Verschulden bei Scheidung: Wie ein Seitensprung juristisch bewertet wird

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Verschulden bei Scheidung: Warum trotz eines Seitensprungs der Mann das überwiegende Verschulden tragen kann

Ein Seitensprung ist nicht der einzige Punkt, der über das Verschulden bei Scheidung entscheidet. Wenn eine Ehe über Jahre durch Beschimpfungen, Druck und Grenzverletzungen ausgehöhlt wurde, kann ein späterer Seitensprung rechtlich etwas ganz anderes sein, als viele vermuten: nicht der Auslöser des Scheiterns, sondern nur ein Symptom einer längst zerstörten Beziehung.

Eine Ehe, die lange vor der Affäre zerbrochen war

Die Ehefrau lebte seit Jahren in einer Beziehung, die von Konflikten und Demütigungen geprägt war. Der Mann war häufig außer Haus, behandelte sie respektlos und beschimpfte sie massiv. Es blieb nicht bei Worten: Gelegentlich wurde er handgreiflich. Hinzu kamen sexuelle Forderungen, die sie ablehnte. Er drängte sie teils gegen ihren klar geäußerten Willen zu Geschlechtsverkehr und verlangte sogar, sie solle dabei an einen anderen Mann denken.

Mit der Zeit verschärfte sich die Lage weiter. Hygieneprobleme, Eifersucht und grobe Beleidigungen – bis hin zur Beschimpfung als „Türkenhure“ – machten ein normales Zusammenleben praktisch unmöglich. Zärtlichkeit gab es nicht mehr. Geschlechtsverkehr fand ab 1983 überhaupt nicht mehr statt. Was eine Ehe im Kern ausmacht, war längst verschwunden: Nähe, Respekt, Vertrauen, gemeinsame Verbundenheit.

Anfang 1984 begann die Frau schließlich eine Beziehung mit dem Nachbarn. Nicht als lange geplante Affäre, sondern aus einer Lage der Verzweiflung heraus. Der Mann brachte die Scheidungsklage ein. Vor Gericht stand dann die heikle Frage: Trägt nun wegen des Ehebruchs die Frau die Hauptschuld am Scheitern der Ehe – oder bleibt das überwiegende Verschulden beim Mann?

Der Seitensprung ist schwerwiegend bei der Schuldfrage nach der Scheidung – aber nicht automatisch entscheidend

Im österreichischen Scheidungsrecht ist Ehebruch eine schwere Eheverfehlung. Maßgeblich ist hier § 47 EheG. Vereinfacht bedeutet das: Wer seinem Ehepartner untreu wird, verletzt eine zentrale eheliche Pflicht und setzt damit grundsätzlich einen gravierenden Scheidungsgrund.

Damit ist die Schuldfrage aber noch nicht beantwortet. Denn bei der Beurteilung, wem das Scheitern der Ehe überwiegend anzulasten ist, zählt das Gesamtbild. Genau das regelt § 60 EheG. Das Gericht prüft also nicht nur ein einzelnes Ereignis, sondern die gesamte Entwicklung der Beziehung: Wer hat die Zerrüttung ausgelöst? Wer hat sie vertieft? Welches Verhalten wog schwerer?

Zusätzlich ist § 49 EheG wichtig. Diese Bestimmung beschreibt die „unheilbare Zerrüttung“. Gemeint ist eine Ehe, bei der die Lebensgemeinschaft endgültig zerstört ist und realistischerweise nicht mehr hergestellt werden kann. Wenn eine Ehe schon vor einem Seitensprung tatsächlich „tot“ war, bekommt der spätere Ehebruch rechtlich ein anderes Gewicht.

Was der OGH zu Verschulden bei Scheidung klargezogen hat

Der Oberste Gerichtshof bestätigte, dass den Mann das überwiegende Verschulden trifft. Das war der entscheidende Punkt: Als die Frau die Beziehung mit dem Nachbarn begann, war die Ehe bereits unheilbar zerrüttet. Es gab keine Zuneigung mehr, keine sexuelle Beziehung, keine seelische Verbundenheit. Dieser Zustand war nicht zufällig entstanden, sondern wesentlich durch das Verhalten des Mannes verursacht worden.

Die jahrelangen Demütigungen, Beschimpfungen und sexualisierten Grenzverletzungen wogen schwerer als der spätere Ehebruch der Frau. Der Seitensprung „überschrieb“ also nicht, was zuvor geschehen war. Er änderte nichts daran, dass die Zerrüttung schon vorher eingetreten war und der Mann den Hauptanteil daran trug.

Gerade der ungewöhnliche Umstand macht die Entscheidung bemerkenswert: Der Mann hatte selbst verlangt, seine Frau solle beim Geschlechtsverkehr an den Nachbarn denken. Später diffamierte er sie dann wegen genau dieses Kontakts. Auch daran zeigt sich, dass Gerichte bei der Verschuldensabwägung nicht auf Schlagworte schauen, sondern auf Zusammenhänge.

