Pichler Rechtsanwalt GmbH

Unterhalt nach Scheidung berechnen: Stiftungen & Luxus

Startseite  •  Aktuelles  •  15.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen: Stiftungen & Luxus

Scheidungsunterhalt trotz Millionenvermögen in Stiftungen? Der OGH zieht keine Luxus-Grenze

Fast 50 Jahre Ehe, ein sehr hoher Lebensstandard und nach der Scheidung plötzlich die Behauptung: Für Unterhalt sei ohnehin genug eigenes Geld da. (Unterhalt nach Scheidung berechnen) Genau an diesem Punkt wird es im Familienrecht heikel — vor allem dann, wenn Einkünfte, Beteiligungen und Stiftungen den Blick auf die wahre wirtschaftliche Lage verstellen.

Bereits 2013 hat der OGH in der Entscheidung OGH vom 03.07.2013, 7 Ob 80/13k klargestellt, dass auch bei extrem hohen Einkommen nicht einfach ein gedanklicher Schlussstrich gezogen werden darf. Wer während der Ehe am gehobenen Lebensstandard teilgenommen hat, kann auch nach der Scheidung grundsätzlich weiter daran teilhaben — jedenfalls dann, wenn die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des anderen Teils geschieden wurde.

Ein halbes Jahrhundert Ehe — und dann Streit über Luxus, Stiftungen und Auskunft

Die Ehefrau und der Mann waren fast 50 Jahre verheiratet. Die Ehe wurde schließlich aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Für die Frau war damit nicht nur eine persönliche Lebensphase zu Ende, sondern auch die Frage offen, wie ihr künftiger Lebensunterhalt gesichert sein sollte.

Der Mann verfügte über erhebliche Vermögenswerte und sehr hohe laufende Einkünfte. Ein Teil des Vermögens war allerdings in Privatstiftungen eingebracht worden. Für die Frau war damit kaum mehr nachvollziehbar, was dem Mann tatsächlich zufloss, worauf er Einfluss hatte und welche Mittel hinter den Stiftungen standen.

In den Jahren davor hatte die Frau beträchtliche Zahlungen erhalten. Dennoch machte sie geltend, dass sie ohne genaue Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gar nicht zuverlässig berechnen könne, welcher Unterhalt ihr zusteht. Sie verlangte daher nicht nur laufenden Unterhalt, sondern auch Rechnungslegung und Auskunft über Einkünfte sowie über die Vermögensverhältnisse der Stiftungen.

Die Vorinstanzen sahen das zunächst anders. Sie meinten, das eigene hohe Einkommen der Frau reiche aus, um ihren Bedarf zu decken. Die Klage wurde daher abgewiesen. Der OGH hob diese Entscheidungen jedoch auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung zurück.

Gibt es beim Unterhalt für Reiche eine Obergrenze? (Unterhalt nach Scheidung berechnen)

Genau hier liegt der besonders spannende Punkt dieser Entscheidung: Der OGH wollte keinen allgemeinen „Unterhaltsstopp“ für besonders hohe Einkommen schaffen. Das Gericht hielt an der in Österreich seit Langem verwendeten Prozentsatzmethode fest.

Diese Methode dient als praktische Orientierung bei der Unterhaltsbemessung. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Maßgeblich ist der eheliche Lebensstandard. Wer während der Ehe von sehr hohen Einkünften profitiert hat, soll nach der Scheidung nicht so behandelt werden, als hätte es diesen Lebensstandard nie gegeben.

Der OGH argumentierte, dass eine künstliche Obergrenze zu willkürlichen Ergebnissen führen würde. Denn wo sollte diese Grenze liegen? Bei sehr guten Einkommen? Bei außergewöhnlich hohen Einkünften? Bei Vermögenserträgen? Ohne klare Linie würde die Unterhaltsbemessung unsicher und im Einzelfall schwer vorhersehbar.

Was das österreichische Scheidungsrecht dazu sagt

§ 66 EheG regelt den Unterhalt nach Scheidung bei alleinigem oder überwiegendem Verschulden eines Ehegatten. Vereinfacht gesagt: Der schuldlose oder weit weniger schuldige Ehepartner kann Unterhalt verlangen, damit der bisherige Lebensstandard nicht abrupt wegbricht.

§.

Wichtig ist außerdem das Verschuldensprinzip im österreichischen Scheidungsrecht. Es spielt beim nachehelichen Unterhalt weiterhin eine große Rolle. Wenn die Ehe aus dem alleinigen Verschulden eines Ehepartners geschieden wurde, kann das für den Unterhaltsanspruch entscheidend sein.

Von der Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist der Unterhalt strikt zu unterscheiden. Die Aufteilung betrifft vorhandenes Vermögen. Der Unterhalt betrifft laufende Versorgung und die Teilhabe an Einkünften nach der Scheidung. Beides darf nicht vermischt werden.

Stiftung statt Sparbuch: Muss der Ex trotzdem Auskunft geben?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch bestehen. Genau das hat der OGH in dieser Entscheidung deutlich gemacht. Wenn die Unterhaltsberechnung ohne nähere Einsicht in Einkünfte und wirtschaftliche Strukturen nicht verlässlich möglich ist, kann eine Offenlegung verlangt werden.

Das gilt besonders dann, wenn Vermögen in Privatstiftungen verschoben wurde, der unterhaltspflichtige Ex-Partner aber weiterhin Einfluss behält oder aus diesen Strukturen wirtschaftliche Vorteile zieht. Eine Stiftung ist also kein automatischer Schutzschirm gegen jede Offenlegung.

