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Unterhalt Selbstständige Abschreibungen Österreich: OGH

Startseite  •  Aktuelles  •  06.10.2026
Unterhalt Selbstständige Abschreibungen Österreich: OGH

Weniger Unterhalt wegen Abschreibungen? Was Selbstständige dem Gericht wirklich vorlegen müssen

Für die Mutter sahen die Geschäftszahlen nach einem gut verdienenden Unternehmer aus. Der Vater sah darin vor allem Buchungen, die sein Einkommen auf dem Papier veränderten. Zwischen diesen beiden Sichtweisen lag der Streit um den Unterhalt Selbstständige Abschreibungen Österreich und den Unterhalt seiner Tochter.

Ein Gebrauchtwagenhandel, eine Tochter und Zahlen mit zwei Gesichtern

Die minderjährige Tochter lebte nach der Trennung bei ihrer Mutter in Österreich. Der Vater blieb in Deutschland und führte dort einen Gebrauchtwagenhandel. Die Mutter verlangte monatlichen Kindesunterhalt.

Für die Berechnung wurde auf die Geschäftszahlen des Vaters und auf ein deutsches Urteil zurückgegriffen. Dabei spielten auch Abschreibungen eine Rolle. Sie verringerten den steuerlichen Gewinn des Unternehmens. Dadurch erschien das Einkommen des Vaters zunächst niedriger.

Die Mutter argumentierte sinngemäß, dass bestimmte Abschreibungen das tatsächliche Einkommen nicht in gleichem Ausmaß mindern dürften. Der Vater hielt dagegen: Nicht jede Abschreibung bedeute, dass ihm im betreffenden Jahr zusätzlich Geld zur Verfügung stehe. Teilweise stünden dahinter echte Anschaffungen, Ausgaben oder eine tatsächliche Abnutzung von Betriebsgegenständen.

Das Erstgericht legte seiner Berechnung dennoch eine erhöhte Einkommenssumme zugrunde, ohne den Vater zu den einzelnen Abschreibungen ausreichend anzuhören. Genau diese Verbindung aus materieller Berechnung und Verfahrensfehler wurde später entscheidend.

Warum der Steuergewinn nicht automatisch das Unterhaltseinkommen ist

Für Unterhalt zählt nicht allein jene Zahl, die in der Steuererklärung oder in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung steht. Maßgeblich ist vielmehr die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Also die Frage, welche Mittel dem Unterhaltspflichtigen tatsächlich zur Verfügung stehen oder bei realistischer Betrachtung zur Verfügung stehen könnten.

Eine Abschreibung ist vereinfacht gesagt die Verteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf mehrere Jahre. Kauft ein Unternehmer etwa ein Fahrzeug, einen Computer oder eine Maschine, wird der gesamte Kaufpreis nicht zwingend sofort als steuerlicher Aufwand berücksichtigt. Stattdessen wird der Wert über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt.

Das kann zu einem scheinbaren Widerspruch führen: Im betreffenden Jahr sinkt der steuerliche Gewinn, obwohl möglicherweise keine gleich hohe Zahlung erfolgt ist. Umgekehrt kann eine Anschaffung das Vermögen des Unternehmers tatsächlich belasten, auch wenn diese Belastung in der Buchhaltung nicht einfach als laufender Geldabfluss erscheint.

Deshalb gilt weder eine automatische Gleichsetzung noch eine pauschale Hinzurechnung. Eine steuerliche Abschreibung darf das unterhaltsrelevante Einkommen grundsätzlich nur dann vermindern, wenn ihr eine reale Ausgabe oder eine tatsächliche Vermögensminderung gegenübersteht. Ob das so ist, muss anhand der konkreten Wirtschaftsgüter und Unterlagen geprüft werden.

Unterhalt Selbstständige Abschreibungen Österreich: Was der OGH 1997 klargestellt hat

Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Frage in der Entscheidung OGH vom 09.07.1997, 3 Ob 194/97v. Die Entscheidung stammt somit aus dem Jahr 1997 und ist nicht als neue oder aktuelle Entscheidung zu bezeichnen. Ihre Grundgedanken sind für Unterhaltsverfahren mit selbstständigen Einkünften dennoch weiterhin anschaulich.

