Verschulden Scheidung Ehebruch Österreich richtig bewerten

Ehebruch auf beiden Seiten – und trotzdem trägt oft nur einer die Hauptschuld an der Scheidung
Verschulden Scheidung Ehebruch Österreich: Er geht fremd, bekommt mit der anderen Frau ein Kind – und später wirft er seiner Ehefrau vor, auch sie sei untreu gewesen. Reicht das, damit am Ende „beide gleich schuld“ sind? Genau hier zieht der Oberste Gerichtshof eine klare Grenze.
Für viele Betroffene klingt die Lage zunächst einfach: Wenn beide während der Ehe eine Beziehung zu einem anderen Menschen hatten, müsse das Gericht die Schuld doch gleich verteilen. So läuft es aber nicht. Im österreichischen Scheidungsrecht wird nicht bloß mitgezählt, wer wie oft gegen die eheliche Treue verstoßen hat. Entscheidend ist vielmehr, welches Verhalten die Ehe tatsächlich zum Kippen gebracht hat und wer den entscheidenden Bruch ausgelöst hat. Gerade beim Unterhalt und bei der Scheidung insgesamt ist das ein zentraler Punkt.
Verschulden Scheidung Ehebruch Österreich: Eine Ehe, die lange nicht wie eine klassische Ehe wirkte
Die Ehe begann zwar formell mit einem gemeinsamen Lebensweg, im Alltag lebte das Paar aber über längere Zeit nicht in einem typischen gemeinsamen Haushalt. Dann begann der Mann eine Beziehung mit einer anderen Frau. Er hielt diese Affäre nicht geheim, sondern ließ seine Ehefrau spüren, dass sie für ihn nicht mehr im Mittelpunkt stand. Er sagte ihr offen, dass er sie nicht mehr brauche. Aus dieser außerehelichen Beziehung entstand später sogar ein Kind.
Für die Ehefrau war das nicht bloß eine Kränkung, sondern ein tiefer Vertrauensbruch. Sie ließ den Mann schließlich nicht mehr in die Wohnung und war überzeugt, dass die Ehe endgültig zerstört sei. Erst später begann auch sie eine Beziehung mit einem anderen Mann. Sie verbrachte Zeit mit ihm, fuhr mit ihm auf Urlaub und lebte erkennbar nicht mehr in einer Haltung, die auf Versöhnung mit ihrem Ehemann gerichtet gewesen wäre.
Vor Gericht ging es dann um die Frage, die in vielen Verschuldensscheidungen den Kern bildet: Wer trägt das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe?
Nicht jede spätere Untreue wiegt gleich schwer
Der OGH stellte klar: Auch wenn später beide Ehepartner Ehebruch begangen haben, kann das überwiegende Verschulden dennoch klar bei jenem Teil liegen, der die Ehe zuerst und entscheidend zerrüttet hat. Das ist die eigentliche Brisanz dieser Entscheidung.
Das Gericht sah sich die Entwicklung der Ehe als Gesamtbild an. Es fragte also nicht nur, ob auf beiden Seiten schwere Eheverfehlungen vorlagen, sondern welche Verfehlung die eheliche Gemeinschaft in Wahrheit zerstörte. Der frühere Ehebruch des Mannes, seine fortgesetzte Beziehung zu einer anderen Frau und das aus dieser Beziehung hervorgegangene Kind waren nach dieser Beurteilung der entscheidende Wendepunkt.
Die spätere Beziehung der Ehefrau war zwar ebenfalls keine rechtlich belanglose Reaktion. Auch sie stellte eine schwere Eheverfehlung dar. Sie wog aber im Gesamtzusammenhang weniger schwer, weil die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits durch das Verhalten des Mannes maßgeblich zerrüttet war. Genau hier zeigt sich, wie Verschulden Scheidung Ehebruch Österreich in der Praxis beurteilt wird.
Was das Gesetz dazu sagt – einfach erklärt
§ 49 Ehegesetz regelt die Scheidung aus Verschulden. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.
Zu solchen schweren Eheverfehlungen zählt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere der Ehebruch. Dabei geht es aber nicht nur um den bloßen Nachweis einer Affäre. Das Gericht prüft auch, welche Auswirkungen dieses Verhalten auf die eheliche Beziehung hatte.
§ 60 Ehegesetz ist für die Schuldfrage besonders wichtig. Diese Bestimmung regelt, ob das alleinige, überwiegende oder gleichteilige Verschulden auszusprechen ist. Das Gericht muss also abwägen, wessen Verhalten schwerer wiegt und welche Eheverfehlungen für die Zerrüttung ursächlich waren.
Genau diese Abwägung stand hier im Mittelpunkt. Der OGH betonte, dass die zeitliche Reihenfolge und die innere Dynamik der Ehe nicht ignoriert werden dürfen. Wer zuerst einen massiven Treuebruch setzt und dadurch die Ehe entscheidend beschädigt, kann sich nicht ohne Weiteres auf spätere Fehler des verletzten Partners berufen.
„Du hättest die Ehe retten müssen“ – dieses Argument zieht nicht immer
Der Mann versuchte auch, der Ehefrau ihre Weigerung vorzuhalten, ihn wieder in die gemeinsame Wohnung aufzunehmen. Dahinter steckt ein typisches Argument in Scheidungsverfahren: Der andere Teil habe die Ehe nicht mehr retten wollen und trage deshalb die Hauptschuld an der endgültigen Trennung.
