
FUNDSTELLE: OGH vom 05.10.2010, 10 Ob 67/10s
480 Euro pro Kind – und plötzlich arbeitslos: Wann darf der Unterhaltsvorschuss gekürzt werden?
Unterhaltsvorschuss bei Arbeitslosigkeit kürzen: Aus einem monatlichen Unterhalt von 480 Euro pro Kind kann rasch eine Forderung werden, die ein arbeitsloser Vater nicht mehr bezahlen kann. Doch darf der Staat deshalb auch den Unterhaltsvorschuss für die Kinder kürzen?
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Ein Vater verliert seine Arbeit – und damit mehr als 2.300 Euro Einkommen
Der Vater musste für seine beiden Söhne vorläufig jeweils 480 Euro Unterhalt zahlen. Grundlage war ein angenommenes monatliches Einkommen von rund 3.004 Euro. Die finanzielle Planung der Familie beruhte damit auf einem Einkommen, das zunächst deutlich höher war.
Dann verlor der Mann seine Arbeitsstelle. Statt des bisherigen Einkommens erhielt er nur noch Arbeitslosengeld von ungefähr 950 Euro monatlich. Zusätzlich war inzwischen eine weitere Tochter geboren worden, für die ebenfalls eine Unterhaltspflicht bestand.
Die beiden Söhne erhielten Unterhaltsvorschüsse vom Staat. Diese Leistung soll Kindern helfen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig zahlt. Der bestehende Unterhaltstitel sprach weiterhin von 480 Euro pro Kind. Fraglich war aber, ob dieser Betrag angesichts der neuen wirtschaftlichen Situation noch als Grundlage für die staatlichen Vorschüsse dienen konnte.
Der Vater beantragte daher eine deutliche Herabsetzung. Er argumentierte, dass sein tatsächliches Einkommen massiv gesunken sei und zusätzlich eine weitere Unterhaltspflicht berücksichtigt werden müsse.
Der OGH begrenzte die Vorschüsse vorläufig auf 250 Euro pro Kind
Der Oberste Gerichtshof entschied in seiner bereits aus dem Jahr 2010 stammenden Entscheidung OGH vom 05.10.2010, 10 Ob 67/10s, dass die Unterhaltsvorschüsse vorläufig nur bis zu 250 Euro je Kind monatlich weiter ausbezahlt werden mussten. Den darüber hinausgehenden Betrag durfte die Auszahlung zunächst angehalten werden.
Damit wurde der bisherige Unterhaltstitel nicht endgültig beseitigt. Der OGH traf keine abschließende Entscheidung darüber, welchen Betrag der Vater künftig dauerhaft schuldet. Es ging um die vorläufige Höhe der staatlichen Vorschüsse während des laufenden Verfahrens zur Unterhaltsherabsetzung.
Entscheidend war die erhebliche Differenz zwischen der früheren und der aktuellen finanziellen Situation. Das ursprüngliche Einkommen von rund 3.004 Euro war um mehr als 2.300 Euro aus der unselbstständigen Beschäftigung gesunken. Selbst unter Einrechnung weiterer Zahlungen von rund 650 Euro ergab sich nur noch ein monatliches Einkommen von ungefähr 1.604 Euro. Das entsprach etwa 53 Prozent der früheren Bemessungsgrundlage.
Warum Arbeitslosigkeit die Unterhaltspflicht nicht automatisch beendet
Nach § 231 ABGB richtet sich der Kindesunterhalt nach den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, muss daher grundsätzlich im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten Geldunterhalt leisten.
Arbeitslosigkeit führt nicht automatisch dazu, dass kein Unterhalt mehr geschuldet wird. Der sogenannte Anspannungsgrundsatz kann dazu führen, dass einem Elternteil ein Einkommen zugerechnet wird, das er bei zumutbarer Anstrengung erzielen könnte. Wer ohne ausreichenden Grund eine Arbeit aufgibt oder sich nicht ernsthaft um eine neue Beschäftigung bemüht, kann sich daher nicht ohne Weiteres auf ein geringes tatsächliches Einkommen berufen.
Für eine solche Zurechnung braucht es aber konkrete Anhaltspunkte. Es muss nachvollziehbar sein, welche Arbeit erzielt werden könnte oder weshalb die Arbeitssuche nicht ernsthaft betrieben wird. Die bloße Tatsache, dass jemand arbeitslos ist, reicht nicht aus, um automatisch ein früheres Einkommen weiter anzunehmen.
Nach den Feststellungen in diesem Verfahren gab es keinen ausreichenden Hinweis darauf, dass der Vater seine Arbeitslosigkeit absichtlich herbeigeführt hatte. Ebenso war nicht ausreichend dargelegt, dass er seine Arbeitssuche nicht ernsthaft betrieb. Deshalb durfte nicht einfach weiterhin das frühere Einkommen von rund 3.004 Euro zugrunde gelegt werden.
Die vorläufige Berechnung lag nahe bei 241 Euro pro Kind
Bei einem berücksichtigten Einkommen von etwa 1.604 Euro ergab sich nach der üblichen Berechnung ein Unterhaltsbetrag von ungefähr 241 Euro pro Kind. Der OGH hielt deshalb einen vorläufigen Vorschuss von bis zu 250 Euro pro Kind für vertretbar.
Dass inzwischen eine weitere Tochter zu versorgen war, spielte ebenfalls eine Rolle. Mehrere gleichrangige Unterhaltspflichten können die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils erheblich beeinflussen. Ein später geborenes Kind wird bei der Beurteilung nicht einfach ignoriert.