Der OGH stellte klar, dass steuerliche Abschreibungen nicht automatisch das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen verringern. Andernfalls könnte ein unterhaltspflichtiger Unternehmer durch rein steuerliche Buchungen seine Leistungsfähigkeit niedriger erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist.

Gleichzeitig darf ein Gericht auch nicht jede Abschreibung ohne nähere Prüfung einfach zum Einkommen dazurechnen. Wenn ein Wirtschaftsgut tatsächlich angeschafft wurde und sich durch die Nutzung laufend abnützt, kann diese Vermögensminderung für die Unterhaltsberechnung bedeutsam sein.

Der entscheidende Punkt war daher nicht nur die rechnerische Höhe des Unterhalts. Der Vater hätte auch die Möglichkeit erhalten müssen, die einzelnen Abschreibungen zu erklären und zu beweisen. Das Erstgericht durfte ihn nicht zunächst unzureichend anhören und anschließend die gesamte Abschreibung wie zusätzlich verfügbares Einkommen behandeln.

Der OGH hob die Entscheidung auf und verlangte eine neuerliche Prüfung. Das Gericht musste klären, welchen Abschreibungen tatsächliche Ausgaben oder eine reale Vermögensminderung zugrunde lagen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Welche gesetzlichen Regeln bei Kindes- und Ehegattenunterhalt eine Rolle spielen

§ 231 ABGB regelt den Unterhalt minderjähriger Kinder. Eltern müssen nach ihren Lebensverhältnissen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Unterhalt des Kindes beitragen. Dabei kommt es nicht nur auf die formale Steuerberechnung, sondern auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit an. Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt.

§ 94 ABGB betrifft den Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe. Auch hier können die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse entscheidend sein, wenn ein Ehegatte Unterhalt vom anderen verlangt.

§ 66 EheG regelt den nachehelichen Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen. Ob nach einer Scheidung Unterhalt zusteht, hängt unter anderem von Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und den Umständen der Eheauflösung ab. Das Verschulden kann dabei eine wesentliche Rolle spielen. Informationen zum allgemeinen Thema Scheidung können ergänzend hilfreich sein.

Bei selbstständigen Personen ist die Ermittlung der Leistungsfähigkeit besonders aufwendig. Bilanzen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, Anlagenverzeichnisse und private Entnahmen müssen häufig gemeinsam betrachtet werden. Ein einzelner steuerlicher Gewinn kann das tatsächliche Bild daher nur unvollständig zeigen. Gerade deshalb ist der Unterhalt Selbstständige Abschreibungen Österreich regelmäßig anhand sämtlicher Unterlagen zu prüfen.

Unterhalt und Rechtsanwalt Wien: Für wen diese Frage in der Praxis besonders wichtig wird

  • Selbstständige Eltern: Wenn das Einkommen eines Gewerbetreibenden für den Kindesunterhalt berechnet wird, können Abschreibungen, Investitionen und betriebliche Aufwendungen die entscheidenden Positionen sein.
  • Unterhalt fordernde Elternteile: Ein niedriger steuerlicher Gewinn bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich wenig Geld vorhanden ist. Eine nähere Prüfung kann erforderlich sein.
  • Ehegatten in einem Unterhaltsverfahren: Dasselbe Problem kann beim Ehegattenunterhalt auftreten, wenn ein Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit die Einkommensbasis bildet.
  • Verfahren mit ausländischen Unterlagen: Werden Geschäftszahlen aus dem Ausland oder eine ausländische Entscheidung herangezogen, müssen deren Aussagekraft und Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar geprüft werden.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur auf den ausgewiesenen Jahresgewinn schauen. Entscheidend ist, welche Zahlungen tatsächlich geflossen sind, welche Wirtschaftsgüter angeschafft wurden und ob eine Vermögensminderung wirtschaftlich nachvollziehbar ist.

