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Vermögensaufteilung Scheidung Haus sichern

Startseite  •  Aktuelles  •  19.09.2026
Vermögensaufteilung Scheidung Haus sichern

Kann der Ehepartner das Haus noch schnell belasten? Was eine einstweilige Verfügung bei der Scheidung wirklich schützt

Die Scheidung läuft, doch plötzlich wird das gemeinsame Depot aufgelöst und die Ehewohnung mit einer Hypothek belastet. Für die Ehefrau in diesem Fall war das ein alarmierendes Signal: Sie befürchtete, dass am Ende der Ehe nichts mehr übrig sein könnte, was bei der Vermögensaufteilung Scheidung Haus berücksichtigt wird.

Als Ersparnisse verschwanden und die Ehewohnung belastet wurde

Während des Scheidungsverfahrens beobachtete die Ehefrau, dass ihr Mann Wertpapier-Sparpläne auflöste. Kurz darauf wurde die Ehewohnung als Sicherheit für einen Kredit belastet. Für sie lag der Verdacht nahe, dass der Ehemann Vermögen dem späteren Zugriff entziehen wollte.

Sie beantragte deshalb eine einstweilige Verfügung. Der Ehemann sollte die Wertpapier-Sparpläne nicht auflösen und die Ehewohnung weder verkaufen noch mit weiteren Schulden belasten dürfen. Die Sorge der Frau war nachvollziehbar: Wenn Wertpapiere veräußert, Geld weiterüberwiesen oder Immobilien belastet werden, kann die spätere Aufteilung des ehelichen Vermögens erheblich schwieriger werden.

Die Gerichte sahen in den finanziellen Maßnahmen jedoch noch keinen ausreichenden Beweis dafür, dass der Mann den späteren Vermögensausgleich vereiteln wollte. Die Ehefrau wandte sich an den Obersten Gerichtshof. Auch dort blieb sie erfolglos.

Warum der OGH eine bloße Befürchtung nicht genügen ließ

Der OGH stellte in seiner Entscheidung vom 30.06.2010, 7 Ob 93/10t, klar: Eine einstweilige Sicherung ehelichen Vermögens setzt konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächliche Gefährdung voraus. Es reicht nicht aus, allgemein zu befürchten, der andere Ehepartner könnte Vermögen beiseiteschaffen.

Eine einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Schutzmaßnahme. Sie soll verhindern, dass ein Anspruch bis zur endgültigen Entscheidung praktisch wertlos wird. Denkbar ist etwa ein Verbot, eine Liegenschaft zu verkaufen, ein Konto zu leeren oder Wertpapiere an Dritte zu übertragen.

Nach § 381 EO muss die gefährdete Partei aber glaubhaft machen, dass eine konkrete Gefahr besteht. Das bedeutet: Es müssen nachvollziehbare Umstände vorliegen, die eine Vereitelung oder wesentliche Erschwerung des späteren Anspruchs wahrscheinlich machen. Eine bloße Vermutung oder das allgemeine Misstrauen während einer konfliktreichen Scheidung genügt nicht.

Die Auflösung von Wertpapier-Sparplänen und die Belastung der Ehewohnung konnten nach Ansicht des OGH auch durch die finanzielle Situation der Ehegatten erklärt werden. Ein Kredit kann beispielsweise zur Deckung laufender Kosten, zur Umschuldung oder zur Abwendung einer wirtschaftlichen Krise aufgenommen werden. Eine Hypothek ist daher nicht automatisch ein Beweis für eine geplante Vermögensverschiebung.

Vermögensaufteilung Scheidung Haus: Welche Vermögenswerte spielen eine Rolle?

§ 81 EheG bildet die Grundlage für die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Zum Gebrauchsvermögen können etwa die Ehewohnung, Hausrat oder ein gemeinsam genutztes Fahrzeug gehören. Eheliche Ersparnisse sind Vermögenswerte, die während der Ehe angesammelt wurden und für eine spätere Vermögensbildung bestimmt waren.

