Vermögensaufteilung Scheidung Haus: Einblick in Österreichs Praxis

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Gemeinsames Haus nach der Scheidung: Wer jahrelang ausgezogen ist, bekommt oft Geld statt Schlüssel

Bei der Vermögensaufteilung Scheidung Haus entbrennt oft der härteste Streit genau dort, wo der Küchentisch des ehemaligen gemeinsamen Ehehauses stand. Viele Betroffene glauben, dass das Ehehaus automatisch halbiert werden muss oder dass die „Schuld“ an der Trennung den Ausschlag gibt. Beides ist falsch.

Rechtsanwalt Wien erklärt: Warum das Gericht nicht fragt, wer die Ehe zerstört hat.

Das frühere Ehehaus bleibt oft dort, wo heute noch gelebt wird

Geerbte Liegenschaft: Ganz außen vor? Nicht immer

Welche Paragrafen bei der Vermögensaufteilung nach der Scheidung wirklich zählen

Was die rechtliche Meinung für Ihren Alltag bedeutet

Checkliste: Was Sie vor dem Streit um Haus und Liegenschaften sichern sollten

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten

Bekomme ich nach der Scheidung die Hälfte vom Haus, auch wenn ich seit Jahren nicht mehr dort wohne?

Zählt es bei der Aufteilung, wenn mein Ex an der Scheidung schuld ist?

Kann ich bei einer geerbten Liegenschaft meines Ex trotzdem etwas verlangen?

Reicht das Grundbuch als Beweis für meine Ansprüche?

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in genau diesen Konflikten: wenn das frühere Zuhause zum zentralen Streitpunkt wird, wenn geerbtes Vermögen im Raum steht und wenn eine faire, rechtlich tragfähige Aufteilung mehr braucht als bloße Vermutungen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.