Unterhalt nach Scheidung bei Seitensprung erklärt

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Seitensprung verziehen – trotzdem kein alleiniges Verschulden? Was beim Scheidungsunterhalt wirklich zählt

Unterhalt nach Scheidung bei Seitensprung ist oft komplizierter, als Betroffene annehmen. Manchmal zerbricht eine Ehe nicht an der Affäre, sondern Jahre später an Arbeit, Erschöpfung und Sätzen, die nie mehr zurückgenommen werden können.

Genau das zeigt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs besonders deutlich: Wer im Scheidungsverfahren auf ein überwiegendes Verschulden des anderen hofft, sollte nicht nur auf alte Verletzungen blicken. Vor Gericht zählt das Gesamtbild der Ehe – und dieses Gesamtbild kann anders aussehen, als es sich emotional anfühlt.

Eine lange Ehe, eine gemeinsame Ordination und ein Bruch auf Raten

Die Ehefrau und der Mann hatten über viele Jahre nicht nur ihr Privatleben, sondern auch ihren Beruf eng miteinander verflochten. Gemeinsam bauten sie eine erfolgreiche Ordination auf. Nach außen funktionierte vieles. Innen wuchs der Druck.

Schon früher hatte es einen schweren Vertrauensbruch gegeben: Der Mann war fremdgegangen. Die Ehefrau verzieh ihm diesen Seitensprung jedoch. Die beiden machten sogar eine Therapie und lebten danach weiter zusammen. Juristisch ist das ein heikler Punkt, weil verziehene Vorfälle später oft nicht mehr dieselbe Schlagkraft haben wie ein aktuelles Fehlverhalten.

Mit der Zeit verschärften sich die Konflikte an anderer Stelle. Beide arbeiteten viel. Die Ehefrau fühlte sich gesundheitlich überlastet, wünschte sich mehr Rücksicht, mehr emotionale Unterstützung und weniger Druck. Der Mann hielt dagegen, dass das gemeinsame Lebensmodell immer schon stark auf Leistung und Arbeit aufgebaut gewesen sei – und von beiden getragen wurde.

Aus Belastung wurde Streit. Aus Streit wurden Kränkungen. Im Berufsalltag eskalierte vieles zunehmend. Es kam zu wechselseitigen Vorwürfen, Problemen mit Mitarbeitern und einer Kommunikation, die nicht mehr auf Lösung, sondern auf Abwehr hinauslief. Der Mann blockte Gespräche über die Ehe ab. Die Ehefrau lehnte eine Paartherapie ab. Beide verloren die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv zu entschärfen.

Der endgültige Bruch kam erst später: Der Mann fand Nachrichten der Ehefrau, in denen sie über Trennung und neue Männer sprach. Danach war für ihn innerlich Schluss. Kurz darauf lebten die beiden auch nach außen sichtbar getrennt.

Warum der alte Seitensprung am Ende nicht entscheidend war

Viele Betroffene gehen davon aus, dass ein Ehebruch die Verschuldensfrage praktisch schon beantwortet. So einfach ist es im österreichischen Scheidungsrecht aber nicht.

Der OGH stellte nicht auf einen einzelnen Vorfall ab, sondern auf die Entwicklung der gesamten Ehe. Der frühere Seitensprung des Mannes war ohne Zweifel ein schwerer Eingriff in das Vertrauen. Weil die Ehefrau diesen jedoch verziehen hatte und die Ehe über Jahre fortgesetzt wurde, verlor dieser Vorfall für die spätere Verschuldensabwägung deutlich an Gewicht.

Das bedeutet nicht, dass eine Affäre belanglos wäre. Es bedeutet nur: Wer nach einer Verfehlung die Ehe fortsetzt, gemeinsam weiterlebt und sogar an der Beziehung arbeitet, wird sich Jahre später nicht ohne Weiteres allein darauf stützen können, um ein überwiegendes Verschulden des anderen zu begründen.

Unterhalt nach Scheidung bei Seitensprung: Wann Gerichte von gleichteiligem Verschulden ausgehen

Der OGH kam hier zum Ergebnis, dass nicht der Mann überwiegend schuld an der Scheidung ist, sondern beide Ehepartner die Zerrüttung in etwa gleich stark verursacht haben.

