Verschuldensscheidung: Rolle von Ehebruch und Geldentzug

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Affäre, Familienkonto, Krebsdiagnose: Wann zählt bei der Verschuldensscheidung wirklich das Verschulden?

Drei Tage vor einer Brust-OP von der „Traumfrau“ des eigenen Mannes zu erfahren, ist für viele der Moment, in dem innerlich nichts mehr zu retten ist. Vor Gericht reicht dieses Gefühl allein aber nicht. Bei einer Verschuldensscheidung kommt es darauf an, welche Verfehlung die Ehe tatsächlich zerstört hat, ab wann die Ehe unheilbar zerrüttet war und was sich zu Geld, Affären und Eskalationen überhaupt beweisen lässt.

Genau das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs besonders deutlich: Nicht jeder Ehebruch wiegt automatisch gleich schwer. Nicht jede spätere Entgleisung zählt noch voll. Und auch beim Vorwurf, der andere habe einen vom Familiengeld abgeschnitten, braucht es präzise Feststellungen statt bloßer Vermutungen.

Eine Ehe voller Konflikte – und viele Bruchstellen gleichzeitig

Die Ehefrau und Herr M. lebten mit zwei Kindern über Jahre in einer hochbelasteten Beziehung. Es gab laute Auseinandersetzungen, teils vor den Kindern. Beschimpfungen fielen auf beiden Seiten. Einmal trat Herr M. eine Tür ein, die Frau biss ihm bei einer Eskalation in die Hand. In zugespitzten Situationen wurde wiederholt die Polizei gerufen.

Zur ständigen Unruhe kamen mehrere Affären von Herr M.. Frau M. reagierte mit Eifersucht und Kontrolle. Das vergiftete den Alltag weiter. Gleichzeitig war die Beziehung offenbar schon längere Zeit von Misstrauen, Kränkungen und wechselseitigen Grenzüberschreitungen geprägt.

Auch finanziell brach das Vertrauen weg. Herr M. hob Geld vom Familienkonto ab, um Frau M. nach ihrer Darstellung „abzuschneiden“. Sie eröffnete daraufhin ein eigenes Konto. Was zwischen den Ehegatten zu Kontonutzung, Haushaltsgeld und Verfügungen tatsächlich vereinbart war, blieb jedoch unklar – und genau das wurde rechtlich noch wichtig.

Besonders belastend war die Krankheitsphase beider Seiten. Herr M. erhielt 2016 eine Krebsdiagnose. 2019 erkrankte Frau M. an Brustkrebs. Kurz vor ihrer Operation erzählte er ihr, er habe eine „Traumfrau“ gefunden. Menschlich ist leicht nachvollziehbar, warum Frau M. darin einen massiven Bruch sah. Juristisch stellte sich aber eine feinere Frage: Waren frühere Affären bereits ehezerstörend oder war die Ehe damals aus ihrer Sicht noch nicht an diesem Punkt?

Warum bei Affären nicht nur das „Ob“, sondern das „Wann“ bei der Verschuldensscheidung entscheidet

Bei der Scheidung aus Verschulden ist in Österreich § 49 Ehegesetz zentral. Diese Bestimmung regelt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn ein Ehegatte durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.

Daneben gibt es § 55 EheG. Diese Regel betrifft die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft über längere Zeit und stellt die unheilbare Zerrüttung in den Vordergrund; das Verschulden kann dabei gesondert eine Rolle spielen.

Für Betroffene überraschend ist oft ein Punkt: Ehebruch ist zwar eine gravierende Eheverfehlung, aber nicht automatisch der alleinige Schlüssel zum Verfahren. Entscheidend ist, ob die Affäre die Zerrüttung der Ehe tatsächlich verursacht oder vertieft hat. Wenn frühere Außenbeziehungen zwar bekannt waren, vom anderen Ehepartner aber damals nicht als endgültig ehezerstörend empfunden wurden, können sie bei der Verschuldensabwägung weniger Gewicht haben.

