Pichler Rechtsanwalt GmbH

Unterhalt nach Scheidung berechnen – Wann Geld fließt

Startseite  •  Aktuelles  •  10.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen – Wann Geld fließt

Scheidungsunterhalt trotz Urteil? Warum Geld oft erst fließt, wenn die Schuldfrage ganz geklärt ist

Sie haben die Scheidung schon in der Hand, im Urteil steht sogar ein Verschulden des Ex-Partners – und trotzdem bleibt der Unterhalt vorerst offen. (Unterhalt nach Scheidung berechnen) Genau dieses Spannungsfeld zeigt eine ältere, aber bis heute aufschlussreiche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: Ein bereits festgestelltes Verschulden genügt nicht immer, um den Ehegattenunterhalt sofort endgültig festzusetzen.

Für Betroffene ist das oft schwer nachvollziehbar. Auf der einen Seite ist die Ehe rechtlich beendet. Auf der anderen Seite ist die wirtschaftliche Lage häufig unsicher, vor allem wenn ein Eheteil jahrelang den Haushalt geführt, Kinder betreut oder nur eingeschränkt gearbeitet hat. Dann stellt sich schnell die Frage: Kann ich nach der Scheidung sofort Unterhalt einklagen – oder muss ich zuerst das Ende des Scheidungsverfahrens in allen Punkten abwarten?

Wenn ein Teil des Urteils schon fix ist, der Rest aber noch offen bleibt

In dem vom OGH entschiedenen Fall lebten die Ehegatten viele Jahre zusammen. Die Ehefrau hatte keinen nennenswerten eigenen Verdienst, führte den Haushalt und versuchte nach den Feststellungen vergeblich, eine passende Arbeit zu finden. Nach der Scheidung verlangte sie Unterhalt beziehungsweise eine entsprechende Festsetzung, gestützt auf den bereits feststehenden Verschuldensausspruch gegen den Mann.

Der entscheidende Punkt lag im Verfahrensstand: Die Scheidung war bereits rechtskräftig, zumindest in Teilen. Gleichzeitig war die endgültige Verteilung des Verschuldens noch nicht abschließend erledigt. Genau dort begann das Problem. Denn für den Unterhalt nach der Scheidung ist nicht nur wichtig, dass ein Verschulden ausgesprochen wurde, sondern auch, wie dieses Verschulden am Ende rechtlich eingeordnet wird.

Das Berufungsgericht war der Meinung, dass nach rechtskräftiger Scheidung in dieser Lage nur ein provisorischer Unterhalt über eine einstweilige Verfügung in Betracht komme. Ein endgültiger Unterhaltsanspruch könne im laufenden Verfahren so nicht erledigt werden. Die Ehefrau ging weiter.

Der OGH stoppte nicht den Anspruch – sondern das Verfahren

Bereits in der Entscheidung OGH vom 10.11.1988, 7 Ob 709/88 stellte der Oberste Gerichtshof klar: Ein nach teilweise rechtskräftiger Scheidung geltend gemachter Unterhaltsanspruch ist grundsätzlich nach den Regeln für geschiedene Ehegatten zu beurteilen. Das bedeutet: Es geht nicht mehr um aufrechten Ehegattenunterhalt, sondern um Unterhalt nach der Scheidung.

Gleichzeitig sagte der OGH aber auch, dass das Unterhaltsverfahren nicht einfach endgültig entschieden werden darf, solange die abschließende Schuldverteilung noch offen ist. Der Grund ist prozessual, aber für Betroffene von großer Bedeutung: Die Frage, ob und in welchem Ausmaß Unterhalt zusteht, hängt von einer Vorfrage ab, die nur im Scheidungsverfahren selbst verbindlich geklärt werden kann.

