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Unterhalt nach Scheidung berechnen: OGH-Fall 2013

Startseite  •  Aktuelles  •  09.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen: OGH-Fall 2013

Kein Scheidungsunterhalt trotz Krankheit? Was der OGH bei Pension, Pflegegeld und Wohnbeihilfe mitrechnet

Unterhalt nach Scheidung berechnen. Drei Jahrzehnte Ehe, eine psychische Erkrankung seit den 1980er-Jahren, die Betreuung eines behinderten Kindes – und am Ende trotzdem kein nachehelicher Unterhalt. Genau diese Konstellation zeigt, wie streng Gerichte in Österreich prüfen, ob nach einer Scheidung tatsächlich noch ein ungedeckter Lebensbedarf besteht.

Bereits 2013 hatte sich der Oberste Gerichtshof mit einem Fall zu befassen, der viele Betroffene überrascht: Eine geschiedene Ehefrau konnte wegen Krankheit seit Jahren nicht mehr arbeiten und bezog eine Pension. Dennoch blieb ihr Unterhaltsantrag erfolglos. Der Grund lag nicht darin, dass Krankheit oder Betreuungspflichten rechtlich bedeutungslos wären. Entscheidend war etwas anderes: Das Gericht sah ihren Bedarf durch eigene Einkünfte als gedeckt an.

30 Jahre Ehe – und doch kein Geld vom Ex-Partner

Die Ehe begann 1978, geschieden wurde 2003. Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt bereits volljährig. Die Ehefrau war schon seit Mitte der 1980er-Jahre psychisch krank und deshalb erwerbsunfähig. Dazu kam die Betreuung eines körperlich behinderten Kindes – eine Belastung, die über Jahre den Familienalltag prägte.

Nach der Scheidung verlangte die Frau für verschiedene Zeiträume monatlichen Unterhalt. Ihre Argumentation war nachvollziehbar: Wegen ihrer Erkrankung und wegen der ehelichen Lebensverhältnisse könne sie sich nicht selbst erhalten. Wer lange aus dem Erwerbsleben draußen ist und gesundheitlich eingeschränkt bleibt, kann nach einer Scheidung rasch in eine wirtschaftlich prekäre Lage geraten.

Die Gerichte schauten aber nicht nur auf die Lebensgeschichte, sondern vor allem auf Zahlen. Die Frau erhielt eine Pension. Dazu kamen Wohnbeihilfe und Pflegegeld. Genau an diesem Punkt kippte das Verfahren: Die Gerichte kamen zum Ergebnis, dass diese Bezüge ihren laufenden Lebensbedarf offenbar deckten. Weil sie nicht ausreichend nachweisen konnte, dass ihre tatsächlichen Ausgaben dauerhaft darüber lagen, wurde der Unterhaltsantrag abgewiesen.

Nicht jede schwierige Lebenslage führt automatisch zu Ehegattenunterhalt

Im österreichischen Scheidungsrecht gibt es nach der Auflösung der Ehe nicht nur einen einzigen Unterhaltsanspruch. Je nach Verschulden, Lebensgestaltung und wirtschaftlicher Situation kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. Besonders relevant sind in solchen Fällen der sogenannte Härtefallunterhalt und der Billigkeitsunterhalt.

§ 68 EheG regelt Fälle, in denen einem geschiedenen Ehegatten aus Billigkeit Unterhalt zugesprochen werden kann. Vereinfacht gesagt: Das Gericht prüft die gesamte Situation und fragt, ob es fair und angemessen ist, einen Beitrag des früheren Ehepartners zu verlangen.

§ 69 Abs 3 EheG betrifft jene Konstellationen, in denen ein Ehegatte wegen der Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu erhalten. Dahinter steht der Gedanke, dass ehebedingte Nachteile nach der Scheidung nicht einfach ignoriert werden dürfen. Wer etwa über viele Jahre Betreuung, Haushalt oder Pflege übernommen hat und deshalb seine Erwerbsmöglichkeiten verloren hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen.

