
Unterhalt nach Scheidung berechnen
Rechtsanwalt Wien: Unterhalt nach Scheidung berechnen – was der OGH sagt
Beim Thema Unterhalt nach Scheidung berechnen kommt es nicht nur auf die Beträge an, sondern auf die korrekte Streitwertberechnung.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den Streitwert beim Unterhalt nach Scheidung berechnen richtig ermitteln und welche formalen Fehler den Weg zum OGH blockieren können.
Mehrere Kinder, ein Unterhaltsstreit – und trotzdem kein Weg zum OGH?
Drei Kinder wollen mehr Unterhalt vom Vater, die Summen wirken beachtlich – und trotzdem endet der Weg zum Obersten Gerichtshof schon an der Eingangstür.
Genau das zeigt eine Entscheidung des OGH aus dem Familienrecht sehr deutlich: Nicht immer scheitert ein Unterhaltsverfahren daran, ob ein Anspruch besteht. Manchmal entscheidet zuerst eine formale Frage darüber, ob sich das Höchstgericht mit dem Fall überhaupt befassen darf. Für betroffene Eltern ist das besonders heikel, weil ein falsch gewähltes Rechtsmittel wertvolle Zeit kostet.
Warum die Hoffnung auf höheren Kindesunterhalt hier abrupt stoppte
In dem Verfahren verlangten drei Kinder von ihrem Vater höhere Kindesunterhaltszahlungen. Es ging um verschiedene Zeiträume in der Vergangenheit, aber auch um laufenden Unterhalt für die Zukunft. Das Erstgericht hatte bereits teilweise Beträge festgesetzt, lehnte weitergehende Forderungen aber für bestimmte Zeiträume ab.
Damit wollten sich die Kinder nicht abfinden. Auch das Berufungsgericht bestätigte jedoch die ablehnenden Teile der Entscheidung und erklärte, dass ein ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die Kinder brachten daraufhin ein Rechtsmittel ein, das sie als „außerordentlichen Revisionsrekurs“ bezeichneten. Ziel war, doch noch die höheren Unterhaltsbeträge durchzusetzen.
Der Akt landete beim Obersten Gerichtshof. Dort ging es aber nicht um die Frage, ob der Vater tatsächlich mehr zahlen muss. Der Streit drehte sich zunächst nur darum, ob dieses Rechtsmittel überhaupt zulässig eingebracht worden war.
Nicht der Unterhalt selbst war das Problem – sondern die Rechenmethode
Bereits 2018 hat der OGH in OGH vom 30.04.2018, 1 Ob 52/18f klargestellt: Bei mehreren Kindern dürfen die geltend gemachten Unterhaltsbeträge für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels nicht einfach zusammengerechnet werden.
Das ist der entscheidende Punkt. Jedes Kind hat einen eigenen Unterhaltsanspruch. Deshalb ist auch der sogenannte Streitwert für jedes einzelne Kind gesondert zu berechnen. Wer versucht, alle Forderungen zu addieren, um eine gesetzliche Wertgrenze für den Weg zum OGH zu überschreiten, scheitert an genau dieser Trennung.
Der OGH hielt daher fest, dass bei keinem der drei Kinder die erforderliche Wertgrenze erreicht wurde. Aus diesem Grund durfte sich das Höchstgericht mit dem Inhalt des Unterhaltsstreits gar nicht befassen. Der Akt wurde an das Erstgericht zurückgestellt.
Welche Regeln hinter dieser Entscheidung stehen
Im Außerstreitverfahren spielt der Wert des Entscheidungsgegenstands eine zentrale Rolle. Er bestimmt, ob und in welcher Form ein Rechtsmittel an den OGH möglich ist. Im Unterhaltsrecht wird dafür regelmäßig nicht bloß ein Monatsbetrag herangezogen, sondern typischerweise das Dreifache der Jahresleistung berechnet. Gleichzeitig zählen nur jene Beträge, die tatsächlich noch strittig sind.
Das bedeutet in der Praxis: Wurde bereits ein bestimmter Unterhaltsbetrag rechtskräftig zugesprochen, dann ist dieser Teil nicht mehr in die Berechnung einzubeziehen. Relevant ist nur die Differenz zwischen dem bereits zugesprochenen Betrag und dem zusätzlich verlangten Unterhalt.
Für Eltern ist das oft überraschend. Gerade wenn mehrere Kinder betroffen sind, entsteht schnell der Eindruck, dass „insgesamt eh genug zusammenkommt“. Verfahrensrechtlich ist diese Sicht aber falsch. Das Gericht schaut nicht auf die Familiengesamtsumme, sondern auf jeden einzelnen Anspruch.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt sich in solchen Fällen immer wieder: Nicht die Unterhaltsfrage allein entscheidet über den Verfahrensausgang, sondern häufig die richtige Aufbereitung des Rechtsmittels.