Mit anderen Worten: Der Anspruch verschwindet nicht. Er wird auch nicht automatisch abgewiesen. Das Verfahren wird vielmehr vorläufig unterbrochen, bis feststeht, ob den anderen Ehegatten das alleinige oder überwiegende Verschulden trifft. Erst dann kann über den endgültigen Unterhalt sauber entschieden werden.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Rechtsanwalt Wien: Unterhalt nach Scheidung berechnen

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Unterhalt nach Scheidung berechnen, hilft eine fundierte juristische Einschätzung weiter.

Welche Regeln beim Scheidungsunterhalt hier zusammenspielen

§ 66 EheG regelt den Unterhalt nach der Scheidung, wenn einen Ehegatten das alleinige oder überwiegende Verschulden trifft. Vereinfacht gesagt: Wer an der Zerrüttung der Ehe überwiegend schuld ist, kann dem anderen Teil weiter unterhaltspflichtig sein, wenn dessen eigenes Einkommen nicht ausreicht.

§ 69 EheG betrifft besondere Konstellationen des Unterhalts nach der Scheidung und zeigt, dass nicht jede geschiedene Ehe automatisch denselben Unterhaltsmaßstab auslöst. Entscheidend ist immer, auf welchem Scheidungsgrund und welchem Verschuldensausspruch die Entscheidung beruht.

§ 94 ABGB regelt den Unterhalt zwischen aufrecht verheirateten Ehegatten. Diese Bestimmung ist nach der Scheidung nicht mehr die richtige Grundlage, zeigt aber den Unterschied sehr deutlich: Mit der Scheidung wechselt nicht nur die persönliche Lebenslage, sondern auch die rechtliche Anspruchsbasis.

Genau deshalb war die Abgrenzung im entschiedenen Fall so wichtig. Sobald die Scheidung zumindest teilweise rechtskräftig ist, wird der geltend gemachte Anspruch nicht mehr wie Unterhalt in aufrechter Ehe behandelt. Trotzdem bleibt die Schuldfrage für den endgültigen Anspruch zentral.

Warum ein festgestelltes Verschulden noch kein sicherer Geldtitel ist

Viele Betroffene glauben: Steht im Urteil bereits, dass der andere Ehegatte schuld ist, muss der Unterhalt nur noch ausgerechnet werden. So einfach ist es nicht. Ein teilweiser Verschuldensausspruch kann eine wichtige Etappe sein, ersetzt aber nicht zwingend die endgültige Beurteilung der Schuldverteilung.

Das ist besonders relevant, wenn im Scheidungsverfahren noch Rechtsmittel laufen oder nur einzelne Punkte bereits in Rechtskraft erwachsen sind. Dann kann sich das Ergebnis für den Unterhalt noch verändern. Ob ein Ehegatte endgültig nach § 66 EheG unterhaltspflichtig wird, hängt eben davon ab, ob ihn am Ende das alleinige oder überwiegende Verschulden trifft.

Die Entscheidung zeigt damit einen Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Nicht nur das materielle Familienrecht zählt, sondern auch das Verfahrensrecht. Wer Anspruch auf Unterhalt hat, braucht nicht nur die richtigen Tatsachen, sondern auch den richtigen Zeitpunkt und die richtige prozessuale Strategie.

In der Praxis bedeutet das: Unterhalt nach Scheidung berechnen ist oft erst nach Klärung der Schuldfrage möglich.

Wann diese Entscheidung im Alltag besonders wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kann die Entscheidung in mehreren Konstellationen relevant sein:

  • Sie sind geschieden, aber die Schuldfrage ist noch nicht vollständig abgeschlossen: Dann kann eine Unterhaltsklage zwar zulässig sein, das Verfahren aber vorläufig stillstehen.
  • Sie haben jahrelang den Haushalt geführt und nur geringe eigene Einkünfte: Gerade dann ist es wichtig, frühzeitig zu klären, ob neben dem Hauptverfahren eine einstweilige Verfügung sinnvoll ist.
  • Ihr Ex-Partner verweist auf die noch offene Berufung oder Revision: Das bedeutet nicht automatisch, dass gar kein Anspruch besteht, wohl aber, dass die endgültige Entscheidung verzögert sein kann.
  • Sie brauchen sofort Geld für Miete, Lebensmittel oder Kinderkosten: Dann muss geprüft werden, ob vorläufiger Unterhalt rascher abgesichert werden kann als ein endgültiger Zuspruch.

