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Unterhalt nach Trennung mit neuem Partner Österreich: OGH

Startseite  •  Aktuelles  •  05.09.2026
Unterhalt nach Trennung mit neuem Partner Österreich: OGH

Neuer Partner zahlt mit – steigt dann der Kindesunterhalt?

Wenn nach der Trennung der Job weg ist, eine Selbständigkeit erst anläuft und daheim plötzlich die neue Lebensgefährtin vieles bezahlt, wird Unterhalt schnell zur Beweisfrage. (Unterhalt nach Trennung mit neuem Partner Österreich)

Wenn nach der Trennung der Job weg ist, eine Selbständigkeit erst anläuft und daheim plötzlich die neue Lebensgefährtin vieles bezahlt, wird Unterhalt schnell zur Beweisfrage.

Genau an diesem Punkt wird es heikel: Für den betreuenden Elternteil wirkt es oft so, als sei „eh genug Geld da“. Der unterhaltspflichtige Elternteil hält dagegen, dass die Unterstützung gar nicht ihm gehöre und die neue Tätigkeit noch kaum etwas abwerfe. Bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2020 hat der Oberste Gerichtshof dazu klare Grenzen gezogen: Nicht alles, was im neuen Haushalt finanziell entlastet, darf automatisch als Einkommen für den Kindesunterhalt gewertet werden.

Der Fall: Job verloren, selbständig geworden, neuer Haushalt – und Streit um jeden Monat

Ein Vater lebte seit 2015 getrennt von der Mutter seines minderjährigen Sohnes. Der Sohn wohnte bei der Mutter. Nach dem Verlust seines Angestelltenjobs erhielt der Vater noch Abfertigungs- und Sozialplanleistungen, danach war er arbeitslos. Später begann er eine selbständige Beratertätigkeit.

Damit begann der Konflikt. Die Mutter beziehungsweise das Jugendamt verlangten höhere Unterhaltszahlungen für das Kind. Der Vater wollte den Unterhalt dagegen deutlich reduzieren. Gleichzeitig lebte er inzwischen mit einer Lebensgefährtin und den gemeinsamen Kindern in einem neuen Haushalt, wobei vieles darauf hindeutete, dass die Lebensgefährtin laufende Kosten mittrug.

Die Gerichte der unteren Instanzen setzten für verschiedene Zeiträume unterschiedliche Unterhaltsbeträge fest. Besonders strittig war die Zeit ab Mai 2019: Dort nahm das Rekursgericht eine Unterhaltsbemessungsgrundlage von insgesamt 2.000 Euro an. Der Vater bekämpfte das bis zum Obersten Gerichtshof.

Was der OGH 2020 klargestellt hat – Unterhalt nach Trennung mit neuem Partner Österreich

In der Entscheidung OGH vom 27.03.2020, 10 Ob 10/20y, bekam der Vater teilweise Recht. Der OGH bestätigte zwar die Unterhaltsfestsetzung für den Zeitraum von 1.4.2018 bis 30.4.2019. Für die Zeit ab 1.5.2019 hob er die Entscheidung aber auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück.

Der Grund war entscheidend: Die angenommene Einkommensbasis war nicht ausreichend festgestellt. Das betraf einerseits die angeblichen Einkünfte aus der neuen selbständigen Tätigkeit. Andererseits ging es um die Frage, ob Leistungen der Lebensgefährtin – etwa kostenloses Wohnen oder das Tragen laufender Kosten – als Einkommen des Vaters behandelt werden durften.

Die Antwort des OGH war deutlich: Freiwillige Zuwendungen der Lebensgefährtin sind grundsätzlich nicht als regelmäßiges Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen, wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht.

Kostenlos wohnen heißt noch nicht: mehr Einkommen

Gerade dieser Punkt wird in Unterhaltsverfahren oft unterschätzt. Wer mit einem neuen Partner zusammenlebt, spart im Alltag häufig Geld. Miete, Strom, Lebensmittel oder Kinderkosten werden geteilt oder sogar ganz vom anderen übernommen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese Entlastung unterhaltsrechtlich wie ein eigenes Einkommen behandelt werden darf.

Der OGH trennt hier sauber: Ein Einkommen liegt normalerweise dort vor, wo jemand über regelmäßige Mittel verfügen kann, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht oder die verlässlich zufließen. Freiwillige Unterstützungen aus einer Lebensgemeinschaft sind etwas anderes. Sie können sich ändern, wegfallen oder von der persönlichen Beziehung abhängen. Genau deshalb dürfen Gerichte solche Zuwendungen nicht einfach pauschal in die Unterhaltsbemessungsgrundlage hineinrechnen.

Für Betroffene ist das eine wichtige Grenze. Sonst würde die Großzügigkeit eines neuen Partners mittelbar zur Basis der Unterhaltspflicht werden, obwohl das Geld rechtlich gar nicht dem Unterhaltspflichtigen gehört.

Selbständig nach Jobverlust: Schätzung ja, Spekulation nein

Ebenso wichtig war der zweite Teil der Entscheidung: Wie wird Unterhalt berechnet, wenn nach einem Jobverlust eine selbständige Tätigkeit beginnt?

Bei Selbständigen zählt nicht irgendein einzelner Zahlungseingang. Maßgeblich ist das tatsächlich erzielte Nettoeinkommen, also Einnahmen abzüglich echter Betriebsausgaben, Steuern und Abgaben. Ein einmaliges Honorar oder eine unklare Auftragslage reicht nicht aus, um daraus ein dauerhaftes Monatseinkommen hochzurechnen.

