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Vermögensaufteilung Scheidung: Heimliches Konto & Auszug

Startseite  •  Aktuelles  •  02.09.2026
Vermögensaufteilung Scheidung: Heimliches Konto & Auszug

Heimliches Konto, heimlicher Auszug: Wann die Ehe schon vor dem Auszug als beendet gilt

Vermögensaufteilung Scheidung: Manchmal endet eine Ehe nicht mit dem Zuschlagen der Wohnungstür, sondern mit einer Überweisung. Wer bereits im Hintergrund eine neue Wohnung organisiert, neue Konten eröffnet und Vermögen verschiebt, setzt rechtlich oft mehr in Gang, als vielen bewusst ist. Genau darum ging es in einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die für Aufteilungsverfahren nach der Scheidung große praktische Bedeutung hat.

Bereits 2024 hat der OGH in der Entscheidung OGH vom 08.04.2024, 1 Ob 2/24m klargestellt: Die eheliche Lebensgemeinschaft kann schon dann beendet sein, wenn ein Ehepartner konkrete Schritte zur Trennung setzt – auch wenn beide noch unter derselben Adresse wohnen. Und: Bei konkreten Verdachtsmomenten kann das Gericht sogar eine eidliche Offenlegung von Vermögen anordnen.

Nicht ausgezogen – und trotzdem war die Lebensgemeinschaft schon vorbei

Die Ehefrau lebte noch mit dem Mann zusammen. Nach außen war die Wohnsituation also unverändert. Hinter den Kulissen bereitete sie aber bereits den nächsten Schritt vor: Sie plante, mit den Kindern auszuziehen, wollte eine eigene Wohnung anmieten, eröffnete dafür zwei neue Bankkonten und überwies dorthin Geld aus einem früheren Immobilienverkauf.

Der Mann schöpfte Verdacht. Im anschließenden Aufteilungsverfahren wollte er wissen, welches Vermögen vorhanden war und ob Vermögenswerte beiseitegeschafft worden waren. Er beantragte daher nicht nur Auskunft, sondern auch eine eidesstattliche Erklärung über das Vermögen. Die Vorinstanzen gaben ihm recht. Die Ehefrau versuchte noch, sich dagegen mit einem außerordentlichen Revisionsrekurs zu wehren – ohne Erfolg.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Entscheidend war nicht, dass noch gemeinsam gewohnt wurde. Entscheidend war, dass die Frau bereits konkrete Vorbereitungen für die Trennung getroffen hatte und Vermögensbewegungen nachvollziehbar im Raum standen.

Warum das Trennungsdatum nicht immer der Auszugstag ist

Für viele Betroffene klingt es überraschend: Das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft hängt nicht nur davon ab, ob zwei Menschen noch dieselbe Wohnung teilen. Im österreichischen Familienrecht kommt es darauf an, ob die Lebensgemeinschaft in ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und geistig-seelischen Dimension tatsächlich noch besteht.

Wenn ein Ehepartner bereits eine neue Wohnmöglichkeit organisiert, finanzielle Strukturen für das Getrenntleben schafft und innerlich die gemeinsame Lebensführung beendet hat, kann dieser Zeitpunkt rechtlich bereits das Ende der ehelichen Gemeinschaft markieren. Dass der andere Ehepartner davon noch nichts wusste, ändert daran nicht zwingend etwas.

Gerade für die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist dieser Zeitpunkt zentral. Denn er bestimmt mit, welches Vermögen überhaupt noch in die Aufteilung fällt.

Kein Generalverdacht – aber konkrete Hinweise reichen

Nicht jede pauschale Behauptung, der andere „werde schon etwas verstecken“, führt zu einer gerichtlichen Auskunftspflicht. Das Gericht verlangt konkrete Tatsachen, die eine Vermögensverheimlichung wahrscheinlich machen.

Genau das war hier der springende Punkt: neue Konten, eine geplante neue Wohnung und die Überweisung des Erlöses aus einem früheren Immobilienverkauf. Diese Kombination war aus Sicht des Gerichts ausreichend, um eine vertiefte Offenlegung zu verlangen.

Wichtig ist dabei die Grenze: Das Gericht ordnet keine lückenlose Durchleuchtung des gesamten Ehelebens an. Es geht nicht um ein grenzenloses „Finanz-Generalaudit“. Es geht um jenes Vermögen, das für die Aufteilung relevant ist.

Welche Regeln im Ehegesetz und ABGB dabei eine Rolle spielen — Vermögensaufteilung Scheidung

Bei der Aufteilung nach der Scheidung sind vor allem die Bestimmungen über eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse entscheidend. Die §§ 81 ff EheG regeln, was zwischen den Ehegatten nach der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft aufzuteilen ist. Gemeint sind typischerweise gemeinsam geschaffene Werte wie Ersparnisse, bestimmte Kontoguthaben oder Vermögensbestandteile, die dem ehelichen Leben gedient haben.

§ 91 EheG ist in solchen Fällen besonders wichtig. Diese Bestimmung soll verhindern, dass Vermögen durch Verschiebungen oder Verheimlichung der Aufteilung entzogen wird. Wer kurz vor oder rund um die Trennung Geld beiseiteschafft, kann sich also nicht einfach darauf berufen, dass das Vermögen „weg“ sei.

Verfahrensrechtlich kann das Gericht eine nähere Auskunft über Vermögenswerte verlangen, wenn dafür ausreichende Anhaltspunkte bestehen. Die eidliche Bekräftigung ist dabei ein scharfes Instrument: Wer eine solche Erklärung abgibt, versichert die Richtigkeit seiner Angaben förmlich gegenüber dem Gericht.

