
Ehebruch, Streit mit der Schwägerin, Rückzug: Wann das Gericht das überwiegende Verschulden sieht
Kann eine Affäre damit entschuldigt werden, dass man sich in der Ehe zu wenig unterstützt gefühlt hat? Genau an dieser Frage scheitern in Scheidungsverfahren viele Hoffnungen: Persönliche Kränkungen, familiäre Spannungen und langjährige Unzufriedenheit spielen zwar eine Rolle – sie machen einen massiven Treuebruch aber nicht automatisch kleiner. Unterhalt nach Scheidung berechnen
Bereits 2019 hat der Oberste Gerichtshof dazu eine klare Linie bestätigt. Für Menschen, die vor einer strittigen Scheidung stehen, ist das besonders wichtig: Das Gericht zählt nicht bloß Vorwürfe auf, sondern vergleicht, wer die Ehe in ihrer Substanz zerstört hat. Und es zieht eine scharfe zeitliche Grenze: Was nach der endgültigen Zerrüttung passiert, ist für die Schuldfrage grundsätzlich nicht mehr entscheidend.
Als aus Distanz ein zweites Leben wurde
In dem Verfahren lebten die Eheleute nicht einfach nur aneinander vorbei. Der Mann hatte eine außereheliche Beziehung begonnen und sich zugleich einen eigenen Freundes- und Bekanntenkreis aufgebaut. Die Ehefrau warf ihm vor, damit die eheliche Gemeinschaft Schritt für Schritt verlassen zu haben – nicht nur emotional, sondern ganz praktisch im Alltag.
Der Mann versuchte, dieses Verhalten einzuordnen. Er argumentierte, die Entwicklung sei nicht grundlos erfolgt: Nach einem Streit mit der Schwägerin habe er sich von seiner Frau nicht ausreichend unterstützt gefühlt. Aus seiner Sicht war die Affäre also nicht der Anfang des Problems, sondern eine Reaktion auf bereits bestehende Spannungen.
Die Gerichte sahen aber auch die Ehefrau nicht völlig frei von jeder Verfehlung. Ihr wurden vom Berufungsgericht kleinere Pflichtverletzungen zugeschrieben. Entscheidend war jedoch die Gewichtung: Diese Punkte standen nach Ansicht der Gerichte nicht auf derselben Stufe wie der Vertrauensbruch durch die außereheliche Beziehung und der bewusste Aufbau eines separaten Lebens.
Nicht jeder Vorwurf wiegt gleich schwer
Im österreichischen Scheidungsrecht geht es bei der Verschuldensscheidung nicht darum, welcher Ehepartner mehr gekränkt war. Maßgeblich ist, welches Verhalten die eheliche Lebensgemeinschaft nachhaltig zerstört hat.
§ 49 EheG regelt die Scheidung aus Verschulden: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.
Zu den klassischen schweren Eheverfehlungen zählt der Ehebruch. Der Grund liegt auf der Hand: Er trifft das Vertrauensverhältnis im Kern. Wer parallel zur Ehe eine andere Beziehung führt, verletzt nicht bloß eine Nebenpflicht, sondern einen zentralen Grundpfeiler der ehelichen Bindung.
Daneben gibt es Verhaltensweisen, die das Gesamtbild ebenfalls beeinflussen können – etwa fortgesetzte Kränkungen, grobe Respektlosigkeit, massive Kontaktverweigerung oder ein dauerhafter Rückzug aus dem gemeinsamen Leben. Solche Umstände werden vom Gericht mitgeprüft. Sie führen aber nicht automatisch zu einer Gleichverteilung des Verschuldens, wenn die Schwere der Verfehlungen deutlich auseinanderfällt.
Was der OGH 2019 klargestellt hat
Der OGH vom 27.05.2019, 1 Ob 80/19z, hat die Revision des Mannes zurückgewiesen. Damit blieb es dabei, dass ihn das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft.
Der Kern der Entscheidung ist für die Praxis besonders relevant: Das Gericht betrachtet das Gesamtverhalten beider Ehepartner, gewichtet die einzelnen Verfehlungen aber nach ihrer Schwere. Ein Ehebruch und der bewusste Aufbau eines vom Ehepartner getrennten Lebens können dabei klar schwerer wiegen als begleitende, weniger gravierende Vorwürfe auf der anderen Seite.
Der Versuch des Mannes, seine Affäre als Reaktion auf mangelnde Unterstützung darzustellen, half ihm nicht. Persönliche Enttäuschung mag eine Beziehungskrise erklären. Sie rechtfertigt aber nicht ohne Weiteres den Schritt in eine außerehelichen Beziehung. Genau darin lag nach Ansicht der Gerichte der entscheidende Vertrauensbruch.
Der Zeitpunkt der Zerrüttung ist oft der Knackpunkt
Ein Punkt wird in Scheidungsverfahren regelmäßig unterschätzt: Nicht jedes Fehlverhalten, das irgendwann im Laufe der Trennung passiert, ist für die Schuldfrage noch relevant.
Nach ständiger Rechtsprechung gilt: Verhalten nach Eintritt der endgültigen Ehezerrüttung ist für die Verschuldensbeurteilung grundsätzlich unbeachtlich. Das bedeutet: Sobald die Ehe objektiv und subjektiv endgültig gescheitert ist, können spätere Vorfälle die Frage des überwiegenden Verschuldens in aller Regel nicht mehr verschieben.