Was das Erstgericht jetzt noch prüfen musste
Der OGH wies das Rechtsmittel nicht einfach nur zurück und beendete die Sache damit endgültig. Er beanstandete vielmehr, dass die Eingabe in dieser Form nicht direkt dem OGH hätte vorgelegt werden dürfen.
Das Erstgericht musste vielmehr prüfen, ob die Eingabe der Kinder anders zu behandeln ist – nämlich als Antrag an das Berufungsgericht, den ordentlichen Revisionsrekurs doch noch zuzulassen, verbunden mit einem entsprechend zu behandelnden Rechtsmittel. Vereinfacht gesagt: Vielleicht war nicht alles verloren, aber der eingeschlagene Weg war verfahrensrechtlich falsch oder zumindest unklar.
Gerade das macht die Entscheidung so lehrreich. Der Fall zeigt, dass schon die Bezeichnung und Einordnung eines Rechtsmittels über den weiteren Verlauf entscheiden kann. Wer hier ungenau arbeitet, riskiert Verzögerungen oder Unzulässigkeiten.
Wann diese OGH-Entscheidung für Sie besonders wichtig ist
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Entscheidung vor allem in vier Konstellationen relevant:
- Wenn für mehrere Kinder gleichzeitig höherer Kindesunterhalt verlangt wird.
- Wenn rückständiger und laufender Unterhalt gemeinsam geltend gemacht werden.
- Wenn bereits Teilbeträge rechtskräftig zugesprochen wurden und nur mehr die Differenz strittig ist.
- Wenn nach einer Entscheidung der zweiten Instanz überlegt wird, den Fall bis zum OGH weiterzuziehen.
Gerade bei Mehrkindfamilien passieren hier besonders häufig Rechenfehler. Dazu kommt: Wer ein unpassendes Rechtsmittel einbringt, verliert nicht nur Nerven, sondern unter Umständen auch prozessuale Chancen.
Checkliste: So vermeiden Sie formale Fehler im Unterhaltsverfahren
- Berechnen Sie den Streitwert für jedes Kind getrennt.
- Rechnen Sie nur die noch offenen, zusätzlich begehrten Beträge ein.
- Prüfen Sie genau, ob bereits rechtskräftige Unterhaltsanteile abzuziehen sind.
- Kontrollieren Sie, ob tatsächlich ein Revisionsrekurs zulässig ist oder ob zuerst eine Zulassung beantragt werden muss.
- Lassen Sie die Formulierung des Rechtsmittels vor Einbringung rechtlich prüfen.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien ist gerade in Unterhaltsverfahren mit mehreren Kindern eine saubere verfahrensrechtliche Strategie oft genauso wichtig wie die inhaltliche Argumentation zum Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
FAQ: Häufige Fragen zum Kindesunterhalt und zum Weg zum OGH
Kann ich die Unterhaltsansprüche meiner Kinder zusammenrechnen?
Nein, für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels an den OGH grundsätzlich nicht. Jeder Unterhaltsanspruch eines Kindes wird gesondert betrachtet. Auch wenn alle Kinder denselben Elternteil auf höheren Unterhalt in Anspruch nehmen, entstehen daraus keine „gemeinsamen“ Streitwerte.
Was zählt bei der Streitwertberechnung im Unterhaltsrecht?
Entscheidend ist nicht einfach die gesamte geforderte Summe. Maßgeblich sind vor allem die noch strittigen zusätzlichen Beträge, also das, was über bereits rechtskräftig zugesprochene Unterhaltsleistungen hinaus verlangt wird. Bei laufendem Unterhalt wird üblicherweise mit dem Dreifachen der Jahresleistung gerechnet.
Was passiert, wenn mein Rechtsmittel falsch bezeichnet wurde?
Das muss nicht automatisch das Ende des Verfahrens sein. Das Gericht kann prüfen, ob die Eingabe nach ihrem Inhalt anders zu behandeln ist als nach ihrer Überschrift. Trotzdem ist das riskant, weil falsche Bezeichnungen und unklare Anträge zu Verzögerungen und formalen Problemen führen können.
Bringt der OGH dann gar keine inhaltliche Entscheidung zum Unterhalt?
Doch, aber nur wenn die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Fehlt es an der nötigen Wertgrenze oder wurde das falsche Rechtsmittel gewählt, prüft der OGH den Unterhaltsanspruch inhaltlich nicht. Dann bleibt die Frage, ob mehr Geld zusteht, vorerst unbeantwortet.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung: Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Weitere Informationen: Unterhalt und Scheidung
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