Alte Kränkungen, spätere Anzeige: Wann zählen alte Vorwürfe in der Scheidungsverschuldung noch?
Vier Wochen im Krankenhaus, eine Krebserkrankung, und der Ehemann kommt nur zweimal vorbei. Jahre später war genau dieses Wegschauen noch biem Scheidungsrecht relevant. Nicht, weil Gerichte alte Geschichten gerne aufwärmen, sondern weil bei der Verschuldensscheidung oft entscheidend ist, was eine Ehe tatsächlich ausgehöhlt hat – und wann sie endgültig zerbrochen war.
Für viele Betroffene ist das überraschend: Manche Vorfälle liegen weit zurück, wurden nie sofort gerichtlich geltend gemacht und scheinen „verjährt“. Gleichzeitig hoffen andere, spätere Eskalationen würden das frühere eigene Verhalten entschärfen. Der Oberste Gerichtshof hat hier eine klare Linie gezogen: Alte Eheverfehlungen können weiterhin Gewicht haben, wenn sie die Ehe damals real belastet haben. Was hingegen nach der endgültigen Zerrüttung passiert, spielt für die Verschuldensabwägung grundsätzlich keine Rolle mehr.
Wann zählt eine Ehe als zerbrochen? Verständnis eines Rechtsanwalt aus Wien
In der Ehe dieses Paares ging es nicht um einen einzigen großen Knall, sondern um viele Jahre der Entfremdung. Die Frau schilderte, dass ihr der Mann bereits 2002 kein Geld mehr gegeben habe. Dazu kam, dass er ihr die Bankomatkarte und den Autoschlüssel wegnahm. Für Außenstehende mögen solche Schritte wie bloße Alltagskonflikte wirken. In einer Ehe können sie aber tief in die persönliche Freiheit, Würde und wirtschaftliche Selbstständigkeit eingreifen.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.