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Unterhalt nach Scheidung in Österreich: Was gilt?

Startseite  •  Aktuelles  •  09.10.2026
Unterhalt nach Scheidung in Österreich: Was gilt?

Ehegattenunterhalt nach der Scheidung: Warum 8.000 Schilling nicht einfach weiterlaufen

Unterhalt nach Scheidung in Österreich: Die Ehe ist geschieden, der Unterhalt war bisher gerichtlich festgelegt – und plötzlich stellt sich die Frage: Muss der bisherige Betrag weiterbezahlt werden oder endet der Anspruch mit der Scheidung?

Diese Frage beschäftigte bereits den Obersten Gerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995. Der Fall zeigt bis heute ein wesentliches Risiko: Ein Unterhaltstitel, der während des laufenden Scheidungsverfahrens entstanden ist, gilt nicht automatisch auch für die Zeit danach.

Die Ehefrau erhielt während des Verfahrens monatlich 8.000 Schilling

Ein Ehepaar stritt vor Gericht nicht nur über die Scheidung, sondern auch über den Unterhalt der Ehefrau. Die Verfahren standen miteinander in Verbindung. Während die Ehe noch aufrecht war, musste der Ehemann monatlich 8.000 Schilling an seine Ehefrau bezahlen.

Die Ehe wurde schließlich aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Das bedeutet: Nach der Beurteilung des Gerichts hatten beide Ehepartner in vergleichbarem Ausmaß zum Scheitern der Ehe beigetragen.

Die Formulierung der gerichtlichen Entscheidung ließ allerdings offen, wie lange der Unterhalt geschuldet war. Sie konnte so verstanden werden, als müsse der Mann die 8.000 Schilling auch nach der rechtskräftigen Scheidung weiterzahlen. Für die Ehefrau stand damit eine wichtige finanzielle Frage im Raum. Für den Mann ging es um die Gefahr, dass nach der Scheidung weitere Beträge eingefordert oder sogar exekutiert werden.

Was der OGH zur zeitlichen Grenze des Unterhalts klarstellte

Der Oberste Gerichtshof stellte in der Entscheidung OGH vom 26.01.1995, 8 Ob 503/95 klar, dass der während der aufrechten Ehe zugesprochene Unterhalt nur bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet war.

Der OGH änderte damit nicht einfach die Höhe des monatlichen Betrags. Entscheidend war vielmehr die zeitliche Begrenzung des Anspruchs. Der bisherige Unterhaltstitel durfte nicht so gelesen werden, als wäre damit automatisch auch ein Anspruch für die Zeit nach der Scheidung zugesprochen worden.

Diese Klarstellung war auch für eine mögliche Zwangsvollstreckung entscheidend. Eine Exekution darf nur auf einen Anspruch gestützt werden, der vom gerichtlichen Titel tatsächlich umfasst ist. Beträge nach der rechtskräftigen Scheidung können daher nicht allein deshalb eingetrieben werden, weil während des Scheidungsverfahrens ein Unterhalt von 8.000 Schilling festgelegt war.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Unterhalt nach Scheidung in Österreich: Warum sich die Rechtsgrundlage ändert

Während der Ehe gelten andere Regeln als nach der Scheidung. § 94 ABGB verpflichtet Ehegatten grundsätzlich, zum gemeinsamen Lebensbedarf beizutragen; daraus kann sich während aufrechter Ehe auch ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt ergeben.

Mit der Rechtskraft der Scheidung endet die Ehe. Ab diesem Zeitpunkt geht es nicht mehr um den Unterhalt zwischen noch verheirateten Personen, sondern um einen möglichen nachehelichen Unterhalt. Dafür sind insbesondere die Bestimmungen der §§ 66 ff EheG relevant. Sie regeln, unter welchen Voraussetzungen nach der Scheidung Unterhalt verlangt werden kann.

Für die Beurteilung können mehrere Umstände eine Rolle spielen:

  • das Verschulden an der Scheidung,
  • die Bedürftigkeit der unterhaltsberechtigten Person,
  • die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Person,
  • die Dauer und Gestaltung der Ehe,
  • die Betreuung gemeinsamer Kinder und
  • die konkreten Einkommens- und Lebensverhältnisse.

Das Verschuldensprinzip kann dabei besonders wichtig sein. Wer als überwiegend oder allein schuldig an der Scheidung gilt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet sein. Bei gleichteiligem Verschulden gelten jedoch nicht automatisch dieselben Folgen wie bei einem alleinigen oder überwiegenden Verschulden. Ein Unterhaltsanspruch muss daher nach der Scheidung eigenständig geprüft werden.

Ein alter Unterhaltstitel ist kein Freibrief für weitere Forderungen

Die Entscheidung aus dem Jahr 1995 ist zwar nicht neu, sie verdeutlicht aber ein Problem, das in der Praxis weiterhin auftreten kann: Die Verbindung von Scheidungs- und Unterhaltsverfahren kann zu missverständlichen Formulierungen führen.

