Verschuldensprinzip bei Scheidung: Rolle von Affären und Finanzverheimlichung

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Zwei Affären – und trotzdem nicht „hauptschuld“? Was das Verschuldensprinzip bei Scheidung wirklich bedeutet

Kann jemand trotz zweier Seitensprünge am Ende nicht als überwiegend schuld an der Scheidung gelten? Genau diese Frage zeigt, wie wenig das Verschuldensprinzip mit einfachen Schuldlisten zu tun hat. Entscheidend ist oft nicht nur, was passiert ist, sondern ob die Ehe danach bewusst fortgesetzt wurde – und wer sie später tatsächlich zu Fall gebracht hat.

Ein Neustart mit Alm-Anteil, Jagdrecht und klaren Bedingungen

Die Ehe war schon schwer erschüttert. Die Frau hatte zwei Affären. Für viele klingt damit alles entschieden. So einfach war es aber nicht. Der Mann erklärte, dass er ihr verzeihe – allerdings nicht einfach mit einem Gespräch am Küchentisch, sondern unter klaren Voraussetzungen.

Die Frau übertrug ihm ihren Hälfteanteil an einer Alm samt Jagdrecht. Außerdem zog sie vollständig in seine Wohnung. Die Beziehung stabilisierte sich wieder. Das ist beim Verschuldensprinzip bei Scheidung juristisch wichtig: Es blieb nicht bei einem bloßen „Schauen wir mal“, sondern es gab sichtbare Schritte in einen gemeinsamen Neubeginn.

Später kippte die Lage erneut. Nun war es der Mann, der seine finanziellen Probleme verschwieg, seine Interessen über jene der Familie stellte, eine neue Beziehung begann und die Frau aus dem gemeinsamen Haushalt drängte. Am Ende stand nicht nur eine gescheiterte Ehe, sondern auch die Frage: Wer trägt das überwiegende Verschulden?

Warum bei der Scheidung nicht die „schlimmste Tat“ allein entscheidet

Bei einer Scheidung aus Verschulden geht es in Österreich nicht darum, einzelne Fehltritte isoliert abzuhaken. Das Gericht nimmt eine Gesamtbetrachtung vor. Es schaut also auf die gesamte Entwicklung der Ehe, auf Krisen, Versöhnungen, neue Verletzungen und darauf, was das endgültige Zerbrechen tatsächlich ausgelöst oder vertieft hat.

Gerade das „überwiegende Verschulden“ beim Verschuldensprinzip bei Scheidung wird nicht nach einem starren Rechensystem verteilt. Eine Affäre zählt nicht automatisch immer schwerer als finanzielle Heimlichkeiten oder das Hinausdrängen aus der Ehewohnung. Vielmehr wird geprüft, welches Verhalten im Gesamtbild stärker ins Gewicht fällt.

Für Betroffene ist das oft überraschend. Viele gehen davon aus, dass die erste schwere Verfehlung den Fall praktisch entscheidet. Das stimmt so nicht. Auch spätere Entwicklungen können das Bild deutlich verschieben.

Verziehen heißt nicht automatisch: für immer erledigt

Ein zentraler Punkt liegt in der Frage der Verzeihung. Im Scheidungsrecht kann verziehenes Fehlverhalten seine unmittelbare Schlagkraft verlieren. Wer einen bewussten Neustart vereinbart und die Ehe fortsetzt, signalisiert damit, dass die frühere Verfehlung nicht mehr allein als Scheidungsgrund getragen werden soll.

Ganz aus der Welt ist ein alter Ehefehler damit aber nicht zwingend. Gerichte dürfen auch verziehene oder bereits länger zurückliegende Vorfälle noch mitberücksichtigen, wenn das für eine faire Beurteilung des Gesamtgeschehens notwendig ist. Sie verschwinden also nicht wie durch einen Radiergummi. Ihr Gewicht kann aber deutlich geringer sein, wenn danach ein echter Neubeginn stattgefunden hat.

Gerade hier war der Neustart besonders greifbar: Vermögensübertragung, Zusammenziehen, eine spürbare Verbesserung der Beziehung. Das sprach dafür, dass der Mann die Affären der Frau tatsächlich verziehen hatte. Damit wurde für die spätere Beurteilung besonders relevant, was danach geschah.

Diese Regeln stehen dahinter: Verschuldensprinzip bei Scheidung – EheG und die Logik der Gerichte

§ 49 Ehegesetz regelt die Scheidung aus Verschulden. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses bzw. unsittliches Verhalten die Ehe tief zerrüttet, kann die Scheidung darauf gestützt werden.

§ 60 Ehegesetz betrifft den Schuldausspruch. Das Gericht spricht aus, ob ein Partner allein oder ob beide Ehegatten schuld sind; wenn beide Beiträge gesetzt haben, kann auch das überwiegende Verschulden eines Ehepartners festgestellt werden. Genau dieser Ausspruch ist später oft für Unterhaltsfragen besonders wichtig.

Für den Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist das Verschuldensprinzip deshalb so brisant, weil der vollständig oder überwiegend schuldige Ehepartner unterhaltsrechtlich schlechter stehen kann. Wer nicht oder weniger schuld ist, hat häufig die deutlich bessere Ausgangsposition. Darum wird über scheinbar „alte“ Vorfälle vor Gericht oft intensiv gestritten.

Auch § 94 ABGB spielt mittelbar eine Rolle, weil er den Unterhalt während aufrechter Ehe regelt und die wechselseitige Beistandspflicht in der Ehe prägt. Wer Geldprobleme verschweigt, gemeinsame Lebensplanung unterläuft oder die wirtschaftliche Basis der Familie heimlich gefährdet, verletzt nicht nur Vertrauen, sondern oft auch tragende eheliche Pflichten.