Genau deshalb ist die zeitliche Einordnung so wichtig. Wann begann die Affäre? Wann zog jemand innerlich oder tatsächlich aus der Beziehung aus? Wann war die eheliche Gemeinschaft nur noch formell vorhanden? Wer dazu keine klaren Angaben machen kann, verschenkt oft einen wesentlichen Teil seines Prozessvortrags.
Wenn Sie gerade in Trennung leben: Diese vier Situationen sind heikel
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Entscheidung vor allem in folgenden Konstellationen relevant:
- Eine Affäre wird als “Folge der Krise” erklärt: Das Gericht prüft, ob davor zwar Spannungen bestanden, der eigentliche schwere Bruch aber in der außerehelichen Beziehung lag.
- Ein Ehepartner baut früh ein eigenes Leben auf: Neuer Freundeskreis, getrennte Freizeit, emotionale Abkehr und eine Parallelbeziehung können gemeinsam ein starkes Bild für überwiegendes Verschulden ergeben.
- Beide Seiten erheben Vorwürfe: Kleine oder mittlere Verfehlungen des anderen Ehepartners führen nicht automatisch zu “beiderseitigem gleichteiligem Verschulden”.
- Über den Zeitpunkt der Zerrüttung wird gestritten: Gerade bei Unterhalt, Scheidungsfolgen und taktischer Prozessführung ist entscheidend, welche Handlungen noch vor und welche schon nach dem endgültigen Scheitern der Ehe liegen.
Was Sie jetzt sichern sollten, bevor Aussagen später verschwimmen
- Notieren Sie die wichtigsten Zeitpunkte: Beginn der Krise, Auszug, Trennung im Alltag, Beginn einer neuen Beziehung.
- Sichern Sie Nachrichten, E-Mails oder andere Unterlagen, die den Verlauf der Zerrüttung zeitlich einordnen können.
- Vermeiden Sie provozierendes Verhalten während der Trennungsphase, das zusätzliche Vorwürfe auslösen kann.
- Stellen Sie Ihre Geschichte chronologisch dar – nicht nur emotional, sondern mit Daten und konkreten Ereignissen.
- Lassen Sie früh prüfen, welche Folgen die Verschuldensfrage für Ehegattenunterhalt und andere Scheidungsfolgen haben kann.
- Dokumentieren Sie außerdem gezielt alles Relevante, wenn Sie später den Unterhalt nach Scheidung berechnen müssen.
Warum die Schuldfrage mehr ist als ein moralisches Urteil
Viele Betroffene glauben, die Verschuldensfrage sei vor allem symbolisch. Das stimmt nur teilweise. Je nach Ausgang des Verfahrens kann sie sich auf Ansprüche nach der Scheidung auswirken, besonders beim Ehegattenunterhalt. Wer als überwiegend oder allein schuldtragend angesehen wird, steht rechtlich oft anders da als der weniger belastete Ehepartner.
Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht sehen wir in der Praxis immer wieder, dass Verfahren nicht an den großen Vorwürfen scheitern, sondern an fehlender Struktur: unklare Zeitabläufe, vermischte Ereignisse und die Annahme, jedes spätere Fehlverhalten müsse automatisch noch berücksichtigt werden.
Rechtsanwalt Wien: Unterhalt nach Scheidung berechnen
Wenn Sie konkret wissen wollen, wie sich die Schuldfrage auf Zahlungen auswirkt, lassen Sie früh prüfen, ob und wie Sie den Unterhalt nach Scheidung berechnen müssen. Erste Hinweise finden Sie zudem in unseren Beiträgen zu Unterhalt und zur allgemeinen Scheidung.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
FAQ: So suchen Betroffene wirklich nach dem Thema
Zählt Fremdgehen bei der Scheidung in Österreich immer als schweres Verschulden?
Häufig ja, aber nicht schematisch. Ehebruch gilt als besonders schwere Eheverfehlung, weil dadurch das Vertrauen massiv verletzt wird. Das Gericht schaut dennoch immer auf das Gesamtbild der Ehe und vergleicht das Verhalten beider Seiten.
Was ist, wenn mein Partner sagt, die Affäre sei nur wegen unserer Probleme passiert?
Beziehungskrisen können eine Vorgeschichte erklären, sie entschuldigen den Ehebruch aber nicht automatisch. Gerichte unterscheiden zwischen Auslösern, Spannungen und dem eigentlichen schweren Vertrauensbruch. Gerade diese Differenz war auch in der Entscheidung des OGH aus 2019 zentral.
Spielt Verhalten nach der endgültigen Trennung noch eine Rolle?
Für die Schuldfrage grundsätzlich nicht, wenn die Ehe bereits endgültig zerrüttet war. Deshalb ist der genaue Zeitpunkt so wichtig. Wer beweisen kann, dass bestimmte Vorfälle erst danach passiert sind, kann damit die rechtliche Bewertung oft klarer eingrenzen.
Warum ist das überwiegende Verschulden bei der Scheidung überhaupt wichtig?
Weil es nicht nur um eine moralische Feststellung geht. Die Verschuldensfrage kann Auswirkungen auf nachehelichen Unterhalt und die gesamte Verhandlungsposition haben. Gerade wenn die Fronten verhärtet sind, sollte die Beweislage früh geordnet werden. Für viele Betroffene ist der praktische Anlass zudem, den Unterhalt nach Scheidung berechnen zu müssen, um ihre finanzielle Planung vorzubereiten.
Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.