Unterhalt nach Scheidung in Österreich: Ihr Rechtsanspruch und was zu beachten ist

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Scheidung in Österreich: Was zuerst geklärt werden sollte, bevor der Streit teuer wird

Die Trennung ist längst ausgesprochen, aber plötzlich geht es um die Wohnung, das Konto, die Kinder und die Frage, wer ab morgen wovon leben soll. Genau in dieser Phase passieren die häufigsten Fehler: Zusagen werden „vorläufig“ getroffen, Geld wird verschoben, Nachrichten gelöscht oder gemeinsame Anschaffungen stillschweigend mitgenommen. Was emotional wie eine Übergangslösung wirkt, kann später bei Unterhalt, Obsorge und Aufteilung erhebliche Folgen haben, besonders wenn der Unterhalt nach Scheidung in Österreich geklärt werden muss.

Viele Ehepaare beschäftigen sich mit rechtlichen Fragen erst dann, wenn der Konflikt bereits eskaliert ist. Dabei entscheidet oft nicht nur das Endergebnis der Scheidung, sondern schon das Verhalten in den Wochen davor über die spätere Position. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien Mandantinnen und Mandanten in genau dieser heiklen Übergangsphase zwischen Trennung und Scheidung.

Warum die ersten Wochen nach der Trennung so entscheidend sind

Nach außen wirkt vieles noch geordnet. Man wohnt vielleicht vorerst weiter zusammen, ein Elternteil zahlt „eh etwas“, gemeinsame Konten bleiben offen und die Kinder sollen vom Streit möglichst wenig mitbekommen. Rechtlich ist diese Phase aber alles andere als neutral. Wer etwa ohne Dokumentation laufende Zahlungen leistet, kann später in Beweisnot geraten. Wer aus der Ehewohnung auszieht, ohne Absprachen festzuhalten, riskiert neue Konflikte über Benützung, Kosten und Haushaltsgegenstände.

Besonders heikel wird es, wenn wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Hat ein Ehegatte über Jahre weniger oder gar nicht gearbeitet, stellt sich rasch die Frage nach dem Ehegattenunterhalt. Sind Kinder betroffen, kommt zusätzlich der Kindesunterhalt hinzu. Beides wird in der Praxis häufig vermischt, obwohl es rechtlich um unterschiedliche Ansprüche geht.

Unterhalt nach Scheidung in Österreich: Nicht jede Scheidung bedeutet automatisch denselben Unterhalt

Ein häufiger Irrtum: Viele glauben, nach einer langen Ehe müsse immer Unterhalt gezahlt werden. So einfach ist es nicht. Beim nachehelichen Unterhalt spielt in Österreich vor allem das Verschuldensprinzip eine zentrale Rolle. Wer die überwiegende Schuld an der Zerrüttung der Ehe trägt, kann gegenüber dem schuldlosen oder geringer schuldigen Ehegatten unterhaltspflichtig werden.

Rechtliche Grundlage dafür ist vor allem das Ehegesetz. § 66 EheG regelt den Unterhaltsanspruch nach der Scheidung bei Verschulden. Vereinfacht gesagt: Trifft einen Ehegatten das überwiegende oder alleinige Verschulden, kann der andere Unterhalt verlangen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. § 68 EheG betrifft Konstellationen, in denen die Unterhaltspflicht eingeschränkt sein kann. Welche Höhe angemessen ist, hängt immer von Einkommen, Lebensverhältnissen und weiteren Sorgepflichten ab.

Daneben ist der Kindesunterhalt gesondert zu prüfen. Dieser richtet sich nicht danach, wer an der Scheidung schuld war, sondern nach den Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Für Eltern ist es wichtig, diese beiden Ebenen sauber zu trennen und den Unterhalt nach Scheidung in Österreich genau zu klären.

Wenn Kinder da sind, geht es nicht nur um Geld

Bei einer Scheidung mit minderjährigen Kindern steht meist zuerst die Obsorge im Raum. Viele Eltern setzen Obsorge mit „bei wem das Kind lebt“ gleich. Tatsächlich ist zu unterscheiden: Die Obsorge betrifft die rechtliche Verantwortung für das Kind, der hauptsächliche Aufenthalt den Alltag. Auch Kontaktrecht und Kindesunterhalt müssen getrennt beurteilt werden.

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch enthält dazu die zentralen Regeln. Das ABGB regelt, wie Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt nach dem Kindeswohl auszurichten sind. Für Gerichte ist nicht entscheidend, welcher Elternteil „im Recht sein will“, sondern welche Lösung für das Kind am stabilsten und förderlichsten ist. Wer den anderen Elternteil schlechtmacht, Umgang erschwert oder Kinder in Loyalitätskonflikte bringt, schwächt oft die eigene Position.