Diese Unterlagen können den Unterschied machen

Unterhaltspflichtige Selbstständige sollten die Abschreibungen nicht bloß mit einem Hinweis auf die Steuererklärung erklären. Hilfreich sind insbesondere:

  • Anlagenverzeichnisse und Aufstellungen der abgeschriebenen Wirtschaftsgüter,
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise für Anschaffungen,
  • Angaben zur Nutzungsdauer und zum aktuellen Wert der Gegenstände,
  • Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen,
  • Unterlagen zu betrieblichen Krediten und tatsächlichen Rückzahlungen,
  • eine verständliche Erklärung, welche Positionen den Gewinn nur steuerlich verändern und welche mit einem echten Geldabfluss verbunden sind.

Wer Unterhalt verlangt, sollte umgekehrt konkret hinterfragen, ob die geltend gemachten Abschreibungen eine echte Belastung widerspiegeln. Eine pauschale Behauptung, die Zahlen seien „geschönt“, reicht dafür in der Regel nicht aus. Erforderlich sind nachvollziehbare Anhaltspunkte und möglichst konkrete Belege.

Was Betroffene jetzt vermeiden sollten

Ein häufiger Fehler besteht darin, dem Gericht lediglich die Steuerbescheide vorzulegen und die weitere Berechnung ihm zu überlassen. Steuerrecht und Unterhaltsrecht verfolgen unterschiedliche Ziele. Eine steuerlich anerkannte Position muss daher nicht automatisch unterhaltsrechtlich gleich behandelt werden.

Ebenso problematisch ist es, auf gerichtliche Aufforderungen nicht rechtzeitig zu reagieren. Wer nicht erklärt, welche Abschreibungen auf tatsächlichen Anschaffungen beruhen, erschwert die eigene Position. Umgekehrt sollte auch die unterhaltsberechtigte Person nicht verlangen, dass jede Abschreibung ohne Prüfung unberücksichtigt bleibt.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der Aufbereitung solcher Unterhaltsberechnungen und bei der rechtlichen Einordnung von Unternehmensunterlagen. Gerade bei selbstständigen Einkünften ist eine frühzeitige Prüfung oft sinnvoll, bevor sich eine unklare Berechnung im Verfahren verfestigt.

Häufige Fragen zu Abschreibungen und Unterhalt

Verringern Abschreibungen automatisch den Kindesunterhalt?

Nein. Eine Abschreibung wird steuerlich berücksichtigt, mindert aber nicht automatisch das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen. Entscheidend ist, ob ihr eine tatsächliche Ausgabe oder eine reale Vermögensminderung zugrunde liegt. Das muss im Verfahren nachvollziehbar erklärt und belegt werden.

Darf das Gericht alle Abschreibungen zum Einkommen dazurechnen?

Auch das darf nicht pauschal geschehen. Das Gericht muss prüfen, auf welche Wirtschaftsgüter sich die Abschreibungen beziehen und welche wirtschaftliche Belastung damit verbunden war. Der unterhaltspflichtige Selbstständige muss Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen und Beweise vorzulegen.

Was zählt beim Unterhalt eines Selbstständigen wirklich?

Maßgeblich ist die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Neben dem steuerlichen Gewinn können unter anderem betriebliche Ausgaben, private Entnahmen, Investitionen und die Vermögensentwicklung eine Rolle spielen. Eine einzelne Zahl aus der Steuererklärung bildet diese Verhältnisse nicht immer vollständig ab.

Kann ich eine neue Unterhaltsberechnung verlangen?

Das hängt vom Verfahrensstand und von den Umständen ab. Wenn wesentliche Unterlagen nicht berücksichtigt wurden oder eine Partei zu den Abschreibungen nicht ausreichend gehört wurde, kann eine neuerliche Prüfung erforderlich sein. Ob ein Rechtsmittel, ein Änderungsantrag oder ein anderes Vorgehen möglich ist, sollte anhand der konkreten Aktenlage beurteilt werden.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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