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Unterhalt während aufrechter Ehe Österreich: Neues Urteil

Startseite  •  Aktuelles  •  14.09.2026
Unterhalt während aufrechter Ehe Österreich: Neues Urteil

Neue Liebe, weniger Unterhalt? Was bei aufrechter Ehe wirklich zählt

Der Mann ist ausgezogen, drei Kinder bleiben bei der Mutter, Geld fließt plötzlich nur mehr teilweise – und dann gar nicht mehr. Genau in solchen Situationen wird Unterhalt nicht nur zur Rechtsfrage, sondern zur Existenzfrage. Besonders heikel wird es, wenn eine Seite behauptet, die Frau lebe ohnehin schon mit einem neuen Partner zusammen, während auf der anderen Seite Zahlungen aus einer Privatstiftung im Raum stehen. Unterhalt während aufrechter Ehe Österreich

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt, dass zwei verbreitete Annahmen zu kurz greifen: Erstens fällt Unterhalt während aufrechter Ehe nicht automatisch weg, nur weil eine neue Beziehung behauptet wird. Zweitens können auch Ausschüttungen aus einer Privatstiftung bei der Unterhaltsberechnung mitzählen. Der OGH hat das bereits in der Entscheidung OGH vom 24.04.2014, 1 Ob 56/14p, klar herausgearbeitet.

Als die Zahlungen stoppten: die Geschichte hinter dem Verfahren

Die Ehe war noch nicht geschieden. Der Mann hatte 2011 die Ehewohnung verlassen. Die Frau blieb mit den drei Kindern in der gemeinsamen Wohnung zurück und verfügte über kein eigenes Einkommen. Zunächst leistete der Mann noch Zahlungen, reduzierte diese aber und stellte sie schließlich ganz ein.

Die Frau beantragte daraufhin einstweiligen Unterhalt. Für sie ging es nicht um Luxus, sondern um den laufenden Lebensunterhalt der Familie während der noch aufrechten Ehe. Der Mann verteidigte sich mit zwei Argumenten: Die Frau lebe angeblich in einer Lebensgemeinschaft, daher stehe ihr kein oder nur ein geringerer Unterhalt zu. Außerdem erhalte er Zahlungen aus einer Privatstiftung seines Patenonkels nur freiwillig und widerruflich; solche Zuwendungen dürften bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Gerade dieses Spannungsfeld ist aus der Praxis bekannt: Auf der einen Seite stehen Vorwürfe über neue Partnerschaften, auf der anderen Seite die Frage, welche Einkünfte wirklich offengelegt werden müssen. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen, weil die Gerichte einzelne Punkte unterschiedlich beurteilten.

Reicht ein neuer Partner, damit der Ehegattenunterhalt verschwindet? — Unterhalt während aufrechter Ehe Österreich

Nein. Jedenfalls nicht automatisch.

Der entscheidende Punkt ist, dass hier die Ehe noch aufrecht war. Das ist rechtlich etwas anderes als die Lage nach einer Scheidung. Aus dem geschiedenen Ehegattenunterhalt kennt man die Überlegung, dass eine Lebensgemeinschaft unter Umständen zum Ruhen des Unterhaltsanspruchs führen kann. Diese Linie lässt sich aber nicht einfach auf aufrechte Ehen übertragen. Diese Unterscheidung ist zentral für den Unterhalt während aufrechter Ehe Österreich.

Der OGH machte deutlich: Wer noch verheiratet ist, befindet sich in einer anderen gesetzlichen Ausgangslage als eine bereits geschiedene Person. Es gibt also keinen Automatismus nach dem Motto: neuer Partner gleich kein Unterhalt mehr.

