Wer zahlt Wohnungskosten nach Todesfall in einer Eigentümerpartnerschaft?

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Wohnungskosten nach Todesfall: Wer zahlt, wenn die Eigentumswohnung plötzlich „allein“ weiterläuft?

Die Beerdigung ist vorbei, das Verlassenschaftsverfahren läuft noch, im Grundbuch steht weiterhin das Ehepaar – und die Wohnungskosten nach Todesfall in einer Eigentümerpartnerschaft laufen weiter, obwohl noch viele Fragen offen sind. Viele Angehörige glauben fälschlicherweise, dass Zahlungsverpflichtungen wie Betriebskosten, Heizkosten oder Rücklagenbeiträge automatisch von der Verlassenschaft des verstorbenen Partners getragen werden. Aber dies entspricht nicht der rechtlichen Situation bei einer Eigentümerpartnerschaft.

In Bezug auf das Scheidungsrecht sind diese Aspekte besonders kritisch. Oftmals ist das gemeinsame Heim nicht nur Vermögen, sondern Lebensmittelpunkt, Krisenherd oder letzter gemeinsamer Anknüpfungspunkt nach einer Trennung. Aber auch nach dem Tod eines Partners laufen die Kosten weiter. Und das kann der Fall sein, selbst wenn das Verlassenschaftsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und der Eintrag im Grundbuch noch nicht aktualisiert wurde.

Zwei Todesfälle, offene Rechnungen und eine naheliegende Annahme, die falsch war

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Warum das Grundbuch hier täuschen kann

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Sofort Eigentümer – aber noch in einer Art Schwebe

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Fragen zum Thema Wohnungskosten nach Todesfall: Unser Rechtsanwalt in Wien klärt auf

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Was der OGH dazu klargestellt hat

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Diese Regeln sollten Ehepaare und Angehörige kennen

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Was jetzt konkret zu tun ist

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FAQ: Fragen zur Regulierung der Wohnungskosten nach Todesfall

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.