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Vermögensaufteilung Scheidung Pferdehof – OGH-Entscheidung

Startseite  •  Aktuelles  •  03.09.2026
Vermögensaufteilung Scheidung Pferdehof – OGH-Entscheidung

Pferdehof in der Scheidung: Warum Weideflächen noch keine Landwirtschaft machen

Vermögensaufteilung Scheidung Pferdehof — Jahrzehnte Arbeit, Investitionen, ein ganzer Betrieb – und am Ende hängt alles an einer Frage, die für Außenstehende fast technisch klingt: Ist ein Pferdehof rechtlich Landwirtschaft oder bloß ein Einstellbetrieb?

Jahrzehnte Arbeit, Investitionen, ein ganzer Betrieb – und am Ende hängt alles an einer Frage, die für Außenstehende fast technisch klingt: Ist ein Pferdehof rechtlich Landwirtschaft oder bloß ein Einstellbetrieb?

Genau diese Unterscheidung kann bei einer Scheidung enorme Folgen haben. Nicht bei jeder Trennung spielt sie eine Rolle. Wenn aber ein Ehepartner auf gepachtetem Grund einen Pferdehof, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder eine ähnliche Existenzgrundlage aufgebaut hat, entscheidet die rechtliche Einordnung oft darüber, ob der Betrieb weitergeführt werden kann – und damit mittelbar auch über Aufteilung, Einkommenssituation und Unterhaltsfragen.

Als ein Lebenswerk an einem einjährigen Pachtvertrag hing

Eine Frau betrieb über Jahrzehnte einen Pferdehof mit Einstellpferden. Sie nutzte dafür gepachtete Flächen und Betriebsgebäude. Der Pachtvertrag war allerdings überraschend kurz: nur ein Jahr. Der Pachtzins war niedrig, der Betrieb für die Frau aber existenziell. Sie hatte investiert, Fördergelder erhalten und ihren beruflichen Mittelpunkt auf diesem Hof aufgebaut.

Auf den Flächen wurden Pferde gehalten und betreut. Die Wiesen dienten als Weide. Genau darin sah die Pächterin auch den Anknüpfungspunkt für einen besonderen gesetzlichen Schutz: Sie beantragte eine Verlängerung des Pachtverhältnisses nach dem Landpachtgesetz.

Der Grundeigentümer widersprach. Sein Argument war einfach: Das sei keine landwirtschaftliche Nutzung im Rechtssinn. Der Hof diene in Wahrheit vor allem der Unterbringung, Pflege und Betreuung von Pferden. Die Flächen würden nicht vorrangig zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt, etwa zur Gewinnung von Futter.

Die Frau verlor in den ersten beiden Instanzen. Sie zog weiter bis zum Obersten Gerichtshof.

Rechtsanwalt Wien – Vermögensaufteilung Scheidung Pferdehof

Die entscheidende Linie verläuft nicht beim Tier, sondern beim Betriebszweck

Bereits in der Entscheidung OGH vom 26.09.2017, 5 Ob 159/17v, hat der Oberste Gerichtshof diese Abgrenzung klar gezogen: Ein Pferdehof fällt nicht automatisch unter das Landpachtgesetz, nur weil Tiere gehalten werden und Wiesen vorhanden sind.

Entscheidend ist vielmehr, welchem Zweck der Betrieb hauptsächlich dient. Geht es überwiegend um landwirtschaftliche Erzeugung, also etwa um Pflanzenbau, Tierhaltung als landwirtschaftliche Produktion oder Futtermittelgewinnung? Oder steht eine Dienstleistung im Vordergrund, etwa die Beherbergung, Obsorge und Betreuung fremder Pferde?

Im entschiedenen Fall überwog aus Sicht des Gerichts die Dienstleistung. Die Pferde wurden eingestellt, versorgt und betreut. Die Wiesen wurden zwar als Weide genutzt, aber nicht als zentraler Teil einer landwirtschaftlichen Futterproduktion. Das reichte nicht für den Schutz des Landpachtgesetzes.

Warum das Landpachtgesetz nicht immer hilft

Das Landpachtgesetz schützt Pächter landwirtschaftlich genutzter Flächen unter bestimmten Voraussetzungen. Es kann bei echten Landpachtverhältnissen eine gesetzliche Verlängerung ermöglichen. Dieser Schutz ist wirtschaftlich wertvoll, weil er den Fortbestand eines Betriebs absichern kann.

Der springende Punkt liegt bei der „vorwiegend landwirtschaftlichen Nutzung“. Nicht jede Nutzung im ländlichen Raum erfüllt dieses Kriterium. Ein Betrieb mit Pferden kann rechtlich ein landwirtschaftlicher Betrieb sein – muss es aber nicht. Wenn das Geschäftsmodell im Kern auf Betreuung, Unterbringung und Service für Pferdehalter aufbaut, sieht das Recht darin oft keinen landwirtschaftlichen Schwerpunkt.

Gerade für Scheidungsverfahren ist das heikel. Denn häufig wird angenommen, ein Betrieb mit Stallungen, Koppeln und Weideflächen sei ohnehin „Landwirtschaft“. Diese Annahme kann teuer werden, wenn sich später zeigt, dass kein gesetzlicher Verlängerungsschutz besteht.

Welche Regeln Betroffene kennen sollten

§ 1 Landpachtgesetz knüpft an landwirtschaftliche Pachtverhältnisse an. Vereinfacht gesagt: Das Gesetz greift nur dann, wenn die gepachteten Flächen und Objekte hauptsächlich einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Für Scheidungen selbst sind außerdem die Regeln zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wichtig. Die Aufteilung richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen der §§ 81 ff EheG. Diese Vorschriften regeln, welche Vermögenswerte nach der Ehe aufzuteilen sind und welche nicht.

