Wer zahlt Wohnungskosten nach Todesfall in einer Eigentümerpartnerschaft?

Wohnungskosten nach Todesfall: Wer zahlt, wenn die Eigentumswohnung plötzlich „allein“ weiterläuft?
Die Beerdigung ist vorbei, das Verlassenschaftsverfahren läuft noch, im Grundbuch steht weiterhin das Ehepaar – und die Wohnungskosten nach Todesfall in einer Eigentümerpartnerschaft laufen weiter, obwohl noch viele Fragen offen sind. Viele Angehörige glauben fälschlicherweise, dass Zahlungsverpflichtungen wie Betriebskosten, Heizkosten oder Rücklagenbeiträge automatisch von der Verlassenschaft des verstorbenen Partners getragen werden. Aber dies entspricht nicht der rechtlichen Situation bei einer Eigentümerpartnerschaft.
In Bezug auf das Scheidungsrecht sind diese Aspekte besonders kritisch. Oftmals ist das gemeinsame Heim nicht nur Vermögen, sondern Lebensmittelpunkt, Krisenherd oder letzter gemeinsamer Anknüpfungspunkt nach einer Trennung. Aber auch nach dem Tod eines Partners laufen die Kosten weiter. Und das kann der Fall sein, selbst wenn das Verlassenschaftsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und der Eintrag im Grundbuch noch nicht aktualisiert wurde.
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