Der OGH hat dabei aber nicht gesagt, dass immer und ausnahmslos jede Information offengelegt werden muss. Die Gerichte müssen prüfen, ob die verlangte Auskunft zur Unterhaltsbemessung nötig und dem Verpflichteten zumutbar ist. Genau deshalb wurde das Verfahren an die Vorinstanzen zurückgegeben: Es brauchte weitere Feststellungen und Beweise.

Warum das Urteil für lange Ehen besonders wichtig ist

Bei sehr langen Ehen geht es oft nicht nur um aktuelle Gehaltszettel. Häufig hat ein Ehepartner über Jahrzehnte Kinder betreut, den Haushalt geführt, gesellschaftliche Verpflichtungen übernommen oder im Hintergrund zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen. Diese Lebensleistung soll sich im Unterhalt widerspiegeln.

Der OGH betonte, dass die weniger verdienende oder nicht mehr erwerbstätige Partnerin an den laufenden Einkünften teilhaben können muss. Das ist gerade in Vermögensfamilien relevant, in denen Vermögenserträge, Beteiligungen, Ausschüttungen oder Stiftungsstrukturen eine größere Rolle spielen als ein klassisches Monatseinkommen.

Mit anderen Worten: Wer während der Ehe mitgetragen hat, dass ein hoher Lebensstandard überhaupt möglich war, soll nach der Scheidung nicht auf bloße Mindestabsicherung verwiesen werden, nur weil die Vermögenslage kompliziert organisiert wurde. Unterhalt nach Scheidung berechnen bleibt hier maßgeblich.

Wann diese Entscheidung für Sie praktisch relevant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in folgenden Konstellationen wichtig:

  • Sie kommen aus einer langen Ehe und Ihr Ex-Partner erzielt deutlich höhere Einkünfte als Sie.
  • Vermögen wurde in Privatstiftungen, Gesellschaften oder Beteiligungsstrukturen eingebracht.
  • Sie kennen den früheren Lebensstandard genau, können die heutigen Einkünfte aber nicht mehr nachvollziehen.
  • Ihr Ex erklärt pauschal, Ihr eigenes Einkommen sei „ohnehin genug“, ohne seine wirtschaftliche Lage offen zu legen.

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht zeigt Dr. Pichler in solchen Fällen regelmäßig, dass nicht nur offene Gehaltsbestandteile, sondern auch komplexe Vermögensstrukturen rechtlich sauber aufgearbeitet werden müssen.

Was Betroffene jetzt konkret vorbereiten sollten — Rechtsanwalt Wien

  • Sammeln Sie Belege zum früheren Lebensstandard: Urlaube, Wohnkosten, Personal, Schul- und Ausbildungskosten, laufende gemeinsame Ausgaben.
  • Dokumentieren Sie frühere Zahlungen und Zuwendungen des Ex-Partners möglichst lückenlos.
  • Halten Sie Hinweise auf Beteiligungen, Stiftungen, Firmen, Ausschüttungen oder sonstige Vermögensquellen fest.
  • Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusicherungen über angeblich geringe Einkünfte.
  • Prüfen Sie frühzeitig, ob ein gerichtlicher Antrag auf Auskunft oder Rechnungslegung notwendig ist.

FAQ: So wird nach Scheidungsunterhalt bei hohem Vermögen oft gesucht

Muss mein Ex wegen Unterhalt auch Stiftungsvermögen offenlegen?

Nicht automatisch jedes Detail. Wenn aber ohne diese Informationen nicht festgestellt werden kann, welche Einkünfte oder wirtschaftlichen Vorteile tatsächlich vorliegen, kann ein Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch bestehen. Entscheidend ist, ob die Offenlegung für die Unterhaltsbemessung erforderlich und zumutbar ist. Bei der Frage, wie genau man Unterhalt nach Scheidung berechnen kann, ist die Offenlegung oft entscheidend.

Bekomme ich Unterhalt, obwohl ich selbst gut verdiene?

Ein eigenes Einkommen schließt Unterhalt nicht zwingend aus. Gerade bei sehr ungleichen Einkommensverhältnissen kann trotzdem ein Anspruch bestehen, weil auf den ehelichen Lebensstandard abzustellen ist. Das war auch der Kernpunkt der OGH-Entscheidung aus 2013.

Gibt es beim Scheidungsunterhalt in Österreich eine Luxusgrenze?

Eine starre Obergrenze hat der OGH in dieser Entscheidung gerade nicht eingeführt. Das Gericht hielt fest, dass auch bei sehr hohen Einkommen die übliche Berechnungsmethode nicht einfach verlassen werden darf. Sonst würde die Bemessung unberechenbar und willkürlich.

Was bringt mir die Ehe-Aufteilung, wenn mein Ex weiter hohe Einkünfte hat?

Die Vermögensaufteilung und der Unterhalt verfolgen unterschiedliche Ziele. Durch die Aufteilung wird vorhandenes Vermögen geregelt. Der Unterhalt soll laufende Versorgung sichern und die Teilhabe an Einkünften ermöglichen. Wer Anspruch auf beides hat, darf nicht auf die Aufteilung allein verwiesen werden.

Weitere Infos zu verwandten Themen finden Sie auch unter Unterhalt oder zur Vermögensaufteilung.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung: https://ogd.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20130703_OGH0002_0070OB00080_13K0000_000/JJT_20130703_OGH0002_0070OB00080_13K0000_000.html


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an und teilen Sie uns im Anliegen mit, ob und wann wir Sie vertraulich anrufen dürfen.
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Worum geht es, was möchten Sie erreichen? Wenige Sätze genügen. Sollten irgendwelche Fristen einzuhalten sein, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme, eine Fristenüberwachung erfolgt vor Mandatsübernahme nicht.
Bestätigung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Jetzt anrufen
Mail senden