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Unterhalt nach Scheidung berechnen: Kindesunterhalt & Privatentnahmen

Startseite  •  Aktuelles  •  02.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen: Kindesunterhalt & Privatentnahmen

Kindesunterhalt bei Selbständigen: Zählen hohe Privatentnahmen wirklich als Einkommen?

Auf dem Firmenkonto wirkt alles eindeutig: Es fließt Geld hinaus, privat wird Geld verwendet, also muss doch auch genug für Kindesunterhalt da sein — oder? Unterhalt nach Scheidung berechnen

Genau an diesem Punkt wird es bei selbständigen Elternteilen rechtlich heikel. Denn nicht jede hohe Privatentnahme ist automatisch „Einkommen“ im unterhaltsrechtlichen Sinn. Manchmal stammt das Geld nicht aus echten Erträgen, sondern aus neuen Krediten, aus einer Ausweitung von Verbindlichkeiten oder aus einer Unternehmensfinanzierung, hinter der gar kein sofort verwertbares Vermögen steht. Für Kinder, betreuende Elternteile und Unterhaltspflichtige macht das einen enormen Unterschied.

Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage in einer aktuellen Entscheidung präzisiert: OGH vom 30.06.2026, 6 Ob 58/26m. Die Aussage ist für Trennungs- und Scheidungsverfahren mit unternehmerischem Hintergrund besonders wichtig, weil sie zeigt, dass Kontobewegungen allein noch keine verlässliche Basis für die Unterhaltsbemessung sind. Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Wenn die Tochter Unterhalt fordert, aber der Vater auf Schulden verweist

Nach der Trennung lebten die Kinder überwiegend bei der Mutter. Der Vater war selbständig tätig, gründete eine Gesellschaft und kaufte später einen Teilbetrieb. Gleichzeitig kam es zu hohen Privatentnahmen. Für die Tochter sah das zunächst wie eine klare Sache aus: Wenn der Vater privat Geld aus dem Unternehmen zieht, müsse dieses Geld doch auch bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden.

Sie verlangte daher rückständigen Unterhalt für bestimmte Zeiträume in den Jahren 2017 und 2018. Die Gerichte der unteren Instanzen beurteilten die Sache jedoch nicht einheitlich. Der Grund: Zwar waren die Privatentnahmen sichtbar, aber unklar blieb, woher das Geld wirtschaftlich tatsächlich kam.

Der Vater argumentierte, die Entnahmen seien großteils nicht aus erwirtschaftetem Gewinn finanziert worden. Vielmehr habe er dafür zusätzliche Schulden aufgenommen beziehungsweise Unternehmensverbindlichkeiten erhöht. Diesen Schulden stehe, so sein Standpunkt, kein werthaltiges Unternehmensvermögen gegenüber. Mit anderen Worten: Das Geld sei nicht Ausdruck echter Leistungsfähigkeit gewesen, sondern auf Pump finanziert.

Unterhalt nach Scheidung berechnen: Warum ein hoher Geldabfluss noch kein höheres Einkommen beweist

Gerade bei Selbständigen ist die Unterhaltsberechnung oft deutlich komplizierter als bei unselbständig Beschäftigten. Beim Angestellten liegt das monatliche Einkommen meist auf der Hand. Beim Unternehmer dagegen müssen Gerichte genauer hinsehen: Was ist Gewinn? Was ist bloße Liquidität? Und was ist nur fremdfinanziertes Geld? Beim Unterhalt nach Scheidung berechnen kommt es deshalb auf eine gesamthafte wirtschaftliche Betrachtung an.

Der OGH unterscheidet hier sauber zwischen zwei wirtschaftlich völlig verschiedenen Situationen. Nimmt jemand Geld aus dem Unternehmen und greift dabei auf tatsächlich vorhandenes, verwertbares Vermögen zu, kann das unterhaltsrechtlich relevant sein. Das gilt etwa dann, wenn hinter der Entnahme ein realisierbarer Unternehmenswert, ein verwertbarer Geschäftsanteil oder sonstiges greifbares Vermögen steht.

