
Wohnkredit und Unterhalt: Wann darf eine Kreditrate vom Einkommen abgezogen werden?
Wohnkredit bei Kindesunterhalt: Er hatte die frühere Familienwohnung seiner Ex-Frau und dem gemeinsamen Kind überlassen – trotzdem konnte er viele Jahre später nicht allein mit seiner Kreditrate argumentieren, um weniger Unterhalt zu zahlen.
Die Familienwohnung blieb bei der Mutter – der Vater musste neu anfangen
Nach der Scheidung stand die bisherige Ehewohnung weiterhin der früheren Ehefrau und dem gemeinsamen Kind zur Verfügung. Auch die Einrichtung blieb dort. Der Vater musste sich selbst eine neue Unterkunft suchen und nahm dafür einen Kredit auf. Zusätzlich finanzierte er Möbel.
Seine monatliche Rückzahlung soll nach seinen Angaben 5.000 Schilling betragen haben. Diese Belastung wollte er bei der Berechnung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit berücksichtigt wissen. Sein Argument: Wenn er die alte Wohnung für seine frühere Familie aufgegeben hatte, müsse die Finanzierung seines eigenen Wohnbedarfs sein verfügbares Einkommen vermindern.
Das Anliegen war nicht von vornherein unverständlich. Eine Person, die nach der Scheidung aus der bisherigen Familienwohnung auszieht, braucht weiterhin eine angemessene Unterkunft. Die entscheidende Frage lautete aber: Handelte es sich tatsächlich um notwendige Wohnkosten – und war die konkrete Kreditbelastung noch viele Jahre später nachvollziehbar?
Was der OGH bereits 1995 zu Wohnkredit und Unterhalt sagte
Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Frage in der Entscheidung OGH vom 06.09.1995, 1 Ob 1666/95. Das Urteil ist zwar bereits mehrere Jahrzehnte alt, seine Grundgedanken können auch heute bei Streitigkeiten über Kindesunterhalt und private Kreditbelastungen eine Rolle spielen. Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Der OGH stellte klar: Ein Kredit für eine notwendige und angemessene neue Wohnung muss nicht automatisch ohne Bedeutung bleiben. Überlässt ein Elternteil die bisherige Ehewohnung dem anderen Elternteil und dem Kind, kann die Finanzierung einer eigenen Wohnmöglichkeit grundsätzlich bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.
Damit war aber nicht jede beliebige Kreditrate abzugsfähig. Der Vater musste konkret erklären und belegen, weshalb die Kreditaufnahme notwendig war, warum gerade diese Wohnung angemessen war und weshalb die Rückzahlung nicht bereits früher beendet werden konnte.
Nach Ansicht des Gerichts reichten die damaligen Angaben zu einem hohen Kredit und einer monatlichen Rate von 5.000 Schilling nicht aus. Je länger eine Kreditaufnahme zurückliegt, desto genauer muss der Unterhaltspflichtige die damaligen Umstände darlegen können. Ein bloßer Hinweis auf eine seit Jahren bestehende Rate genügt nicht.
Wohnkredit bei Kindesunterhalt: Welche Kreditraten zählen?
Unterhalt soll die grundlegenden Bedürfnisse des Kindes sichern. Dazu zählen insbesondere Wohnen, Nahrung, Kleidung, Betreuung, Ausbildung und medizinische Versorgung. Eine freiwillig eingegangene oder überhöhte Verschuldung darf deshalb nicht ohne Weiteres dazu führen, dass für das Kind weniger übrig bleibt.
Nach § 231 ABGB haben Eltern nach ihren Kräften zum Unterhalt ihrer Kinder beizutragen. Maßgeblich sind insbesondere das Einkommen, die Lebensverhältnisse und die Bedürfnisse des Kindes. Der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag in der Regel durch die tägliche Pflege und Betreuung; der andere Elternteil erbringt häufig Geldunterhalt. Weitere Informationen finden Sie auch beim Thema Unterhalt.
Eine Kreditrate wird deshalb nicht automatisch wie eine gesetzliche Pflicht vom Einkommen abgezogen. Das Gericht prüft vielmehr, ob die Verschuldung einen nachvollziehbaren, notwendigen und angemessenen Grund hatte. Eine neue Wohnung nach dem Auszug aus der Ehewohnung kann darunterfallen. Ein besonders teures Objekt, umfangreiche Luxusausstattung oder zusätzliche private Anschaffungen sind deutlich kritischer.
Bei Ehegattenunterhalt gelten teilweise andere Regeln. § 66 EheG betrifft unter bestimmten Voraussetzungen den Unterhaltsanspruch des schuldlos geschiedenen Ehegatten. Dabei kann das Verschuldensprinzip eine Rolle spielen. Für den Kindesunterhalt ist die Frage, wer das Scheitern der Ehe verursacht hat, hingegen grundsätzlich nicht entscheidend. Das Kind darf nicht deshalb weniger erhalten, weil die Eltern über die Ursachen der Scheidung streiten.
Die Zeit spielt gegen eine pauschale Erklärung
Der besondere Punkt der Entscheidung liegt in der langen Zeitspanne zwischen Kreditaufnahme und Unterhaltsstreit. Wer eine Finanzierung erst viele Jahre später als Argument gegen eine höhere Unterhaltsleistung verwendet, muss die damalige Situation möglichst vollständig dokumentieren können.
Wichtig können etwa der Kreditvertrag, Zahlungspläne, Kontoauszüge, Miet- oder Kaufunterlagen, Rechnungen für Einrichtungsgegenstände und Nachweise über die damalige Wohnsituation sein. Ebenso kann eine Rolle spielen, ob eine günstigere Wohnung verfügbar gewesen wäre oder ob die Finanzierung neben dem notwendigen Wohnbedarf auch andere Wünsche abgedeckt hat.
