
FUNDSTELLE: OGH vom 26.02.1998, 2 Ob 31/98t
Psychisch krank, später neue Familie: Wer trägt bei der Scheidung wirklich die Schuld?
Er hatte die Kinder betreut, den Haushalt mitgetragen und eine günstigere Wohnung gesucht. Jahre später bekam er mit einer anderen Frau ein Kind – und trotzdem war er nicht automatisch allein schuld an der Scheidung. Der Fall zeigt, wie das Verschulden bei Scheidung wegen psychischer Erkrankung rechtlich beurteilt werden kann.
Eine Ehe zwischen Krankheit, Geldsorgen und ständigen Wohnungswechseln
Die Ehefrau und der Mann hatten zwei Kinder. Über viele Jahre verschärfte sich die familiäre Situation: Die Ehefrau litt an einer erheblichen psychischen Erkrankung, war häufig erschöpft und konnte sich zeitweise kaum um den Haushalt und die Kinder kümmern.
Auch die Wohnsituation wurde zum Dauerkonflikt. Mehrere Wohnungen wurden gesucht, doch die Ehefrau lehnte sie ab – einmal war die Wohnung zu laut, dann zu teuer oder aus ihrer Sicht ungeeignet. Gleichzeitig wurde die finanzielle Belastung immer größer. Der Mann übernahm zunehmend Aufgaben, die ursprünglich gemeinsam bewältigt werden sollten.
1986 zog er schließlich in eine günstigere Wohnung. Die bisherige Wohnung war für ihn finanziell nicht mehr tragbar. Er bot der Ehefrau an, mit ihm umzuziehen. Sie übersiedelte jedoch nicht mit ihm.
Später begann der Mann eine Beziehung mit einer anderen Frau. Aus dieser Beziehung ging ein Kind hervor. Die Ehe war zu diesem Zeitpunkt nach den Feststellungen des Gerichts allerdings bereits seit längerer Zeit endgültig zerbrochen.
Beide Ehepartner wollten die Scheidung. Die Ehefrau verlangte jedoch, dass der Mann als allein oder zumindest überwiegend schuld an der Zerrüttung beurteilt wird. Gerade seine neue Beziehung und das gemeinsame Kind mit der anderen Frau schienen auf den ersten Blick ein starkes Argument dafür zu sein.
Warum Krankheit nicht automatisch „Schuld“ bedeutet
Bei einer Scheidung aus Verschulden geht es nicht bloß darum, welches Verhalten objektiv belastend war. Entscheidend ist auch, ob dieses Verhalten dem Ehepartner persönlich vorgeworfen werden kann.
§ 49 EheG ermöglicht eine Scheidung, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Eine psychische Erkrankung kann daher für das Zusammenleben erhebliche Folgen haben, bedeutet aber nicht automatisch, dass der erkrankte Ehepartner rechtlich schuldhaft gehandelt hat.
Das Gericht muss unterscheiden: Hat jemand bewusst und vorwerfbar gegen eheliche Pflichten verstoßen? Oder war sein Verhalten maßgeblich durch eine Krankheit geprägt, die seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit beeinträchtigte?
§ 60 EheG betrifft die Erklärung, welcher Ehepartner die Scheidung verschuldet hat. Dabei wird nicht nur eine einzelne Handlung betrachtet. Maßgeblich ist der gesamte Verlauf der Ehe und das Gewicht der Beiträge beider Seiten zur endgültigen Zerrüttung.
Für die eheliche Lebensgemeinschaft sind außerdem die allgemeinen Pflichten nach § 90 ABGB relevant. Ehepartner sollen eine umfassende Lebensgemeinschaft bilden, einander beistehen und gemeinsam Verantwortung für das Familienleben übernehmen. Wie diese Pflichten im Alltag erfüllt werden können, hängt jedoch stark von der konkreten gesundheitlichen, familiären und finanziellen Situation ab.
Der OGH bewertete nicht nur einzelne Vorwürfe
In der Entscheidung OGH vom 26.02.1998, 2 Ob 31/98t bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass die Ehe ohne Ausspruch eines Verschuldens zu scheiden war. Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Der OGH stellte dabei auf zwei Ebenen ab. Das krankheitsbedingte Verhalten der Ehefrau wurde ihr nicht als persönliche Schuld zugerechnet. Ihre psychische Erkrankung schloss aber nicht aus, dass dieses Verhalten für den Verlauf der Ehe tatsächlich von Bedeutung war.