Die Aufteilung bedeutet allerdings nicht, dass jeder Gegenstand automatisch zur Hälfte geteilt wird. Das Gericht berücksichtigt unter anderem die Dauer der Ehe, die Beiträge der Ehegatten, die Bedürfnisse gemeinsamer Kinder und die konkreten Lebensverhältnisse. Eigentum, Schulden und die tatsächliche Nutzung eines Vermögenswerts müssen daher genau geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie auch bei der Vermögensaufteilung.

Wer eine einstweilige Verfügung beantragt, muss außerdem klar benennen, welchen Anspruch die Maßnahme sichern soll. Geht es um die spätere Vermögensaufteilung? Soll die Nutzung der Ehewohnung gesichert werden? Oder bestehen mehrere voneinander zu unterscheidende Gefahren? Diese Fragen dürfen nicht miteinander vermischt werden.

Die Ehewohnung ist nicht automatisch auf jedem Weg geschützt

§ 97 ABGB betrifft den Schutz der Wohnmöglichkeit eines Ehegatten. Die Bestimmung kann Bedeutung erlangen, wenn ein Ehepartner über die Ehewohnung verfügt und dadurch die Wohnmöglichkeit des anderen gefährdet wird. Dafür muss aber konkret dargelegt werden, worin die Gefahr besteht.

Die Ehefrau hätte daher nicht nur erklären müssen, dass die Wohnung belastet wurde. Sie hätte auch nachvollziehbar darlegen müssen, warum dadurch ihr tatsächliches Wohnen gefährdet war. Entscheidend können etwa ein unmittelbar bevorstehender Verkauf, eine drohende Zwangsversteigerung, ein bereits eingeleitetes Räumungsverfahren oder konkrete Schritte zur Aufgabe der Wohnmöglichkeit sein.

Der Schutz der Wohnmöglichkeit ist somit nicht dasselbe wie die Sicherung des späteren Vermögensausgleichs. Eine Belastung kann wirtschaftlich problematisch sein, ohne den Wohnverlust unmittelbar wahrscheinlich zu machen. Umgekehrt kann eine konkrete Gefahr für die Wohnung bestehen, auch wenn die Vermögensaufteilung noch nicht abschließend beurteilt wurde.

Was dieser ältere OGH-Fall für heutige Scheidungen zeigt

Die Entscheidung aus dem Jahr 2010 ist nicht neu, bleibt aber für die praktische Antragstellung wichtig. Sie zeigt, dass Gerichte nicht nur auf das Ergebnis einer Handlung schauen, sondern auf deren Zweck und die konkreten Begleitumstände.

  • Ein aufgelöstes Depot: Entscheidend ist, wohin das Geld geflossen ist, ob es noch vorhanden ist und ob Anzeichen für eine Übertragung an Dritte oder ins Ausland bestehen.
  • Eine neue Hypothek: Zu prüfen sind Kreditgrund, Höhe, Verwendung der Mittel und die wirtschaftliche Notwendigkeit der Finanzierung.
  • Ein geplanter Verkauf: Ein Verkaufsinserat, ein Maklerauftrag oder konkrete Vertragsverhandlungen können stärker wiegen als eine bloße Ankündigung.
  • Eine gefährdete Wohnung: Hier muss erkennbar sein, weshalb die eigene Wohnmöglichkeit tatsächlich verloren gehen könnte.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur den Satz „Mein Ehepartner schafft das Vermögen weg“ vorbringen. Präziser ist: Welcher Vermögenswert ist betroffen? Welche Handlung wurde gesetzt? Wann ist sie erfolgt? Wohin flossen die Mittel? Und warum wird dadurch die spätere Aufteilung oder die Wohnmöglichkeit konkret gefährdet?

