Verschuldensscheidung neue Beziehung Österreich erklärt

Getrennte Wohnungen, neue Beziehung, kein Unterhalt: Wer trägt das Verschulden an der Scheidung?
Verschuldensscheidung neue Beziehung Österreich: Manchmal zerbricht eine Ehe nicht an einem einzigen großen Fehltritt, sondern daran, dass das versprochene gemeinsame Leben nie wirklich beginnt.
Genau das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs besonders deutlich: Nicht der lauteste Vorwurf gibt am Ende den Ausschlag, sondern die Frage, wer die eheliche Gemeinschaft im Alltag zuerst und entscheidend ausgehöhlt hat. Für viele Betroffene ist das überraschend. Denn selbst wenn später beide Seiten Fehler machen, kann das überwiegende Verschulden dennoch bei jenem Ehepartner liegen, der die Krise ursprünglich ausgelöst hat.
Die Ehe begann mit zwei Wohnungen – und ohne echtes gemeinsames Zuhause
Die Ehefrau und der Mann heirateten, obwohl beide weiterhin eigene Wohnungen hatten. Der Plan war klar: Später sollte gemeinsam in die Wohnung des Mannes gezogen werden. Dafür wären allerdings Anpassungen notwendig gewesen. Dazu kam es nicht wie besprochen.
Schon bald entstanden Spannungen über das Wohnen, das Geld und den Alltag. Statt eine stabile gemeinsame Lebensbasis aufzubauen, blieb vieles provisorisch. Nach nur wenigen Monaten zog der Mann wieder aus der Wohnung der Ehefrau aus. Ganz abgerissen war der Kontakt danach aber nicht. Es gab weiterhin Besuche, gemeinsame Unternehmungen und sogar Urlaube.
Gerade solche Konstellationen sind in der Praxis heikel. Nach außen wirkt die Ehe oft noch nicht endgültig beendet. Innerlich ist die Beziehung aber häufig schon schwer belastet. Später standen dann massive Vorwürfe im Raum: fehlende Unterstützung bei Krankheit, Kränkungen, Beschimpfungen und Beziehungen zu anderen Personen.
Verschuldensscheidung neue Beziehung Österreich: Nicht jeder spätere Fehltritt wiegt gleich schwer
Der Mann wollte die Scheidung allein oder zumindest überwiegend der Frau anlasten. Die Gerichte folgten dieser Sicht aber nicht. Entscheidend war nicht, wer am Ende mehr einzelne Vorwürfe sammeln konnte. Entscheidend war das Gesamtbild.
Der OGH stellte darauf ab, wer die Zerrüttung der Ehe tatsächlich eingeleitet hatte. Nach Ansicht des Gerichts lag der Hauptauslöser beim Mann. Er machte die vereinbarte Wohnlösung nicht möglich, zog nach kurzer Zeit wieder aus und ließ damit einen Zustand getrennter Lebensführung entstehen. Dazu kam, dass er später keinen regelmäßigen Unterhalt leistete.
Weitere Umstände belasteten ihn zusätzlich: Er ließ seine kranke Ehefrau zu Silvester allein, verhielt sich ihr gegenüber in einer Situation bewusst kränkend und begann später eine Beziehung mit erotischem oder sexuellem Charakter zu einer anderen Frau. Dass die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits angeschlagen war, half ihm rechtlich nicht weiter.
Warum auch in einer „kaputten“ Ehe noch Treue und Beistand zählen
Viele glauben, ab der faktischen Trennung gelte rechtlich bereits ein anderer Maßstab. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Solange die Ehe aufrecht ist, bestehen die ehelichen Pflichten weiter. Dazu gehören Treue, Beistand und ein respektvoller Umgang.
Wer also meint, eine neue intime Beziehung sei unproblematisch, weil man ohnehin schon getrennt lebt, riskiert in einem Verschuldensverfahren einen schweren Nachteil. Dasselbe gilt, wenn ein Ehepartner den anderen bei Krankheit oder in einer konkreten Notlage bewusst allein lässt. Gerichte prüfen nicht nur formale Zeitpunkte, sondern auch, ob ein Verhalten die eheliche Zerrüttung vertieft oder die Verletzung ehelicher Pflichten deutlich macht. Gerade bei einer Verschuldensscheidung neue Beziehung Österreich kommt es daher stark auf den zeitlichen Ablauf und die Gesamtumstände an.
Was sagt das Gesetz dazu?
Bei einer Scheidung aus Verschulden spielt das Ehegesetz eine zentrale Rolle. § 49 EheG regelt die Scheidung wegen einer schweren Eheverfehlung oder wegen ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens. Vereinfacht gesagt: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch sein Verhalten die Ehe so tief erschüttert, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.
§ 90 ABGB beschreibt die eheliche Lebensgemeinschaft. Diese Bestimmung erklärt, dass Ehegatten zum gemeinsamen Leben, zu gegenseitigem Beistand und zu anständiger Begegnung verpflichtet sind. Daraus leiten Gerichte auch ab, dass Gleichgültigkeit, gezielte Kränkung oder das Verweigern notwendiger Unterstützung rechtlich relevant sein können.
