Unterhalt nach Scheidung Österreich: Wann Zahlung bleibt

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Scheidungsunterhalt in Österreich: Wann trotz Trennung noch gezahlt werden muss

Unterhalt nach Scheidung Österreich beschäftigt viele Betroffene unmittelbar nach der Trennung – denn vieles läuft auseinander, die Kosten aber oft nicht. Gerade wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient oder über Jahre den gemeinsamen Haushalt und die Kinderbetreuung übernommen wurden, stellt sich schnell eine zentrale Frage: Muss nach der Scheidung Unterhalt gezahlt werden – und wenn ja, wie lange?

Beim Scheidungsunterhalt geht es nicht bloß um Zahlen. Es geht um Lebensrealitäten, die über viele Jahre gewachsen sind: eine Ehefrau, die wegen der Kinder beruflich zurückgesteckt hat. Ein Mann, der das Haupteinkommen erzielt hat. Oder auch umgekehrt. Wenn die Ehe endet, prallen diese Lebensmodelle oft hart aufeinander.

Nicht jede Scheidung führt automatisch zu Unterhalt nach Scheidung Österreich

Viele Betroffene gehen davon aus, dass nach einer langen Ehe automatisch ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Das ist in Österreich so nicht richtig. Entscheidend ist vor allem, aus welchem Grund die Ehe geschieden wurde und wen das Gericht als überwiegend oder allein schuld an der Zerrüttung ansieht.

Das österreichische Scheidungsrecht knüpft den nachehelichen Unterhalt stark an das Verschuldensprinzip. Wer an der Scheidung keine oder deutlich geringere Schuld trägt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen. Wer hingegen überwiegend selbst die Scheidung verschuldet hat, hat meist deutlich schlechtere Karten.

Warum das Verschulden beim Unterhalt oft den Ausschlag gibt

§ 66 EheG regelt den Unterhaltsanspruch des schuldlosen oder minder schuldigen Ehegatten. Vereinfacht gesagt: Trifft einen Ehepartner an der Scheidung kein oder nur ein geringeres Verschulden, kann er vom anderen nach den Lebensverhältnissen der Ehe angemessenen Unterhalt fordern.

§ 67 EheG betrifft Fälle, in denen beide Ehepartner ein Verschulden trifft, aber keine Seite klar überwiegt. Dann gibt es keinen vollen angemessenen Unterhalt, sondern nur einen eingeschränkten Anspruch, soweit dies unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Vermögensverhältnisse angemessen ist.

§ 68 EheG ist für Härtefälle relevant. Diese Bestimmung schützt einen geschiedenen Ehepartner, wenn die vollständige Versagung des Unterhalts besonders unbillig wäre. Das kann etwa dann eine Rolle spielen, wenn wegen Alters, Krankheit oder langer Haushaltsführung ein eigener ausreichender Erwerb kaum mehr möglich ist.

Daneben spielt auch § 94 ABGB eine Rolle. Diese Vorschrift betrifft den Unterhalt während aufrechter Ehe und prägt oft schon vor der Scheidung die wirtschaftischen Verhältnisse der Ehepartner. Wer während der Ehe wegen Kinderbetreuung oder Haushaltsführung weniger oder gar nicht erwerbstätig war, kann daraus später wichtige Argumente für die Unterhaltsfrage ableiten.

Die typische Geschichte dahinter: Erst gemeinsame Lebensplanung, dann wirtschaftliche Schieflage

Oft beginnt es unspektakulär. Ein Paar heiratet, bekommt Kinder, einer konzentriert sich stärker auf den Beruf, der andere übernimmt mehr Betreuung, Organisation und Haushalt. Jahre später ist die Rollenverteilung fest etabliert. Nach außen funktioniert alles. Nach innen wächst die Distanz.

Kommt es zur Trennung, zeigt sich plötzlich, wie ungleich die wirtschaftliche Ausgangslage geworden ist. Der besser verdienende Ehepartner verfügt über laufendes Einkommen, berufliche Kontakte und Aufstiegschancen. Der andere hat vielleicht nur ein Teilzeitgehalt, eine lückenhafte Erwerbsbiografie oder nach langer Familienarbeit Mühe, überhaupt wieder in den Beruf einzusteigen.

Genau in solchen Konstellationen wird der Scheidungsunterhalt zum Streitpunkt. Nicht selten wird argumentiert, der unterhaltsberechtigte Ehepartner könne ja jetzt arbeiten gehen. Das greift rechtlich oft zu kurz. Maßgeblich ist nicht nur, ob irgendeine Erwerbstätigkeit theoretisch möglich wäre, sondern auch, welche Lebensverhältnisse die Ehe geprägt haben und welche tatsächlichen Chancen realistisch bestehen.

Lange Ehe, Kinderbetreuung, Krankheit: Diese Faktoren verändern die Lage

Die Dauer der Ehe spielt praktisch eine große Rolle. Wer nach 20 oder 30 Jahren Ehe vor einem wirtschaftlichen Neustart steht, befindet sich in einer anderen Situation als jemand nach einer kurzen kinderlosen Ehe. Auch das Alter der Ehepartner, die Gesundheit und die bisherige Aufgabenverteilung sind bei der Beurteilung wesentlich.