Genau dieser subjektive Blick ist heikel. Es geht nicht bloß darum, wie viele Affären es gab. Es geht darum, welche Bedeutung sie im Verlauf der Ehe wirklich hatten. Wurde weiter gemeinsam gelebt? Wurde versöhnt? Wurde die Beziehung trotz Kränkung fortgesetzt? Oder war ab einem bestimmten Zeitpunkt klar, dass die Ehe innerlich zerbrochen war?

Der OGH bremst: So lässt sich das Verschulden bei der Verschuldensscheidung noch nicht fair aufteilen

Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Sache zur neuerlichen Prüfung zurück. Der Grund war nicht, dass Affären oder finanzielle Maßnahmen unwichtig wären. Das Problem lag vielmehr in widersprüchlichen und unklaren Feststellungen.

Vor allem zwei Punkte waren aus Sicht des Höchstgerichts nicht sauber genug geklärt. Erstens: Welche Affären hatten für die Zerrüttung tatsächlich Bedeutung und wann war die Ehe bereits unheilbar zerstört? Zweitens: Was geschah rund um das Familienkonto genau, mit welcher Absicht und auf welcher tatsächlichen Grundlage?

Das ist juristisch entscheidend, weil Verfehlungen nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung deutlich weniger wiegen. Wenn eine Ehe bereits endgültig gescheitert war, kann eine spätere Affäre noch immer moralisch verletzend sein, für die Verschuldensabwägung aber eine andere Rolle spielen als zu einem Zeitpunkt, an dem die Ehe noch intakt oder zumindest rettbar war.

Ebenso reicht beim Geld nicht der bloße Vorwurf, jemand habe den „Geldhahn zugedreht“. Das Gericht muss feststellen können, welche Konten es gab, wer darüber verfügen durfte, wofür das Geld verwendet wurde und ob ein Ehegatte den anderen tatsächlich unzulässig vom Familienvermögen abgeschnitten hat.

Streit vor den Kindern, Geldentzug, fehlender Beistand: Was Gerichte bei einer Verschuldensscheidung daraus machen

Viele Scheidungsverfahren drehen sich nicht um einen einzigen großen Vorfall, sondern um eine Kette von Verletzungen. Lautstarke Konflikte vor den Kindern können als Eheverfehlung gewertet werden, weil sie die eheliche Gemeinschaft massiv belasten und das Familienleben destabilisieren. Das gilt nicht nur für körperliche Übergriffe, sondern auch für dauernde Demütigungen und Eskalationen.

Fehlender Beistand in Krankheitsphasen kann ebenfalls ins Gewicht fallen. Die eheliche Beistandspflicht ist kein bloß moralischer Appell. Wer den anderen in einer schweren gesundheitlichen Situation demonstrativ alleinlässt oder zusätzlich belastet, riskiert, dass dies in einer Verschuldensabwägung negativ berücksichtigt wird.

Auch finanzielle Machtspiele sind gefährlich. Wer eigenmächtig Geld abzieht, Kontozugänge beschränkt oder den anderen wirtschaftlich unter Druck setzt, schafft damit nicht nur praktischen Stress, sondern unter Umständen auch einen relevanten Vorwurf im Scheidungsverfahren.

Wenn Sie gerade mitten in so einer Trennung stecken

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist die zeitliche Einordnung oft wichtiger als Betroffene zunächst denken. Der Satz „Es war ohnehin schon alles vorbei“ kann strategisch helfen oder schaden – je nachdem, ob Sie Verschulden geltend machen oder sich gegen den Vorwurf schwerer Eheverfehlungen verteidigen müssen.

