Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Auslandsvermögen: OGH-Entscheidung

Verkauft, verschwunden, trotzdem mitzuzählen: Wie der OGH bei der Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Auslandsvermögen urteilt
Die Ehe ist vorbei, zwei Wohnungen im Ausland sind plötzlich verkauft, und am Ende soll ausgerechnet jene Ehefrau zahlen, die sich gegen diese Verkäufe gewehrt hat. Genau diese Konstellation zeigt, wie überraschend die Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Auslandsvermögen verlaufen kann – vor allem dann, wenn Immobilien im Ausland liegen und Währungsschwankungen mitspielen.
Ein aktueller Fall aus der Rechtsprechung dreht sich um eine langjährige Ehe, eine wertvolle Wohnung in Österreich und mehrere Liegenschaften in der Türkei. Die zentrale Frage war nicht nur, wem was bleibt, sondern mit welchem Wert bereits verkaufte Vermögensstücke in die Aufteilung einzurechnen sind. Die Antwort des OGH ist für viele Trennungen mit Auslandsbezug entscheidend: Es zählt nicht einfach der damalige Verkaufserlös.
Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Auslandsvermögen: Rechtsanwalt Wien klärt auf
Die Ehefrau und der Mann waren seit 1980 verheiratet. Die Trennung erfolgte im Oktober 2021, die Scheidung Ende 2022. In Österreich gab es eine gemeinsame Wohnung, je zur Hälfte im Eigentum beider Ehegatten, allerdings noch mit einem offenen Bauspardarlehen belastet. Diese Wohnung war wirtschaftlich der bedeutendste Vermögenswert im Inland.
Zusätzlich gehörten dem Mann mehrere Wohnungen und Liegenschaften in der Türkei. Zwei dieser Objekte verkaufte er kurz nach der Trennung. Den Erlös behielt er. Zwei weitere Liegenschaften blieben in seinem Eigentum. Für die Ehefrau war das besonders heikel: Vermögen, das während der Ehe eine Rolle spielte, war auf einmal nicht mehr greifbar.
Vor Gericht musste daher nicht nur geklärt werden, wer welche Vermögenswerte behalten darf. Es ging auch um die viel schwierigere Rechenfrage: Wie behandelt man Gegenstände, die ein Ehegatte nach der Trennung verkauft hat, obwohl sie bei der Aufteilung eigentlich mitzuberücksichtigen wären?
Der heikle Punkt: Zählt der alte Verkaufspreis oder der heutige Wert?
Gerade hier liegt der juristische Kern. Viele Betroffene glauben, ein rascher Verkauf schaffe Fakten. Wer eine Sache verkauft hat, könne später nur noch mit dem tatsächlich erzielten Erlös in die Aufteilung eingehen. Das ist in dieser Pauschalität falsch.
§ 91 EheG verhindert, dass ein Ehegatte gemeinschaftsbezogenes Vermögen kurz vor oder nach der Trennung dem Zugriff des anderen entzieht. Vereinfacht gesagt: Was ohne Zustimmung „aus dem Topf“ verschwindet, wird rechnerisch wieder hinzugedacht. Das Gesetz will verhindern, dass jemand durch Veräußerung, Verschiebung oder Verflüssigung von Vermögen die faire Aufteilung unterläuft.
Entscheidend ist dabei nicht automatisch der historische Verkaufserlös. Maßgeblich ist grundsätzlich der fiktive Marktwert zum Zeitpunkt der Aufteilung. Der Gedanke dahinter ist einfach: Das Gericht soll eine gerechte Vermögensbilanz zum aktuellen Bewertungsstichtag herstellen. Wenn Immobilien inzwischen im Wert gestiegen sind oder Währungen massiv geschwankt haben, darf das nicht ignoriert werden.
Warum Fremdwährung die Aufteilung dramatisch verändern kann
Besonders brisant wurde der Fall wegen der türkischen Lira. Bei Auslandsvermögen reicht es nicht, einen alten Kauf- oder Verkaufspreis in die Akten zu legen und fertig. Wenn Vermögenswerte in einer Fremdwährung bewertet werden, muss für die Euro-Berechnung der Wechselkurs zum maßgeblichen Bewertungsstichtag herangezogen werden.
Das ist mehr als eine technische Feinheit. Bei starken Währungsbewegungen kann der Unterschied enorm sein. Wer in einer volatilen Währung rechnet, weiß: Derselbe nominelle Betrag kann ein Jahr später in Euro einen ganz anderen Wert haben. Genau deshalb stellte der OGH klar, dass die Umrechnung zum Bewertungszeitpunkt zu erfolgen hat. Nur so lässt sich die wirtschaftliche Realität sauber abbilden.
Für eine der bereits verkauften Wohnungen gab es allerdings keine ausreichenden Behauptungen zu einem abweichenden späteren Marktwert. Daher wurde ausnahmsweise der damalige Verkaufspreis herangezogen, samt Umrechnung nach dem damaligen Kurs. Auch das zeigt: Solche Verfahren werden nicht allein nach Rechtsgrundsätzen entschieden, sondern ganz wesentlich nach der Qualität des Vorbringens und der Beweislage.
Am Ende musste trotzdem die Ehefrau zahlen
Gerade dieser Punkt wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Der Mann hatte zwei Wohnungen in der Türkei verkauft und das Geld selbst behalten. Trotzdem endete das Verfahren nicht mit einer Zahlung an die Ehefrau, sondern mit einer Ausgleichszahlung von 67.000 Euro, die sie an den Mann leisten musste.