Die Beweisführung wird schwieriger, wenn Unterlagen fehlen. Auch eine Umschuldung oder eine Verlängerung der Laufzeit erklärt noch nicht automatisch, weshalb die ursprüngliche Schuld so lange bestehen blieb. Der Unterhaltspflichtige muss die Entwicklung seiner finanziellen Belastung nachvollziehbar machen.
In welchen Situationen wird eine Kreditrate zum Streitpunkt?
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kann die Entscheidung insbesondere in diesen Fällen Bedeutung haben:
- Sie haben die Ehewohnung verlassen: Nach der Scheidung blieb die bisherige Wohnung beim anderen Elternteil und den Kindern. Für Ihre eigene Unterkunft mussten Sie einen Kredit aufnehmen.
- Sie zahlen Kindesunterhalt: Sie möchten geltend machen, dass die monatliche Wohnkreditrate Ihre Leistungsfähigkeit vermindert.
- Der andere Elternteil hat mehrere Kredite: Sie fordern Unterhalt und vermuten, dass private Finanzierungen oder teure Anschaffungen als Begründung für geringere Zahlungen vorgeschoben werden.
- Die Finanzierung liegt lange zurück: Die ursprüngliche Wohnsituation ist nicht mehr leicht nachvollziehbar, während die Kreditrate weiterhin in die Berechnung einfließen soll.
Entscheidend ist stets die Abgrenzung: Diente der Kredit der angemessenen Wohnversorgung oder wurde damit ein höherer Lebensstandard finanziert, der mit der Unterhaltspflicht kollidiert?
Diese Unterlagen können über die Unterhaltshöhe entscheiden
Wer eine Kreditbelastung als einkommensmindernd geltend machen möchte, sollte frühzeitig eine vollständige Dokumentation zusammenstellen:
- Kreditvertrag mit ursprünglicher Darlehenssumme und Verwendungszweck
- Tilgungsplan und aktuelle Bestätigung der Bank
- Nachweise über monatliche Rückzahlungen, Zinsen und sonstige Finanzierungskosten
- Unterlagen zur früheren Ehewohnung und zur eigenen neuen Wohnsituation
- Belege über Kauf, Miete oder notwendige Einrichtung der neuen Wohnung
- Erklärung, weshalb eine andere oder günstigere Wohnmöglichkeit nicht ausreichte
- Unterlagen zu Umschuldungen, Laufzeitverlängerungen und Sondertilgungen
Vermeiden sollten Sie pauschale Aussagen wie „Die Kreditrate muss jedenfalls abgezogen werden“. Ebenso wenig genügt der Hinweis, dass die Wohnung der früheren Familie überlassen wurde. Dieser Umstand kann für die Notwendigkeit einer eigenen Unterkunft sprechen, ersetzt aber nicht die Prüfung der konkreten Kosten.
FAQ: Häufige Fragen zu Kreditraten und Unterhalt
Wird mein Wohnkredit automatisch vom Einkommen abgezogen, wenn ich Kindesunterhalt zahle?
Nein. Eine Kreditrate vermindert die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht automatisch. Das Gericht prüft, ob der Kredit für eine notwendige und angemessene Wohnversorgung aufgenommen wurde. Freiwillige, überhöhte oder überwiegend privaten Zwecken dienende Schulden werden häufig nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt.
Kann ich einen Kredit für meine neue Wohnung nach der Scheidung geltend machen?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn Sie die frühere Ehewohnung dem anderen Elternteil und den Kindern überlassen mussten oder aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiter nutzen konnten. Die neue Wohnung muss angemessen sein. Sie sollten außerdem darlegen können, weshalb die Finanzierung erforderlich war und in welchem Umfang sie tatsächlich der Wohnversorgung diente.
Was passiert, wenn der Kredit schon vor vielen Jahren aufgenommen wurde?
Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an Ihre Erklärung und an die verfügbaren Belege. Sie müssen nicht nur die ursprüngliche Notwendigkeit, sondern auch die lange Rückzahlungsdauer nachvollziehbar machen. Fehlen Unterlagen oder bleibt unklar, weshalb keine frühere Rückzahlung möglich war, kann das Gericht die Kreditrate bei der Unterhaltsberechnung unberücksichtigt lassen.
Kann ich mich gegen hohe Kreditraten des anderen Elternteils wehren?
Ja. Wenn dadurch der Kindesunterhalt reduziert werden soll, können Sie eine genaue Aufschlüsselung der Finanzierung und des Verwendungszwecks verlangen. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Wohnung angemessen ist, ob die Kreditaufnahme tatsächlich notwendig war und ob private Zusatzkosten enthalten sind. Eine bloße Aufstellung monatlicher Raten beantwortet diese Fragen noch nicht.
Unterhalt und Wohnkosten müssen gemeinsam, aber nicht pauschal betrachtet werden
Die Entscheidung OGH vom 06.09.1995, 1 Ob 1666/95 zeigt eine ausgewogene Linie: Wer nach der Scheidung die bisherige Familienwohnung für das Kind und den anderen Elternteil freimacht, darf bei der eigenen Wohnversorgung nicht völlig außer Betracht bleiben. Gleichzeitig schützt die Unterhaltspflicht davor, dass jede selbst gewählte Finanzierung zulasten des Kindes geht.
Wohnkredit bei Kindesunterhalt: Rechtsanwalt Wien
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler bei solchen Fragen insbesondere den Kreditverwendungszweck, die Angemessenheit der Wohnung, die Dauer der Rückzahlung und die Auswirkungen auf den Kindes- oder Ehegattenunterhalt. Gerade bei älteren Finanzierungen entscheidet häufig nicht die Kreditrate allein, sondern die Qualität der dahinterstehenden Nachweise.
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