§ 94 ABGB betrifft den Ehegattenunterhalt. Er verpflichtet Ehegatten, nach ihren Kräften zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Wenn ein Ehepartner einfach keine regelmäßigen Beiträge mehr leistet, kann das nicht nur finanziell problematisch sein, sondern im Gesamtbild auch als Teil der ehelichen Zerrüttung gewertet werden.
Die Gerichte schauten auf den Anfang der Krise – nicht nur auf das Ende
Der zentrale Gedanke dieser Entscheidung ist praxisnah: Wer den Bruch der Ehe zuerst verursacht, kann nicht darauf hoffen, spätere Reaktionen des anderen einfach gegen diesen auszuspielen. Die Ehefrau traf zwar ebenfalls ein Verschulden, weil sie den Mann bei seiner Erkrankung nicht ausreichend unterstützte. Dieses Fehlverhalten wurde auch nicht übersehen.
Es wog nach Ansicht der Gerichte aber deutlich weniger als jene Verfehlungen des Mannes, die die Ehe schon früh in eine dauerhafte Schieflage gebracht hatten. Das ist ein wichtiger Punkt für strittige Scheidung: Nicht jede Verfehlung ist gleichwertig. Der zeitliche Zusammenhang, die Intensität und die Ursache der Krise spielen eine große Rolle.
Wann dieses Urteil für Ihren Alltag plötzlich sehr wichtig wird
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Entscheidung in mehreren Konstellationen relevant:
- Sie leben schon länger getrennt, sind aber rechtlich noch verheiratet und es gibt Streit darüber, wer die Ehe zerstört hat.
- Die gemeinsame Wohnung wurde nie wie vereinbart geschaffen oder ein Ehepartner ist früh ausgezogen.
- Ein Ehepartner zahlt keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt beziehungsweise keinen Beitrag zu den laufenden Kosten.
- Es gibt bereits eine neue Beziehung, obwohl die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Gerade bei einer Verschuldensscheidung hängt viel davon ab, wie diese Phase dokumentiert und rechtlich eingeordnet wird. Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht sieht Dr. Pichler immer wieder, dass Betroffene die rechtliche Tragweite der Zeit zwischen Trennung und Scheidung unterschätzen.
Was Sie jetzt besser tun – und was Sie lieber lassen sollten
- Halten Sie Vereinbarungen über Wohnen, Kosten und Unterstützung schriftlich fest.
- Leisten Sie geschuldete Zahlungen nicht einfach kommentarlos nicht mehr.
- Vermeiden Sie bewusste Kränkungen, Nachrichten im Affekt und öffentliches Bloßstellen.
- Nehmen Sie Krankheit oder konkrete Hilfsbedürftigkeit des anderen Ehepartners ernst.
- Beginnen Sie keine neue intime Beziehung, wenn ein Verschuldensverfahren absehbar ist.
- Sichern Sie Beweise frühzeitig: Nachrichten, Überweisungen, Wohnvereinbarungen, Zeugenkontakte.
Verschuldensscheidung neue Beziehung Österreich: FAQ vom Rechtsanwalt Wien
Darf ich schon eine neue Beziehung haben, wenn wir eh getrennt leben?
Nicht ohne Risiko. Solange die Ehe noch aufrecht ist, besteht die Treuepflicht grundsätzlich weiter. In einem Verschuldensverfahren kann eine neue intime Beziehung als Eheverfehlung gewertet werden, auch wenn die Beziehung schon schwer belastet war. Besonders heikel wird es, wenn diese neue Beziehung die Zerrüttung vertieft oder nach außen klar sichtbar wird.
Ist getrennt wohnen automatisch ein Beweis für Scheidungsverschulden?
Nein. Getrennte Wohnungen allein reichen dafür nicht aus. Relevant wird es aber, wenn ein Ehepartner die gemeinsame Lebensführung grundlos verweigert, eine vereinbarte Wohnlösung scheitern lässt oder den Zustand der Trennung bewusst verfestigt. Gerichte sehen immer auf das Gesamtverhalten beider Seiten.
Was passiert, wenn beide Ehepartner Fehler gemacht haben?
Dann wird abgewogen. Das Gericht prüft, welche Verfehlungen schwerer wiegen und wer die Ehekrise maßgeblich ausgelöst hat. Es ist also gut möglich, dass nicht beide gleich viel Verschulden tragen. Auch wenn der andere später ebenfalls Fehler begeht, kann das überwiegende Verschulden bei jener Person liegen, die den Bruch zuerst herbeigeführt hat.
Ist fehlender Unterhalt nur ein Geldproblem oder auch ein Scheidungsgrund?
Beides kann zutreffen. Wenn ein Ehepartner seiner finanziellen Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann das zunächst eine Unterhaltsfrage sein. Im Zusammenhang mit weiteren Umständen kann es aber auch als Teil einer tieferen Verletzung der ehelichen Pflichten gewertet werden. Vor allem dann, wenn dadurch die eheliche Gemeinschaft weiter destabilisiert wird.
Wer bei einer strittigen Scheidung nur auf den letzten großen Vorwurf schaut, übersieht oft das Entscheidende: Gerichte fragen, wann die Ehe im Alltag tatsächlich zu zerbrechen begann – und wer dafür den ersten maßgeblichen Schritt gesetzt hat.
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