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Unterhalt nach Scheidung berechnen: Luxus im Ausland?

Startseite  •  Aktuelles  •  04.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen: Luxus im Ausland?

Kein Einkommen, aber Luxus im Ausland? Was beim vorläufigen Ehegattenunterhalt trotzdem zählt

Er lebt in einem anderen Land, besitzt Immobilien, der Lebensstil war teuer – und plötzlich soll für Unterhalt „nichts da“ sein? Unterhalt nach Scheidung berechnen Genau an dieser Stelle wird es für viele getrennt lebende Ehepartner ernst: Wer während des Scheidungsverfahrens Geld zum Leben braucht, muss oft rasch handeln, stößt aber auf lückenhafte Angaben, verschobene Vermögenswerte und die Behauptung, es gebe kein laufendes Einkommen.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 zeigt, dass Gerichte sich mit solchen Widersprüchen nicht zufriedengeben dürfen. Gerade bei internationalem Vermögen, Firmenbeteiligungen und auffallend hohem Lebensaufwand kann nicht einfach auf „fehlende Beweise“ verwiesen werden, wenn gleichzeitig vieles darauf hindeutet, dass tatsächlich erhebliche Mittel vorhanden sind.

Die Geschichte hinter dem Streit: Wien, Ukraine und die Frage, wovon eigentlich gelebt wird

Ein Ehepaar mit drei Kindern lebte zuletzt in Wien. Die Ehefrau blieb überwiegend hier, der Mann verbrachte viel Zeit in der Ukraine. Dort hatte er nicht nur Bezüge zum Land, sondern auch Vermögenswerte: Immobilien, Beteiligungen und nach den Feststellungen auch eine Verbindung zu einer Bank als Miteigentümer. Nach dem Auszug des Mannes in die Ukraine brachte die Ehefrau die Scheidung ein und verlangte vorläufigen Unterhalt in erheblicher Höhe.

Das Problem begann bei der Aufklärung der Finanzen. Beide Seiten schilderten Einkommen und Ausgaben unterschiedlich. Die Angaben wirkten widersprüchlich. Auf der einen Seite stand ein gehobener Lebensstil, auf der anderen Seite die Behauptung, es gebe kaum oder gar kein relevantes Einkommen. Die Vorinstanzen lehnten den Antrag auf einstweiligen Unterhalt ab, weil sie keine ausreichende, beweiswürdige Grundlage für die finanziellen Verhältnisse des Mannes sahen.

Für die Ehefrau bedeutete das: Trotz offenkundiger Fragen rund um Vermögen, Auslandsbezug und Lebensstandard bekam sie zunächst keinen vorläufigen Unterhalt zugesprochen.

Der OGH zog die Bremse: Widersprüche dürfen nicht einfach stehen bleiben

Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidungen jedoch auf. In der Entscheidung OGH vom 16.11.2021, 1 Ob 168/21v stellte das Höchstgericht klar, dass widersprüchliche und unvollständige Feststellungen zu Einkommen und Vermögen keine tragfähige Grundlage für eine Abweisung sind. Die Sache wurde an das Erstgericht zurückverwiesen, damit die finanziellen Verhältnisse genauer aufgeklärt werden.

Zur vollständigen Einsicht in die Entscheidung: Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Der entscheidende Punkt: Wenn einerseits ein hoher Lebensaufwand feststeht, andererseits aber behauptet wird, es fehle an Einkommen, muss das Gericht diese Spannung auflösen. Es darf nicht bei einem ungeklärten Zustand stehen bleiben. Zu prüfen sind dann nicht nur klassische Gehaltszahlungen, sondern auch Mieteinnahmen, Unternehmensbeteiligungen, Kontostände, Vermögensentnahmen und andere Finanzquellen.

Gerade das macht diese Entscheidung für Scheidungsverfahren mit internationalem Einschlag so relevant. Nicht jedes Vermögen zeigt sich in einem österreichischen Lohnzettel. Mehr dazu auf unserer Unterhalt-Seite oder zur Aufbereitung von Vermögensdaten Vermögensaufteilung.

