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Unterhalt bei neuer Beziehung Österreich: OGH

Startseite  •  Aktuelles  •  30.09.2026
Unterhalt bei neuer Beziehung Österreich: OGH

Neue Beziehung, kein Unterhalt? Warum eine unterschriebene Zusage entscheidend sein kann

Die Ehe ist faktisch beendet, die Ehefrau lebt bereits mit einem anderen Mann – und trotzdem muss der Ehemann weiter Unterhalt zahlen. Beim Unterhalt bei neuer Beziehung Österreich wirkt dieses Ergebnis auf den ersten Blick überraschend, entspricht aber einer wichtigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.

Eine Trennung in Österreich – und plötzlich fehlt das Geld

Ein amerikanisches Ehepaar übersiedelte gemeinsam nach Österreich. Kurz nach der Ankunft erklärte die Ehefrau, dass sie die Ehe beenden und eine Beziehung mit einem anderen Mann führen wolle. Der Ehemann zog daraufhin aus der gemeinsamen Wohnung aus. Die Ehefrau blieb zurück.

Eigenes Einkommen hatte sie nicht. Für Miete und Lebensunterhalt war sie daher weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Trotz der Trennung vereinbarten die Ehegatten schriftlich, dass der Mann seiner Frau bis zur Scheidung monatlich rund 12.650 Schilling zahlen werde.

Zunächst hielt er sich an diese Zusage. Einige Zahlungen gingen ein, später überwies er noch einen größeren Betrag für bereits aufgelaufene Rückstände. Danach stellte er die monatlichen Zahlungen jedoch ein.

Die Ehefrau konnte ihre laufenden Kosten nicht mehr decken und beantragte während des Scheidungsverfahrens eine vorläufige Unterhaltszahlung. Der Streit drehte sich dabei nicht nur um die offene Vereinbarung. Der Ehemann argumentierte auch, dass die neue Beziehung seiner Frau gegen einen weiteren Unterhaltsanspruch spreche.

Was gilt beim Ehegattenunterhalt nach der Trennung?

§ 94 ABGB regelt den Unterhalt zwischen Ehegatten: Während aufrechter Ehe können die persönlichen Lebensverhältnisse, die Haushaltsführung, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die Einkommenssituation bestimmen, ob und in welcher Höhe ein Ehegatte Unterhalt verlangen kann.

Nach einer Trennung verschwindet dieser Anspruch nicht automatisch. Entscheidend sind unter anderem die Gründe der Trennung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Ehegatten und die Frage, ob ein Ehepartner den gemeinsamen Haushalt geführt oder Kinder betreut hat.

Im österreichischen Scheidungsrecht spielt außerdem das Verschuldensprinzip eine wichtige Rolle. Je nach Art und Ursache des Scheiterns der Ehe kann das Verhalten der Ehegatten für spätere Unterhaltsansprüche von Bedeutung sein. Eine neue Beziehung bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Unterhaltsanspruch verloren geht. Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt.

Ein Unterhaltsanspruch kann nur unter besonderen Umständen wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein. Dafür muss die Geltendmachung des Unterhalts grob unbillig erscheinen. Das ist eine hohe Hürde. Der zahlungspflichtige Ehepartner muss sich auf diesen Einwand berufen und die dafür maßgeblichen Umstände darlegen und beweisen.

Warum der OGH den Unterhalt bei neuer Beziehung Österreich bejahte

Der Oberste Gerichtshof entschied in diesem Fall mit OGH vom 08.11.2001, 6 Ob 228/01z. Die Entscheidung stammt damit aus dem Jahr 2001 und ist nicht als aktuelle Entscheidung zu verstehen. Ihre rechtliche Aussage ist für vergleichbare Trennungssituationen dennoch weiterhin aufschlussreich.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Der OGH gab der Ehefrau Recht und bejahte ihren Anspruch auf vorläufigen Unterhalt. Ausschlaggebend war, dass der Ehemann von der Beziehung zu dem anderen Mann bereits wusste, als er die schriftliche Zahlungszusage abgab.

Er hatte die Beziehung somit nicht erst später erfahren. Vielmehr versprach er seiner Ehefrau trotz dieser bekannten Situation monatliche Zahlungen, die ihrer Höhe nach einem üblichen gesetzlichen Ehegattenunterhalt entsprachen. Danach konnte er sich nicht ohne Weiteres auf genau diese Beziehung berufen, um seine Zusage vollständig zu widerrufen.

Das Gericht stellte damit nicht die Frage in den Mittelpunkt, ob das Verhalten der Ehefrau moralisch zu bewerten war. Entscheidend war die rechtliche Wirkung des eigenen Verhaltens des Ehemanns: Wer eine Unterhaltsvereinbarung in Kenntnis bestimmter Umstände abschließt, kann sich später unter Umständen nicht mehr auf diese bekannten Umstände stützen, um jede Zahlung zu verweigern.

Wichtig war auch die Einordnung der Vereinbarung. Die monatliche Zusage war nicht bloß eine unverbindliche Schenkung. Eine schriftliche Vereinbarung kann den gesetzlichen Unterhaltsanspruch konkretisieren, indem sie etwa die Höhe, den Zahlungszeitpunkt oder die Übernahme bestimmter Wohnkosten festlegt.