Anders ist es, wenn die Privatentnahme bloß dadurch möglich wird, dass neue Schulden aufgenommen werden. Dann wurde wirtschaftlich nicht Vermögen verbraucht, sondern Verbindlichkeit geschaffen. Ohne verwertbaren Gegenwert kann eine solche Kreditfinanzierung nicht ohne Weiteres wie echtes Einkommen behandelt werden.

Die entscheidende Frage: Gibt es hinter den Krediten verwertbares Firmenvermögen?

Genau an dieser Stelle setzt die Entscheidung des Höchstgerichts an. Privatentnahmen, die durch Erhöhung von Unternehmensschulden finanziert wurden, dürfen nur dann als Unterhaltsbemessungsgrundlage herangezogen werden, wenn feststeht, dass diesen Schulden tatsächlich werthaltiges Unternehmensvermögen gegenübersteht.

Das ist der Kern der Entscheidung. Nicht die bloße Entnahme ist ausschlaggebend, sondern ihre wirtschaftliche Substanz. Wer Geld aus der Firma nimmt, obwohl dahinter nur zusätzliche Verschuldung ohne realisierbaren Vermögenswert steht, zeigt damit nicht automatisch eine höhere unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit.

Der OGH beanstandete daher nicht bloß eine rechnerische Frage, sondern ein Ermittlungsdefizit. Es fehlten Feststellungen dazu, ob den aufgenommenen Schulden tatsächlich verwertbare Vermögenswerte im Unternehmen gegenüberstanden. Ohne diese Grundlage kann nicht zuverlässig beurteilt werden, ob die Privatentnahmen als Bemessungsbasis für den Kindesunterhalt dienen dürfen.

Was das Gesetz dazu sagt — kurz und verständlich

Die Pflicht der Eltern, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, ergibt sich aus dem ABGB. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das bedeutet: Entscheidend ist nicht nur, was formell auf einem Konto erscheint, sondern was wirtschaftlich tatsächlich an Einkommen oder verwertbarer Vermögenssubstanz vorhanden ist.

Bei selbständig Erwerbstätigen wird deshalb regelmäßig nicht nur auf einzelne Geldbewegungen geschaut, sondern auf die gesamte wirtschaftliche Lage. Dazu gehören Gewinne, Entnahmen, Schulden, Investitionen, Beteiligungen und die Frage, ob Vermögen realistisch verwertet werden kann. Genau deshalb spielen in solchen Verfahren oft Jahresabschlüsse, Darlehensverträge, Kaufverträge oder betriebswirtschaftliche Gutachten eine zentrale Rolle. Siehe auch Unterhalt und Vermögensaufteilung.

Für Laien überraschend: Eine hohe Entnahme kann rechtlich weniger aussagen als eine unspektakuläre Bilanzposition. Denn Unterhalt knüpft an reale wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an, nicht bloß an vorübergehende Liquidität.

Der OGH stoppte die Berechnung — und schickte den Fall zurück

Die unteren Instanzen hatten bereits einen konkreten Rückstandsanspruch im Blick. Trotzdem griff der OGH ein. Das ist bemerkenswert. Denn obwohl die Unterhaltsforderung rechnerisch schon bearbeitet war, fehlte die notwendige Tatsachengrundlage zur Vermögensfrage.

Deshalb wurde die Sache an das Erstgericht zurückverwiesen. Dort muss nun geklärt werden, ob den kreditfinanzierten Entnahmen tatsächlich ein werthaltiges Unternehmensvermögen gegenüberstand. Je nach Komplexität kann dafür auch ein Sachverständiger notwendig sein.

Für Betroffene ist das eine zentrale Botschaft: Wer in einem Unterhaltsverfahren mit Zahlen argumentiert, braucht nicht nur Kontoauszüge, sondern eine wirtschaftlich schlüssige Erklärung der Geldflüsse. Unterhalt nach Scheidung berechnen heißt, die Herkunft der Mittel und die Verwertbarkeit von Vermögenswerten zu klären.