Was das Gesetz dazu sagt – einfach erklärt — Rechtsanwalt Wien

Beim vorläufigen Unterhalt während eines Scheidungsverfahrens geht es oft um eine einstweilige Regelung. Die rechtliche Grundlage liegt im Zusammenspiel von Unterhaltsrecht und Verfahrensrecht. Für Betroffene ist vor allem eines wichtig: Das Gericht braucht eine nachvollziehbare Grundlage, um schnell eine Zahlung anordnen zu können.

§ 94 ABGB regelt den Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe. Der Paragraph bedeutet vereinfacht: Ehegatten müssen nach ihren Kräften zum gemeinsamen Lebensbedarf beitragen. Leben sie getrennt und ist die Ehe noch nicht geschieden, kann daraus ein Unterhaltsanspruch folgen.

Im Scheidungsverfahren spielt außerdem das Ehegesetz eine Rolle, insbesondere weil spätere Unterhaltsansprüche oft mit dem Verschuldensprinzip verknüpft sind. Das Verschuldensprinzip bedeutet: Wer die Ehe überwiegend verschuldet hat, kann nach der Scheidung schlechter stehen oder unter Umständen selbst unterhaltspflichtig sein. Beim einstweiligen Unterhalt vor Abschluss des Verfahrens steht aber zunächst die aktuelle wirtschaftliche Absicherung im Vordergrund.

Wichtig ist auch der allgemeine Grundsatz der Behauptungs- und Beweislast. Wer Unterhalt verlangt, muss die anspruchsbegründenden Umstände grundsätzlich darlegen und soweit möglich belegen. Gleichzeitig endet die Prüfung nicht dort, wo der andere Ehepartner seine Einkommensverhältnisse unklar hält. Wenn vorhandene Umstände offenkundig nicht zu den behaupteten geringen Mitteln passen, muss das Gericht weiter aufklären.

Kein Gehalt nachweisbar? Dann kann auch Vermögen zählen

Viele verbinden Unterhalt ausschließlich mit einem monatlichen Arbeitseinkommen. Das greift in der Praxis oft zu kurz. Wer aus Vermögen lebt, regelmäßig Geld aus Substanz entnimmt oder aus Beteiligungen, Immobilien und Kapitalerträgen Mittel bezieht, verfügt wirtschaftlich ebenfalls über eine Leistungsfähigkeit.

Genau hier setzt die Entscheidung an. Der OGH macht deutlich: Ein luxuriöser Lebensstil kann ein starkes Indiz dafür sein, dass die Behauptung „Ich habe kein Einkommen“ nicht das ganze Bild zeigt. Wenn Ausgaben über Jahre hoch sind, Reisen, Immobilien oder teure Fahrzeuge finanziert werden und zugleich nur geringe offizielle Einnahmen behauptet werden, muss das Gericht klären, aus welchen Quellen diese Lebensführung bezahlt wurde.

Im Ergebnis kann nicht nur laufendes Einkommen, sondern auch die Vermögenssubstanz oder der tatsächliche Lebensaufwand bei der Unterhaltsbemessung Bedeutung gewinnen. Fehlen vollständige Offenlegungen, kommt auch eine Schätzung in Betracht. Das ist besonders wichtig, wenn Vermögen im Ausland liegt oder hinter Gesellschaften verborgen wird.

Wann diese Entscheidung für Ihren Alltag plötzlich entscheidend wird — Unterhalt nach Scheidung berechnen

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in vier Konstellationen relevant:

  • Ihr Ehepartner lebt ganz oder teilweise im Ausland und erklärt, in Österreich kein relevantes Einkommen zu haben.
  • Es gibt Immobilien, Firmenbeteiligungen oder Konten, über die nur bruchstückhafte Informationen vorliegen.
  • Der frühere gemeinsame Lebensstandard war auffallend hoch, die offengelegten Zahlen passen dazu aber nicht.
  • Sie brauchen rasch vorläufigen Ehegattenunterhalt, weil die laufenden Kosten in Wien weiterbezahlt werden müssen.