Bei Unterhaltsfragen kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Betriebs mittelbar eine große Rolle spielen. Je nachdem, ob ein Ehepartner seine bisherige Erwerbsquelle behält oder verliert, verändert sich die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Bedarf. Maßgeblich sind hier – je nach Konstellation – insbesondere die unterhaltsrechtlichen Regeln des Ehegesetzes und des ABGB.

Wichtig ist dabei: Das Urteil betrifft nicht direkt den Scheidungsunterhalt. Seine praktische Bedeutung liegt darin, dass der Fortbestand eines gepachteten Betriebs die wirtschaftliche Ausgangslage nach der Trennung massiv beeinflussen kann.

Der OGH blieb streng – und späte Unterlagen halfen nicht mehr

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die gesetzliche Verlängerung wurde nicht gewährt. Das Kernargument: Hauptzweck des Betriebs war nicht die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen, sondern die Beherbergung und Pflege von Pferden als Dienstleistung.

Ebenso lehrreich ist ein zweiter Punkt der Entscheidung: Die Pächterin legte im Revisionsverfahren noch weitere Unterlagen vor. Das war zu spät. Neue Beweismittel lassen sich in dieser Phase regelmäßig nicht mehr wirksam nachschieben. Wer seine wirtschaftliche Nutzung belegen will, muss das früh und sauber tun.

Genau daran scheitern Verfahren in der Praxis oft nicht selten. Nicht nur die Rechtsfrage ist schwierig, sondern auch die Beweisführung.

Wann diese Entscheidung bei einer Scheidung wirklich relevant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, wird das Thema besonders wichtig in diesen Konstellationen:

  • Ein Ehepartner betreibt einen Pferdehof oder Einstellbetrieb auf gepachtetem Grund und der Betrieb ist die wesentliche Einkommensquelle.
  • Im Aufteilungsverfahren wird darüber gestritten, welchen Wert der Betrieb überhaupt hat, wenn der Pachtvertrag nicht gesichert ist.
  • Ein Ehepartner argumentiert bei Unterhalt oder Aufteilung mit einer angeblich gesicherten Fortführung des Betriebs.
  • Vor oder während der Trennung muss ein Pachtvertrag verlängert, neu verhandelt oder rechtlich eingeordnet werden.

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungs- und Familienrecht zeigt sich in solchen Fällen immer wieder: Nicht der Name des Betriebs entscheidet, sondern die tatsächliche Nutzung. Ein „Pferdehof“ kann rechtlich etwas ganz anderes sein als das, was die Beteiligten im Alltag darunter verstehen.

Sie sollten zudem die Themen Vermögensaufteilung und Unterhalt prüfen, wenn es um die Fortführung des Betriebs geht. Besonders bei der Vermögensaufteilung Scheidung Pferdehof spielt die rechtliche Einordnung eine große Rolle.

Was Sie jetzt konkret prüfen sollten

  • Lesen Sie den Pachtvertrag genau: Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Nutzungszweck.
  • Sichern Sie Belege zur tatsächlichen Nutzung: Buchhaltung, Einstellverträge, Förderunterlagen, Rechnungen, Flächenaufstellungen, Ernte- oder Futterbelege.
  • Trennen Sie sauber zwischen Dienstleistung und landwirtschaftlicher Produktion: Wo wird das Geld verdient?
  • Klären Sie früh, ob der Betrieb für Unterhalt, Obsorge-Alltag oder Vermögensaufteilung wirtschaftlich tragend ist.
  • Verlassen Sie sich nicht auf eine mögliche gesetzliche Verlängerung, wenn der Vertrag nur kurzfristig abgeschlossen wurde.

FAQ: Was Betroffene dazu häufig googeln

Ist ein Pferdehof automatisch Landwirtschaft?

Nein. Rechtlich kommt es nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf den tatsächlichen Schwerpunkt des Betriebs. Wenn vor allem Pferde eingestellt, betreut und versorgt werden, kann der Betrieb als Dienstleistung gelten. Dann greifen Schutzregeln des Landpachtgesetzes unter Umständen nicht.

Kann ein Pachtvertrag für einen Einstellbetrieb gesetzlich verlängert werden?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine gesetzliche Verlängerung nach dem Landpachtgesetz setzt voraus, dass ein echtes landwirtschaftliches Pachtverhältnis vorliegt. Bei einem reinen oder überwiegenden Einstell- und Betreuungsbetrieb wird das oft verneint.

Warum ist das bei einer Scheidung überhaupt wichtig?

Weil der Fortbestand des Betriebs den wirtschaftlichen Spielraum nach der Trennung stark beeinflusst. Fällt die Existenzgrundlage weg, kann das Auswirkungen auf Aufteilung, Erwerbsmöglichkeiten und Unterhaltsfragen haben. Besonders kritisch ist das, wenn ein Ehepartner jahrelang im Betrieb mitgearbeitet oder darauf vertraut hat.

Was muss ich vor Gericht unbedingt rechtzeitig vorlegen?

Alles, was die tatsächliche Nutzung des Betriebs beweist. Dazu zählen etwa Verträge mit Einstellkunden, Unterlagen zur Flächennutzung, Rechnungen über Futterzukauf, Belege über Heugewinnung und Förderunterlagen. Wer damit bis spät im Verfahren wartet, riskiert, dass diese Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden.

Für viele Familien wirkt ein Pferdehof wie ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb. Rechtlich kann die Sache ganz anders aussehen. Genau diese Differenz entscheidet manchmal darüber, ob ein über Jahre aufgebautes Lebensmodell abgesichert ist – oder an einem auslaufenden Pachtvertrag zerbricht.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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