Gleichzeitig durfte die finanzielle Situation nicht einseitig betrachtet werden. Auch zusätzliche Zahlungen oder sonstige Einkünfte konnten relevant sein. Für die vorläufige Einschätzung war deshalb nicht ausschließlich das Arbeitslosengeld von rund 950 Euro maßgeblich.
Unterhaltsvorschuss bei Arbeitslosigkeit kürzen: Was bedeutet das für Familien?
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kommt es auf die genaue Dokumentation an. Ein erheblicher Einkommensverlust kann eine Anpassung rechtfertigen. Er führt aber nicht automatisch zu einer bestimmten neuen Unterhaltshöhe. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zum Unterhalt.
- Bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit: Kündigung, Arbeitslosengeldbescheide und Unterlagen des Arbeitsmarktservice können zeigen, wie und wann der Einkommensverlust eingetreten ist.
- Bei der Arbeitssuche: Eigene Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und Absagen belegen, dass aktiv nach einer neuen Beschäftigung gesucht wird.
- Bei einer weiteren Unterhaltspflicht: Die Geburt eines weiteren Kindes oder eine andere gesetzliche Unterhaltspflicht sollte dem Gericht vollständig mitgeteilt werden.
- Bei Unterhaltsvorschüssen: Der Staat kann die Auszahlung vorläufig begrenzen, wenn konkrete Zweifel bestehen, dass der bisherige Titel noch zur aktuellen Leistungsfähigkeit passt.
Für den betreuenden Elternteil bedeutet die Entscheidung nicht, dass jede behauptete Arbeitslosigkeit akzeptiert werden muss. Bestehen Hinweise auf nicht offengelegte Einkünfte, eine absichtliche Einkommensreduzierung oder eine unzureichende Arbeitssuche, sollten diese Tatsachen konkret vorgebracht werden. Allgemeine Vermutungen reichen dafür meist nicht aus.
Diese Schritte sollten Sie bei einem starken Einkommensverlust setzen
- Unterhaltsherabsetzung beantragen: Warten Sie nicht monatelang ab. Rückstände können weiter anwachsen, solange der bisherige Titel gilt.
- Unterlagen sammeln: Dazu gehören etwa Dienstvertrag, Kündigung, Lohnzettel, Arbeitslosengeldbescheid, Kontoauszüge und Nachweise über weitere Leistungen.
- Arbeitssuche nachweisen: Bewahren Sie Bewerbungen, E-Mails, Gesprächseinladungen und Absagen geordnet auf.
- Weitere Unterhaltspflichten offenlegen: Ein weiteres Kind kann die Berechnung verändern und muss vollständig berücksichtigt werden.
- Nicht eigenmächtig einstellen: Zahlen Sie nicht einfach weniger, nur weil Ihr Einkommen gesunken ist. Eine eigenmächtige Kürzung kann zusätzliche Rückstände und Exekutionsprobleme verursachen.
- Vorschusskürzungen prüfen: Wenn der Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind gekürzt oder angehalten werden soll, sollte die Berechnung auf ihre tatsächlichen Grundlagen kontrolliert werden.
Unterhaltsvorschuss bei Arbeitslosigkeit kürzen – Rechtsanwalt Wien erklärt die Rechtslage
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der Aufbereitung der Einkommensunterlagen, der Prüfung bestehender Unterhaltstitel und der rechtlichen Beurteilung von Arbeitslosigkeit, Anspannung und weiteren Unterhaltspflichten.
Häufige Fragen zur Kürzung von Unterhaltsvorschüssen
Kann man den Unterhaltsvorschuss bei Arbeitslosigkeit kürzen?
Ja, eine vorläufige Kürzung kann möglich sein, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils erheblich gesunken ist und konkrete Zweifel an der bisherigen Unterhaltshöhe bestehen. Arbeitslosigkeit allein führt jedoch nicht automatisch zu einer Kürzung. Es muss auch geprüft werden, ob eine zumutbare Erwerbstätigkeit möglich wäre und ob sich der Elternteil ernsthaft um Arbeit bemüht.
Muss ich trotz Arbeitslosigkeit weiterhin den alten Unterhalt zahlen?
Ein bestehender Unterhaltstitel gilt grundsätzlich weiter, bis er geändert oder aufgehoben wird. Der Unterhaltspflichtige sollte deshalb nicht eigenmächtig weniger bezahlen. Er kann aber bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse eine Herabsetzung beantragen.
Was bedeutet der Anspannungsgrundsatz beim Kindesunterhalt?
Der Anspannungsgrundsatz bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein erzielbares Einkommen berücksichtigt werden kann, obwohl tatsächlich weniger verdient wird. Das kommt etwa in Betracht, wenn jemand eine zumutbare Arbeit ohne ausreichenden Grund nicht annimmt. Dafür müssen konkrete Tatsachen zur möglichen Beschäftigung oder zur mangelnden Arbeitssuche vorliegen.
Wurde der Unterhalt in der Entscheidung endgültig auf 250 Euro pro Kind festgesetzt?
Nein. Der OGH erlaubte lediglich, die Unterhaltsvorschüsse vorläufig bis zu 250 Euro pro Kind weiter auszuzahlen und den darüber hinausgehenden Betrag anzuhalten. Die endgültige Unterhaltshöhe musste im weiteren Verfahren geklärt werden. Die Entscheidung zeigt daher vor allem, dass ein massiver Einkommensverlust auch während eines laufenden Verfahrens berücksichtigt werden kann.
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