Entscheidend ist vielmehr, ob die behauptete Lebensgemeinschaft den Unterhaltsbedarf tatsächlich wirtschaftlich deckt. Genau das muss jener Ehegatte beweisen, der den Unterhalt kürzen oder verweigern will. Bloßes Zusammenwohnen genügt dafür nicht. Auch vereinzelte Einkäufe, gemeinsame Freizeit oder Hilfe im Alltag reichen nicht aus, wenn daraus noch keine echte wirtschaftliche Absicherung folgt.

Diese Paragraphen sind im Hintergrund wichtig

§ 94 ABGB regelt den Unterhalt während aufrechter Ehe. Vereinfacht bedeutet das: Ehegatten müssen nach ihren Kräften gemeinsam zur Deckung der Lebensbedürfnisse beitragen; hat ein Teil kein oder deutlich weniger Einkommen, kann ein Geldunterhaltsanspruch bestehen.

Für die Berechnung kommt es auf die tatsächlichen Einkommens- und Lebensverhältnisse an. Nicht nur klassischer Lohn oder Gehalt kann relevant sein, sondern auch andere regelmäßige Zuflüsse, wenn sie wirtschaftlich verlässlich sind.

Im Scheidungsrecht spielt außerdem das Verschuldensprinzip des Ehegesetzes oft eine Rolle, etwa bei späteren Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung. Gerade deshalb ist die Unterscheidung wichtig: Unterhalt während aufrechter Ehe folgt anderen Überlegungen als Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung.

Privatstiftung: Geschenk oder doch Einkommen?

Hier liegt der zweite zentrale Punkt der Entscheidung. Der Mann erhielt jährlich Ausschüttungen aus einer Privatstiftung, zuletzt rund 19.440 Euro. Er argumentierte, diese Zahlungen seien bloß widerrufliche Zuwendungen und daher unterhaltsrechtlich unbeachtlich.

Der OGH zog eine klare Grenze: Freiwillige, nicht einklagbare Zuwendungen können unter Umständen außer Betracht bleiben. Anders ist es aber, wenn ein durchsetzbarer Anspruch auf regelmäßige Leistungen besteht. Dann handelt es sich wirtschaftlich um Einkommen.

Genau das war hier ausschlaggebend. Weil der Mann als Begünstigter einen Rechtsanspruch auf wiederkehrende Zahlungen hatte, mussten diese Beträge in die Unterhaltsbemessung einfließen. Für die Praxis ist das besonders wichtig, weil Einkünfte nicht dadurch unsichtbar werden, dass sie nicht vom Arbeitgeber, sondern von einer Stiftung oder einer vergleichbaren Konstruktion stammen.

Mit anderen Worten: Ein „Geschenk“ ist unterhaltsrechtlich nicht automatisch ein Geschenk. Entscheidend ist, ob man darauf tatsächlich Anspruch hat und wie regelmäßig es fließt. Auch bei der Frage, ob Stiftungszahlungen in die Berechnung einfließen, bleibt der Blick auf den Unterhalt während aufrechter Ehe Österreich entscheidend.

Was das Gericht damit klarstellt

Die Entscheidung aus dem Jahr 2014 weist zwei beliebte Verteidigungslinien deutlich zurück. Erstens genügt der bloße Hinweis auf eine neue Beziehung der unterhaltsberechtigten Person nicht, um den Ehegattenunterhalt zu stoppen. Zweitens scheitert die Einbeziehung von Drittzahlungen nicht schon daran, dass diese aus einer Privatstiftung stammen.

Das Kernargument des OGH war wirtschaftliche Realität statt bloßer Etiketten. Ein neuer Partner ersetzt den Unterhalt nur dann, wenn er den Lebensbedarf tatsächlich trägt. Und Stiftungszahlungen bleiben nur dann außen vor, wenn sie wirklich bloß freiwillig und rechtlich nicht durchsetzbar sind.

Gerade darin liegt die praktische Stärke der Entscheidung: Sie verhindert, dass Unterhalt durch bloße Behauptungen ausgehöhlt wird – etwa durch den Verweis auf einen Supermarkt-Einkauf des neuen Partners oder auf angeblich „widerrufbare“ Zuwendungen, die in Wahrheit regelmäßig und rechtlich abgesichert fließen.