Wichtig ist aber: Diese Bestimmungen garantieren keinen automatischen Ausgleich des früheren ehelichen Lebensstandards. Es geht nicht darum, das frühere Niveau um jeden Preis fortzuschreiben. Das Gericht prüft vielmehr, ob überhaupt ein echter, konkreter Unterhaltsbedarf besteht.

Unterhalt nach Scheidung berechnen: Wann hilft welche Leistung?

Der Knackpunkt liegt oft nicht im Gesetz, sondern bei Einnahmen und Ausgaben

Viele Betroffene konzentrieren sich im Verfahren stark auf ihre Krankheit, ihre Familiengeschichte oder die Dauer der Ehe. All das ist wichtig. Noch wichtiger ist aber oft die Frage, ob sich der behauptete Bedarf in Zahlen belegen lässt.

Gerichte rechnen nicht nur Pensionen als eigenes Einkommen an. Auch Wohnbeihilfe und unter Umständen Pflegegeld spielen bei der wirtschaftlichen Beurteilung eine Rolle. Das bedeutet: Wer Unterhalt verlangt, muss damit rechnen, dass staatliche Leistungen die Unterhaltslücke verkleinern oder ganz schließen können.

Wer Unterhalt nach Scheidung berechnen will, sollte frühzeitig eine nachvollziehbare monatliche Bedarfsrechnung erstellen, da genau diese Rechnung häufig über Erfolg oder Misserfolg des Antrags entscheidet.

Genau das wurde der Ehefrau in diesem Verfahren zum Verhängnis. Sie verwies zwar auf Belastungen und auf zusätzliche Kosten, konnte aber nicht überzeugend darlegen, dass ihre laufenden Ausgaben ihre Einkünfte tatsächlich überstiegen. Eine mögliche Zahnarztrechnung stand im Raum, war aber für die Gerichte kein ausreichend klarer Nachweis eines dauerhaften Mehrbedarfs.

Für die Praxis ist das zentral: Einmalige oder unklare Kostenpositionen ersetzen keine nachvollziehbare Bedarfsrechnung. Wer nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit oder Betreuungspflichten geltend macht, braucht eine saubere Aufstellung über monatliche Fixkosten, medizinische Mehraufwendungen, Wohnkosten, laufende Belastungen und tatsächlich zufließende Leistungen.

Rechtsanwalt Wien: So unterstütze ich beim Unterhalt

In der Entscheidung OGH vom 18.07.2013, 1 Ob 129/13x, blieb die außerordentliche Revision der Ehefrau erfolglos. Der OGH sah keine erhebliche Rechtsfrage, die eine weitere Überprüfung gerechtfertigt hätte.

Das ist ein Punkt, der oft missverstanden wird. Der OGH ist keine dritte Tatsacheninstanz. Er prüft nicht einfach noch einmal, welche Ausgaben glaubwürdiger sind oder welche Belege überzeugender wirken. Wenn die Vorinstanzen bereits ausführlich festgestellt haben, welche Einkünfte vorliegen und ob ein ungedeckter Bedarf nachgewiesen wurde, greift der OGH nur dann ein, wenn ein erheblicher Rechtsfehler vorliegt.

Hier lag das Problem also weniger in einer neuen oder ungeklärten Rechtsfrage, sondern in der Beweiswürdigung. Die unteren Gerichte hatten sich mit Pension, Wohnbeihilfe, Pflegegeld und Bedarfslage auseinandergesetzt. Der OGH bestätigte im Ergebnis, dass daraus kein zwingender Unterhaltsanspruch abzuleiten war.

Wann diese Entscheidung für Ihren Alltag relevant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist dieses Urteil vor allem in vier Konstellationen wichtig:

  • Sie sind nach der Scheidung krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig und möchten Ehegattenunterhalt beantragen.
  • Sie haben wegen Kinderbetreuung, Pflege oder langjähriger Haushaltsführung den Anschluss an das Erwerbsleben verloren.
  • Sie beziehen bereits Pension, Pflegegeld, Wohnbeihilfe oder andere Leistungen und fragen sich, ob diese angerechnet werden.
  • Ihr früherer Ehepartner verlangt Unterhalt von Ihnen, obwohl bereits eigene Einkünfte vorhanden sind.