Besonders relevant ist das in vier Konstellationen:

  • Affären und neue Beziehungen: Der Beginn einer Außenbeziehung kann unterschiedlich bewertet werden, je nachdem, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch lebte oder bereits unheilbar zerrüttet war.
  • Streit um das Familienkonto: Barabhebungen, Sperren, Umbuchungen und neue Einzelkonten sollten lückenlos nachvollziehbar sein.
  • Polizeieinsätze und Eskalationen: Solche Vorfälle hinterlassen Spuren in Akten und werden im Verfahren regelmäßig thematisiert.
  • Krankheit in der Ehe: Wer begleitet hat, organisiert hat oder sich entzogen hat, lässt sich häufig über Nachrichten, Termine und Zeugenaussagen rekonstruieren.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien, sieht Dr. Pichler in der Praxis oft, dass nicht der spektakulärste Vorwurf den Ausschlag gibt, sondern die sauber dokumentierte Chronologie.

Was Sie jetzt sichern sollten, bevor Erinnerungen verschwimmen

  • Zeitleiste anlegen: Notieren Sie wichtige Daten zu Trennung, Affären, Polizeieinsätzen, Krankheiten, Kontoänderungen und Auszügen.
  • Kontobewegungen sichern: Heben Sie Kontoauszüge, Überweisungen, Barabhebungen und Nachrichten zu Geldthemen auf.
  • Kommunikation dokumentieren: E-Mails, SMS, Messenger-Nachrichten und Kalendernotizen können später den Unterschied machen.
  • Kinder aus Konflikten heraushalten: Neue Eskalationen vor den Kindern verschlechtern die Lage meist in mehrfacher Hinsicht.
  • Neue Beziehung nicht unüberlegt offenlegen: Zeitpunkt und Art der Kommunikation können im Scheidungsverfahren relevant werden.
  • Rechtzeitig beraten lassen: Vor allem dann, wenn Ihnen Alleinverschulden vorgeworfen wird oder Sie selbst eine Verschuldensscheidung erwägen.

FAQ: Was Betroffene zur Verschuldensscheidung häufig googeln

Zählt jede Affäre automatisch als schweres Verschulden bei der Scheidung?

Nein. Eine Affäre ist grundsätzlich eine gravierende Eheverfehlung, aber das Gericht prüft zusätzlich, ob sie für die Zerrüttung der Ehe tatsächlich ausschlaggebend war. Wenn die Ehe schon vorher endgültig gescheitert war oder frühere Affären vom anderen Teil zunächst nicht als ehezerstörend behandelt wurden, kann das Gewicht geringer sein. Entscheidend ist immer der Zusammenhang mit dem Scheitern der Ehe.

Ab wann gilt eine Ehe als unheilbar zerrüttet?

Das ist keine Frage eines einzelnen Formulars oder eines klaren Stichtags im Alltag. Maßgeblich ist, ab wann objektiv keine Wiederherstellung einer echten ehelichen Lebensgemeinschaft mehr zu erwarten war. Gerichte schauen dabei auf das Gesamtbild: Zusammenleben, Kommunikation, Intimität, Trennungsabsichten, neue Beziehungen und konkrete Vorfälle. Gerade deshalb ist eine genaue zeitliche Dokumentation so wichtig.

Kann Geld vom Gemeinschaftskonto abheben bei der Scheidung ein Problem sein?

Ja. Wer ohne klare Grundlage Geld abzieht oder den anderen wirtschaftlich unter Druck setzt, riskiert einen erheblichen Vorwurf. Allerdings muss das Gericht genau feststellen, was vereinbart war und wofür das Geld verwendet wurde. Nicht jede Abhebung ist automatisch unzulässig, aber ungeklärte Bewegungen wirken im Verfahren fast immer nachteilig.

Spielt fehlender Beistand bei Krankheit vor Gericht wirklich eine Rolle?

Ja, das kann relevant sein. In einer Ehe besteht eine Beistandspflicht, besonders in schweren Lebensphasen. Wer den anderen bei einer ernsten Erkrankung alleinlässt, zusätzlich kränkt oder bewusst belastet, kann damit zur Zerrüttung der Ehe beitragen. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt aber immer von den konkreten Umständen und den Beweisen ab.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.