Gerade bei grenzüberschreitenden Vermögensverhältnissen geht es selten nur um eine Gehaltsbestätigung. Oft sind Indizienketten entscheidend: Wer zahlte Mieten, Schulgebühren, Reisen, Fahrzeuge oder Kreditkartenrechnungen? Welche Vermögenswerte wurden genutzt? Welche Zahlungen liefen über Dritte oder Gesellschaften?

Was Betroffene jetzt konkret sichern sollten

Wer vorläufigen Unterhalt beantragt, sollte nicht nur pauschal „verstecktes Vermögen“ behaupten. Beim Vorbringen sollten Sie auch konkret erläutern, wie Sie Unterhalt nach Scheidung berechnen. Erfolgreicher sind konkrete und überprüfbare Anhaltspunkte. Dazu gehören:

  • Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen aus der Zeit des Zusammenlebens
  • Mietverträge, Grundbuchsdaten, Firmenbuchauszüge oder Hinweise auf Auslandsimmobilien
  • Steuerunterlagen, Jahresabschlüsse, Dividendennachweise oder Geschäftsberichte
  • Nachweise über regelmäßige Zahlungen an die Familie oder an Dritte
  • Fotos, Nachrichten oder Unterlagen, die den bisherigen Lebensstandard dokumentieren
  • Zeugenaussagen zu Wohnsituation, Reisen, Fahrzeugen oder geschäftlichen Aktivitäten

Ebenso wichtig ist eine klare Darstellung der eigenen monatlichen Bedürfnisse. Vorläufiger Unterhalt wird nicht im luftleeren Raum zugesprochen. Das Gericht will wissen, welche Kosten tatsächlich anfallen: Wohnen, Lebensmittel, Kinderkosten, Versicherungen, Mobilität und sonstige laufende Ausgaben.

FAQ: Was viele zum vorläufigen Ehegattenunterhalt googeln

Mein Mann sagt, er hat offiziell kein Einkommen – bekomme ich dann keinen Unterhalt?

Nicht automatisch. Wenn der behauptete Einkommensmangel nicht zum tatsächlichen Lebensstil oder zu bekanntem Vermögen passt, muss das Gericht genauer hinschauen. Auch Vermögensentnahmen, Mieteinnahmen oder andere Geldquellen können relevant sein. Entscheidend ist, ob eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteht. Die Frage Unterhalt nach Scheidung berechnen kann in solchen Fällen eine Rolle spielen.

Wie beweise ich Vermögen im Ausland bei einer Scheidung in Österreich?

Vollständige Beweise sind am Anfang oft schwer zu bekommen. Wichtig sind konkrete Indizien: Grundbuchshinweise, Firmenbezüge, Überweisungen, Fotos, Verträge, Nachrichten oder Zeugenaussagen. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler Mandantinnen und Mandanten dabei, solche Hinweise geordnet aufzubereiten und prozessual richtig einzusetzen.

Kann das Gericht Einkommen schätzen, wenn mein Ex nichts offenlegt?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn feststeht, dass die offengelegten Angaben unvollständig, widersprüchlich oder lebensfremd sind, kann eine Schätzung zulässig sein. Dabei spielen der bisherige Lebensaufwand, Vermögenswerte und bekannte Zahlungsströme eine wichtige Rolle. Die Schätzung ersetzt aber keine saubere Vorbereitung des Vorbringens.

Was ist der Unterschied zwischen vorläufigem Unterhalt und Unterhalt nach der Scheidung?

Vorläufiger Unterhalt soll während des laufenden Scheidungsverfahrens die aktuelle Lebensführung absichern. Nach der Scheidung hängt der Anspruch stärker von den Scheidungsgründen, dem Verschulden und den endgültigen wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Deshalb ist die einstweilige Regelung oft nur ein erster, aber sehr wichtiger Schritt.

Die Entscheidung des OGH zeigt vor allem eines: Wer mit Vermögen, Auslandsbezug und gehobenem Lebensstil lebt, kann sich im Unterhaltsverfahren nicht einfach hinter unklaren Einkommensangaben verstecken. Für das Gericht zählt nicht nur, was auf einem Lohnzettel steht, sondern auch, wovon das Leben tatsächlich bezahlt wird.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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