Vorläufiger Unterhalt kann während des Scheidungsverfahrens helfen

Wer während eines laufenden Scheidungsverfahrens dringend Geld für Miete, Lebensmittel oder andere notwendige Ausgaben benötigt, muss nicht zwingend bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens warten.

Die österreichische Exekutionsordnung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine einstweilige Regelung des Unterhalts. Ein gerichtlicher Antrag auf vorläufigen Unterhalt kann zu einem vollstreckbaren Zahlungstitel führen. Das gilt auch dann, wenn die Ehegatten die Unterhaltshöhe bereits schriftlich vereinbart haben.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Vereinbarung einen tatsächlich bestehenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch betrifft. Nicht jede private Geldzusage führt automatisch zu einem Anspruch. Deshalb kommt es auf den genauen Wortlaut, die Umstände des Abschlusses und die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten an.

Diese Situationen führen in der Praxis häufig zu Problemen

  • Der Unterhalt wird nach einigen Monaten eingestellt: Eine freiwillige Zahlung kann auf einer Vereinbarung beruhen und nicht bloß auf Kulanz. Die bisher geleisteten Beträge, Nachrichten und Überweisungen können für die rechtliche Beurteilung wichtig sein.
  • Eine neue Beziehung wird als Argument gegen Unterhalt verwendet: Eine Partnerschaft allein beendet den Anspruch nicht automatisch. Maßgeblich sind die gesamten Umstände und die Frage, ob die Forderung ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich wäre.
  • Es bestehen bereits Rückstände: Die offenen Beträge sollten für jeden Monat getrennt berechnet werden. Vereinbarter Betrag, tatsächliche Zahlung und Restbetrag müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.
  • Die Ehegatten haben einen internationalen Bezug: Ausländische Staatsangehörigkeit, ein Wohnsitz im Ausland oder ein Umzug nach Österreich können zusätzliche Fragen zum anwendbaren Recht und zur Durchsetzung aufwerfen.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie eine Unterhaltsvereinbarung nicht vorschnell als wertlos ansehen. Ebenso sollte ein zahlungspflichtiger Ehepartner Zahlungen nicht einfach einstellen, ohne zuvor zu prüfen, ob sich die rechtliche Grundlage tatsächlich geändert hat.

Was Sie jetzt sichern und prüfen sollten

  • Bewahren Sie die schriftliche Unterhaltsvereinbarung im Original auf.
  • Sichern Sie E-Mails, SMS, Chatnachrichten und sonstige Nachrichten über die vereinbarten Zahlungen.
  • Erstellen Sie eine Monatsübersicht mit geschuldetem Betrag, Zahlungseingang und offenem Restbetrag.
  • Dokumentieren Sie Miete, Betriebskosten, Versicherungen und sonstige notwendige Lebenshaltungskosten.
  • Prüfen Sie vor einer Einstellung der Zahlungen, ob eine gerichtliche Abänderung erforderlich ist.
  • Stellen Sie bei finanzieller Not während des Scheidungsverfahrens rasch die Möglichkeit eines Antrags auf vorläufigen Unterhalt fest.
  • Lassen Sie beurteilen, ob eine neue Beziehung tatsächlich rechtliche Bedeutung hat oder nur als pauschales Argument verwendet wird.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt die Pichler Rechtsanwalt GmbH bei der rechtlichen Prüfung von Unterhaltsvereinbarungen, offenen Zahlungen und Ansprüchen während eines Scheidungsverfahrens.

Rechtsanwalt Wien: Häufige Fragen zum Unterhalt bei neuer Beziehung

Verliere ich automatisch den Unterhalt, wenn ich einen neuen Partner habe?

Nein. Eine neue Beziehung führt nicht automatisch zum Wegfall des Ehegattenunterhalts. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Frage, ob die weitere Forderung ausnahmsweise grob rechtsmissbräuchlich wäre. Eine pauschale Einstellung der Zahlungen ist daher riskant.

Kann mein Ehepartner eine schriftliche Unterhaltszusage später einfach widerrufen?

Das hängt vom Inhalt und der rechtlichen Einordnung der Vereinbarung ab. Eine schriftliche Zusage kann den gesetzlichen Unterhaltsanspruch konkretisieren und dadurch verbindlich sein. Wurde sie im Wissen über bestimmte Umstände abgeschlossen, können diese Umstände später nicht ohne Weiteres zur vollständigen Zahlungsverweigerung herangezogen werden.

Was kann ich tun, wenn mein Ehepartner während der Scheidung nicht mehr zahlt?

Sie sollten zunächst die Vereinbarung, die bisherigen Zahlungen und die offenen Beträge zusammentragen. Während eines laufenden Scheidungsverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf vorläufigen Unterhalt gestellt werden. Dadurch kann schneller ein vollstreckbarer Anspruch entstehen, als wenn ausschließlich das Ende des Scheidungsverfahrens abgewartet wird.

Kann ich Unterhaltsrückstände auch nachträglich verlangen?

Das kann möglich sein, hängt aber von der Vereinbarung, dem bestehenden Unterhaltsanspruch und den jeweiligen Verjährungs- und Verfahrensfragen ab. Für jeden Monat sollten die geschuldeten und tatsächlich bezahlten Beträge genau festgehalten werden. Je früher die Rückstände geprüft werden, desto leichter lassen sich Beweise sichern und Ansprüche durchsetzen.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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