Der Grund lag in der Gesamtbilanz der Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Auslandsvermoegen. Die Ehewohnung in Österreich wurde zur Gänze der Ehefrau zugewiesen. Die türkischen Liegenschaften – samt den fiktiv eingerechneten Werten der verkauften Objekte – blieben wirtschaftlich auf der Seite des Mannes. In der Gesamtrechnung war der Wert der von der Ehefrau übernommenen Wohnung aber so hoch, dass sich letztlich ein Ausgleich zugunsten des Mannes ergab.
Zur Sicherung dieser Zahlung ordnete der OGH ein Pfandrecht auf den Wohnungsanteilen der Ehefrau an. Auch das ist praxisnah: Eine Ausgleichszahlung steht nicht bloß auf dem Papier, sondern kann grundbücherlich abgesichert werden.
Was die Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Auslandsvermoegen für Ihre Scheidung wirklich bedeutet
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist vor allem eines wichtig: Verkäufe nach der Trennung lösen das Problem nicht, sondern schaffen oft neue. Wer hofft, durch einen schnellen Abschluss unter Wert die spätere Aufteilung zu beeinflussen, kann sich schwer täuschen.
- Wenn Ihr früherer Ehegatte Vermögenswerte kurz vor oder nach der Trennung verkauft, sollte sofort geprüft werden, ob § 91 EheG greift.
- Wenn Immobilien im Ausland vorhanden sind, brauchen Sie Unterlagen zu Marktwert, Lage, Verkaufszeitpunkt und zur jeweiligen Landeswährung.
- Wenn Sie die Ehewohnung übernehmen möchten, darf man nicht nur auf diesen einen Vermögenswert schauen. Entscheidend ist immer die Gesamtaufteilung.
- Wenn eine hohe Ausgleichszahlung im Raum steht, kann eine Absicherung über ein Pfandrecht eine zentrale Rolle spielen.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis immer wieder: Nicht der emotional naheliegende Eindruck entscheidet, sondern die mathematisch-juristische Gesamtbetrachtung. Gerade bei Auslandsvermögen erleben Mandanten oft unangenehme Überraschungen, wenn Wechselkurs und Stichtag nicht sauber mitgedacht werden.
Diese Unterlagen sollten Sie früh sichern
- Grundbuchsauszüge und Kaufverträge zu in- und ausländischen Immobilien
- Verkaufsunterlagen, Zahlungsnachweise und Kontoauszüge
- Bewertungen oder Gutachten zum Marktwert rund um den Aufteilungsstichtag
- Unterlagen zu offenen Darlehen oder Belastungen
- Belege zu Wechselkursen und – bei Auslandsvermoegen – möglichst auch zu lokalen Marktpreisen
Fehlen diese Grundlagen, wird die spätere Argumentation schwierig. Der geschilderte Fall zeigt deutlich, dass Gerichte dort, wo konkrete Behauptungen und Beweise fehlen, notgedrungen auf vorhandene Werte zurückgreifen.
FAQ: Was Betroffene zur Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Auslandsvermoegen häufig googeln
Kann mein Ex nach der Trennung einfach eine gemeinsame Immobilie verkaufen?
Ob das zulässig ist, hängt von den Eigentumsverhältnissen und den Umständen des Einzelfalls ab. Für die spätere Aufteilung ist ein solcher Verkauf aber nicht folgenlos. Wenn Vermögen der Aufteilung entzogen wurde, kann sein Wert nach § 91 EheG trotzdem berücksichtigt werden. Der Verkauf „beseitigt“ das Vermögen also nicht automatisch.
Zählt bei der Scheidung der Verkaufspreis oder der aktuelle Wert einer Immobilie?
Nach der hier relevanten Rechtsprechung ist grundsätzlich der fiktive Marktwert zum Zeitpunkt der Aufteilung maßgeblich. Der alte Verkaufserlös ist nicht automatisch entscheidend. Das ist besonders wichtig, wenn sich Immobilienpreise oder Wechselkurse stark verändert haben. Ausnahmen kann es geben, wenn keine ausreichenden Behauptungen oder Beweise zu einem anderen Wert vorliegen.
Wie wird eine Wohnung im Ausland bei der Scheidung in Euro bewertet?
Auslandsvermögen wird nicht einfach mit irgendeinem historischen Kurs umgerechnet. Maßgeblich ist grundsätzlich der Wechselkurs zum Bewertungsstichtag. Dadurch werden Währungsabwertungen oder starke Schwankungen korrekt in die Aufteilung einbezogen. Gerade bei Liegenschaften in Ländern mit instabiler Währung kann das einen großen Unterschied machen.
Muss ich zahlen, obwohl mein Ex Vermögen verkauft und behalten hat?
Ja, das ist möglich. Bei der Aufteilung zählt nicht nur ein einzelner Verkauf, sondern die gesamte Vermögensbilanz. Wenn Sie etwa die Ehewohnung übernehmen und diese im Ergebnis wertvoller ist als die Vermögensseite des anderen, kann eine Ausgleichszahlung trotzdem zu Ihren Lasten entstehen. Genau deshalb sollte die Gesamtrechnung früh geprüft werden.
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