Wann diese Entscheidung im Alltag besonders wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, wird diese Rechtsprechung vor allem in folgenden Konstellationen relevant:

  • Firmenkauf nach der Trennung: Ein Elternteil übernimmt einen Betrieb, finanziert vieles über Kredite und tätigt gleichzeitig hohe Privatentnahmen.
  • Selbständige mit stark schwankender Liquidität: Nach außen ist Geld vorhanden, tatsächlich beruht es aber auf Fremdfinanzierung und nicht auf Gewinn.
  • Streit über Unterhaltsrückstände: Der betreuende Elternteil beruft sich auf hohe Entnahmen, der andere verweist auf Unternehmensschulden.
  • Vergleichsverhandlungen: Eine Seite will rasch anhand der Entnahmen rechnen, obwohl die Vermögenslage des Unternehmens noch ungeklärt ist.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt sich in solchen Verfahren immer wieder: Gerade bei Selbständigen entscheidet selten ein einzelnes Dokument. Ausschlaggebend ist das Zusammenspiel von Bilanz, Finanzierung, Unternehmenswert und tatsächlicher Verwertbarkeit.

Rechtsanwalt Wien: Praxisempfehlungen für Unterhaltsverfahren

Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen können

  • Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der betroffenen Jahre sichern
  • Kontoauszüge des Unternehmens und private Kontobewegungen nachvollziehbar aufbereiten
  • Darlehensverträge, Kreditlinien und Nachweise über Verbindlichkeitserhöhungen sammeln
  • Kaufverträge über Unternehmen oder Teilbetriebe bereithalten
  • Unterlagen zu Geschäftsanteilen, Firmenbewertungen oder sonstigem Unternehmensvermögen beiziehen
  • Geldflüsse sauber trennen: Was diente dem Betrieb, was dem Privaten?
  • Vor einem Vergleich klären, ob ein betriebswirtschaftliches Gutachten nötig ist

FAQ: Was Betroffene dazu oft googlen

Muss mein Ex mehr Kindesunterhalt zahlen, wenn er viel Geld aus seiner Firma nimmt?

Nicht automatisch. Hohe Privatentnahmen sprechen zwar dafür, dass Geld verfügbar war, sie sind aber nicht immer mit echtem Einkommen gleichzusetzen. Wenn die Entnahmen nur durch neue Schulden finanziert wurden und kein verwertbares Unternehmensvermögen dahintersteht, kann das die unterhaltsrechtliche Bewertung verändern.

Zählen Kredite bei Selbständigen als Einkommen für den Kindesunterhalt?

Grundsätzlich nein. Ein Kredit ist zunächst Fremdkapital und kein Einkommen. Relevant kann aber werden, ob dem Kredit ein werthaltiges, verwertbares Unternehmensvermögen gegenübersteht und ob durch die Entnahmen tatsächlich Vermögenssubstanz genutzt wurde.

Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil seine finanzielle Lage unklar darstellt?

Dann kommt es auf Belege an. Fordern Sie vollständige betriebliche Unterlagen, Jahresabschlüsse, Kreditverträge und Nachweise über Vermögenswerte ein. In komplexen Verfahren kann auch ein Sachverständigengutachten notwendig sein, um die wahre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit festzustellen.

Warum hat das Gericht den Unterhalt nicht einfach nach den Kontoauszügen berechnet?

Weil Kontoauszüge nur zeigen, dass Geld bewegt wurde. Sie beantworten aber nicht, ob dieses Geld aus Gewinn, Vermögen oder bloß aus neuer Verschuldung stammt. Für den Kindesunterhalt ist genau diese Unterscheidung entscheidend. Beim praktischen Unterhalt nach Scheidung berechnen kommt es deshalb auf die wirtschaftliche Substanz an.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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