Das Gericht sah auf beiden Seiten ehewidrige Verhaltensweisen. Beim Mann fiel ins Gewicht, dass er Gespräche über die Ehe abblockte und für die gesundheitliche und emotionale Überforderung der Ehefrau zu wenig Empathie zeigte. Das war kein bloßer Schönheitsfehler, sondern ein relevanter Beitrag zur Entfremdung.

Bei der Ehefrau blieb es aber ebenfalls nicht bei einer bloß verständlichen Reaktion auf frühere Verletzungen. Nach Ansicht des Gerichts konnte sie sich nicht darauf zurückziehen, nur gekränkt reagiert zu haben. Konflikte im gemeinsamen Betrieb, belastende Auseinandersetzungen im Arbeitsumfeld, kontrollierendes Verhalten und die Ablehnung einer Paartherapie wurden ihr ebenso angelastet.

Entscheidend ist dabei ein Grundsatz, der in vielen Verfahren unterschätzt wird: Nicht jedes Fehlverhalten des einen entschuldigt automatisch jedes spätere Fehlverhalten des anderen. Gerichte prüfen sehr genau, ob ein Verhalten noch als nachvollziehbare Reaktion gilt – oder schon ein eigenständiger Beitrag zur Zerrüttung ist.

Ab wann eine Ehe als unheilbar zerrüttet gilt

Für das Verschulden ist nicht nur wichtig, was passiert ist, sondern auch wann die Ehe tatsächlich gescheitert war.

Nach § 49 EheG kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie wegen einer schweren Eheverfehlung oder ehrlosem bzw. unsittlichem Verhalten so tief zerrüttet ist, dass eine dem Wesen der Ehe entsprechende Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann. Vereinfacht gesagt: Es reicht nicht, dass man unglücklich ist. Die Ehe muss objektiv am Ende sein.

Der OGH meinte hier, dass die Ehe trotz erheblicher Spannungen noch nicht früher endgültig zerstört war. Die beiden lebten bis Anfang 2021 noch wie ein Ehepaar zusammen, schliefen im selben Bett, verbrachten teilweise Freizeit miteinander und hofften beide noch auf eine Rettung. Das spricht gegen eine bereits zuvor abgeschlossene innere Trennung.

Der eigentliche Kipppunkt lag für das Gericht erst dort, wo der Mann die kränkenden Nachrichten entdeckte und ab diesem Moment die Ehe auch innerlich beendete. Danach wurde die Trennung auch nach außen sichtbar. Dieser Zeitpunkt war für die rechtliche Beurteilung zentral.

Warum das für Unterhalt nach der Scheidung so wichtig ist

Der Verschuldensausspruch ist in Österreich oft mehr als Symbolik. Er kann direkte finanzielle Folgen haben.

Nach § 66 EheG kann der Ehegatte, der die Scheidung nicht oder nicht überwiegend verschuldet hat, unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen. Einfach gesagt: Wer am Scheitern der Ehe deutlich weniger schuld ist, hat meist die bessere Ausgangsposition beim nachehelichen Unterhalt.

Wird hingegen ein gleichteiliges Verschulden ausgesprochen, verschiebt sich die Lage oft spürbar. Dann kommt eher § 68 EheG ins Spiel, der nur einen eingeschränkten Unterhaltsanspruch vorsieht, wenn ein Ehegatte sich nicht selbst erhalten kann. Für Betroffene kann der Unterschied wirtschaftlich erheblich sein.

Gerade deshalb wird in vielen Scheidungsverfahren so intensiv um die Frage gestritten, ob ein überwiegendes Verschulden vorliegt oder ob am Ende beide gleichermaßen Verantwortung tragen. Gerade beim Unterhalt nach Scheidung bei Seitensprung ist die genaue Einordnung der späteren Eheentwicklung oft entscheidend.