Gerade bei längeren Ehen ist die Erwartung oft hoch, dass eine wirtschaftliche Absicherung durch den Ex-Partner jedenfalls bestehen müsse. So einfach ist es rechtlich nicht. Auch nach vielen Ehejahren kommt es auf die konkrete Deckung des Lebensbedarfs an.

Wenn Sie konkret Unterhalt nach Scheidung berechnen möchten, hilft eine frühzeitige, schriftliche Gegenüberstellung aller Einkünfte und Ausgaben; sehen Sie hierzu auch Hinweise unter Unterhalt und Scheidung.

Diese Unterlagen entscheiden oft mehr als die eigene Lebensgeschichte

  • Erstellen Sie eine vollständige Liste aller monatlichen Einkünfte: Pension, Notstandshilfe, Wohnbeihilfe, Pflegegeld, Mietzuschüsse, Unterstützungen.
  • Dokumentieren Sie Ihre regelmäßigen Ausgaben mit Belegen: Miete, Energie, Medikamente, Therapien, Fahrtkosten, Versicherungen, Pflegekosten.
  • Trennen Sie laufende Kosten klar von einmaligen Sonderausgaben.
  • Beschreiben Sie genau, warum Ihre Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbslosigkeit mit der Ehegestaltung zusammenhängt.
  • Reichen Sie keinen Unterhaltsantrag ein, bevor die Bedarfslage rechnerisch nachvollziehbar aufbereitet ist.

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht zeigt sich in solchen Verfahren immer wieder dasselbe Muster: Nicht die emotionale Plausibilität entscheidet, sondern die belegbare wirtschaftliche Unterdeckung.

FAQ: So suchen Betroffene wirklich nach Antworten

Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt, wenn ich krank bin?

Nein. Krankheit allein führt nicht automatisch zu einem Anspruch. Das Gericht prüft zusätzlich, ob Sie sich aus eigenen Einkünften selbst erhalten können und ob ein Zusammenhang mit der ehelichen Lebensgestaltung besteht. Entscheidend ist am Ende, ob ein tatsächlicher ungedeckter Bedarf nachgewiesen werden kann.

Wird Pflegegeld beim Scheidungsunterhalt mitgerechnet?

Es kann bei der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung eine Rolle spielen. Maßgeblich ist, wofür das Pflegegeld gedacht ist und wie die gesamte Einkommens- und Bedarfslage aussieht. Wer Unterhalt verlangt, sollte daher offenlegen, welche pflegebedingten Mehraufwendungen tatsächlich anfallen.

Zählt Wohnbeihilfe als eigenes Einkommen?

Ja, solche Leistungen können berücksichtigt werden. Gerichte schauen nicht nur auf Erwerbseinkommen oder Pensionen, sondern auf die gesamte finanzielle Situation. Dadurch kann sich eine behauptete Unterhaltslücke deutlich verringern.

Was ist wichtiger: lange Ehe oder genaue Belege?

Beides spielt eine Rolle, aber ohne Belege wird es schwierig. Eine lange Ehe, Kinderbetreuung oder gesundheitliche Einschränkungen schaffen noch keinen Anspruch in jeder Höhe. Wer seine Ausgaben und seine Unterdeckung nicht konkret nachweist, riskiert eine Abweisung des Antrags.

Wie kann ich Unterhalt nach Scheidung berechnen?

Praktisch beginnt die Berechnung mit der Erfassung aller regelmäßig zufließenden Leistungen und einer sauberen Aufstellung der laufenden monatlichen Fixkosten. Nur so lässt sich eine nachhaltige Unterdeckung plausibel darstellen.

Dr. Pichler berät mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien in Fragen rund um Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge und Aufteilung. Gerade bei Unterhaltsansprüchen nach langen Ehen hängt viel davon ab, ob Lebensgeschichte und Zahlen sauber zusammengeführt werden. Genau dort werden Verfahren gewonnen oder verloren.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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