuung und Obsorge der Kinder: Die Ehegatten müssen sich über die Betreuung und Obsorge ihrer gemeinsamen Kinder einigen. Dies kann sowohl eine gemeinsame als auch eine alleinige Obsorge umfassen. Bei gemeinsamer Obsorge ist festzulegen, in wessen Haushalt das Kind betreut wird.
- Unterhaltspflicht: Eltern müssen für ihre Kinder sorgen. Seit 2013 braucht man dafür keine Gerichtsentscheidung mehr. Verträge über den Kindesunterhalt sind jetzt verbindlich.
- Wechselseitige Unterhaltsansprüche: Die Ehegatten müssen auch ihre gegenseitigen Unterhaltsansprüche klären. Diese Vereinbarung ist rechtlich einem gesetzlichen Unterhalt gleichzusetzen, sofern sie den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessen ist.
- Vermögensrechtliche Ansprüche: Die Ehegatten müssen ihre Finanzangelegenheiten regeln. Dazu gehört die Aufteilung von Ersparnissen und gemeinsamem Besitz. Eine Vereinbarung außerhalb des Gerichts reicht aus, wenn die Aufteilung bereits umgesetzt wurde.
Bescheinigung über Erziehungsberatung
Eine Erziehungsberatungsstelle bietet Unterstützung für Familien. Dort können Eltern und Kinder sprechen, wenn es Probleme gibt. Die Berater helfen dabei, die Situation zu verstehen und Lösungen zu finden. Die Beratung ist vertraulich. Das bedeutet, dass das Gesagte nur mit Erlaubnis weitergegeben wird. Eltern und Kinder können Themen ansprechen, ohne dass andere es erfahren. Die Erziehungsberatung ist ein Angebot, um Familien in schwierigen Situationen zu unterstützen.
Wenn es minderjährige Kinder in der Ehe gibt, müssen die Eltern ein Beratungszertifikat vorlegen. Diese Beratung stellt sicher, dass beide Eltern über die speziellen Bedürfnisse ihrer Kinder in Bezug auf die Scheidung informiert sind. Eine Liste geeigneter Berater ist online verfügbar.
Ablauf und Kosten
Hier finden Sie mehr Informationen zum Ablauf und den Kosten. Der Ablauf ist einfach. Zuerst müssen Sie einige Formalitäten erfüllen. Dann folgt die eigentliche Bearbeitung. Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab. Sie können sich über unsere Website über die Preise informieren. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Ablauf oder Kosten haben.
Die gerichtlichen Scheidungskosten sind aktuell 312 Euro für den Antrag und weitere 312 Euro für den Vergleich. Wenn eine Liegenschaft übertragen wird, steigen die Kosten auf 468 Euro. Dazu kommen die Kosten für die Errichtung der Scheidungsvereinbarung und die anwaltliche Beratung.
Andere Optionen
Falls sich die Ehegatten nicht einig sind, kann keine einvernehmliche Scheidung stattfinden. In diesem Fall ist eine „paktierte Scheidung“ möglich. Dabei wird eine Scheidungsklage eingereicht, und die Gründe werden beiderseits anerkannt. Parallel dazu können Unterhalts- oder Aufteilungsvergleiche geschlossen werden. Zu beachten ist, dass außergerichtliche Vergleiche Gebühren kosten.
Fazit
Die einvernehmliche Scheidung in Wien bietet eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, eine Ehe zu beenden. Klare Regeln machen den Prozess einfacher. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um diesen Prozess reibungslos und fair zu gestalten. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen bestmöglich, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn Sie sich über Scheidungsmöglichkeiten und die Folgen einer Scheidung informieren wollen, können Sie uns hier kontaktieren.
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