Vier typische Fehler, die Betroffenen im Verfahren schaden

  • Auf alte Affären allein zu setzen: Wenn der Vorfall verziehen wurde und die Ehe noch lange fortgesetzt wurde, verliert er oft an Gewicht.
  • Den gemeinsamen Arbeitsalltag zu unterschätzen: Eskalationen in Familienunternehmen, Ordinationen oder gemeinsam geführten Betrieben werden vor Gericht sehr wohl berücksichtigt.
  • Nachrichten aus Ärger zu schreiben: Chats über neue Partner, Trennung oder Demütigungen können zum Wendepunkt im Verfahren werden.
  • Therapie oder Gespräche kategorisch abzulehnen: Wer jede Lösung blockiert, wirkt vor Gericht selten wie der „unschuldige Teil“.

Wenn Sie gerade mitten in so einer Lage stecken

Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner beruflich eng verbunden sind, sollten Sie Konflikte nicht nur emotional, sondern auch strategisch betrachten. Was im Büro, in der Praxis oder vor Mitarbeitern passiert, kann später Teil des Beweisbildes werden.

Wenn es in Ihrer Ehe früher einen Seitensprung gab, den Sie verziehen haben, sollte geprüft werden, ob dieser Vorfall heute rechtlich noch tragfähig ist oder ob neuere Entwicklungen viel schwerer wiegen.

Wenn Unterhalt nach Scheidung bei Seitensprung ein Thema ist, lohnt sich eine frühe Einschätzung der Verschuldenslage. Gerade hier zeigt sich oft, dass nicht die lauteste Verletzung den Ausschlag gibt, sondern die Gesamtdynamik der letzten Jahre.

Die Pichler Rechtsanwalt GmbH begleitet Mandantinnen und Mandanten mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien in Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, insbesondere dann, wenn Verschulden, gemeinsame Betriebe oder wirtschaftliche Verflechtungen die Sache komplex machen.

Rechtsanwalt Wien: Checkliste – Was jetzt sinnvoll ist

  • Dokumentieren Sie aktuelle Konflikte sachlich und geordnet.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails und Terminverläufe, aber handeln Sie rechtlich sauber.
  • Vermeiden Sie weitere Eskalationen im gemeinsamen Betrieb oder vor Kindern.
  • Prüfen Sie früh, welche alten Vorfälle rechtlich noch Bedeutung haben.
  • Lassen Sie Unterhaltsfolgen und Verschuldensrisiken vor Verfahrensschritten einschätzen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: So suchen Betroffene wirklich bei Google

Zählt ein alter Seitensprung bei der Scheidung in Österreich überhaupt noch?

Ja, aber nicht automatisch mit voller Wirkung. Wenn der Seitensprung verziehen wurde und die Ehe danach über längere Zeit weitergeführt wurde, kann das Gericht diesem Vorfall deutlich weniger Gewicht geben. Entscheidend ist dann oft, was später in der Ehe passiert ist.

Wann bekomme ich wegen des Verschuldens mehr Unterhalt nach der Scheidung?

Das hängt davon ab, ob der andere Ehegatte die Scheidung allein oder überwiegend verschuldet hat und ob Sie unterhaltsbedürftig sind. Bei einem klaren Verschuldensvorsprung ist die Ausgangslage günstiger. Bei gleichteiligem Verschulden ist der Anspruch meist schwächer.

Kann mein Verhalten im gemeinsamen Unternehmen bei der Scheidung gegen mich verwendet werden?

Ja. Streit im gemeinsamen Betrieb, belastendes Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder eskalierende Konflikte im Arbeitsalltag können in die Verschuldensabwägung einfließen. Beruf und Ehe lassen sich in solchen Verfahren oft nicht sauber trennen.

Ab wann gilt eine Ehe als unheilbar zerrüttet?

Nicht schon mit dem ersten großen Streit. Maßgeblich ist, ob objektiv keine echte eheliche Lebensgemeinschaft mehr erwartet werden kann. Wenn die Ehegatten noch zusammenleben, gemeinsame Alltagsstrukturen haben und beide auf eine Rettung hoffen, kann die Zerrüttung rechtlich noch nicht als endgültig angesehen werden.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.