Der Höchstgerichtsblick: Nicht die Reihenfolge, sondern die ganze Ehegeschichte zählt

Das Berufungsgericht hatte der Frau recht gegeben und das überwiegende Verschulden beim Mann gesehen. Dagegen wehrte sich der Mann weiter. Er scheiterte. Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass die Gerichte bei der Verschuldensabwägung das Gesamtverhalten beider Ehepartner berücksichtigen dürfen – auch dann, wenn frühere Eheverfehlungen verziehen wurden oder schon länger zurückliegen. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Entscheidend war nicht bloß, dass die Frau zuerst Affären hatte. Entscheidend war, dass es danach einen echten Neustart gab und der Mann diesen akzeptierte. Später war es dann sein Verhalten, das das Gewicht auf seine Seite verlagerte: das verdeckte Finanzchaos, die neue Beziehung und das Hinausdrängen der Frau aus dem gemeinsamen Zuhause.

Wichtig ist auch der prozessuale Teil: Der OGH bewertet solche Einzelfälle nur sehr eingeschränkt neu. Er greift nicht einfach ein, weil jemand die Tatsachen anders sehen möchte. Ohne groben Rechtsfehler bleibt die Abwägung der Vorinstanzen in der Regel bestehen. Wer also erst ganz oben „alles neu“ erzählen will, hat meist schlechte Karten.

Was das Verschuldensprinzip bei Scheidung für Ihren Alltag bedeutet, wenn es in der Ehe schon einmal gekracht hat [Rechtsanwalt Wien]

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist ein Gedanke besonders wichtig: Ein gemeinsamer Neubeginn sollte nicht bloß emotional, sondern auch beweisbar sein. Nachrichten, E-Mails, Beratungsbestätigungen, ein gemeinsamer Umzug oder vermögensrechtliche Schritte können später zeigen, dass beide die Ehe fortsetzen wollten.

Relevant ist das etwa in diesen Situationen:

  • Wenn auf beiden Seiten Vorwürfe im Raum stehen – etwa Affären, Lügen, Schulden oder massive Kränkungen.
  • Wenn nach einer schweren Krise ausdrücklich „verziehen“ wurde und danach wieder zusammengelebt wurde.
  • Wenn ein Ehepartner finanzielle Probleme, Kredite oder Einkommensverluste verheimlicht.
  • Wenn bereits eine neue Beziehung begonnen wurde, obwohl die Ehe formal und tatsächlich noch nicht sauber beendet war.

Besonders heikel sind Heimlichkeiten bei Geld. Viele unterschätzen das. Vor Gericht wirkt nicht nur Untreue belastend, sondern auch das systematische Verschweigen wirtschaftlicher Probleme, wenn dadurch Vertrauen und Familienleben massiv beschädigt werden.

Was Sie jetzt sichern sollten: eine kurze Checkliste

  • Halten Sie fest, ob und wie es nach einer Krise zu einem Neustart gekommen ist.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails, Kalendernotizen und Bestätigungen von Beratungen oder Therapien.
  • Dokumentieren Sie finanzielle Vorgänge: Schulden, Kontobewegungen, verschwiegene Verpflichtungen, problematische Abhebungen.
  • Vermeiden Sie neue Heimlichkeiten. Gerade neue Beziehungen oder verdeckte Geldthemen können das Verfahren massiv belasten.
  • Lassen Sie Schenkungen, Vermögensübertragungen oder Vereinbarungen rund um einen „Neustart“ rechtlich prüfen.
  • Bereiten Sie eine klare Zeitleiste vor: Krise, Verzeihung, Zusammenziehen, spätere Vorfälle.

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten

Zählt ein Seitensprung nach einer Versöhnung bei der Scheidung noch?

Ja, er kann noch eine Rolle spielen. Er ist aber nicht automatisch ausschlaggebend, wenn die Ehe danach bewusst fortgesetzt wurde. Das Gericht prüft, wie ernst die Versöhnung war und was später passiert ist. Ein verziehener Fehler wiegt oft anders als ein nie aufgearbeiteter.

Ist man nach zwei Affären automatisch überwiegend schuld?

Nein. Das Gericht schaut auf das Gesamtverhalten beider Ehepartner. Wenn danach ein echter Neustart stattgefunden hat und später der andere Ehepartner die Ehe massiv belastet, kann dessen Verhalten schwerer wiegen. Es gibt keine automatische „Punktewertung“.

Was gilt als Beweis dafür, dass wirklich verziehen wurde?

Hilfreich sind klare äußere Zeichen: gemeinsames Weiterleben, Nachrichten über einen Neubeginn, Paarberatung, ein Umzug in den gemeinsamen Haushalt oder auch vermögensrechtliche Schritte. Je konkreter der Neustart dokumentiert ist, desto besser lässt sich Verzeihung später belegen. Reine Behauptungen ohne Unterlagen sind schwieriger durchzusetzen.

Kann verstecktes Finanzchaos bei der Scheidung so schwer wiegen wie eine Affäre?

Unter Umständen ja. Wenn Geldprobleme bewusst verschwiegen werden und dadurch die Ehe tief erschüttert wird, ist das rechtlich relevant. Besonders belastend wird es, wenn dazu noch eine neue Beziehung oder die Verdrängung aus dem gemeinsamen Haushalt kommt. Dann kann das Gesamtbild klar gegen den betreffenden Ehepartner sprechen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in komplexen Scheidungsverfahren, gerade wenn alte Verfehlungen, Verzeihung und spätere neue Konflikte juristisch sauber aufgearbeitet werden müssen.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.