Verzeihung Seitensprung Scheidung Österreich erklärt

Scheidungsanwalt in Wien -  Pichler Rechtsanwalt GmbH - beitragsbild-58 Verzeihung Seitensprung Scheidung Österreich erklärt

Scheidung wegen Verschulden: Verzeiht Sex nach dem Seitensprung wirklich alles?

Manchmal gibt es nach einem harten Vertrauensbruch noch ein Gespräch, eine gemeinsame Lösung für Schulden – oder sogar noch einmal Nähe im Bett. Genau dann beginnt in vielen Scheidungsverfahren die heikle Frage zur Scheidung: War das schon Verzeihung? Bei Verzeihung Seitensprung Scheidung Österreich ist die Antwort oft komplizierter, als viele glauben.

Für viele Betroffene ist das überraschend. Die Ehe ist emotional längst erschüttert, organisatorisch aber noch nicht beendet. Man redet wegen der Wohnung, wegen offener Rechnungen, wegen gemeinsamer Verpflichtungen. Vielleicht gibt es sogar einen kurzen Versuch, doch noch irgendwie zueinanderzufinden. Vor Gericht wird daraus dann schnell ein Argument: „Wenn wir noch Kontakt hatten, kann es ja nicht so schlimm gewesen sein.“ So einfach ist es aber nicht. Gerade bei Verzeihung Seitensprung Scheidung Österreich kommt es auf das Gesamtverhalten an.

Wenn aus Kontakt plötzlich ein juristisches Argument wird

In dem Scheidungsverfahren stritten die Ehefrau und der Mann nicht nur über die Zerrüttung der Ehe, sondern vor allem darüber, wessen Verhalten schwerer wiegt. Die beklagte Ehefrau wollte sich darauf berufen, dass auch der andere Ehepartner Fehler gemacht habe. Nach dem Muster: Wenn beide etwas falsch gemacht haben, könne man das doch gegeneinander aufrechnen.

Zusätzlich stand noch ein zweiter Punkt im Raum. Trotz der Vorfälle hatten die Eheleute weiterhin Kontakt. Sie konnten noch miteinander sprechen, es gab sachliche Absprachen, auch finanzielle Themen wie Schulden mussten geregelt werden. Fallweise kam es sogar noch zu Geschlechtsverkehr. Genau daraus entstand die nächste Streitfrage: Bedeutet ein solcher weiterer Kontakt, dass frühere Eheverfehlungen verziehen wurden?

Der Fall zeigt ein sehr reales Trennungsbild. Eine Ehe endet selten von einem Tag auf den anderen mit völligem Schweigen. Viele Paare leben noch eine Zeit lang in einem Zwischenzustand: verletzt, entfremdet, aber noch verbunden durch Alltag, Organisation oder Gewohnheit.

„Du auch“ reicht bei der Verschuldensscheidung nicht

Der Oberste Gerichtshof hat hier eine klare Linie gezogen: Eheverfehlungen werden nicht einfach gegeneinander aufgerechnet. Wer sich gegen den Vorwurf schwerer Eheverfehlungen verteidigt, kann also nicht bloß sagen, der andere habe ebenfalls Fehler gemacht.

Bei einer Scheidung aus Verschulden geht es nicht um ein Punktesystem. Das Gericht prüft, welche Verhaltensweisen zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe geführt haben und wie diese rechtlich zu bewerten sind. Zwei Fehlverhalten heben einander nicht automatisch auf. Das ist für die Praxis wichtig, weil viele Verfahren genau an dieser Stelle emotional eskalieren: Jede Seite bringt neue Vorwürfe, in der Hoffnung, dadurch die eigene Verantwortung zu relativieren.

Eine Ausnahme gibt es nur in engen Grenzen. Wenn das Verhalten eines Ehepartners bloß eine verständliche Reaktion auf das vorangegangene Verhalten des anderen war oder im Vergleich dazu deutlich in den Hintergrund tritt, kann das rechtlich anders zu beurteilen sein. Diese Schwelle ist aber hoch. Nicht jede Kränkung, nicht jede Gegenreaktion und nicht jede Ehekrise fällt darunter.

Verzeihung Seitensprung Scheidung Österreich: Noch reden, Schulden regeln, einmal intim werden

Besonders interessant ist der zweite Teil der Entscheidung. Der OGH hat deutlich gemacht: Bloßer weiterer Kontakt bedeutet noch keine Verzeihung. Das gilt selbst dann, wenn die Eheleute noch miteinander sprechen, gemeinsame Angelegenheiten regeln oder es einzelne sexuelle Begegnungen gab.

Das überrascht viele Menschen. Gerade intime Nähe wird oft als Zeichen gedeutet, dass „eh wieder alles gut“ sei. Juristisch ist die Frage aber strenger. Verzeihung liegt nicht schon dann vor, wenn man nach einer Verletzung nicht sofort jeden Kontakt abbricht. Entscheidend ist vielmehr, ob aus dem gesamten Verhalten klar erkennbar wird, dass der verletzte Ehepartner die frühere Eheverfehlung wirklich nicht mehr als solche ansieht und die Ehe ernsthaft, vorbehaltlos weiterführen will.

Genau dieser Maßstab ist lebensnah. Nach einer Trennung müssen Ex-Partner oft noch zusammenarbeiten. Sie klären Bankfragen, Schulden, Übergaben, Kindertermine oder Wohnungsangelegenheiten. Wer in dieser Phase ein sachliches Gespräch führt, verzichtet damit noch nicht auf seine rechtliche Position im Scheidungsverfahren. Auch bei Verzeihung Seitensprung Scheidung Österreich gilt: Kontakt allein ist keine Versöhnung.