Diese Unterlagen können den Unterschied machen

Eine einstweilige Verfügung steht und fällt häufig mit der Glaubhaftmachung. Sichern Sie daher möglichst früh jene Unterlagen, die eine konkrete Gefahr belegen können:

  • aktuelle und frühere Grundbuchauszüge;
  • Eintragungen über neue Pfandrechte oder sonstige Belastungen;
  • Kreditverträge, Kontoauszüge und Zahlungsbewegungen;
  • Depotaufstellungen und Abrechnungen über Wertpapierverkäufe;
  • Verkaufsinserate, Maklerkorrespondenz oder Vertragsentwürfe;
  • E-Mails, Nachrichten oder Schreiben über geplante Vermögensübertragungen;
  • Hinweise auf Überweisungen an Angehörige, Dritte oder ins Ausland.

Vermeiden Sie es, Unterlagen eigenmächtig aus geschützten Konten oder fremden Geräten zu beschaffen. Sichern Sie nur Dokumente, zu denen Sie rechtmäßig Zugang haben, und lassen Sie die weitere Verwendung rechtlich prüfen.

Wann Rechtsanwalt Wien bei schnellem Handeln unterstützen kann

Wenn ein Haus kurzfristig verkauft, verschenkt oder neu belastet werden soll, zählt jede Information. Dasselbe gilt, wenn größere Guthaben plötzlich abgehoben, Depots aufgelöst oder Vermögenswerte auf Angehörige übertragen werden.

Ein Antrag muss nicht nur rasch, sondern auch rechtlich passend formuliert werden. Für die Sicherung des späteren Aufteilungsanspruchs gelten andere Überlegungen als für den Schutz der Wohnmöglichkeit. Wer beide Themen vermengt, riskiert, dass das Gericht die Voraussetzungen für keinen der beiden Schutzwege ausreichend dargelegt sieht.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der rechtlichen Einordnung von Vermögensbewegungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Prüfung, ob eine einstweilige Verfügung in Betracht kommt.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Häufige Fragen zur Vermögenssicherung bei der Scheidung

Kann ich meinem Ehepartner verbieten lassen, das gemeinsame Haus zu verkaufen?

Das ist nicht automatisch möglich. Sie müssen konkrete Umstände glaubhaft machen, die eine Vereitelung oder wesentliche Erschwerung Ihres späteren Anspruchs erwarten lassen. Ein bloßer Streit über die Immobilie oder die allgemeine Angst vor einem Verkauf reicht regelmäßig nicht aus. Wichtig sind etwa ein konkretes Verkaufsangebot, Vertragsverhandlungen oder eine unmittelbar bevorstehende Übertragung.

Reicht eine neue Hypothek auf der Ehewohnung für eine einstweilige Verfügung?

Eine neue Belastung allein genügt nicht zwingend. Das Gericht kann auch berücksichtigen, ob der Kredit wirtschaftlich erforderlich war und wofür das Geld verwendet wurde. Anders kann die Beurteilung ausfallen, wenn die Hypothek ungewöhnlich hoch ist, kein nachvollziehbarer Finanzierungsgrund besteht oder eine spätere Verwertung der Wohnung konkret droht.

Was muss ich beweisen, wenn mein Ehepartner Geld vom Konto abhebt?

Sie sollten zunächst die Höhe, den Zeitpunkt und den Verbleib der Beträge dokumentieren. Zusätzlich ist wichtig, ob die Abhebungen für gemeinsame Lebenshaltungskosten verwendet wurden oder ob das Geld an Dritte beziehungsweise ins Ausland floss. Je konkreter die Vermögensbewegung und je weniger plausibel ihr Zweck ist, desto eher kann eine Gefährdung des Aufteilungsanspruchs glaubhaft gemacht werden.

Schützt § 97 ABGB automatisch meine Ehewohnung?

Nein. § 97 ABGB kann die Wohnmöglichkeit eines Ehegatten schützen, setzt aber eine konkrete Gefährdung voraus. Sie müssen darlegen, welche Handlung des anderen Ehepartners den Verlust der Wohnung verursachen könnte. Die bloße Belastung der Liegenschaft beweist noch nicht, dass Sie Ihre Wohnmöglichkeit tatsächlich verlieren werden.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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