Verschuldensscheidung trotz eigenem Fehlverhalten

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Trotz eigenem schweren Fehlverhalten scheiden lassen? Was gilt, wenn beide die Ehe zerrüttet haben

Verschuldensscheidung trotz eigenem Fehlverhalten: Sie haben Fehler gemacht, Ihr Ehepartner aber auch — und plötzlich heißt es: „Du kannst die Scheidung gar nicht verlangen, weil du selbst die Ehe ruiniert hast.“ Genau an diesem Punkt wird das Scheidungsrecht für viele überraschend.

Nicht jede Verschuldensscheidung läuft nach dem einfachen Muster „einer ist schuld, der andere nicht“. In vielen Ehen ist die Realität komplizierter: Vorwürfe auf beiden Seiten, lange Spannungen, Rückzug, Kränkungen und irgendwann vielleicht sogar schon eine neue Beziehung. Dann stellt sich eine heikle Frage: Darf ausgerechnet jener Ehepartner die Scheidung begehren, der selbst mehr zur Zerrüttung beigetragen hat?

Die Antwort aus der Rechtsprechung lautet: Ja, das kann möglich sein. Entscheidend ist nicht nur, wer „mehr schuld“ hat, sondern ob auch die andere Seite durch eigenes Verhalten zur Zerrüttung beigetragen hat und erkennbar nicht mehr an der Ehe festhält.

Als aus Streit endgültig Trennung wurde

Ein Mann wollte die Scheidung und warf seiner Frau Eheverfehlungen vor. Die Sache war aber alles andere als eindeutig. Denn auch ihm selbst konnte erhebliches Fehlverhalten vorgehalten werden. Am Ende wurde sein Beitrag zur Zerrüttung sogar als überwiegend beurteilt.

Die Ehefrau hielt ihm deshalb entgegen, dass er sich auf ihre Verfehlungen gar nicht stützen dürfe. Wer selbst der Hauptverursacher des Scheiterns sei, solle aus diesem Scheitern keinen Vorteil ziehen können — so der Gedanke hinter ihrer Argumentation.

Doch die Geschichte endete nicht dort. Auch bei der Frau stellte das Gericht Fehlverhalten fest. Beschrieben wurde unter anderem ein liebloses und desinteressiertes Verhalten gegenüber dem Ehemann. Dazu kam ein besonders wichtiger Umstand: Zum Zeitpunkt, als die Scheidungsklage eingebracht wurde, hatte sie bereits eine neue Beziehung.

Damit verschob sich der Blick des Gerichts. Es ging nicht mehr nur um die Frage, wer mehr falsch gemacht hatte. Es ging um das Gesamtbild einer Ehe, an der erkennbar nicht mehr beide festhalten wollten.

Verschuldensscheidung trotz eigenem Fehlverhalten: „Du bist schuld, also darfst du nicht klagen“ — stimmt das wirklich?

Viele Betroffene gehen davon aus, dass überwiegendes eigenes Verschulden die Scheidungsklage automatisch blockiert. So einfach ist die Lage im österreichischen Scheidungsrecht aber nicht.

Maßgeblich ist § 49 EheG. Diese Bestimmung regelt die Scheidung wegen Verschuldens, wenn die Ehe durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses bzw. unsittliches Verhalten so tief zerrüttet ist, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist. Vereinfacht gesagt: Das Gericht prüft, ob ein Verhalten vorliegt, das die Ehe ernsthaft zerstört hat.

Wichtig ist außerdem § 50 EheG. Diese Regel verhindert unter bestimmten Umständen, dass sich jemand auf die Verfehlungen des anderen stützt, wenn das wegen des eigenen Verhaltens sittlich nicht gerechtfertigt wäre. Dahinter steht ein Fairnessgedanke: Wer selbst massiv gegen die Ehe verstoßen hat, soll nicht automatisch den anderen „zur Verantwortung ziehen“ können.

Diese Sperre greift aber nicht schon deshalb, weil der klagende Ehepartner mehr Schuld trägt. Genau das ist der entscheidende Punkt. Das Gericht schaut auf das Verhalten beider Seiten, auf die Entwicklung der Ehe und darauf, ob der beklagte Ehepartner überhaupt noch ernsthaft an der Ehe festhalten will.

Warum eine neue Partnerschaft vor Gericht so viel Gewicht haben kann

Eine neue Beziehung ist im Scheidungsverfahren nicht bloß ein emotionales Detail. Sie kann rechtlich ein starkes Signal senden. Wer bereits mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verbunden ist, zeigt häufig nach außen, dass die Ehe innerlich bereits beendet wurde.

Das bedeutet nicht, dass eine neue Beziehung automatisch jede Verteidigung gegen eine Scheidung unmöglich macht. Aber sie kann das Argument schwächen, man wolle die Ehe eigentlich erhalten und nur der andere habe sie zerstört.

Genau das war hier wesentlich. Die Ehefrau hatte nicht nur selbst zur Zerrüttung beigetragen. Durch die neue Partnerschaft war aus Sicht des Gerichts auch erkennbar, dass sie nicht mehr an der Ehe festhielt. Damit fiel ein zentrales Argument gegen das Scheidungsbegehren des Mannes weg.

Was das Gericht tatsächlich entschieden hat

Das Gericht ließ die Scheidung zu, obwohl der Mann selbst überwiegend an der Zerrüttung schuld war. Ausschlaggebend war, dass auch die Frau Eheverfehlungen gesetzt hatte und dass ihr Verhalten klar gegen einen ernsthaften Fortsetzungswillen sprach.

