
30 Jahre Ehe, drei Kinder – und trotzdem kein Anteil an der möglichen Pension des Mannes?
Die Ehefrau hatte jahrzehntelang den Haushalt geführt, drei Kinder betreut und ihrem Mann den beruflichen Rücken freigehalten. Nach der Scheidung stand sie dennoch vor einer hohen Ausgleichszahlung – während eine bloß mögliche vorzeitige Auszahlung der Pension ihres Mannes unberücksichtigt blieb. Die Vermögensaufteilung Scheidung Pension kann dabei schwierige rechtliche Fragen aufwerfen.
Eine Ehe in Österreich, Vermögen in Norwegen
Die Ehefrau und ihr Mann waren norwegische Staatsangehörige. Viele Jahre lebten sie gemeinsam in Österreich. Während der Mann arbeitete, kümmerte sich die Frau um den Haushalt und die drei Kinder. Die Ehe wurde später aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden.
Zum ehelichen Vermögen gehörten unter anderem eine Liegenschaft in Norwegen, ein Sparbuch und ein Auto. Die Frau erhielt die Liegenschaft im Zuge der Aufteilung und verkaufte sie später. Daraus ergab sich nach der Berechnung der Gerichte grundsätzlich eine Ausgleichszahlung von rund 1,6 Millionen Schilling an den Mann.
Für die Frau war diese Forderung wirtschaftlich schwer verkraftbar. Sie hatte keine Witwenpension zu erwarten. Außerdem verwies sie darauf, dass ihr geschiedener Mann möglicherweise einen Teil seiner späteren Pension vorzeitig ausgezahlt bekommen könnte. Aus ihrer Sicht musste diese finanzielle Perspektive bei der Vermögensaufteilung berücksichtigt werden.
Die Frau wollte die Ausgleichszahlung deshalb deutlich reduzieren. Sie argumentierte auch, dass sie die Zahlung nicht aufbringen könne, ohne ihre wirtschaftliche Existenz und ihre Wohnung zu gefährden.
Warum eine mögliche Pension nicht automatisch Vermögen ist
Das österreichische Aufteilungsrecht nach den §§ 81 ff EheG betrifft grundsätzlich das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse. Dazu zählen etwa eine während der Ehe erworbene Wohnung, Bankguthaben, Fahrzeuge oder andere bereits vorhandene Vermögenswerte. Weitere Informationen zur Vermögensaufteilung finden Sie in unserem Überblick.
§ 83 EheG verpflichtet das Gericht, die Aufteilung nach Billigkeit vorzunehmen. Das bedeutet: Die konkreten Beiträge der Ehegatten, die Betreuung der Kinder, die Haushaltsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bedürfnisse der Beteiligten werden berücksichtigt. Die Aufteilung erfolgt aber nicht völlig losgelöst vom vorhandenen Vermögen.
Eine Anwartschaft oder eine bloße Möglichkeit ist rechtlich nicht ohne Weiteres dasselbe wie ein verfügbares Guthaben. Der Mann hatte die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil seiner späteren Pension vorzeitig auszahlen zu lassen. Er hatte diese Option jedoch noch nicht ausgeübt.
Nach der Beurteilung des Obersten Gerichtshofs war daraus noch kein konkreter Vermögenswert entstanden. Hinzu kam: Eine vorzeitige Auszahlung hätte die spätere laufende Pension des Mannes vermindert. Es wäre daher nicht sachgerecht gewesen, die bloße Wahlmöglichkeit wie ein vorhandenes Sparguthaben aufzuteilen.
Vermögensaufteilung Scheidung Pension: Was der OGH 1999 sagte
Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Frage im Urteil OGH vom 25.02.1999, 6 Ob 22/98y. Die Entscheidung ist damit bereits aus dem Jahr 1999 und keine aktuelle Entscheidung. Ihre Grundgedanken können bei vergleichbaren Fragen zur Abgrenzung zwischen bestehendem Vermögen und bloßen Zukunftschancen weiterhin von Bedeutung sein.