Wann diese Fragen in Ihrem Alltag plötzlich brisant werden — Rechtsanwalt Wien

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem diese Konstellationen typisch:

  • Ihr Ehepartner hat die gemeinsame Wohnung verlassen und zahlt plötzlich weniger oder gar nichts mehr.
  • Die Gegenseite behauptet, Sie lebten bereits in einer neuen Lebensgemeinschaft und bräuchten daher keinen Unterhalt mehr.
  • Es gibt Einkünfte aus einer Privatstiftung, aus Treuhandkonstruktionen, aus regelmäßigen Schenkungen oder aus familiären Zuwendungen.
  • Unklar ist, ob solche Zahlungen freiwillig erfolgen oder rechtlich eingefordert werden können.

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungs- und Familienrecht zeigt die Praxis: Gerade bei ungewöhnlichen Einkommensquellen entstehen die größten Fehler. Nicht selten wird Unterhalt voreilig gekürzt, ohne die Beweislage sauber zu prüfen. Mehr Informationen: Unterhalt, Scheidung.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

  • Unterhalt nicht eigenmächtig einstellen oder reduzieren, nur weil Sie eine neue Beziehung der anderen Seite vermuten.
  • Kontoauszüge, Stiftungsunterlagen, Beschlüsse, Schreiben und sonstige Belege über regelmäßige Drittzahlungen sichern.
  • Dokumentieren Sie genau, ob und in welchem Umfang ein neuer Partner tatsächlich Kosten übernimmt, etwa Miete, Rechnungen oder laufende Geldleistungen.
  • Unterscheiden Sie sauber zwischen bloßer Unterstützung im Alltag und echter wirtschaftlicher Versorgung.
  • Prüfen Sie frühzeitig die Möglichkeit eines einstweiligen Unterhalts, wenn laufende Zahlungen fehlen.

FAQ: So suchen Betroffene wirklich nach Antworten

Fällt mein Unterhalt weg, wenn mein Ex noch vor der Scheidung einen neuen Partner hat?

Nicht automatisch. Solange die Ehe noch aufrecht ist, führt eine behauptete Lebensgemeinschaft nicht von selbst zum Wegfall des Unterhalts. Entscheidend ist, ob der neue Partner den Lebensbedarf tatsächlich wirtschaftlich deckt. Das muss im Streitfall bewiesen werden.

Zählt Geld aus einer Privatstiftung beim Unterhalt überhaupt mit?

Ja, das kann der Fall sein. Maßgeblich ist, ob die Zahlung regelmäßig erfolgt und ob ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch darauf besteht. Ist das der Fall, behandelt das Unterhaltsrecht solche Leistungen wirtschaftlich wie Einkommen. Bloß freiwillige, ungesicherte Zuwendungen sind anders zu beurteilen.

Reicht es als Beweis für eine Lebensgemeinschaft, wenn jemand oft dort übernachtet?

Nein. Häufige Besuche oder gemeinsames Wohnen allein reichen in der Regel nicht aus, um den Unterhalt entfallen zu lassen. Es braucht vor allem Hinweise darauf, dass der neue Partner dauerhaft und relevant zum Lebensunterhalt beiträgt. Einzelne Einkäufe oder gelegentliche Hilfe genügen dafür meist nicht.

Darf ich den Ehegattenunterhalt einfach stoppen, wenn ich glaube, die andere Seite bekommt ohnehin Geld von irgendwo?

Davon ist dringend abzuraten. Ob Drittzahlungen unterhaltsrechtlich mitzählen, hängt von ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung ab. Wer ohne saubere Prüfung kürzt oder nicht mehr zahlt, riskiert Nachzahlungen und weitere gerichtliche Schritte. Eine genaue rechtliche Beurteilung ist hier besonders wichtig.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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