Verschuldensscheidung Affäre Mitschuld Österreich erklärt

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Affäre ja, aber „du warst auch schwierig“? Was bei der Verschuldensscheidung wirklich zählt

Verschuldensscheidung Affäre Mitschuld Österreich: Jahrelang eine zweite Beziehung führen – und am Ende der Ehe trotzdem noch der Ehefrau Mitschuld geben wollen? Genau an dieser Stelle zieht der Oberste Gerichtshof eine klare Grenze.

Für viele Betroffene ist das der heikelste Teil einer Scheidung: Nicht nur die Trennung selbst, sondern die Frage, wer am Scheitern der Ehe rechtlich schuld ist. Emotional gibt es oft eine lange Liste an Verletzungen, Enttäuschungen und Vorwürfen. Rechtlich zählt aber nicht jede Kränkung gleich viel. Entscheidend ist, was die Ehe tatsächlich zerrüttet hat.

Verschuldensscheidung Affäre Mitschuld Österreich: Eine lange Affäre – und danach die Suche nach Gegenvorwürfen

In der Ehe dieses Paares lief schon länger vieles schief. Der Mann begann Jahre vor der Trennung eine außereheliche Beziehung und setzte sie über längere Zeit fort. Für die Ehefrau war das kein einmaliger Fehltritt, sondern ein dauerhafter Bruch des Vertrauens. Die Verbindung der beiden Eheleute wurde dadurch Stück für Stück ausgehöhlt.

Im Scheidungsverfahren blieb es aber nicht bei der Frage nach der Untreue des Mannes. Er versuchte, auch der Ehefrau schwere Vorwürfe zu machen. Sie habe ihm persönliche Dinge zu spät erzählt, eine Psychotherapie verschwiegen, sexuelle Kontakte abgelehnt und außerdem Nachrichten auf seinem Handy gelesen. Damit sollte offenbar gezeigt werden: Nicht nur er, sondern auch sie habe die Ehe belastet.

Die Ehefrau hielt dagegen, dass die Ehe vor allem durch seine langjährige Beziehung zu einer anderen Frau zerstört worden sei. Genau diese Sichtweise setzte sich letztlich durch.

Nicht jede Verletzung ist automatisch Scheidungsverschulden

Bei der Verschuldensscheidung nach dem Ehegesetz geht es nicht darum, ob sich ein Ehepartner irgendwann einmal unfair, verletzend oder ungeschickt verhalten hat. Es geht um schwere Eheverfehlungen, die zur Zerrüttung der Ehe geführt haben.

§ 49 EheG regelt die Scheidung aus Verschulden. Vereinfacht gesagt: Geschieden werden kann, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses bzw. unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerstört hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.

Wichtig ist dabei der Zusammenhang zwischen Verhalten und Ehezerstörung. Das Gericht fragt also nicht bloß: „War das falsch?“ Sondern: Hat dieses Verhalten die Ehe wirklich mitzerstört?

Warum die Vorwürfe gegen die Ehefrau rechtlich nicht trugen

Der entscheidende Punkt war die zeitliche und inhaltliche Gewichtung. Die langjährige Affäre des Mannes war nicht bloß ein Randthema, sondern der zentrale Bruch in der Ehe. Wer über längere Zeit eine Beziehung zu einer anderen Person führt, greift den Kern der ehelichen Treuepflicht an.

Vor diesem Hintergrund konnten die später oder daneben erhobenen Vorwürfe gegen die Ehefrau nicht als gleichwertiges Mitverschulden gewertet werden. Dass sie persönliche Themen nicht sofort offenlegte oder eine Psychotherapie verschwieg, mag in einer Beziehung belastend sein. Rechtlich reicht das aber nicht automatisch aus, um eine Mitschuld am Scheitern der Ehe anzunehmen. Gerade bei Verschuldensscheidung Affäre Mitschuld Österreich kommt es auf Hauptursache, Gewicht und zeitliche Reihenfolge an.

Besonders aufschlussreich ist die Frage der Intimität. Viele Betroffene glauben, dass abgelehnte sexuelle Kontakte fast immer als Eheverfehlung gewertet werden. Das stimmt so nicht. Wenn ein Ehepartner gleichzeitig eine andere Beziehung führt und damit die Ehe bereits schwer beschädigt hat, kann die Distanz des anderen nicht ohne Weiteres als mitentscheidendes Scheidungsverschulden dargestellt werden.

Auch das Lesen von Nachrichten auf dem Handy war hier nicht ausschlaggebend. Gerade wenn ein Ehepartner Affären bestreitet und der andere dadurch misstrauisch wird, ist ein solcher Vorwurf nicht automatisch geeignet, das eigentliche Hauptverschulden zu verdrängen.

Der OGH sagt klar: Wer die Ehe zuerst massiv zerstört, kann Nebensachen nicht aufwerten

Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass das alleinige Verschulden beim Mann liegt. Ausschlaggebend war nicht, dass das Verhalten der Ehefrau völlig konfliktfrei oder ideal gewesen wäre. Ausschlaggebend war, dass seine langjährige Affäre die Ehe entscheidend zerrüttet hatte.