Besonders relevant ist die Betreuung gemeinsamer Kinder. Selbst wenn die Kinder inzwischen älter sind, kann eine langjährige Einschränkung der Erwerbstätigkeit nachwirken. Karrierechancen lassen sich nicht einfach nachholen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Ehepartner über Jahre zugunsten der Familie auf Einkommen und Pensionszeiten verzichtet hat.

Auch gesundheitliche Einschränkungen können den Unterhaltsanspruch stärken. Wenn eine Person aus medizinischen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, wird die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit anders beurteilt als bei einer gesunden Person mit voller Arbeitsfähigkeit.

Wann der Anspruch kleiner wird – oder ganz scheitert

Ein Unterhaltsanspruch ist kein Automatismus und auch kein dauerhaft sicherer Zustand. Eigene Einkünfte des unterhaltsberechtigten Ehepartners werden berücksichtigt. Wer ausreichend verdient, um den eigenen Lebensbedarf selbst zu decken, hat oft keinen oder nur einen reduzierten Anspruch.

Problematisch wird es auch, wenn ein deutliches Eigenverschulden an der Scheidung festgestellt wird. Bei einer Scheidung aus gleichteiligem Verschulden ist der Anspruch wesentlich schwächer als bei Alleinverschulden des anderen Ehepartners. Wer die Zerrüttung überwiegend selbst verursacht hat, kann den vollen nachehelichen Unterhalt in der Regel nicht verlangen.

Außerdem endet oder verändert sich der Anspruch unter Umständen bei neuen Lebensgemeinschaften, Wiederverheiratung oder gravierenden Änderungen der Einkommensverhältnisse. Unterhalt ist daher immer auch ein Thema der späteren Anpassung. Mehr zu verwandten Fragen finden Sie auch unter Unterhalt und Scheidung.

Unterhalt nach Scheidung Österreich: Für wen das im Alltag sofort wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist die Unterhaltsfrage besonders heikel in diesen Fällen:

  • Sie haben wegen der Kinder beruflich zurückgesteckt: Dann sollte genau geprüft werden, ob und in welchem Umfang daraus ein nachehelicher Unterhaltsanspruch entsteht.
  • Ihr Ehepartner verdient seit Jahren deutlich mehr: Ein großes Einkommensgefälle ist oft der Ausgangspunkt für Unterhaltsansprüche, vor allem bei langer Ehe.
  • Ihnen wird ein Scheidungsverschulden vorgeworfen: Hier entscheidet die richtige rechtliche Aufbereitung oft über die Höhe des Unterhalts oder darüber, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
  • Sie sind unsicher, ob Sie sofort Vollzeit arbeiten müssen: Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von Alter, Gesundheit, Betreuungspflichten und bisherigem Eheverlauf ab.

Was Sie jetzt sichern sollten, bevor Zahlen im Raum stehen

  • Sammeln Sie Nachweise über Einkommen beider Ehepartner: Lohnzettel, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Sonderzahlungen.
  • Dokumentieren Sie die Rollenverteilung in der Ehe: Kinderbetreuung, Haushaltsführung, berufliche Einschränkungen, Pflegeleistungen.
  • Halten Sie gesundheitliche Einschränkungen schriftlich fest, wenn diese Ihre Erwerbsfähigkeit beeinflussen.
  • Treffen Sie keine vorschnellen mündlichen Abmachungen über Unterhalt, ohne die rechtlichen Folgen zu kennen.
  • Lassen Sie auch mögliche Wechselwirkungen mit Obsorge, Kontaktrecht und Vermögensaufteilung prüfen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht die Pichler Rechtsanwalt GmbH in der Praxis immer wieder, dass Fragen zu Unterhalt nach Scheidung Österreich nicht an einem einzelnen Detail hängen, sondern am Gesamtbild der Ehe. Gerade deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung entscheidend.

Unterhalt nach Scheidung Österreich und Rechtsanwalt Wien: FAQ

Bekomme ich nach 20 Jahren Ehe automatisch Unterhalt?

Nein, automatisch nicht. Die Ehedauer ist ein wichtiger Faktor, aber nicht der einzige. Entscheidend sind vor allem das Scheidungsverschulden, Ihre eigenen Einkünfte, Ihr Alter, Ihre Gesundheit und die bisherige Rollenverteilung in der Ehe.

Muss ich nach der Scheidung sofort Vollzeit arbeiten gehen?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es kommt darauf an, ob Ihnen eine volle Erwerbstätigkeit nach Alter, Ausbildung, Gesundheitszustand und bisheriger Lebenssituation tatsächlich zumutbar ist. Wer lange aus dem Beruf draußen war oder Kinder betreut hat, wird rechtlich anders beurteilt als jemand mit durchgehender Erwerbskarriere.

Was passiert mit dem Unterhalt, wenn beide an der Scheidung schuld sind?

Dann ist ein voller Unterhaltsanspruch meist nicht möglich. Bei gleichteiligem Verschulden kommt nur ein eingeschränkter Anspruch in Betracht, wenn dies nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und Bedürfnissen angemessen ist. Die genaue Einordnung des Verschuldens ist daher oft entscheidend.

Kann ich Unterhalt bekommen, obwohl ich selbst ein Einkommen habe?

Ja, das ist möglich. Ein eigenes Einkommen schließt Unterhalt nicht automatisch aus, es reduziert ihn aber häufig. Maßgeblich ist, ob Sie sich selbst ausreichend erhalten können und welche ehelichen Lebensverhältnisse bestanden haben.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.