Der OGH verlangte daher eine solide Tatsachengrundlage. Wenn ein Gericht annimmt, dass künftig ein bestimmtes Einkommen erzielt wird, muss diese Annahme sachlich belegt sein. Bloße Vermutungen genügen nicht. Das gilt gerade in der Anlaufphase einer Selbständigkeit, in der Einnahmen oft schwanken oder erst aufgebaut werden müssen.

Auch der Anspannungsgrundsatz hat Grenzen

Im österreichischen Unterhaltsrecht spielt der Anspannungsgrundsatz eine große Rolle. Er bedeutet vereinfacht: Wer Unterhalt schuldet, darf seine Erwerbsmöglichkeiten nicht grundlos ungenutzt lassen. Das Gericht kann daher unter bestimmten Voraussetzungen ein höheres, theoretisch erzielbares Einkommen annehmen.

Das heißt aber nicht, dass jeder Wechsel in die Selbständigkeit automatisch als Versuch gewertet wird, Unterhalt zu drücken. Der OGH machte deutlich, dass eine angemessene Anlaufzeit akzeptiert werden kann. Gleichzeitig müssen Gerichte genau prüfen, was realistisch erreichbar ist. Zwischen berechtigter wirtschaftlicher Neuorientierung und bloßer Behauptung eines niedrigen Einkommens liegt oft ein schmaler Grat – und genau dort entscheidet die Qualität der Belege.

Wann diese Entscheidung im Alltag besonders wichtig wird — Rechtsanwalt Wien

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in vier Konstellationen relevant:

  • Ein Elternteil verliert den Arbeitsplatz und beantragt eine Herabsetzung des Kindesunterhalts.
  • Nach der Trennung startet der Unterhaltspflichtige eine selbständige Tätigkeit mit zunächst unklaren Einkünften.
  • Der Unterhaltspflichtige lebt mit einem neuen Partner zusammen, der Wohnkosten oder laufende Ausgaben übernimmt.
  • Der betreuende Elternteil vermutet, dass tatsächliche Mittel verschleiert oder zu niedrig dargestellt werden.

Gerade in solchen Verfahren reicht der bloße Eindruck finanzieller Stabilität nicht aus. Entscheidend ist, was beweisbar ist – und wem Geldzuflüsse rechtlich zugeordnet werden können. In Verfahren zum Unterhalt nach Trennung mit neuem Partner Österreich ist die Beweisführung besonders entscheidend.

Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen

Wer Unterhalt zahlt und wegen Jobverlust oder Selbständigkeit eine Anpassung will, sollte lückenlos dokumentieren. Dazu gehören Honorarrechnungen, Kontoauszüge, Steuerunterlagen, Verträge, Auftragsbestätigungen, Nachweise über Betriebsausgaben und Belege über Sozialleistungen. Je genauer die Zahlen, desto geringer das Risiko, dass das Gericht mit Annahmen arbeitet.

Wer Unterhalt für ein Kind geltend macht, sollte ebenfalls gezielt Nachweise verlangen. Wichtig sind vor allem Unterlagen zur tatsächlichen Erwerbssituation, zur Auftragslage bei Selbständigen und zur Frage, ob Unterstützungsleistungen des neuen Partners bloß freiwillig erfolgen oder ausnahmsweise auf einer verbindlichen Regelung beruhen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Unterhaltsverfahren immer wieder, dass nicht das materielle Recht das größte Problem ist, sondern die unvollständige Beweisführung. Gerade nach einer Aufhebung und Zurückverweisung kann eine saubere Aufbereitung der wirtschaftlichen Verhältnisse entscheidend sein.

Weiterführende Informationen: Unterhalt und Scheidung. Zur vollständigen OGH-Entscheidung: Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: So fragen Betroffene tatsächlich bei Google

Muss der neue Partner meines Ex für den Kindesunterhalt „mitzahlen“?

Grundsätzlich nein. Freiwillige Leistungen eines neuen Lebensgefährten sind in der Regel nicht einfach als Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu behandeln. Entscheidend ist, ob ein rechtlicher Anspruch auf diese Leistungen besteht. Bloßes Mittragen von Alltagskosten reicht normalerweise nicht. Das gilt insbesondere beim Thema Unterhalt nach Trennung mit neuem Partner Österreich.

Kann mein Unterhalt sinken, wenn ich den Job verliere und mich selbständig mache?

Ja, das kann möglich sein, aber nicht automatisch. Das Gericht prüft, wie hoch Ihr tatsächliches Einkommen ist und ob Sie Ihre Erwerbsmöglichkeiten ausreichend nützen. In der Startphase einer Selbständigkeit braucht es belastbare Unterlagen. Reine Zukunftshoffnungen oder pauschale Behauptungen reichen nicht.

Darf das Gericht einfach ein fiktives Einkommen annehmen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, etwa nach dem Anspannungsgrundsatz. Dafür muss aber nachvollziehbar sein, dass ein höheres Einkommen bei zumutbarer Anstrengung erzielbar wäre. Das Gericht darf nicht frei spekulieren. Es braucht konkrete Anhaltspunkte zur Ausbildung, Berufserfahrung und Arbeitsmarktsituation.

Was sollte ich bei einem Unterhaltsstreit nach einer beruflichen Veränderung sofort sammeln?

Wichtig sind Gehaltsabrechnungen, Kündigungsunterlagen, Nachweise über Abfertigung oder Sozialplan, AMS-Unterlagen, Rechnungen aus der Selbständigkeit, Kontoauszüge und Steuerdaten. Auch Belege über Fixkosten und Betriebsausgaben sind wesentlich. Je früher diese Unterlagen vollständig vorliegen, desto klarer lässt sich die Unterhaltsbemessungsgrundlage darstellen.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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