Die unteren Instanzen hatten die Ausgleichszahlung grundsätzlich auf Basis des vorhandenen Vermögens berechnet. Der OGH bestätigte, dass die noch nicht ausgeübte Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionsauszahlung nicht als aufzuteilendes eheliches Vermögen behandelt werden musste.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Auch die fehlende Witwenpension der Frau führte zu keiner höheren Vermögenszuweisung. Der Billigkeitsgrundsatz des § 83 EheG erlaubt zwar eine an den Umständen der Ehe orientierte Entscheidung. Er schafft jedoch keinen allgemeinen Anspruch darauf, jede mögliche finanzielle Versorgungslücke der Zeit nach der Scheidung durch die Vermögensaufteilung auszugleichen.
Die Vermögensaufteilung soll vorhandene eheliche Werte verteilen. Sie ersetzt nicht automatisch den Versorgungsausgleich, den andere Rechtsordnungen kennen. Ebenso wenig wird dadurch jede künftige Entwicklung – etwa eine Pension, eine Krankheit oder ein möglicher Pflegebedarf – vorweg finanziell abgesichert.
Ausländisches Vermögen: Welches Recht gilt überhaupt?
Bei einer internationalen Ehe ist zunächst zu klären, welches Recht auf die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung angewendet wird. Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Zeitpunkt der Eheschließung und Lage der Vermögenswerte können dabei eine Rolle spielen.
Dass sich eine Liegenschaft in Norwegen befindet, bedeutet nicht automatisch, dass ausschließlich norwegisches Recht gilt. In dem vom OGH beurteilten Verfahren war letztlich österreichisches Aufteilungsrecht maßgeblich, weil das Ehepaar lange Zeit in Österreich gelebt hatte und die österreichische Rechtsordnung eine flexible Aufteilung nach Billigkeit vorsieht.
Diese Prüfung muss für jede Ehe gesondert erfolgen. Bei Immobilien, Bankkonten oder sonstigen Vermögenswerten im Ausland können zusätzliche Gutachten, Übersetzungen und ausländische Registerauszüge erforderlich sein.
Eine Immobilie zu erhalten bedeutet nicht, sie kostenlos zu bekommen
Die Ehefrau erhielt die norwegische Liegenschaft und veräußerte sie später. Damit wurde ein erheblicher Vermögenswert aus der Eheaufteilung ihrer Sphäre zugeordnet. Dass die Frau den Verkaufserlös für ihre eigene Absicherung benötigte, beseitigte den Anspruch des Mannes auf einen angemessenen Ausgleich nicht automatisch.
Nach § 94 EheG kann eine Ausgleichszahlung angeordnet werden, wenn ein Ehegatte einen Vermögensgegenstand übernimmt, der dem anderen im Rahmen der Aufteilung ebenfalls zugerechnet werden muss. Die Zahlung kann sofort fällig sein oder unter bestimmten Voraussetzungen gestundet und in Raten vereinbart werden.
Eine schwierige finanzielle Lage kann bei der Ausgestaltung der Zahlung eine Rolle spielen. Sie führt aber nicht zwingend dazu, dass der Ausgleichsanspruch entfällt. Reicht das vorhandene Geld nicht aus, können auch andere Vermögenswerte relevant werden. Im Verfahren wurde daher auch die Eigentumswohnung der Frau als mögliche wirtschaftliche Grundlage der Zahlung betrachtet.
Der Wunsch, eine bestimmte Wohnung behalten zu können, hat somit nicht automatisch Vorrang vor dem Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten. Entscheidend ist, ob die Aufteilung insgesamt angemessen bleibt und wie die Zahlung praktisch finanziert werden kann.
Wann diese Entscheidung für Sie wichtig werden kann
- Internationale Ehe: Sie oder Ihr Ehepartner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, haben im Ausland gelebt oder verfügen über eine Immobilie außerhalb Österreichs.
- Unterschiedliche Beiträge zur Ehe: Ein Ehegatte war überwiegend für Haushalt und Kinder zuständig, während der andere das Einkommen erzielte. Haushaltsführung und Kinderbetreuung sind rechtlich relevante Beiträge zur ehelichen Lebensgemeinschaft.
