
FUNDSTELLE: OGH vom 12.06.1997, 8 Ob 2213/96s – Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Scheidungsunterhalt trotz erwachsener Kinder? Warum ein alter Vergleich plötzlich entscheidend wird
Die Ehe war längst geschieden, die Kinder waren erwachsen – und trotzdem wusste die Frau nicht, wie sie nach dem Verlust ihrer Arbeit noch über die Runden kommen sollte. Ihr Ex-Mann zahlte monatlich 4.000 Schilling Unterhalt. Nach einer Erkrankung an der Wirbelsäule verlangte sie eine Erhöhung auf insgesamt 10.000 Schilling. Für einen solchen Unterhaltsvergleich nach Scheidung anpassen zu lassen, können die damaligen Vereinbarungen und die heutigen Lebensumstände entscheidend sein.
Der Mann lehnte ab. Die erwachsenen Kinder sollten zuerst für ihre Mutter aufkommen, meinte er. Außerdem überweise der Sohn ohnehin jeden Monat 2.000 Schilling für Essen, Haushalt und Wohnen. Die Frage landete schließlich beim Obersten Gerichtshof. Die Entscheidung aus dem Jahr 1997 ist auch heute noch interessant, wenn nach einer Scheidung ein Unterhaltsvergleich an veränderte Lebensumstände angepasst werden soll.
Eine Vereinbarung aus unsicherer Zeit
Die Frau hatte sich mit ihrem damaligen Ehemann auf monatliche Unterhaltszahlungen geeinigt. Als dieser Vergleich geschlossen wurde, war noch nicht entschieden, aus wessen Verschulden die Ehe geschieden werden würde. Es war also offen, ob einer der Ehegatten allein, überwiegend oder beide zu gleichen Teilen für das Scheitern der Ehe verantwortlich waren.
Später sprach das Gericht ein gleichteiliges Verschulden aus. Nach Auffassung des Ex-Mannes musste deshalb der gesetzliche Unterhaltsanspruch der Frau nach den Regeln für eine Scheidung aus gleichteiligem Verschulden beurteilt werden. Er wollte aus dieser Einordnung offenbar auch ableiten, dass die Frau zunächst ihre erwachsenen Kinder in Anspruch nehmen müsse.
Dann veränderte sich die Lebenssituation der Frau deutlich. Sie verlor wegen eines Bandscheibenleidens ihre Arbeit, erhielt keine Arbeitslosenunterstützung und hatte nur geringe Aussichten, eine neue Beschäftigung zu finden. Gleichzeitig war der Mann mittlerweile besser verdienend. Auch seine früheren Unterhaltspflichten gegenüber den gemeinsamen Kindern waren weggefallen.
Unterhaltsvergleich nach Scheidung anpassen: Warum der Zeitpunkt den Unterschied machte
Der OGH stellte in seiner Entscheidung OGH vom 12.06.1997, 8 Ob 2213/96s nicht einfach auf den späteren Schuldausspruch ab. Entscheidend war vielmehr, worauf der Unterhaltsanspruch ursprünglich beruhte.
Die Vorinstanzen hatten angenommen, die Vereinbarung habe lediglich einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung aus gleichteiligem Verschulden konkretisiert. Der OGH beurteilte die Ausgangslage anders: Als die Vereinbarung geschlossen wurde, stand das Verschulden noch gar nicht fest. Die Ehegatten hatten daher nicht bloß einen bereits feststehenden Anspruch berechnet. Sie hatten eine eigene Regelung getroffen.
Rechtlich konnte diese Vereinbarung deshalb wie ein Unterhaltsvertrag behandelt werden. Der spätere Ausspruch des gleichteiligen Verschuldens machte aus der vertraglichen Regelung nicht automatisch einen schwächeren gesetzlichen Anspruch.
