Verschuldensscheidung Affäre Österreich: OGH-Linie

Affäre begonnen, trotzdem den anderen schuldig sprechen lassen? Der OGH zieht bei der Verschuldensscheidung eine klare Linie
Verschuldensscheidung Affäre Österreich: Er lernt während eines Kuraufenthalts eine andere Frau kennen, beginnt eine Beziehung – und will später vor Gericht erreichen, dass allein seine Ehefrau an der Scheidung schuld ist. Genau an solchen Fällen zeigt sich, wie streng österreichische Gerichte bei der Verschuldensscheidung auf die gesamte Entwicklung der Ehe blicken und nicht bloß auf die lautesten Eskalationen am Schluss.
Für viele Betroffene ist das überraschend. Denn am Ende einer zerrütteten Ehe stehen oft Szenen, die sich leicht als Beweismittel erzählen lassen: Beschimpfungen, weggebrachte Gegenstände, Geldstreit, sogar Handgreiflichkeiten. Rechtlich entscheidet aber nicht nur, wer zuletzt die Nerven verloren hat. Maßgeblich ist auch, wer die eigentliche Ehekrise ausgelöst oder entscheidend vertieft hat.
Verschuldensscheidung Affäre Österreich: Die Ehe kippte nicht mit dem Streit – sondern mit der Affäre
Nach vielen Ehejahren geriet das Paar massiv aneinander. Der Wendepunkt lag nicht im Wohnzimmer, sondern während eines Kuraufenthalts des Mannes. Dort lernte er eine andere Frau kennen und begann mit ihr eine Beziehung. Erst danach eskalierte die Lage zuhause.
Es folgten heftige Auseinandersetzungen. Beide beschimpften einander. Es kam zu Handgreiflichkeiten. Aus der Wohnung und aus dem Wochenendhaus wurden Gegenstände weggebracht. Die Ehefrau nahm Geld an sich, das an den Mann adressiert war. Sie brachte auch Sachen des Mannes vorübergehend weg. Bei einem Streit biss sie ihn, nachdem er ihr zuvor eine Ohrfeige gegeben hatte.
Der Mann stellte später genau diese Vorfälle in den Mittelpunkt. Er wollte die Scheidung allein aus dem Verschulden der Frau erreichen. Seine Argumentation war klar: Ihr Verhalten sei so gravierend gewesen, dass nur sie für das Scheitern der Ehe verantwortlich sei.
Warum einzelne Ausraster vor Gericht oft nicht reichen
Die Gerichte folgten dieser Darstellung nicht. Entscheidend war, dass sie die einzelnen Vorfälle nicht isoliert betrachteten. Sie fragten vielmehr: Wann begann die Zerrüttung wirklich? Und wodurch?
Die Antwort fiel deutlich aus. Die eigentliche schwere Belastung der Ehe setzte erst mit der außerehelichen Beziehung des Mannes ein. Seine Affäre war nicht bloß ein Randaspekt, sondern der Startpunkt der nachhaltigen Ehekrise. Das spätere Verhalten der Frau wurde in engem Zusammenhang mit dieser Entwicklung gesehen.
Genau darin liegt die praktische Bedeutung des Falls: Wer selbst den Bruch in der Ehe auslöst, kann spätere Reaktionen des anderen Ehepartners nicht ohne Weiteres aus dem Zusammenhang reißen und als alleinigen Scheidungsgrund gegen ihn verwenden. Gerade bei einer Verschuldensscheidung Affäre Österreich prüfen Gerichte daher besonders genau die Ursache der Zerrüttung.
Was das österreichische Scheidungsrecht dazu sagt
Bei der Verschuldensscheidung ist vor allem § 49 Ehegesetz (EheG) zentral. Diese Bestimmung regelt die Scheidung wegen einer schweren Eheverfehlung oder wegen ehrlosen oder unsittlichen Verhaltens, wenn dadurch die Ehe unheilbar zerrüttet wurde.
Wichtig ist dabei: Das Gericht prüft nicht nur, ob eine Verfehlung passiert ist, sondern auch, welches Gewicht sie im Gesamtbild der Ehe hat. Eine Ohrfeige, eine Wegnahme von Geld oder das Verbringen von Gegenständen kann rechtlich relevant sein. Aber die Bewertung hängt stark davon ab, in welchem Zusammenhang diese Handlungen stehen.
Auch § 90 ABGB spielt im ehelichen Zusammenleben eine Rolle. Diese Norm beschreibt die eheliche Lebensgemeinschaft mit Beistand, Rücksichtnahme und dem gemeinsamen Gestalten des Lebens. Wer eine Affäre beginnt, verletzt regelmäßig genau diese Grundlage der Ehe.
Daneben ist § 94 ABGB wichtig. Er verpflichtet Ehegatten dazu, nach ihren Kräften zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen. Wenn ein Ehepartner dem anderen keinen ausreichenden Beitrag zum Unterhalt leistet, kann das bei Geldstreitigkeiten eine große Rolle spielen.
Das Gericht schaute auf den Auslöser – nicht nur auf den Tumult
Besonders aufschlussreich war, wie die einzelnen Vorwürfe der Frau rechtlich eingeordnet wurden. Die Wegnahme des an den Mann adressierten Geldes wertete das Gericht nicht als schwere Eheverfehlung. Der Grund: Die Frau hatte selbst kein Geld, und der Mann hatte ihr trotz Aufforderung keinen ausreichenden Beitrag zum gemeinsamen Unterhalt geleistet. In einer aufrechten wirtschaftlichen Gemeinschaft kann ein Ehepartner nicht einfach den Geldhahn zudrehen und später den finanziell bedrängten anderen dafür angreifen, dass er sich Mittel nimmt.