- Pensionsansprüche: Einer der Ehegatten verfügt über eine betriebliche Pension, eine Dienstgeberzusage oder eine Möglichkeit zur vorzeitigen Auszahlung. Dabei muss genau zwischen einem bestehenden Anspruch und einer bloßen Option unterschieden werden.
- Hohe Ausgleichszahlung: Sie sollen eine Immobilie oder ein anderes wertvolles Gut behalten, können den anderen Ehegatten aber nicht ohne Weiteres auszahlen.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur den aktuellen Kontostand betrachten. Relevant können auch Immobilienwerte, Schulden, Verkaufserlöse, Beteiligungen, Pensionsansprüche und bereits vorgenommene Übertragungen sein.
Diese Unterlagen sollten Sie frühzeitig sichern
- Grundbuchauszüge und Kaufverträge zu österreichischen und ausländischen Immobilien
- Bankunterlagen, Sparbücher und Nachweise über Wertpapierdepots
- Bewertungen von Liegenschaften und Unterlagen zu früheren Verkäufen
- Informationen zu betrieblichen Pensionen, Dienstgeberzusagen und möglichen Auszahlungsoptionen
- Nachweise über Kredite, sonstige Schulden und laufende Verpflichtungen
- Unterlagen zur Haushaltsführung, Kinderbetreuung und zu den jeweiligen Einkommensverhältnissen
Übernehmen Sie eine Immobilie nicht vorschnell, ohne die daraus mögliche Ausgleichszahlung zu berechnen. Vor einer Vereinbarung sollte auch geklärt werden, ob eine Ratenzahlung, eine Stundung oder eine Absicherung durch ein Pfandrecht möglich ist. Vermögen zu verkaufen oder zu übertragen, um eine spätere Zahlung zu vermeiden, kann zusätzliche rechtliche Probleme schaffen.
Rechtsanwalt Wien: Beratung zur Vermögensaufteilung bei Scheidung
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler bei internationalen Scheidungen insbesondere die Vermögenswerte in beiden Staaten, die maßgeblichen Beiträge der Ehegatten und die finanzielle Umsetzbarkeit einer Aufteilungsentscheidung.
Häufige Fragen zur Pension und Ausgleichszahlung
Wird eine mögliche vorzeitige Pension bei der Scheidung aufgeteilt?
Nicht automatisch. Eine bloße Möglichkeit, künftig einen Teil der Pension vorzeitig auszahlen zu lassen, ist nicht zwingend ein bereits vorhandener Vermögenswert. Entscheidend ist, ob daraus bereits ein konkreter, bewertbarer und verfügbarer Anspruch entstanden ist. Außerdem kann eine vorzeitige Auszahlung die spätere laufende Pension vermindern.
Bekomme ich mehr Vermögen, wenn ich keine Witwenpension erhalten werde?
Das Fehlen einer Witwenpension kann wirtschaftlich belastend sein. Es führt aber nicht automatisch zu einer höheren Quote bei der Vermögensaufteilung. Nach der vom OGH beurteilten Rechtslage dient die Aufteilung primär der Verteilung vorhandener ehelicher Vermögenswerte und nicht der vollständigen Absicherung jeder künftigen Versorgungslücke.
Was passiert, wenn ich die Ausgleichszahlung nicht bezahlen kann?
Die fehlende Liquidität lässt den Anspruch des anderen Ehegatten nicht zwingend entfallen. Das Gericht kann prüfen, ob eine Ratenzahlung oder Stundung möglich ist. Unter Umständen müssen auch andere Vermögenswerte zur Finanzierung herangezogen werden. Eine konkrete Lösung hängt von Vermögen, Einkommen, Schulden und dem Wert des übernommenen Gegenstands ab.
Gilt bei einer Scheidung mit Auslandsbezug automatisch österreichisches Recht?
Nein. Welches Recht gilt, muss anhand der konkreten internationalen Anknüpfungspunkte geprüft werden. Maßgeblich können unter anderem der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit und Vereinbarungen der Ehegatten sein. Auch wenn Vermögen im Ausland liegt, kann österreichisches Recht zur Anwendung kommen – das ist aber keine automatische Folge.
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