Unterhaltszahlungen für Studium: Müssen Eltern auch den Master finanzieren?

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Müssen Eltern bei Unterhaltszahlungen für Studium auch den Master finanzieren?

Ein jahrelanger Unterhaltsstreit kann aus einem dreijährigen Bachelor schnell entstehen, wenn nicht nur das Studium, sondern auch der Unterhalt immer weiterläuft.

In Österreich wurde ein solcher Fall bekannt, der für viele getrennte Eltern und ihre studierenden volljährigen Kinder von großer Bedeutung ist: Ein Vater hatte jahrelang Unterhalt für seine Tochter gezahlt. Sie hatte zunächst Theaterwissenschaften studiert, war dann aber nach zwei Semestern zu Architektur gewechselt und hatte 13 Semester bis zum Bachelorabschluss gebraucht. Danach hatte sie sogar noch ein Masterstudium begonnen. Der Vater wollte irgendwann nicht mehr zahlen und stellte die Frage, die sowohl menschlich als auch rechtlich von zentraler Bedeutung ist: Muss ein Elternteil, das schon einen stark verlängerten Bachelor finanziert hat, auch noch den anschließenden Master finanzieren?

Auch nach dem Bachelor geht Unterhalt nicht automatisch weiter

Der Oberste Gerichtshof zog hier jedoch eine klare Linie: Entscheidend ist, ob der Bachelorabschluss in einer angemessenen Zeit erreicht wurde. Wenn das Studium deutlich länger dauert, kann der Anspruch auf Unterhalt bereits zu diesem Zeitpunkt erlöschen und der nachfolgende Master kann diesen Anspruch dann nicht mehr retten.

Was wirklich zählt bei volljährigen Kindern im Studium

Rechtlich gesehen besteht der Anspruch auf Unterhalt für volljährige Kinder nicht auf unbestimmte Zeit. Rechtsgrundlage ist § 231 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Dort wird festgelegt, dass volljährige Studierende ihre Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betreiben müssen, um Unterhaltsansprüche zu haben.

Ratschläge für Betroffene von Ihrem Rechtsanwalt in Wien

Es ist wichtig, den Fortschritt des Studiums sichtbar zu machen und zu zeigen, dass es in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bleibt. Einige Dinge sollten überprüft werden:

  • Es sollten Studienbestätigungen und Leistungsnachweise gesammelt werden.
  • Die durchschnittliche Studiendauer des konkreten Studiums sollte ermittelt werden.
  • Bachelor und Master sind separat zu beurteilen.
  • Besondere Gründe für Verzögerungen sollten dokumentiert werden.
  • Es sollten Leerlaufsemester vermieden werden.

Die Pichler Rechtsanwalt GmbH hat als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien langjährige Erfahrung und kann Ihnen bei Fragen zu Unterhalt, Obsorge und den finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung weiterhelfen.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.