Auch das Wegbringen von Gegenständen und das Öffnen eines Kastens wurden nicht automatisch als schweres Fehlverhalten angesehen. Die Frau musste befürchten, dass Vermögen beiseitegeschafft wird. Wenn in einer eskalierenden Trennung Sachen verschwinden, prüfen Gerichte sehr genau, ob eine Maßnahme Angriff, Reaktion oder Sicherung war.
Selbst die körperliche Auseinandersetzung wurde nicht losgelöst betrachtet. Der Mann hatte zuerst eine Ohrfeige gegeben. Der spätere Biss der Frau wurde daher nicht als jener eigenständige Umstand gewertet, mit dem er sich erfolgreich allein zu ihren Lasten scheiden lassen konnte.
Die Linie des Gerichts ist klar: Wer das Feuer legt, kann sich später nicht darauf berufen, dass der andere im Rauch die Kontrolle verloren hat.
Verschuldensscheidung Affäre Österreich: Wann dieses Urteil für Ihren Fall besonders wichtig ist
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Entscheidung vor allem in vier Konstellationen relevant:
- Es gab eine Affäre vor der Trennung: Wer selbst eine ehewidrige Beziehung eingegangen ist, hat schlechte Karten, wenn er später nur das Verhalten des anderen in der Eskalationsphase hervorheben will.
- Geld wird plötzlich knapp oder zurückgehalten: Wenn ein Ehepartner den gemeinsamen Lebensunterhalt nicht ausreichend sichert, können spätere Streitigkeiten über Geld anders bewertet werden als zunächst vermutet.
- Gegenstände oder Unterlagen verschwinden: Das Wegschaffen von Sachen wirkt schnell belastend. Rechtlich ist aber entscheidend, ob Vermögen gesichert, verborgen oder entzogen werden sollte.
- Es kam zu heftigen Reaktionen nach einer Kränkung: Beschimpfungen oder einzelne Kurzschlusshandlungen werden nicht automatisch zum Hauptverschulden, wenn ihnen eine massive Provokation oder Vorverletzung vorausging.
Was Sie jetzt besser tun – und was Sie lieber lassen sollten
- Beginnen Sie keine offen gelebte neue Beziehung, wenn Sie später eine Verschuldensscheidung gegen den anderen führen wollen.
- Zahlen Sie Ihren fairen Beitrag zu Miete, Haushalt und Lebensunterhalt weiter, solange wirtschaftliche Verflechtungen bestehen.
- Schaffen Sie Wertgegenstände, Sparbücher, Unterlagen oder Bargeld nicht eigenmächtig weg, ohne die rechtlichen Folgen zu prüfen.
- Dokumentieren Sie Vorfälle sachlich: Nachrichten, Kontoentwicklungen, Übergaben, Zeugen.
- Vermeiden Sie provozierte Eskalationen. Wer Streit bewusst anheizt, schadet oft dem eigenen Verfahren.
- Holen Sie früh rechtlichen Rat ein, bevor Sie aus Wut handeln.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht die Pichler Rechtsanwalt GmbH in solchen Verfahren immer wieder dasselbe Muster: Nicht die erste Kränkung ruiniert den Prozess, sondern die unüberlegte Reaktion danach.
Verschuldensscheidung Affäre Österreich beim Rechtsanwalt Wien
Wer eine Verschuldensscheidung Affäre Österreich rechtlich sauber einschätzen will, muss nicht nur einzelne Vorfälle sammeln, sondern die gesamte Entwicklung der Ehe strukturieren. Für die gerichtliche Bewertung zählen Auslöser, zeitliche Abfolge, wirtschaftliche Lage und wechselseitige Reaktionen. Die vollständige Entscheidung finden Sie hier: Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten
Kann ich trotz eigener Affäre die Scheidung aus Verschulden des anderen verlangen?
Das ist möglich, aber deutlich schwieriger. Das Gericht prüft, ob Ihre Affäre die Ehe bereits entscheidend zerrüttet hat. Wenn die spätere Eskalation des anderen eine Reaktion auf Ihr Verhalten war, wird ein Alleinverschulden des anderen oft nicht durchgehen. Es zählt das Gesamtbild, nicht nur der lauteste Vorfall.
Ist es automatisch eine schwere Eheverfehlung, wenn mein Ehepartner Geld nimmt?
Nein. Entscheidend ist, warum das Geld genommen wurde und wie die wirtschaftliche Situation in der Ehe war. Wenn ein Ehepartner keinen ausreichenden Unterhalt leistet und der andere finanziell unter Druck steht, kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Der Einzelfall und die Vorgeschichte sind hier besonders wichtig.
Was passiert, wenn es nach einer Affäre zu Beschimpfungen oder Handgreiflichkeiten kommt?
Solche Vorfälle sind ernst und können rechtlich relevant sein. Das Gericht wird aber prüfen, wer begonnen hat, wie die Eskalation entstanden ist und ob die Handlung Reaktion oder eigenständige schwere Verfehlung war. Gerade bei wechselseitigen Vorwürfen ist die zeitliche Abfolge entscheidend. Deshalb sollte der Sachverhalt früh sauber aufgearbeitet werden.
Reicht es für eine Verschuldensscheidung, wenn ich viele Vorfälle gegen den anderen sammeln kann?
Nicht unbedingt. Eine lange Liste einzelner Vorfälle ersetzt keine stimmige Gesamterzählung der Eheentwicklung. Das Gericht fragt immer auch, was die eigentliche Ursache der Zerrüttung war. Wer selbst den Bruch ausgelöst hat, kann spätere Reaktionen des anderen nicht einfach isoliert als Hauptschuld darstellen.
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