Damit wurde das überwiegende Verschulden des Mannes nicht verharmlost. Es blieb rechtlich relevant und wurde beim Verschuldensausspruch berücksichtigt. Der Unterschied liegt an einer anderen Stelle: Überwiegendes Verschulden bedeutet nicht automatisch, dass die Klage unzulässig oder moralisch ausgeschlossen ist.

Anders gesagt: Das Gericht trennt zwischen zwei Ebenen. Erstens, ob eine Scheidung wegen Verschuldens überhaupt ausgesprochen werden kann. Zweitens, wem die Zerrüttung in welchem Ausmaß anzulasten ist. Dass jemand auf der zweiten Ebene schlechter dasteht, nimmt ihm nicht zwingend die Möglichkeit, auf der ersten Ebene erfolgreich zu sein.

Wann dieses Thema für Sie plötzlich sehr praktisch wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in vier Konstellationen relevant:

  • Beiderseitige Vorwürfe: Beide Ehepartner behaupten, der jeweils andere habe die Ehe zerstört.
  • Überwiegendes eigenes Verschulden: Sie befürchten, Ihre eigenen Fehler würden jede Klage von vornherein unmöglich machen.
  • Neue Beziehung des Ehepartners: Die andere Seite lebt bereits emotional oder tatsächlich in einer neuen Partnerschaft.
  • Unterhaltsfragen nach der Scheidung: Die Verschuldensfrage kann Einfluss auf den Ehegattenunterhalt haben und ist daher oft wirtschaftlich besonders wichtig.

Gerade beim Ehegattenunterhalt zeigt sich, warum die Verschuldensfrage nicht bloß symbolisch ist. Wer überwiegend oder allein schuld ist, kann unterhaltsrechtlich deutlich anders stehen als die andere Seite. Deshalb wird in Verfahren oft nicht nur um die Scheidung selbst, sondern um die spätere finanzielle Ausgangslage gestritten. Mehr dazu auch beim Thema Unterhalt.

Was Sie jetzt sichern sollten, bevor Behauptungen verhärten

  • Chronologie erstellen: Schreiben Sie die wichtigsten Ereignisse der letzten Monate oder Jahre in zeitlicher Reihenfolge auf.
  • Nachrichten und Belege sichern: SMS, E-Mails, Chatverläufe, Fotos oder Kalendernotizen können entscheidend sein.
  • Zeugen identifizieren: Überlegen Sie, wer konkrete Wahrnehmungen zu Verhalten, Trennungssituation oder neuer Beziehung machen kann.
  • Nicht nur auf Schuldgrade fixieren: Auch wenn Sie Fehler gemacht haben, ist das Verfahren nicht automatisch verloren. Gerade bei einer Verschuldensscheidung trotz eigenem Fehlverhalten kommt es auf das Gesamtbild an.
  • Keine pauschalen Erklärungen abgeben: Sätze wie „Ich habe nur reagiert“ helfen ohne konkrete Tatsachen meist wenig.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis immer wieder: Bei Verschuldensscheidungen entscheidet selten ein einzelner Vorfall. Entscheidend ist das Gesamtbild der Ehe und wie dieses Bild im Verfahren nachvollziehbar dargestellt und bewiesen werden kann.

Verschuldensscheidung trotz eigenem Fehlverhalten beim Rechtsanwalt Wien richtig einordnen

Ob eine Verschuldensscheidung trotz eigenem Fehlverhalten durchsetzbar ist, hängt stets von den konkreten Umständen ab. Besonders wichtig sind dokumentierte Vorfälle, der zeitliche Ablauf, das Verhalten beider Ehepartner und die Frage, ob noch ein ernsthafter Wille zur Fortsetzung der Ehe besteht.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: Was Betroffene dazu oft googlen

Kann ich in Österreich die Scheidung verlangen, obwohl ich selbst mehr Schuld habe?

Ja, das kann möglich sein. Überwiegendes eigenes Verschulden schließt die Scheidungsklage nicht automatisch aus. Wenn auch der andere Ehepartner zur Zerrüttung beigetragen hat und erkennbar nicht mehr an der Ehe festhält, kann die Scheidung trotzdem ausgesprochen werden.

Verliere ich automatisch, wenn mein Ehepartner sagt, ich habe alles kaputtgemacht?

Nein. Vor Gericht zählen nicht bloße Vorwürfe, sondern feststellbare Tatsachen. Entscheidend ist, welches Verhalten auf beiden Seiten vorlag und ob die Ehe insgesamt unheilbar zerrüttet ist.

Ist eine neue Beziehung während des Scheidungsverfahrens ein Problem?

Sie kann rechtlich sehr bedeutsam sein. Eine neue Partnerschaft kann ein starkes Indiz dafür sein, dass jemand innerlich nicht mehr an der Ehe festhält. Das kann die Beurteilung beeinflussen, ob ein Einwand gegen die Scheidung überhaupt noch stichhaltig ist.

Warum ist die Verschuldensfrage beim Unterhalt so wichtig?

Weil das Verschulden nach der Scheidung Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche haben kann. Wer die Zerrüttung überwiegend verschuldet hat, kann schlechter gestellt sein als der andere Ehepartner. Darum lohnt es sich, die Vorwürfe und Beweise früh sauber aufzubereiten.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.