Die Aufteilung beginnt oft viel früher als gedacht

Nach der Scheidung geht es meist nicht nur um laufende Zahlungen, sondern auch um die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Dazu zählen typischerweise die Ehewohnung, Möbel, gemeinsame Rücklagen, Wertgegenstände oder unter Umständen auch ein gemeinsam angeschafftes Fahrzeug. Nicht alles, was während der Ehe vorhanden war, fällt automatisch in die Aufteilung. Auch die Herkunft des Vermögens spielt eine Rolle.

Entscheidend ist oft die Dokumentation. Wem gehört was? Wofür wurde ein Kredit aufgenommen? Welche Anschaffungen wurden aus gemeinsamem Einkommen bezahlt? Wurden Schenkungen von Eltern oder Erbschaften eingebracht, sind diese rechtlich anders zu behandeln als gemeinschaftlich Erspartes. Gerade hier entstehen regelmäßig Missverständnisse, die später teuer werden.

Vier Situationen, in denen schnelles Handeln besonders wichtig ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie besonders aufmerksam sein, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ein gemeinsames Konto läuft weiter: Solange beide Zugriff haben, sind Abhebungen, Umbuchungen und neue Schulden ein erhebliches Risiko.
  • Ein Ehegatte ist wirtschaftlich abhängig: Dann sollte früh geprüft werden, ob und in welcher Form vorläufiger Unterhalt gesichert werden kann.
  • Die Kinder leben überwiegend bei einem Elternteil: In diesem Fall müssen Kontaktregelung, Alltag und Kindesunterhalt möglichst früh strukturiert werden.
  • Es gibt eine Eigentumswohnung, ein Haus oder hohe Verbindlichkeiten: Ohne klare Strategie verschärfen sich Aufteilungsfragen meist von Monat zu Monat.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

  • Unterlagen sichern: Kontoauszüge, Lohnzettel, Kreditverträge, Mietvertrag, Grundbuchsdaten, Versicherungen und Belege zu größeren Anschaffungen sammeln.
  • Zahlungen dokumentieren: Wer Unterhalt, Miete oder Kinderkosten übernimmt, sollte das nachvollziehbar und überprüfbar festhalten.
  • Keine spontanen Verzichtserklärungen abgeben: Aussagen wie „Ich will eh nichts“ können später erheblichen Schaden anrichten.
  • Kinder aus dem Konflikt heraushalten: Nachrichten über das Kind auszurichten oder Druck aufzubauen, ist fast immer kontraproduktiv.
  • Rechtliche Position früh prüfen lassen: Gerade vor Auszug, Kontotrennung oder Vereinbarungen über die Ehewohnung sollte Klarheit bestehen.

FAQ: Was Menschen rund um die Scheidung in Österreich wirklich googeln

Muss ich nach der Trennung sofort aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?

Nein. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass ein Ehegatte die Ehewohnung sofort verlassen muss. Ob ein Auszug sinnvoll oder riskant ist, hängt von Eigentum, Mietrecht, Kindern und der weiteren Strategie ab. Wer vorschnell geht, kann spätere Auseinandersetzungen über Nutzung, Kosten und Aufteilung verschärfen.

Wie viel Unterhalt bekommt die Ehefrau nach der Scheidung?

Eine fixe Pauschale gibt es nicht. Maßgeblich sind unter anderem Einkommen, Verschulden an der Scheidung, eheliche Lebensverhältnisse und Sorgepflichten. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Ohne genaue Prüfung der wirtschaftlichen Situation ist keine seriöse Aussage möglich.

Kann ich das gemeinsame Konto einfach leer räumen?

Rechtlich und strategisch ist das meist eine schlechte Idee. Auch wenn formell Zugriff besteht, können einseitige Abhebungen später erhebliche Folgen im Scheidungs- und Aufteilungsverfahren haben. Zudem verschärft ein solcher Schritt fast immer den Konflikt. Besser ist eine rechtlich begleitete Lösung mit nachvollziehbarer Dokumentation.

Wer bekommt bei einer Scheidung die Obsorge für die Kinder?

Es gibt keinen Automatismus zugunsten von Mutter oder Vater. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Das Gericht prüft unter anderem Bindungen, Betreuungskontinuität, Kommunikationsfähigkeit der Eltern und die Stabilität der Lebensverhältnisse. Gemeinsame Obsorge bleibt möglich, wenn sie tragfähig umgesetzt werden kann.

Gerade bei Trennung, Unterhalt, Obsorge und Aufteilung kommt es weniger auf schnelle Behauptungen an als auf saubere Vorbereitung. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt die Pichler Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien Mandantinnen und Mandanten dabei, in einer emotional belastenden Lage rechtlich kluge Entscheidungen zu treffen.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.