Grundstück geerbt – und plötzlich greift ein altes Vorkaufsrecht? Was bei Scheidung und Vermögensaufteilung jetzt zählt
Ein Todesfall in der Familie, ein Grundstück in der Verlassenschaft – und auf einmal taucht ein Vertrag auf, der einem Dritten den Zugriff zum alten Fixpreis ermöglichen könnte. Genau an dieser Stelle wird aus einer scheinbar klaren Eigentumslage rasch ein rechtliches Risiko, das bei Vorkaufsrechten und Vermögensaufteilung bei Scheidungen erheblichen Einfluss auf Wert, Verkaufsmöglichkeit und Verhandlungsposition haben kann.
Gerade bei Immobilien wird in Trennungssituationen oft zuerst auf Lage, Marktwert und Kreditbelastung geschaut. Übersehen werden dagegen alte vertragliche Rechte: Vorkaufsrechte, Zugriffsrechte, Fixpreisvereinbarungen oder grundbücherlich abgesicherte Belastungen. Sie können darüber entscheiden, ob ein Grundstück frei verwertbar ist – oder ob es im entscheidenden Moment an jemand anderen abgegeben werden muss.
Eine Nachbarin, ein Großvater, eine Enkelin – und ein Satz im Vertrag mit Sprengkraft
Nicht jede Erbschaft ist gleich: Genau diese Nuance entschied den Fall auf Basis von Vorkaufsrechten und Vermögensaufteilung bei Scheidung
Warum das Testament den Unterschied macht: Ein Blick von einem Rechtsanwalt aus Wien
Welche Rolle spielten die Vorinstanzen?
Was hat Vorkaufsrecht und Vermögensaufteilung bei Scheidung zu tun? Sehr viel.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist die Frage nach einem Vorkaufsrecht nicht bloß ein Nebenthema. Im Aufteilungsverfahren nach der Scheidung geht es um den Wert und die tatsächliche Verwertbarkeit von Vermögen. Ein Grundstück, das jederzeit von einem Dritten zum alten Fixpreis beansprucht werden kann, ist wirtschaftlich etwas völlig anderes als ein unbelastetes Grundstück.
Besonders relevant ist das in vier Konstellationen:
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.