Warum die Schuldfrage nach der Scheidung so wichtig ist

Die Frage des überwiegenden Verschuldens ist nicht bloß eine emotionale oder moralische Kategorie. Sie kann ganz konkrete finanzielle Folgen haben. Vor allem beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung spielt sie oft eine zentrale Rolle. Wer als überwiegend schuldlos gilt, hat unter bestimmten Voraussetzungen bessere Chancen auf Unterhalt.

Auch die Verfahrensstrategie hängt daran. Viele Betroffene fürchten, dass eine neue Beziehung automatisch jede eigene Position zerstört. Das stimmt so nicht. Wenn die Ehe davor bereits nachhaltig zerstört war und das nachweisbar ist, kann ein späterer Seitensprung rechtlich deutlich anders bewertet werden als ein heimliches Doppelleben in einer noch funktionierenden Ehe.

Für die persönliche Belastung ist das Thema ebenfalls zentral. Vorwürfe wie „Du bist fremdgegangen, also bist du an allem schuld“ tauchen in Trennungssituationen regelmäßig auf. Vor Gericht reicht ein solcher Kurzschluss aber nicht. Entscheidend ist, was in den Jahren davor tatsächlich passiert ist.

Wenn Sie in einer ähnlichen Lage sind: Wie ein Rechtsanwalt in Wien Ihre Situation bewerten würde

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist vor allem auf vier Konstellationen zu achten:

  • Sie leben seit langer Zeit ohne Nähe, Sexualität und gegenseitigen Respekt zusammen, und erst danach entsteht ein neuer Kontakt zu einer anderen Person.
  • Ihr Ehepartner wirft Ihnen einen Seitensprung vor, obwohl es zuvor bereits massive Beleidigungen, Gewalt oder sexualisierten Druck gab.
  • Sie möchten nach der Scheidung Unterhalt geltend machen oder Unterhaltsansprüche abwehren und die Verschuldensfrage wird zum Kern des Verfahrens.
  • Es gab Übergriffe oder erzwungenen Sex. Dann geht es nicht nur um Scheidungsrecht, sondern unter Umständen auch um Schutzmaßnahmen und strafrechtlich relevante Sachverhalte.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien, zeigt die Praxis immer wieder: Nicht der lauteste Vorwurf gewinnt, sondern die besser belegte Geschichte der Ehe.

Was Sie jetzt sichern sollten, bevor Aussagen gegeneinander stehen

  • Halten Sie zeitlich fest, seit wann keine Zärtlichkeit oder kein Geschlechtsverkehr mehr stattfindet.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails oder sonstige Dokumente mit Beleidigungen, Drohungen oder entwürdigenden Aussagen.
  • Notieren Sie Übergriffe, sexuelle Grenzverletzungen und Gewaltsituationen möglichst genau mit Datum, Ort und möglichen Zeugen.
  • Bewahren Sie ärztliche Unterlagen, Fotos oder Bestätigungen von Beratungsstellen auf.
  • Vermeiden Sie Handlungen aus Trotz oder Eskalation. Eine neue Beziehung kann rechtlich einordenbar sein, sollte aber nicht unüberlegt als „Antwort“ auf Kränkungen begonnen werden.
  • Holen Sie früh rechtlichen Rat ein, wenn Unterhalt, Obsorge oder Schutz vor Gewalt eine Rolle spielen.

FAQ: Was viele Betroffene wirklich googeln

Bin ich automatisch schuld an der Scheidung, wenn ich fremdgegangen bin?

Nein. Ehebruch ist zwar eine schwere Eheverfehlung, aber das Gericht beurteilt immer die ganze Ehegeschichte. Wenn die Beziehung schon vorher unheilbar zerrüttet war und der andere Ehepartner die Hauptursache gesetzt hat, kann trotzdem ihn das überwiegende Verschulden treffen.

Zählt ein Seitensprung noch, wenn wir schon jahrelang keine Beziehung mehr hatten?

Ja, völlig bedeutungslos ist er nicht. Aber sein Gewicht kann deutlich geringer sein, wenn es schon lange keine echte eheliche Lebensgemeinschaft mehr gab. Entscheidend ist, ob die Ehe bereits vor dem Seitensprung endgültig gescheitert war.

Bekomme ich trotz Affäre Unterhalt nach der Scheidung?

Das ist möglich, wenn Sie nicht das überwiegende Verschulden tragen. Für den Unterhalt ist die schuldrechtliche Einordnung oft ausschlaggebend. Darum ist die Beweisführung so wichtig: Wer hat die Ehe tatsächlich zerstört, und wann war die Zerrüttung bereits eingetreten?

Was mache ich, wenn es in der Ehe zu sexuellem Druck oder Übergriffen gekommen ist?

Das sollten Sie ernst nehmen und rasch Hilfe suchen. Solches Verhalten kann im Scheidungsverfahren eine schwere Eheverfehlung darstellen und darüber hinaus strafrechtlich relevant sein. Neben anwaltlicher Beratung kommen je nach Lage auch Polizei, Gewaltschutzeinrichtungen und medizinische Dokumentation in Betracht.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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