Der OGH folgte dieser Sicht nicht. Wer durch einen Ehebruch schwer verletzt und gedemütigt wurde, muss nicht so behandelt werden, als wäre die unterbliebene Versöhnung automatisch das größere Fehlverhalten. Die Weigerung, nach einem massiven Vertrauensbruch einfach zur ehelichen Gemeinschaft zurückzukehren, ist nicht ohne Weiteres schuldprägend in einem stärkeren Ausmaß als der ursprüngliche Treuebruch selbst.
Für die Praxis ist das ein zentraler Punkt: Nicht jede Distanzierung vom untreuen Ehepartner ist rechtlich ein Bumerang. Gerade nach einer schweren Kränkung darf das Gericht nicht so tun, als wäre allein die fehlende Bereitschaft zur Fortsetzung der Ehe ausschlaggebend gewesen. Auch unter dem Blickwinkel Verschulden Scheidung Ehebruch Österreich zählt daher die Gesamtsituation.
Der Nebenaspekt mit großer Wirkung im Verfahren: bedingte Widerklage
Neben der Schuldfrage klärte der OGH auch eine prozessuale Frage: Eine sogenannte bedingte Widerklage ist im Scheidungsverfahren unzulässig. Gemeint ist ein Vorgehen nach dem Muster: „Nur wenn ich mit meiner Verteidigung gegen die Klage nicht durchkomme, erhebe ich selbst eine Gegenklage.“
Das klingt technisch, kann aber in Gerichtsverfahren erhebliche Folgen haben. Gerade im Familienrecht entscheidet nicht nur der Inhalt, sondern auch die richtige prozessuale Vorgangsweise. Fehler bei Klage, Widerklage oder Anträgen können die eigene Position schwächen, obwohl die tatsächlichen Umstände an sich günstig wären.
Wann diese Entscheidung für Ihren Alltag plötzlich sehr wichtig wird
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in vier Konstellationen relevant:
- Ihr Ehepartner war zuerst untreu und wirft Ihnen nun späteres Fehlverhalten vor.
- Beide Seiten haben Fehler gemacht, aber die zeitliche Reihenfolge ist klar.
- Ihr Gegenüber behauptet, Sie hätten die Ehe absichtlich nicht mehr retten wollen.
- Es geht nicht nur um die Scheidung selbst, sondern auch um die Verhandlungsposition beim Ehegattenunterhalt.
Gerade beim Ehegattenunterhalt kann die Verschuldensfrage eine erhebliche Rolle spielen. Wer überwiegend schuld an der Scheidung ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen unterhaltspflichtig werden oder seine eigene Position deutlich verschlechtern. Deshalb ist die Schuldabwägung keineswegs bloß ein emotionales Nebenfeld.
Worauf Betroffene jetzt achten sollten – Rechtsanwalt Wien
- Halten Sie die zeitliche Abfolge genau fest: Wann begann welche Beziehung, wann kam es zur Trennung, wann wurde eine Versöhnung abgelehnt?
- Sichern Sie Nachrichten, E-Mails, Fotos, Reiseunterlagen oder sonstige Belege, die den Verlauf der Ehe dokumentieren.
- Unterschätzen Sie nicht den ersten massiven Treuebruch. Er kann für die Verschuldensabwägung entscheidender sein als spätere Reaktionen.
- Lassen Sie sich nicht vorschnell auf das Argument festlegen, Sie hätten „mehr um die Ehe kämpfen müssen“.
- Achten Sie im Gerichtsverfahren auf die richtige Strategie und auf formal korrekte Anträge.
FAQ: Das wird zu Ehebruch und Verschulden besonders oft gefragt
Wenn beide fremdgegangen sind, ist die Scheidung dann automatisch beidseitig verschuldet?
Nein. Das Gericht prüft nicht nur, ob beide untreu waren, sondern auch, wer die Ehe tatsächlich entscheidend zerstört hat. Eine spätere Affäre des bereits verletzten Ehepartners kann rechtlich weniger schwer wiegen als der erste massive Treuebruch. Die genaue Entwicklung der Ehe ist daher ausschlaggebend.
Mein Mann sagt, ich hätte ihn nach seinem Seitensprung wieder aufnehmen müssen – stimmt das?
So pauschal nicht. Nach einem schweren Vertrauensbruch ist die Weigerung zur Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht automatisch das größere Verschulden. Das Gericht berücksichtigt, wie belastend und demütigend das vorausgegangene Verhalten war. Entscheidend ist immer die Gesamtsituation.
Spielt die Reihenfolge der Affären bei der Scheidung wirklich eine Rolle?
Ja, oft sogar eine sehr große. Wenn ein Ehepartner die Ehe durch seinen Ehebruch bereits tiefgreifend zerrüttet hat, kann eine spätere Beziehung des anderen Teils in der Verschuldensabwägung anders beurteilt werden. Deshalb ist eine saubere zeitliche Dokumentation so wichtig.
Warum ist die Schuldfrage überhaupt noch relevant, wenn die Ehe ohnehin vorbei ist?
Weil sie rechtliche Folgen haben kann, insbesondere beim Ehegattenunterhalt und bei der gesamten Verhandlungsposition im Scheidungsverfahren. Außerdem beeinflusst sie, ob das Gericht ein überwiegendes oder gleichteiliges Verschulden ausspricht. Gerade bei konfliktreichen Trennungen ist das oft ein zentraler Streitpunkt.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Scheidungsverfahren, in denen nicht nur persönliche Verletzungen, sondern auch präzise juristische Fragen über den weiteren Weg entscheiden. Wer verstehen will, wie Gerichte Ehebruch, Zerrüttung und spätere Reaktionen rechtlich gewichten, braucht einen klaren Blick auf den gesamten Verlauf der Ehe – nicht nur auf den letzten Vorwurf im Verfahren.
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