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Verunstaltungsentschädigung nach Scheidung erklärt

Startseite  •  Aktuelles  •  08.10.2026
Verunstaltungsentschädigung nach Scheidung erklärt

Scheidung nach dem Unfall: Wann sichtbare Narben eine zusätzliche Entschädigung rechtfertigen können

Die Ehe war nicht wegen des Unfalls zerbrochen – trotzdem musste die geschiedene Frau darum kämpfen, dass ihre sichtbaren Narben bei der Schadenersatzforderung berücksichtigt werden. Eine Verunstaltungsentschädigung nach Scheidung kann dabei eine wichtige Rolle spielen.

Die Narbe blieb, die Ehe nicht

Bei einem Verkehrsunfall erlitt eine Frau schwere Verletzungen. Mehrere Operationen waren notwendig. Zurück blieben deutlich sichtbare Narben am Oberschenkel, die ihr äußeres Erscheinungsbild dauerhaft veränderten.

Als der Unfall passierte, war die Frau verheiratet. Später wurde die Ehe geschieden. Die Scheidung hatte keinen Zusammenhang mit dem Unfall und den Verletzungen. Dennoch stellte sich danach eine zusätzliche Frage: Konnten die auffälligen Narben ihre Chancen beeinträchtigen, künftig wieder einen Partner oder eine Partnerin zu finden und neuerlich zu heiraten?

Die Frau verlangte vom Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung nicht nur Ersatz für die unmittelbaren Unfallfolgen. Sie wollte auch berücksichtigt wissen, dass ihr weiteres Leben durch die dauerhafte körperliche Veränderung erschwert sein könnte.

Das Erstgericht sprach ihr dafür eine Entschädigung zu. Die beklagte Seite argumentierte dagegen, dass die Frau am Unfalltag verheiratet gewesen sei. Deshalb könne eine mögliche Beeinträchtigung ihrer Chancen auf eine spätere Heirat keine Rolle spielen. Der Rechtsstreit gelangte schließlich zum Obersten Gerichtshof.

Warum eine spätere Scheidung rechtlich bedeutsam werden kann

Die Entscheidung stammt nicht aus der jüngeren Vergangenheit: Der OGH befasste sich bereits am 09.11.1995, 2 Ob 81/95 mit dieser Frage. Der Gerichtshof stellte klar, dass eine nach dem Unfall erfolgte Scheidung bei der Beurteilung einer sogenannten Verunstaltungsentschädigung berücksichtigt werden muss. Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Entscheidend ist also nicht ausschließlich, wie das Leben der verletzten Person am Unfalltag aussah. Das Gericht darf auch berücksichtigen, wie sich die Lebenssituation bis zum Ende der ersten mündlichen Verhandlung entwickelt hat. Wird eine ursprünglich verheiratete Person danach geschieden, kann sich die Frage einer neuen Partnerschaft oder Ehe wieder real stellen.

Dass die Ehe aus völlig anderen Gründen geschieden wurde, ändert daran grundsätzlich nichts. Die Scheidung muss nicht durch den Unfall, die Narben oder die psychische Belastung verursacht worden sein. Es genügt nicht automatisch für eine Zahlung, aber sie kann den rechtlichen Blick auf mögliche Nachteile im späteren Leben verändern.

Verunstaltungsentschädigung nach Scheidung: Was bedeutet sie?

§ 1326 ABGB ermöglicht eine besondere Entschädigung, wenn eine Person durch eine Verletzung verunstaltet wurde und dadurch ihr berufliches oder sonstiges Fortkommen erschwert werden kann. Gemeint sind dauerhafte Veränderungen des äußeren Erscheinungsbilds, etwa auffällige Narben, sichtbare Bewegungseinschränkungen oder andere bleibende Entstellungen.

Diese Zahlung ist von anderen Schadenersatzpositionen zu unterscheiden. Sie ersetzt nicht die Kosten der medizinischen Behandlung und ist auch nicht dasselbe wie Schmerzengeld. Das Schmerzengeld gleicht körperliche und seelische Schmerzen aus. Die Verunstaltungsentschädigung soll dagegen mögliche Nachteile aus dem veränderten Aussehen für die weitere Lebensführung abdecken.