Welche Regeln im Ehegesetz und ABGB dahinterstehen

Für Verschuldensscheidungen ist vor allem § 49 EheG relevant. Diese Bestimmung regelt die Scheidung wegen schuldhafter Eheverfehlung, wenn die Ehe dadurch so tief zerrüttet ist, dass eine dem Wesen der Ehe entsprechende Gemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.

Wichtig ist auch § 60 EheG. Dort geht es um den Schuldausspruch im Urteil, also um die Frage, ob einen Ehepartner das alleinige oder überwiegende Verschulden trifft oder ob beide ein Verschulden an der Zerrüttung tragen.

Bei den allgemeinen ehelichen Pflichten spielt § 90 ABGB eine Rolle. Diese Norm beschreibt die Verpflichtung zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, also insbesondere Beistand, anständigen Umgang und Rücksichtnahme. Verletzungen dieser Pflichten können als Eheverfehlungen relevant werden.

Gerade bei späteren Unterhaltsfragen kann der Schuldausspruch erhebliche Bedeutung bekommen. Wer überwiegend oder allein schuld an der Scheidung ist, steht bei Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt oft deutlich schlechter da als der andere Teil. Mehr dazu auch beim Thema Unterhalt.

Was die Gerichte damit sagen wollten

Der Kern der Entscheidung ist eigentlich sehr menschlich: Nur weil man nach einer Verletzung noch nicht völlig loslassen kann, ist das verletzende Verhalten nicht automatisch vergeben. Vertrauen kann gebrochen sein, obwohl es noch Gespräche gibt. Die Ehe kann innerlich beendet sein, obwohl nach außen noch einzelne Kontakte stattfinden.

Ebenso wichtig ist die andere Aussage: Wer selbst Eheverfehlungen gesetzt hat, kann sich nicht bequem hinter den Fehlern des anderen verstecken. Das Gericht schaut nicht bloß auf Gegenvorwürfe, sondern auf Gewicht, Zusammenhang und Auswirkungen auf die Ehe.

Für wen das in der Praxis besonders wichtig ist – Rechtsanwalt Wien

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Entscheidung vor allem in vier Konstellationen relevant:

  • Nach Untreue oder massiven Kränkungen: Ihr Ehepartner behauptet, Sie hätten durch spätere Gespräche oder Nähe alles verziehen.
  • Bei wechselseitigen Vorwürfen: Die andere Seite verteidigt sich nur mit „Du warst aber auch nicht besser“.
  • Während einer komplizierten Trennungsphase: Sie müssen wegen Wohnung, Schulden oder Kinderbelangen weiter kommunizieren.
  • Vor einer Unterhaltsdiskussion: Der spätere Schuldausspruch kann finanzielle Folgen haben.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt sich in solchen Verfahren immer wieder: Nicht der lauteste Vorwurf entscheidet, sondern die saubere Darstellung des tatsächlichen Geschehens. Zeitliche Abläufe, Nachrichten, Zeugenaussagen und das erkennbare Verhalten nach dem Vertrauensbruch können entscheidend sein. Das gilt besonders bei Verzeihung Seitensprung Scheidung Österreich.

Was Sie jetzt tun sollten – und was besser nicht

  • Vorwürfe konkret festhalten: Schreiben Sie Ereignisse mit Datum, Inhalt und möglichen Belegen auf.
  • Kommunikation bewusst führen: Sachliche Absprachen sind erlaubt, sollten aber nicht den Eindruck einer echten Versöhnung erzeugen, wenn diese nicht gewollt ist.
  • Nicht auf „Gegenschuld“ vertrauen: Eigenes Fehlverhalten verschwindet nicht dadurch, dass auch die andere Seite Fehler gemacht hat.
  • Beweise sichern: Nachrichten, E-Mails, Fotos, Konto-Unterlagen oder Zeugenkontakte können später wichtig werden.
  • Früh rechtlich klären: Gerade wenn trotz Trennung noch Kontakt besteht, sollte die rechtliche Einordnung früh besprochen werden.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach diesem Thema

Gilt Sex nach der Trennung automatisch als Verzeihung?

Nein. Ein einzelner intimer Kontakt bedeutet für sich allein noch keine rechtliche Verzeihung. Entscheidend ist, ob insgesamt erkennbar war, dass die verletzte Person die frühere Eheverfehlung wirklich vergeben und die Ehe vorbehaltlos fortsetzen wollte. Genau daran fehlt es in vielen Fällen.

Kann mein Ehepartner sagen: „Du hast mir doch verziehen, wir haben noch geredet“?

Bloße Gespräche reichen dafür grundsätzlich nicht aus. Das gilt besonders dann, wenn die Kommunikation nur wegen organisatorischer Fragen, Schulden, Wohnung oder Kinderbelangen weitergeführt wurde. Kontakt nach einer Krise ist normal und wird nicht automatisch als Versöhnung gewertet.

Werden Eheverfehlungen bei der Scheidung gegeneinander aufgerechnet?

Nein, nicht einfach schematisch. Das Gericht prüft das Verhalten beider Ehepartner, aber nicht nach dem Prinzip „eins zu eins ausgeglichen“. Nur in Ausnahmefällen kann ein Verhalten als bloße Reaktion auf das Verhalten des anderen in den Hintergrund treten.

Warum ist der Schuldausspruch bei der Scheidung überhaupt so wichtig?

Weil er über den reinen Trennungsakt hinaus Folgen haben kann. Besonders beim Ehegattenunterhalt spielt es oft eine Rolle, wen das überwiegende oder alleinige Verschulden trifft. Deshalb ist die Frage, ob ein Verhalten verziehen wurde oder wie schwer es wiegt, häufig auch finanziell relevant.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.