Nach der vom OGH bestätigten Linie bezieht sich die Auskunft auf das aufzuteilende Vermögen zum Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Zusätzlich darf auch nach höheren ehelichen Ersparnissen in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren davor gefragt werden. Diese Rückschau soll verhindern, dass kurz vor der Trennung Vermögen unbemerkt verschoben wird.

Was der OGH 2024 ausdrücklich festgehalten hat

Der OGH vom 08.04.2024, 1 Ob 2/24m hielt fest, dass konkrete Trennungsvorbereitungen bereits das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft markieren können. Dazu zählen nicht nur Gespräche über eine Trennung, sondern auch objektiv fassbare Handlungen wie die Eröffnung neuer Konten oder die Planung einer eigenen Wohnung.

Ebenso bestätigte der Gerichtshof, dass eine eidliche Auskunftspflicht zulässig ist, wenn nachvollziehbare Indizien für eine Verheimlichung von Aufteilungsvermögen vorliegen. Die Vorinstanzen hatten daher zu Recht nicht nur eine einfache Auskunft, sondern eine qualifizierte Offenlegung verlangt.

Bemerkenswert an der Entscheidung ist die doppelte Klarstellung: Einerseits genügt für das Ende der Lebensgemeinschaft mehr als bloß das Fortbestehen derselben Wohnadresse. Andererseits bleibt der Auskunftsanspruch sachlich begrenzt und darf nicht in eine schrankenlose Prüfung aller privaten Finanzen ausarten.

Wann diese Entscheidung für Sie besonders wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kann diese Rechtsprechung bei der Vermögensaufteilung Scheidung an mehreren Punkten entscheidend sein.

  • Sie entdecken neue Konten, Überweisungen oder ungewöhnliche Geldbewegungen Ihres Ehepartners.
  • Ihr Ehepartner plant bereits eine neue Wohnung, obwohl nach außen noch alles „normal“ wirkt.
  • Es gab einen Immobilienverkauf, eine Auszahlung oder größere Ersparnisse, die plötzlich nicht mehr auffindbar sind.
  • Im Aufteilungsverfahren steht die Frage im Raum, ab wann die eheliche Gemeinschaft tatsächlich beendet war.

Gerade in solchen Konstellationen ist die Beweissicherung oft wichtiger als die bloße Vermutung. Kontoauszüge, Verkaufsunterlagen, Nachrichten, Wohnungsanfragen oder Dokumente über Kontoeröffnungen können später den entscheidenden Unterschied machen. Weitere Informationen zur Vermögensaufteilung und praktischen Schritten finden Sie hier.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten — Rechtsanwalt Wien

  • Dokumentieren Sie auffällige Vermögensbewegungen möglichst früh und geordnet.
  • Notieren Sie Daten zu Wohnungsbesichtigungen, Mietanboten, Kontoeröffnungen oder Geldüberweisungen.
  • Vernichten Sie keine Unterlagen und greifen Sie nicht rechtswidrig auf fremde Daten zu.
  • Verschieben Sie selbst keine Vermögenswerte in der Annahme, das werde später schon niemand bemerken.
  • Lassen Sie früh prüfen, welches Vermögen überhaupt in die Aufteilung fällt und welche Anträge sinnvoll sind.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in genau solchen sensiblen Phasen, in denen Vermögensfragen, Trennungszeitpunkt und Aufteilung eng zusammenhängen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: Was Menschen dazu tatsächlich googeln

Muss mein Ehepartner Vermögen offenlegen, wenn ich glaube, dass Geld versteckt wird?

Ein bloßer Verdacht reicht meist nicht. Sie brauchen konkrete Anhaltspunkte, etwa neue Konten, auffällige Überweisungen, verschwundene Verkaufserlöse oder sonstige nachvollziehbare Hinweise. Wenn solche Tatsachen vorliegen, kann das Gericht eine Auskunftspflicht anordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine eidliche Erklärung möglich.

Gilt die Ehe schon als beendet, obwohl wir noch zusammen wohnen?

Ja, das ist möglich. Maßgeblich ist nicht allein die gemeinsame Adresse, sondern ob die persönliche und wirtschaftliche Gemeinschaft faktisch noch besteht. Wer bereits konkret den Auszug vorbereitet und das gemeinsame Leben innerlich und organisatorisch beendet, kann die eheliche Lebensgemeinschaft rechtlich schon aufgehoben haben. Genau das hat der OGH in der genannten Entscheidung bestätigt.

Kann das Gericht alle meine Konten aus der ganzen Ehe prüfen?

Nein, so weit geht der Auskunftsanspruch nicht. Es geht um Vermögen, das für die Aufteilung relevant ist, also insbesondere um eheliche Ersparnisse und aufzuteilende Vermögenswerte. Zusätzlich kann ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren vor Aufhebung der Lebensgemeinschaft relevant sein, um jüngere Verschiebungen zu erfassen. Eine grenzenlose Prüfung aller Finanzbewegungen der gesamten Ehe ist damit nicht gemeint.

Was ist, wenn Geld aus einem Hausverkauf kurz vor der Trennung auf ein neues Konto überwiesen wurde?

Dann sollte sehr genau geprüft werden, woher das Geld stammt, wann die Überweisung erfolgt ist und ob es sich um aufzuteilendes Vermögen handelt. Solche Bewegungen können ein starkes Indiz dafür sein, dass Vermögen der Aufteilung entzogen werden soll. Je besser die Unterlagen dazu gesichert sind, desto klarer lässt sich der Sachverhalt im Verfahren darstellen. Gerade hier ist eine frühe rechtliche Einschätzung oft entscheidend.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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