Was die gesetzlichen Regeln zum Ehegattenunterhalt bedeuten
§ 68 EheG betrifft grundsätzlich den Unterhalt nach einer Scheidung aus gleichteiligem Verschulden. Danach kann ein Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitrag zum Unterhalt verlangen, wenn er sich nicht selbst erhalten kann und der andere leistungsfähig ist. Die konkrete Höhe hängt von mehreren Umständen ab.
§ 69 EheG regelt weitere gesetzliche Unterhaltsansprüche nach der Scheidung, insbesondere bei einem überwiegenden oder alleinigen Verschulden eines Ehegatten. Ob diese gesetzliche Grundlage unmittelbar anwendbar ist, hängt jedoch davon ab, ob die Ehegatten ihren Unterhalt bereits eigenständig in einem Vergleich geregelt haben.
Ein Unterhaltsvergleich ist eine vertragliche Vereinbarung. Sein Inhalt wird nicht nur anhand späterer gesetzlicher Einordnungen beurteilt, sondern auch nach dem Wortlaut, dem Zeitpunkt des Abschlusses und dem damaligen Willen der Parteien. Deshalb kann ein alter Vergleich eine eigenständige Bedeutung behalten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Unterhaltsvergleich unter allen Umständen unveränderlich wäre. Bei wesentlichen Änderungen der Lebensverhältnisse kann zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang eine Anpassung möglich ist. Dazu können ein deutlich höheres Einkommen des Unterhaltspflichtigen, der Wegfall von Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder eine erhebliche Verschlechterung der Gesundheit gehören. Wer einen Unterhaltsvergleich nach Scheidung anpassen möchte, muss daher die ursprüngliche Vereinbarung und die Veränderungen sorgfältig gegenüberstellen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch beim Unterhalt und bei der Scheidung.
Erwachsene Kinder mussten nicht automatisch einspringen
Der Ex-Mann verwies auf die inzwischen erwachsenen Kinder. Der OGH akzeptierte diesen Einwand nicht als automatische Lösung. Nach der damaligen rechtlichen Beurteilung war zunächst der geschiedene Ehegatte und nicht ohne Weiteres die erwachsenen Kinder heranzuziehen.
Für Betroffene ist dabei ein Punkt besonders wichtig: Ob Verwandte unterhaltspflichtig werden können, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Anspruchsgrundlage ab. Ein bestehender Unterhaltsvergleich kann die rechtliche Ausgangslage verändern. Der Hinweis „Die Kinder müssen jetzt zahlen“ reicht deshalb nicht aus.
Auch die monatlichen 2.000 Schilling des Sohnes durften nicht ohne nähere Prüfung als eigenes Einkommen der Mutter behandelt werden. Es musste geklärt werden, wofür das Geld tatsächlich geleistet wurde. Ein bloßer Beitrag zu Lebensmitteln und gemeinsamen Haushaltskosten ist anders zu bewerten als ein Entgelt für Haushaltsarbeit oder ein zusätzlicher Beitrag zu den Wohnkosten.
Der OGH verlangte eine neue Prüfung – aber keine automatische Erhöhung
Die Frau erhielt nicht sofort die verlangten 10.000 Schilling monatlich zugesprochen. Der OGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verlangte eine neuerliche Prüfung.
Das Erstgericht musste insbesondere klären, wie sich die Einkommensentwicklung des Mannes, der Wegfall seiner Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern, die Erkrankung der Frau und ihre tatsächlichen Erwerbsmöglichkeiten auswirkten. Ebenso musste der Inhalt des früheren Vergleichs genauer ausgelegt werden.
Gerade bei einem vertraglichen Unterhalt darf nicht schematisch mit einer Prozentrechnung gearbeitet werden. Es kommt darauf an, welche Regelung die Ehegatten getroffen haben und ob die aktuelle Situation noch innerhalb des von ihnen vorausgesetzten Rahmens liegt.
Wann diese Entscheidung heute praktisch wichtig werden kann
- Sie haben im Scheidungsvergleich Unterhalt vereinbart: Dann zählt nicht nur der monatliche Betrag. Auch der genaue Wortlaut und die damalige Situation können entscheidend sein.
