Verlassenschaft neu eröffnen bei Unstimmigkeiten im Grundbuch: Ein OGH-Urteil erläutert

Verlassenschaft neu eröffnen wegen Unklarheiten im Grundbuch: OGH-Urteil bringt Klarheit
Jahrelang lebt die Witwe im eigenen Zuhause – und im Grundbuch steht noch immer ihr verstorbener Mann. Genau diese schiefe Lage führt nach einem Todesfall oft zu Unsicherheit: Gehört die Liegenschaft schon der Erbin oder muss die Verlassenschaft neu eröffnen werden? Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine klare Linie gezogen – mit einer wichtigen Nachricht für Familien mit Immobilien.
Die Geschichte dahinter: Mutter und Tochter ziehen an einem Strang – und scheitern trotzdem
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FAQ: Das googeln viele nach einem Todesfall mit Immobilie
Muss ich die Verlassenschaft neu eröffnen, wenn die Liegenschaft noch nicht auf mich im Grundbuch eingetragen ist?
Nicht automatisch. …
Kann ein Kind nach Pflichtteilsverzicht später noch im Verfahren mitmischen?
Das kommt auf die konkrete rechtliche Betroffenheit an…
Rechtsanwalt Wien zu Verlassenschaft und Grundbuch: Schlussfolgerungen aus dem OGH-Urteil
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien, sieht die Pichler Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien gerade bei Liegenschaften nach Todesfällen …
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
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