Die wiederholten Wohnungswechsel, die finanziellen Schwierigkeiten, die Ablehnung geeigneter Wohnmöglichkeiten und die zunehmende Übernahme von Haushalt und Kinderbetreuung durch den Mann durften daher bei der Gesamtbeurteilung nicht einfach ausgeblendet werden.
Das bedeutet nicht, dass eine Krankheit nachträglich als „Eheverfehlung“ etikettiert wurde. Vielmehr ging es um die Frage, ob der Mann allein für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht werden konnte, obwohl die Erkrankung der Ehefrau und deren konkrete Auswirkungen die Ehe ebenfalls wesentlich belastet hatten.
Auch der Auszug des Mannes führte nicht zum alleinigen Verschulden. Entscheidend war, dass die bisherige Wohnung finanziell nicht mehr tragbar war und er der Ehefrau angeboten hatte, gemeinsam in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Sein Verhalten wurde daher nicht isoliert als böswilliges Verlassen der Familie gewertet.
Verschulden bei Scheidung wegen psychischer Erkrankung: Die Gesamtbewertung zählt
Für das Verschulden bei Scheidung wegen psychischer Erkrankung kommt es daher nicht auf eine schematische Schuldzuweisung an. Das Gericht muss den gesamten Eheverlauf, die Krankheit, die konkreten Auswirkungen auf den Alltag sowie das Verhalten des jeweils anderen Ehepartners einbeziehen.
Eine neue Beziehung macht nicht automatisch zum allein schuldigen Ehepartner
Besonders bemerkenswert war die Beurteilung der späteren Beziehung des Mannes. Er hatte mit seiner neuen Partnerin sogar ein Kind bekommen. Trotzdem führte dies nicht automatisch dazu, dass er allein für die Scheidung verantwortlich war.
Der Grund lag im zeitlichen Ablauf: Nach den Feststellungen war die Ehe bereits endgültig und unheilbar zerrüttet, als der Mann die neue Beziehung einging. Ein Verhalten nach der endgültigen Zerrüttung kann zwar weiterhin problematisch sein. Für die Frage, wer die Ehe zerstört hat, wiegt es aber regelmäßig anders als ein Verhalten, das die Ehe noch hätte retten können oder erst zur Zerrüttung geführt hat.
Der OGH setzte damit eine wichtige Grenze gegen eine rein formale Betrachtung. Die spätere Beziehung durfte nicht dazu führen, dass der gesamte vorherige Eheverlauf unbeachtet blieb.
Das Verfahren zeigte außerdem, dass eine auf Verschulden gerichtete Widerklage problematisch sein kann, wenn sie einen Ehepartner allein verantwortlich erscheinen lässt, obwohl der andere Ehepartner – ohne persönliche Schuld, aber aufgrund krankheitsbedingter Auswirkungen – ebenfalls wesentlich zur Zerrüttung beigetragen hat.
Was die Entscheidung für heutige Scheidungsverfahren bedeutet
Die Entscheidung stammt aus dem Jahr 1998 und ist daher nicht als aktuelle Entscheidung zu bezeichnen. Außerdem können sich gesetzliche Grundlagen und die Bewertung einzelner Scheidungsfolgen inzwischen verändert haben. Die grundsätzliche Frage bleibt jedoch auch heute relevant: Wie wird eine Ehe fair beurteilt, wenn Krankheit, Überforderung und spätere neue Beziehungen zusammentreffen?
- Psychische Erkrankung eines Ehepartners: Wenn Depressionen, eine Persönlichkeitsstörung oder eine andere psychische Erkrankung das Familienleben prägen, müssen die Auswirkungen konkret beschrieben werden. Eine pauschale Schuldzuweisung hilft rechtlich nicht weiter.
- Übernahme von Haushalt und Kinderbetreuung: Wer über Jahre zusätzliche Aufgaben übernimmt, sollte festhalten, welche Betreuung tatsächlich geleistet wurde und wie sich die Rollenverteilung entwickelt hat.
- Auszug aus der Ehewohnung: Ein Auszug ist nicht automatisch eine schuldhafte Eheverfehlung. Gründe wie untragbare Wohnkosten, unzumutbare Zustände oder ein ernsthaftes Angebot zur gemeinsamen Übersiedlung können entscheidend sein.
