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Unterhalt nach Scheidung berechnen: Wechselmodell & Tage

Startseite  •  Aktuelles  •  11.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen: Wechselmodell & Tage

Wechselmodell und Unterhalt: Zählen nur die Tage – oder auch das Einkommen?

160 Betreuungstage im Jahr klingen nach fast halber-halber Elternschaft. Trotzdem kann weiterhin Geldunterhalt geschuldet sein. Unterhalt nach Scheidung berechnen. Genau an diesem Punkt wird es in vielen Trennungen heikel: Ein Elternteil betreut die Kinder deutlich mehr als im klassischen Besuchsmodell, erwartet eine spürbare Unterhaltsreduktion – und erlebt dann, dass das Gericht nicht nur den Kalender, sondern auch die Einkommensverhältnisse beider Eltern sehen will.

Für viele Eltern ist das überraschend. Denn im Alltag wird häufig in Tagen gerechnet: Wer die Kinder öfter bei sich hat, zahlt weniger. So einfach ist es aber nicht. Gerade bei annähernd gleichteiliger Betreuung verschiebt sich der Blick weg von starren Prozentabzügen hin zu einer Gesamtbetrachtung. Bei der Frage Unterhalt nach Scheidung berechnen ist wichtig, sowohl Betreuungstage als auch Einkommen zu betrachten.

Fast halbe Betreuung – und trotzdem Streit um Geld

Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Konflikt zwischen den Eltern darüber, wie viel Geldunterhalt der Vater für seine Kinder noch zahlen muss. Die Kinder waren nicht bloß an einzelnen Wochenenden bei ihm. Er betreute sie an vielen Tagen im Jahr, deutlich über das hinaus, was man aus einem üblichen Kontaktrechtsmodell kennt.

Das Erstgericht rechnete diese Betreuungsleistungen hoch und kam zu dem Ergebnis, dass der laufende Unterhalt rückwirkend um 15 % zu reduzieren sei. Dahinter stand die in der Praxis lange verbreitete Vorstellung, dass zusätzliche Betreuungstage zu pauschalen Abschlägen beim Geldunterhalt führen.

Das Berufungsgericht war damit nicht zufrieden. Es hob die Entscheidung auf und schickte die Sache zurück. Der Grund: Bei einer Betreuung, die sich einer gleichteiligen Aufteilung annähert, reicht ein bloßes Rechnen mit Prozenten nicht mehr. Stattdessen müsse geprüft werden, ob das sogenannte betreuungsrechtliche Unterhaltsmodell anzuwenden ist.

Der OGH bremst das bloße Prozentrechnen

Bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 hat der Oberste Gerichtshof dazu eine klare Linie gezogen: OGH vom 30.03.2016, 6 Ob 55/16f. Der Gerichtshof hielt fest, dass bei annähernd gleichteiliger Betreuung nicht einfach ein prozentueller Abzug vom Geldunterhalt vorgenommen werden darf. Vor einer Entscheidung müssen vielmehr die Einkommensverhältnisse beider Eltern festgestellt werden.

Das ist der eigentliche Kern dieser Entscheidung: Betreuung allein entscheidet nicht. Wer wie oft kocht, fährt, beaufsichtigt, wäscht und Wohnraum zur Verfügung stellt, ist wichtig – aber ebenso wichtig ist die Frage, wer finanziell mehr leisten kann.

Der Revisionsversuch der Kinder scheiterte daneben noch aus formalen Gründen. Sie legten nicht ausreichend konkret dar, warum die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts fehlerhaft sein sollte. Inhaltlich blieb damit die Linie des Berufungsgerichts aufrecht.

Wann spricht das Gericht von annähernd gleichteiliger Betreuung? Unterhalt nach Scheidung berechnen

Ein häufiger Irrtum: Gleichteilig bedeutet nicht zwingend exakt 50:50. Der OGH stellt darauf ab, ob kein Elternteil die Betreuung klar dominiert. Als Richtwert gilt: Wenn nicht ein Elternteil zumindest rund zwei Drittel der Betreuungsleistung trägt, kann bereits eine annähernd gleichteilige Betreuung vorliegen.

Das ist praktisch bedeutsam. Denn schon ein Verhältnis wie 200 zu 160 Betreuungstagen kann rechtlich in diese Richtung gehen. Wer also glaubt, erst ein exakt hälftiges Wechselmodell ändere etwas am Unterhalt, unterschätzt die Rechtsprechung.

Entscheidend ist außerdem nicht nur die Zahl der Nächtigungen. Auch die tatsächliche Alltagsverantwortung spielt eine Rolle: Wer organisiert Schule, Arzttermine, Freizeit, Kleidung und Verpflegung? Wer trägt welche laufenden Kosten? Das Gericht schaut genauer hin, als viele Eltern annehmen.

Welche Regeln dahinterstehen – einfach erklärt (Rechtsanwalt Wien)

Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern folgt in Österreich aus dem ABGB. § 231 ABGB bedeutet vereinfacht: Beide Eltern müssen nach ihren Kräften zum Unterhalt des Kindes beitragen. Wer das Kind hauptsächlich betreut, leistet seinen Beitrag regelmäßig durch Pflege und Erziehung; der andere Teil erbringt meist Geldunterhalt.