- Ihre Gesundheit hat sich verschlechtert: Eine Erkrankung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder fehlende realistische Beschäftigungsmöglichkeiten können eine Neubewertung auslösen. Die Erwerbsobliegenheit wird jedoch nicht automatisch aufgehoben.
- Ihr Ex-Partner verdient deutlich mehr: Ein erheblicher Einkommensanstieg kann neben anderen Veränderungen für eine Anpassung des Unterhalts sprechen.
- Ihre erwachsenen Kinder leisten Zahlungen: Notieren Sie genau, ob es sich um einen Kostenbeitrag, eine freiwillige Unterstützung, Wohnkosten oder eine Bezahlung für Haushaltsleistungen handelt.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden und einen Unterhaltsvergleich nach Scheidung anpassen möchten, sollten Sie den alten Vergleich nicht isoliert betrachten. Eine scheinbar klare Formulierung wie „monatlicher Unterhalt von …“ beantwortet noch nicht, ob eine Anpassung ausgeschlossen ist oder welche Umstände damals berücksichtigt wurden.
Diese Unterlagen schaffen Klarheit
- den vollständigen Scheidungsvergleich und alle ergänzenden Vereinbarungen;
- das Scheidungsurteil einschließlich des Verschuldensausspruchs;
- aktuelle und frühere Einkommensnachweise beider Ehegatten;
- ärztliche Befunde, Unterlagen zur Arbeitsfähigkeit und Nachweise über Bewerbungen;
- Belege über Arbeitslosigkeit, Sozialleistungen und laufende Wohnkosten;
- eine Aufstellung sämtlicher Zahlungen erwachsener Kinder mit dem jeweiligen Zweck;
- Nachweise über weggefallene Unterhaltspflichten des geschiedenen Ehegatten.
Rechtsanwalt Wien: Unterhaltsvergleich fachlich prüfen lassen
Eigenmächtige Kürzungen oder Einstellungen sind riskant. Ein Vergleich bleibt grundsätzlich verbindlich, solange keine neue Vereinbarung geschlossen oder eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler bei solchen Fragen insbesondere den Vergleichstext, die damaligen Umstände und die inzwischen eingetretenen Veränderungen.
Häufige Fragen zum Unterhaltsvergleich nach der Scheidung
Kann ich einen alten Scheidungsvergleich nachträglich ändern lassen?
Das kann möglich sein, wenn sich wesentliche Lebensumstände verändert haben. Dazu zählen etwa eine schwere Erkrankung, der Verlust der Erwerbsmöglichkeit oder ein deutlich höheres Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Ob eine Anpassung verlangt werden kann, hängt aber stark vom Wortlaut des Vergleichs und seiner rechtlichen Grundlage ab.
Müssen erwachsene Kinder zuerst für ihre Mutter oder ihren Vater zahlen?
Nicht automatisch. Ob Verwandtenunterhalt in Betracht kommt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Besteht ein eigenständiger Unterhaltsvergleich mit dem geschiedenen Ehegatten, kann dieser für die Reihenfolge und Beurteilung besonders wichtig sein.
Werden Zahlungen meiner Kinder als Einkommen beim Unterhalt abgezogen?
Nicht jede Zahlung ist automatisch als Einkommen zu behandeln. Entscheidend ist, welchem Zweck sie dient und ob sie etwa nur einen Anteil an den tatsächlichen Haushaltskosten deckt. Ein Entgelt für Haushaltsleistungen oder ein regelmäßiger Wohnkostenbeitrag kann anders bewertet werden.
Kann ich den Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit sofort erhöhen?
Arbeitslosigkeit allein führt nicht automatisch zu einer Erhöhung. Es muss zusätzlich geprüft werden, ob eine zumutbare Erwerbstätigkeit möglich ist, wie die Arbeitslosigkeit entstanden ist und was der Unterhaltsvergleich dazu vorsieht. Ärztliche Unterlagen und Nachweise über ernsthafte Arbeitssuche können dabei eine wichtige Rolle spielen.
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