Steht im Urteil nicht deutlich, ob der Unterhalt nur bis zur Rechtskraft der Scheidung oder darüber hinaus zugesprochen wird, kann es zu unterschiedlichen Auslegungen kommen. Die unterhaltsberechtigte Person kann annehmen, der bisherige Betrag laufe weiter. Die unterhaltspflichtige Person kann dagegen davon ausgehen, dass die Zahlung mit der Scheidung beendet ist.

Eine eigenmächtige Entscheidung ist in beiden Richtungen riskant. Wer Zahlungen einfach einstellt, obwohl ein weitergehender Anspruch bestehen könnte, riskiert Rückstände. Wer umgekehrt ohne ausreichende Grundlage Exekution führt, kann Beträge verlangen, die vom Titel nicht gedeckt sind.

In diesen Situationen wird die Frage besonders dringlich

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie vor allem den genauen Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung prüfen. Relevant wird die Abgrenzung etwa in folgenden Fällen:

  • Während des Scheidungsverfahrens wurde ein monatlicher Ehegattenunterhalt festgelegt, die Scheidung ist inzwischen rechtskräftig.
  • Das Gericht hat über Scheidung und Unterhalt in derselben Entscheidung abgesprochen.
  • Nach der Scheidung verlangt die frühere Ehefrau oder der frühere Ehemann weiterhin exakt den bisher bezahlten Betrag.
  • Es sollen Unterhaltsrückstände für Monate nach der Scheidung eingetrieben werden.
  • Das Verfahren über das Verschulden ist noch nicht endgültig abgeschlossen, während die Ehe bereits rechtskräftig geschieden wurde.

Gerade der Zeitpunkt der Rechtskraft ist wichtig. Nicht jedes Datum im Scheidungsverfahren hat dieselbe Bedeutung. Der Ausspruch der Scheidung, die Zustellung der Entscheidung und deren Rechtskraft können auseinanderfallen.

Was Betroffene jetzt anhand ihrer Unterlagen prüfen sollten

  1. Urteil vollständig lesen: Prüfen Sie nicht nur den monatlichen Betrag, sondern auch den Zeitraum, für den der Unterhalt zugesprochen wurde.
  2. Rechtskraft feststellen: Klären Sie, wann die Scheidung rechtskräftig geworden ist und ob noch ein Rechtsmittel offen war.
  3. Anspruchsgrundlage unterscheiden: Ein Unterhalt während der Ehe und ein nachehelicher Unterhalt beruhen nicht automatisch auf derselben rechtlichen Grundlage.
  4. Verschulden berücksichtigen: Lesen Sie nach, welche Feststellungen das Gericht zur Verantwortung für das Scheitern der Ehe getroffen hat.
  5. Exekutionsschritte nicht ignorieren: Wird eine Zwangsvollstreckung eingeleitet, muss rasch geprüft werden, ob die geltend gemachten Beträge tatsächlich vom Titel umfasst sind.
  6. Neue Ansprüche rechtzeitig klären: Wer nach der Scheidung weiterhin Unterhalt benötigt, sollte nicht einfach auf die Fortsetzung des alten Titels vertrauen, sondern die Voraussetzungen eines nachehelichen Anspruchs prüfen lassen.

Rechtsanwalt Wien: Prüfung von Unterhaltstitel und Exekution

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft die Pichler Rechtsanwalt GmbH unter anderem, ob ein Unterhaltstitel zeitlich eindeutig formuliert ist, welche Bedeutung die Verschuldensentscheidung hat und ob eine geltend gemachte Exekution vom Urteil gedeckt wird.

Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Muss ich den Unterhalt nach der Scheidung automatisch weiterzahlen?

Nein, ein während der Ehe zugesprochener Unterhalt gilt nicht automatisch über die rechtskräftige Scheidung hinaus. Entscheidend ist der genaue Inhalt des Urteils und die darin genannte zeitliche Begrenzung. Für die Zeit nach der Scheidung braucht es grundsätzlich eine eigene rechtliche Grundlage für nachehelichen Unterhalt.

Kann meine Ex-Frau den alten Unterhaltstitel nach der Scheidung exekutieren?

Das hängt davon ab, welchen Zeitraum der Titel tatsächlich umfasst. Beträge bis zur Rechtskraft der Scheidung können vom Titel gedeckt sein. Für spätere Zeiträume reicht ein während der Ehe zugesprochener Unterhalt nicht automatisch aus. Vor einer Exekution oder einer Reaktion darauf sollte der genaue Urteilsspruch geprüft werden.

Bekomme ich nach der Scheidung weiterhin Unterhalt, wenn wir gleichteilig schuld sind?

Ein gleichteiliges Verschulden bedeutet nicht automatisch, dass jeder Unterhaltsanspruch ausgeschlossen ist. Ebenso folgt daraus aber nicht, dass der bisherige Ehegattenunterhalt unverändert weiterläuft. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts sowie Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.

Was gilt, wenn im Urteil nicht steht, bis wann der Unterhalt bezahlt werden muss?

Eine unklare Formulierung kann zu Streit über die Reichweite des Titels führen. Maßgeblich sind der gesamte Urteilsspruch, die Entscheidungsgründe und der Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren. Bei drohender Exekution oder offenen Zahlungsforderungen sollte die Auslegung rasch rechtlich geprüft werden.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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