Wenn sich die Betreuung jedoch stark annähert, gerät dieses klassische Modell ins Wanken. Dann geht es nicht mehr nur um die Frage, welcher Elternteil Naturalunterhalt leistet und welcher Geldunterhalt. Vielmehr muss bewertet werden, in welchem Ausmaß beide Eltern beides tun.

Genau dort setzt das betreuungsrechtliche Unterhaltsmodell an. Es vergleicht die Betreuungsanteile und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Eltern. Haben beide ähnlich hohe Einkommen und betreuen beide ähnlich viel, kann sich der Geldunterhalt deutlich reduzieren oder im Einzelfall sogar entfallen. Sind die Einkommen hingegen deutlich unterschiedlich, kann trotz umfangreicher Betreuung weiter ein Geldunterhalt geschuldet sein.

Als ähnlich werden die Einkommen nach der in der Analyse dargestellten Rechtsprechung grob dann angesehen, wenn der Unterschied nicht mehr als etwa ein Drittel beträgt. Auch das ist keine starre Rechenformel, aber ein wichtiger Anhaltspunkt.

Für wen diese Entscheidung im Alltag besonders wichtig ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, wird diese Rechtsprechung besonders dann relevant, wenn Ihr Kontaktrecht weit über jedes zweite Wochenende hinausgeht. Das betrifft etwa Eltern, die mehrere Tage pro Woche betreuen, einen großen Teil der Ferien übernehmen oder ein faktisches Wechselmodell leben, obwohl es nie so genannt wurde.

Wichtig ist die Entscheidung auch dann, wenn der andere Elternteil argumentiert, mehr Betreuung bedeute automatisch weniger Unterhalt. Das stimmt nur eingeschränkt. Ohne gesicherte Feststellungen zu beiden Einkommen fehlt dem Gericht oft die Grundlage für eine faire Entscheidung.

Ein weiterer typischer Fall: Ein Elternteil bezahlt während der Betreuungszeiten nicht nur Essen und Wohnen, sondern auch Kleidung, Schulsachen, Hobbys oder Arztkosten. Auch solche Leistungen können das Gesamtbild beeinflussen. Sie sollten daher nicht bloß behauptet, sondern sauber belegt werden.

Mehr dazu finden Sie auch unter Unterhalt und Scheidung.

Was Sie jetzt sammeln sollten, bevor es vor Gericht teuer wird

  • Führen Sie einen genauen Betreuungskalender mit Tagen, Nächtigungen und Ferienaufteilungen.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails oder Vereinbarungen, aus denen die tatsächliche Betreuung hervorgeht.
  • Sammeln Sie Einkommensunterlagen: Lohnzettel, Jahreslohnkonten, Steuerbescheide, bei Selbständigen Einnahmen-Ausgaben-Unterlagen.
  • Dokumentieren Sie größere Ausgaben für die Kinder, etwa Kleidung, Schuhe, Sport, Nachhilfe oder medizinische Kosten.
  • Trennen Sie klar zwischen gelegentlicher Mithilfe und dauerhafter, regelmäßiger Betreuungsverantwortung.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis immer wieder: Unterhaltsverfahren werden nicht selten deshalb unnötig kompliziert, weil Betreuung zwar emotional ausführlich geschildert wird, aber wirtschaftliche Daten fehlen oder unvollständig bleiben.

Das hilft, wenn Sie den Unterhalt nach Scheidung berechnen lassen.

FAQ: So suchen Eltern wirklich nach Antworten

Muss ich keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn ich mein Kind fast zur Hälfte betreue?

Nein, automatisch entfällt der Unterhalt nicht. Bei annähernd gleichteiliger Betreuung prüft das Gericht zusätzlich die Einkommensverhältnisse beider Eltern. Wenn ein Elternteil deutlich mehr verdient, kann trotz umfangreicher Betreuung weiter Geldunterhalt geschuldet sein.

Wie viele Betreuungstage brauche ich für eine Unterhaltsreduktion?

Es gibt keine starre magische Zahl. Je näher die Betreuung an eine ausgeglichene Aufteilung heranreicht, desto eher reicht ein bloßer Prozentabzug nicht mehr aus. Das Gericht bewertet immer das Gesamtbild aus Betreuungsleistung und finanzieller Leistungsfähigkeit.

Zählen nur Nächtigungen oder auch Tagesbetreuung?

Nicht nur Nächtigungen sind relevant. Auch Tagesbetreuung, Ferienbetreuung, Organisation des Alltags und tatsächlich übernommene Kosten können wichtig sein. Entscheidend ist, wie viel tatsächliche Verantwortung ein Elternteil laufend übernimmt.

Was passiert, wenn das Einkommen des anderen Elternteils nicht offengelegt wird?

Dann kann eine korrekte Unterhaltsentscheidung schwierig oder sogar unmöglich werden. Gerade bei annähernd gleichteiliger Betreuung braucht das Gericht Feststellungen zu beiden Einkommenssituationen. Fehlen diese, drohen Aufhebungen, Verzögerungen und neue Verfahrensrunden.

Die Entscheidung des OGH zeigt damit eine klare Linie: Tage zählen, aber sie erzählen nicht die ganze Geschichte. Wer Unterhalt bei umfangreicher Kinderbetreuung neu bewerten lassen will, muss Betreuung und Einkommen gleichermaßen auf den Tisch legen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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