- Neue Partnerschaft nach der Trennung: Entscheidend ist häufig, wann die Ehe endgültig zerrüttet war. Heimlichkeit, Demütigungen oder eine neue Beziehung vor der endgültigen Zerrüttung können dennoch eigene rechtliche Bedeutung haben.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur den letzten Streit oder den Beginn einer neuen Beziehung betrachten. Wichtig ist die chronologische Entwicklung: Wann begann die Überforderung? Welche Hilfsangebote gab es? Wann wurden getrennte Wohnungen bezogen? Und ab welchem Zeitpunkt war eine gemeinsame Lebensführung praktisch nicht mehr vorhanden?
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zur Scheidung und zum Unterhalt.
Diese Unterlagen können im Streit über das Verschulden entscheidend sein
- Dokumentieren Sie Wohnungswechsel, Mietkosten, Schulden und konkrete Angebote für eine günstigere Wohnung.
- Halten Sie fest, wer welche Aufgaben bei den Kindern und im Haushalt übernommen hat.
- Bewahren Sie relevante ärztliche Unterlagen und Nachweise über Behandlungen auf, soweit deren Verwendung rechtlich zulässig ist.
- Notieren Sie den tatsächlichen Beginn der Trennung und wichtige Ereignisse danach.
- Ordnen Sie eine neue Beziehung zeitlich ein: Bestand die eheliche Lebensgemeinschaft noch oder war sie bereits endgültig beendet?
- Unterschreiben Sie keine umfassenden Vergleiche oder Schuldanerkenntnisse, ohne die Folgen für Unterhalt, Ehewohnung und Vermögensaufteilung prüfen zu lassen.
- Stellen Sie Unterhaltszahlungen nicht eigenmächtig ein. Ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet ist, hängt von den jeweiligen finanziellen Verhältnissen und den Umständen der Trennung ab.
Rechtsanwalt Wien bei Streit über Verschulden und Scheidungsfolgen
Gerade wenn eine psychische Erkrankung, eine Widerklage, Unterhaltsrückstände oder ein Kind aus einer späteren Beziehung eine Rolle spielen, sollte der gesamte Sachverhalt rechtlich eingeordnet werden. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der Aufarbeitung des Eheverlaufs und der Prüfung möglicher Scheidungsfolgen.
Häufige Fragen zur Schuld bei der Scheidung
Verschulden bei Scheidung wegen psychischer Erkrankung: Ist mein Ehepartner automatisch schuld?
Nein. Eine psychische Erkrankung ist keine Eheverfehlung, die automatisch zu einem Verschuldensausspruch führt. Das Gericht prüft, ob konkrete Verhaltensweisen krankheitsbedingt waren und ob sie dem erkrankten Ehepartner persönlich vorgeworfen werden können. Für die Gesamtbeurteilung der Zerrüttung können die tatsächlichen Auswirkungen auf die Ehe dennoch relevant sein.
Bin ich allein schuld, wenn ich nach der Trennung eine neue Beziehung beginne?
Nicht automatisch. Entscheidend kann sein, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig zerrüttet war. Beginnt die neue Beziehung davor oder wird sie besonders verletzend und heimlich geführt, kann sie stärker ins Gewicht fallen. Der gesamte zeitliche Ablauf muss geprüft werden.
Kann ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung als Eheverfehlung gelten?
Ein Auszug kann rechtlich problematisch sein, muss es aber nicht. Gründe wie unzumutbare Wohnkosten, erhebliche Konflikte oder ein ernsthaftes Angebot einer gemeinsamen alternativen Wohnung können gegen ein schuldhaftes Verlassen sprechen. Maßgeblich sind die konkreten Umstände und das Verhalten beider Ehepartner.
Welche Bedeutung hat ein Verschuldensausspruch für den Unterhalt?
Ein Verschuldensausspruch kann bei der Beurteilung nachehelicher Unterhaltsansprüche eine Rolle spielen. Daneben zählen aber auch Einkommen, Erwerbsmöglichkeiten, Betreuungspflichten, Bedürftigkeit und weitere gesetzliche Voraussetzungen. Aus einem einzelnen Verhalten folgt daher nicht automatisch ein bestimmter Unterhaltsanspruch.
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