Genau darin liegt die praktische Bedeutung der Entscheidung: Ein Ehepartner kann eigenes schweres Fehlverhalten nicht dadurch relativieren, dass er im Nachhinein eine Sammlung an Gegenvorwürfen präsentiert. Wenn diese Vorwürfe den noch vorhandenen Ehewillen nicht wesentlich beeinträchtigt oder die Zerrüttung nicht ernsthaft mitverursacht haben, tragen sie die Verschuldensscheidung nicht mit.

Das ist eine wichtige Trennlinie zwischen emotionaler Wahrheit und rechtlicher Relevanz. In vielen Ehen haben am Ende beide Seiten Fehler gemacht. Für die gerichtliche Verschuldensfrage genügt das allein aber nicht.

Wann dieses Thema für Sie besonders wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in vier Konstellationen relevant:

  • Ihr Ehepartner hatte über längere Zeit eine Affäre und versucht nun, Ihnen ebenfalls Schuld am Scheitern der Ehe zuzuschieben.
  • Es gibt Vorwürfe rund um verweigerte Intimität, emotionale Distanz oder Rückzug nach einer Vertrauenskrise.
  • Private Themen wie psychische Belastungen, Therapien oder persönliche Geheimnisse werden plötzlich als „Beweis“ gegen Sie verwendet.
  • Im Verfahren werden Handy-Nachrichten, Chats oder Kontrollhandlungen dramatisiert, obwohl die eigentliche Ehezerstörung früher begonnen hat.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt sich in solchen Verfahren immer wieder: Nicht die längste Vorwurfsliste gewinnt, sondern die bessere rechtliche Einordnung der Ursachen der Zerrüttung. Das gilt besonders bei Verschuldensscheidung Affäre Mitschuld Österreich.

Worauf Betroffene jetzt achten sollten – Rechtsanwalt Wien

  • Chronologie festhalten: Schreiben Sie auf, wann die Affäre begann, wann es zu Trennungen, Geständnissen oder Vertrauensbrüchen kam.
  • Hauptursachen erkennen: Konzentrieren Sie sich auf das Verhalten, das die Ehe tatsächlich zerstört hat.
  • Nebenvorwürfe prüfen: Nicht jede Kränkung oder jeder Streit ist rechtlich eine schwere Eheverfehlung.
  • Kommunikation sichern: Nachrichten, E-Mails oder andere Belege können wichtig sein, wenn sie den Verlauf der Zerrüttung dokumentieren.
  • Früh rechtlich beraten lassen: Gerade bei Vorwürfen zu Intimität, Therapie oder privaten Nachrichten ist eine saubere rechtliche Bewertung entscheidend.

FAQ: Was Menschen dazu tatsächlich googeln

Kann mein Ehepartner trotz eigener Affäre behaupten, ich sei mitschuldig?

Ja, behaupten kann er das. Vor Gericht reicht eine bloße Behauptung aber nicht. Es muss gezeigt werden, dass Ihr Verhalten ebenfalls eine schwere Eheverfehlung war und die Zerrüttung der Ehe wesentlich mitverursacht hat. Bei einer langjährigen Affäre des anderen Ehepartners gelingt das oft gerade nicht.

Zählt verweigerter Sex in Österreich automatisch als Scheidungsverschulden?

Nein. Die Frage ist immer, warum es zu dieser Distanz kam und in welchem Zusammenhang sie zur Ehekrise steht. Wenn die Ehe bereits durch Untreue oder einen massiven Vertrauensbruch belastet war, wird die Zurückweisung von Intimität nicht automatisch als schweres Verschulden gewertet. Der Gesamtzusammenhang ist entscheidend.

Ist das Lesen von Handy-Nachrichten bei der Scheidung ein Problem?

Das kann ein Thema sein, ist aber nicht automatisch ausschlaggebend. Gerichte prüfen, ob dieses Verhalten die Ehe tatsächlich zerrüttet hat oder ob es nur eine Reaktion auf bereits bestehendes Misstrauen war. Wer selbst eine Affäre verschweigt oder abstreitet, kann sich nicht ohne Weiteres auf solche Nebenvorwürfe stützen.

Was ist bei einer Verschuldensscheidung wichtiger: viele Vorwürfe oder ein klarer Hauptgrund?

Ein klar belegbarer Hauptgrund ist meist deutlich wichtiger. Das Gericht bewertet nicht die Länge der Konfliktliste, sondern die rechtliche Relevanz der einzelnen Verhaltensweisen. Besonders bedeutsam sind Dauer, Schwere und zeitliche Reihenfolge. Eine langjährige außereheliche Beziehung wiegt regelmäßig schwerer als spätere Begleitkonflikte.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Scheidungsverfahren, in denen Verschuldensvorwürfe, Untreue und sensible persönliche Themen rechtlich sauber eingeordnet werden müssen. Je nach Fall können auch Fragen zu Unterhalt und den Folgen des Verschuldensausspruchs relevant werden.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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