Eine Verunstaltungsentschädigung nach Scheidung kann insbesondere dann relevant werden, wenn die geschiedene Person durch sichtbare Unfallfolgen bei der Suche nach einer neuen Partnerschaft oder Ehe benachteiligt sein könnte.

Eine Rolle können dabei mehrere Bereiche spielen:

  • erschwerte Chancen im Berufsleben, insbesondere bei Tätigkeiten mit starkem Außenkontakt;
  • Belastungen im sozialen Umfeld;
  • Beeinträchtigungen des Selbstwertgefühls;
  • erschwerte Chancen bei der Partnersuche oder auf eine spätere Eheschließung.

Die Rechtsgrundlage verlangt keine mathematisch genaue Berechnung eines künftigen Schadens. Trotzdem muss die betroffene Person nachvollziehbar darlegen, weshalb die körperliche Veränderung ihr weiteres Fortkommen erschweren kann.

Das Kernargument des OGH: Nicht nur der Unfalltag zählt

Der OGH rückte in seiner Entscheidung von einer rein starren Betrachtung ab. Dass die Frau am Unfalltag verheiratet war, schloss eine spätere Beeinträchtigung ihrer Heiratschancen nicht aus.

Die Lebenssituation eines Menschen kann sich verändern. Eine Ehe kann geschieden werden, eine Partnerschaft kann enden oder eine Person kann nach Jahren wieder aktiv nach einer neuen Beziehung suchen. Wenn zu diesem Zeitpunkt auffällige Unfallfolgen vorhanden sind, dürfen diese bei der rechtlichen Beurteilung nicht einfach ausgeblendet werden.

Die unteren Instanzen hatten der Frau eine Entschädigung zugesprochen beziehungsweise eine solche Möglichkeit bejaht. Die beklagte Seite wollte hingegen allein auf den Zeitpunkt des Unfalls abstellen. Der OGH bestätigte, dass die spätere Scheidung berücksichtigt werden darf. Die genaue Höhe musste jedoch anhand der konkreten Umstände weiter geprüft werden.

Besonders wichtig: Die Frau musste nicht beweisen, dass der Unfall ihre Ehe zerstört hatte. Der mögliche Nachteil lag nicht in der Scheidung selbst. Er bestand vielmehr darin, dass die sichtbaren Verletzungsfolgen ihre Chancen auf eine neue Partnerschaft oder Ehe nach der Scheidung beeinträchtigen konnten.

Eine Scheidung allein bringt noch keinen Anspruch

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass jede geschiedene Person mit einer Narbe automatisch eine Verunstaltungsentschädigung erhält. Erforderlich sind eine erhebliche und dauerhafte körperliche Veränderung sowie ein möglicher Nachteil für das weitere Fortkommen.

Wie stark eine Narbe auffällt, hängt von ihrer Größe, Lage, Farbe und Beschaffenheit ab. Auch das Alter der betroffenen Person, die berufliche Situation und die Auswirkungen im Alltag können eine Rolle spielen. Eine Narbe am Gesicht oder an einer regelmäßig sichtbaren Körperstelle kann anders zu beurteilen sein als eine kaum erkennbare Veränderung.

Das Gericht darf dabei auch allgemeine Lebenserfahrungen einbeziehen. Bei besonders auffälligen Narben ist nicht zwingend ein aufwendiges Beweisverfahren darüber erforderlich, ob andere Menschen diese Veränderung wahrnehmen. Trotzdem bleibt die Höhe der Entschädigung immer eine Einzelfallfrage.

Wann die Entscheidung für Geschiedene besonders wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, können mehrere Zeitpunkte entscheidend sein:

  • Der Unfall ereignete sich während der Ehe: Eine damals bestehende Ehe schließt spätere Nachteile bei einer neuen Partnersuche nicht automatisch aus.
  • Die Scheidung erfolgte erst nach dem Unfall: Dann sollte geprüft werden, ob die veränderte Lebenssituation bei der Schadenersatzforderung berücksichtigt wurde.
  • Die Versicherung bietet nur Schmerzengeld an: Eine dauerhafte Entstellung kann eine eigenständige Schadenersatzposition darstellen.
  • Ein Vergleich soll unterschrieben werden: Vor einer abschließenden Einigung sollte feststehen, ob sämtliche möglichen Folgen der Verletzung erfasst sind.