Weiterführende Infos: Scheidung, Unterhalt.

Was Betroffene jetzt konkret vorbereiten sollten

  • Sammeln Sie Nachweise über Ihr eigenes Einkommen oder Ihre Einkommenslosigkeit.
  • Dokumentieren Sie Bewerbungen und erfolglose Erwerbsversuche, wenn Sie Arbeit gesucht haben.
  • Halten Sie laufende Fixkosten fest, etwa Miete, Energie, Medikamente oder Betreuungskosten.
  • Prüfen Sie, in welchem Stadium sich das Scheidungsverfahren genau befindet und welche Teile bereits rechtskräftig sind.
  • Lassen Sie beurteilen, ob parallel zum Hauptverfahren eine einstweilige Verfügung auf vorläufigen Unterhalt zweckmäßig ist.
  • Ermitteln Sie, wie Sie den Unterhalt nach Scheidung berechnen können.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht Dr. Pichler in solchen Verfahren immer wieder, dass nicht der Anspruch selbst das Hauptproblem ist, sondern die falsche Reihenfolge der Schritte. Wer zu spät reagiert oder das laufende Scheidungsverfahren prozessual falsch einschätzt, verliert oft wertvolle Zeit.

FAQ: Was viele zum Unterhalt nach der Scheidung wirklich googeln

Kann ich nach der Scheidung sofort Unterhalt verlangen?

Ja, grundsätzlich schon. Maßgeblich ist dann aber nicht mehr der Unterhalt in aufrechter Ehe, sondern der Unterhalt geschiedener Ehegatten nach dem Ehegesetz. Wenn die Schuldfrage noch nicht endgültig feststeht, kann das Verfahren über den endgültigen Unterhalt vorübergehend unterbrochen werden. Unterhalt nach Scheidung berechnen ist dann Teil der Prüfung.

Was bringt mir ein Verschuldensausspruch im Scheidungsurteil?

Ein Verschuldensausspruch ist oft die zentrale Grundlage für den nachehelichen Unterhalt. Er bedeutet aber nicht automatisch, dass der Unterhalt sofort endgültig zugesprochen wird. Entscheidend ist, ob die Schuldverteilung bereits endgültig feststeht oder noch im Scheidungsverfahren weiter geprüft wird.

Bekomme ich wenigstens vorläufig Geld, wenn das Unterhaltsverfahren unterbrochen wird?

Das kann möglich sein. Gerade für akute finanzielle Engpässe kommt ein Antrag auf einstweilige Verfügung in Betracht. Damit wird kein endgültiger Unterhalt ersetzt, aber unter Umständen eine vorläufige finanzielle Absicherung geschaffen.

Ich habe nie gearbeitet, weil ich Haushalt und Kinder betreut habe – habe ich trotzdem Anspruch?

Ein fehlendes oder geringes Einkommen schließt einen Anspruch nicht aus. Gerade wenn ein Eheteil über Jahre die Haushaltsführung oder Kinderbetreuung übernommen hat, ist das bei der Beurteilung des Unterhalts besonders relevant. Wichtig sind nachvollziehbare Unterlagen zu Ihrer Lebenssituation, Ihren bisherigen Aufgaben und Ihren aktuellen Erwerbsmöglichkeiten.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an und teilen Sie uns im Anliegen mit, ob und wann wir Sie vertraulich anrufen dürfen.
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Worum geht es, was möchten Sie erreichen? Wenige Sätze genügen. Sollten irgendwelche Fristen einzuhalten sein, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme, eine Fristenüberwachung erfolgt vor Mandatsübernahme nicht.
Bestätigung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Jetzt anrufen
Mail senden