Unterhaltszahlungen für Studium: Müssen Eltern auch den Master finanzieren?

Müssen Eltern bei Unterhaltszahlungen für Studium auch den Master finanzieren?
Ein jahrelanger Unterhaltsstreit kann aus einem dreijährigen Bachelor schnell entstehen, wenn nicht nur das Studium, sondern auch der Unterhalt immer weiterläuft.
In Österreich wurde ein solcher Fall bekannt, der für viele getrennte Eltern und ihre studierenden volljährigen Kinder von großer Bedeutung ist: Ein Vater hatte jahrelang Unterhalt für seine Tochter gezahlt. Sie hatte zunächst Theaterwissenschaften studiert, war dann aber nach zwei Semestern zu Architektur gewechselt und hatte 13 Semester bis zum Bachelorabschluss gebraucht. Danach hatte sie sogar noch ein Masterstudium begonnen. Der Vater wollte irgendwann nicht mehr zahlen und stellte die Frage, die sowohl menschlich als auch rechtlich von zentraler Bedeutung ist: Muss ein Elternteil, das schon einen stark verlängerten Bachelor finanziert hat, auch noch den anschließenden Master finanzieren?
Auch nach dem Bachelor geht Unterhalt nicht automatisch weiter
Der Oberste Gerichtshof zog hier jedoch eine klare Linie: Entscheidend ist, ob der Bachelorabschluss in einer angemessenen Zeit erreicht wurde. Wenn das Studium deutlich länger dauert, kann der Anspruch auf Unterhalt bereits zu diesem Zeitpunkt erlöschen und der nachfolgende Master kann diesen Anspruch dann nicht mehr retten.
Was wirklich zählt bei volljährigen Kindern im Studium
Rechtlich gesehen besteht der Anspruch auf Unterhalt für volljährige Kinder nicht auf unbestimmte Zeit. Rechtsgrundlage ist § 231 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Dort wird festgelegt, dass volljährige Studierende ihre Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betreiben müssen, um Unterhaltsansprüche zu haben.
Ratschläge für Betroffene von Ihrem Rechtsanwalt in Wien
Es ist wichtig, den Fortschritt des Studiums sichtbar zu machen und zu zeigen, dass es in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bleibt. Einige Dinge sollten überprüft werden:
- Es sollten Studienbestätigungen und Leistungsnachweise gesammelt werden.
- Die durchschnittliche Studiendauer des konkreten Studiums sollte ermittelt werden.
- Bachelor und Master sind separat zu beurteilen.
- Besondere Gründe für Verzögerungen sollten dokumentiert werden.
- Es sollten Leerlaufsemester vermieden werden.
Die Pichler Rechtsanwalt GmbH hat als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien langjährige Erfahrung und kann Ihnen bei Fragen zu Unterhalt, Obsorge und den finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung weiterhelfen.
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