Der Anspruch richtet sich grundsätzlich gegen die schädigende Person beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung. Er steht nicht in Zusammenhang mit Unterhalt, Obsorge oder der Aufteilung des ehelichen Vermögens. Die Scheidung ist hier vielmehr ein Umstand, der für die Einschätzung des zukünftigen Lebens und möglicher Nachteile Bedeutung gewinnen kann.

Diese Unterlagen sollten Betroffene sichern

  • ärztliche Befunde, Operationsberichte und Entlassungsbriefe;
  • Fotos der Narben aus verschiedenen Zeitpunkten;
  • Dokumentationen über weitere Operationen oder notwendige Behandlungen;
  • Nachweise über berufliche oder soziale Auswirkungen;
  • schriftliche Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung;
  • Unterlagen über die Scheidung und den zeitlichen Ablauf der Ereignisse.

Hilfreich kann auch eine chronologische Darstellung sein: Wann ereignete sich der Unfall? Welche Verletzungen blieben zurück? Wann wurde die Ehe geschieden? Welche beruflichen, sozialen oder persönlichen Situationen haben sich danach ergeben? Je genauer diese Entwicklung nachvollziehbar ist, desto besser lässt sich prüfen, welche Schadenersatzansprüche noch offen sind.

Rechtsanwalt Wien: Schadenersatz nach Unfall und Scheidung prüfen

Eine abschließende Erklärung gegenüber der Versicherung sollte nicht vorschnell abgegeben werden. Gerade wenn die Verletzungsfolgen dauerhaft sind oder die Scheidung erst nach dem Unfall erfolgte, kann eine rechtliche Prüfung verhindern, dass eine mögliche Forderung durch einen zu weit formulierten Vergleich erledigt wird. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Wien berät mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zu Fragen des Scheidungs- und Familienrechts sowie zu den rechtlichen Folgen einer veränderten Lebenssituation.

Häufige Fragen zur Scheidung nach einem Unfall

Bekomme ich wegen einer Scheidung automatisch mehr Schadenersatz?

Nein. Die Scheidung allein löst keinen Anspruch auf eine Verunstaltungsentschädigung aus. Sie kann aber bedeutsam werden, wenn eine dauerhafte körperliche Entstellung die Chancen auf eine neue Partnerschaft oder Eheschließung erschwert. Zusätzlich müssen die Verletzungsfolgen erheblich und dauerhaft sein.

Was gilt, wenn ich beim Unfall noch verheiratet war?

Eine bestehende Ehe am Unfalltag schließt eine spätere Entschädigung nicht automatisch aus. Nach der Entscheidung des OGH kann auch eine spätere Scheidung berücksichtigt werden. Maßgeblich ist, ob die körperliche Veränderung für das weitere Leben einen nachvollziehbaren Nachteil darstellen kann.

Muss ich beweisen, dass meine Ehe wegen der Narben zerbrochen ist?

Nein, das ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Scheidung muss nicht durch den Unfall oder die Narben verursacht worden sein. Es geht vielmehr um die Frage, ob die sichtbaren Verletzungsfolgen nach der Scheidung die Chancen auf eine neue Partnerschaft oder Ehe beeinträchtigen können.

Kann ich neben Schmerzengeld auch eine Verunstaltungsentschädigung verlangen?

Ja, diese Ansprüche verfolgen unterschiedliche Zwecke. Schmerzengeld gleicht Schmerzen und seelische Beeinträchtigungen aus. Die Verunstaltungsentschädigung nach § 1326 ABGB betrifft mögliche Nachteile aus einer dauerhaften Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds. Ob und in welcher Höhe beide Ansprüche bestehen, hängt von den Verletzungen und den konkreten Lebensumständen ab.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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