Verlängerung einer einstweiligen Verfügung – OGH-Klarstellung, wenn der Ex trotz Kontaktverbot noch immer lauert
Wenn jemand trotz gerichtlichem Kontaktverbot bei der Schule der Kinder wartet, im Supermarkt hinterhergeht und sogar am Wohnhaus vorbeifährt, endet die Angst nicht automatisch mit dem Kalenderdatum der Verfügung.
Gerade nach einer Trennung oder Scheidung ist das ein heikler Punkt: Die gerichtliche Schutzanordnung läuft aus, doch die Nachstellungen hören nicht auf. Für Betroffene stellt sich dann eine sehr praktische Frage: Kann eine einstweilige Verfügung verlängert werden – und wenn ja, ab wann läuft diese Verlängerung eigentlich?
Der Oberste Gerichtshof hat dazu klar Stellung bezogen. Die Entscheidung ist für Menschen relevant, die nach einer Trennung vor ungewolltem Kontakt, Verfolgung oder Bedrohungen geschützt werden müssen. Ebenso wichtig ist sie für jene, gegen die eine solche Anordnung besteht, weil schon scheinbar kleine Grenzüberschreitungen rechtlich schwer wiegen können.
Rechtsanwalt Wien: Aus „Zufällen“ werden belastende Verstöße
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Genau hier setzt die Rechtsprechung an. Eine befristete Schutzanordnung darf nicht ins Leere laufen, wenn die Nachstellungen trotz gerichtlichen Verbots weitergehen. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.