Unterhalt nach Scheidung berechnen: Warum Untätigkeit teuer werden kann

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Kein vorläufiger Unterhalt trotz schuldiger Scheidung? Warum Untätigkeit nach der Trennung teuer werden kann

Kein Einkommen, gesundheitliche Beschwerden, ein gut verdienender Ex-Mann – viele würden in so einer Lage automatisch mit vorläufigem Ehegattenunterhalt rechnen. Genau das kann aber scheitern, wenn nach der Scheidung nichts in Richtung Jobsuche oder medizinischer Absicherung unternommen wird.

Gerade nach einer Scheidung ist der finanzielle Druck oft enorm. Miete, Betriebskosten, Versicherungen, Alltag. Dazu kommt die Hoffnung, dass der andere Teil vorerst zahlen muss – vor allem dann, wenn ihn das Gericht am Scheitern der Ehe überwiegend schuld sieht. Doch beim einstweiligen Unterhalt zählt nicht nur das Verschulden. Entscheidend ist auch, ob die unterhaltsberechtigte Person selbst alles Zumutbare unternimmt, um für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.

Die Geschichte dahinter: hoher Verdienst des Mannes, aber trotzdem kein Geld für die Frau

Nach der Scheidung blieb die Ehefrau in der früheren Ehewohnung. Der Ex-Mann übernahm weiterhin die Betriebskosten und bezahlte auch ihre private Krankenversicherung. Die Kinder lebten beim Vater. Im Scheidungsverfahren war ihm das überwiegende Verschulden zugesprochen worden – ein Punkt, den viele Betroffene als klare Eintrittskarte für Unterhalt verstehen.

Die Frau hatte seit der Scheidung kein Einkommen. Sie brachte vor, wegen schwerer Rückenprobleme nicht arbeiten zu können. Gleichzeitig meldete sie sich nicht beim AMS, suchte keinen Arbeitsplatz und stellte auch keinen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Sie verlangte daher einstweiligen Unterhalt von 2.150 Euro monatlich, weil der Mann gut verdiente.

Das Erstgericht sprach ihr zunächst 1.180 Euro als vorläufigen Unterhalt zu. Doch dabei blieb es nicht. Das Rekursgericht hob diese Entscheidung auf und wies den Antrag ab. Der Oberste Gerichtshof ließ einen weiteren Rechtszug nicht zu. Damit stand fest: kein einstweiliger Unterhalt.

Warum das Verschulden allein nicht reicht

Viele verwechseln zwei Ebenen. Das Verschulden an der Scheidung ist wichtig, aber es beantwortet nicht automatisch die Frage, ob und in welcher Höhe sofort Unterhalt zu zahlen ist. Nach österreichischem Recht ist der nacheheliche Unterhalt nicht dazu da, eigene Erwerbsmöglichkeiten dauerhaft zu ersetzen, wenn diese grundsätzlich genutzt werden könnten.

§ 66 EheG bedeutet vereinfacht: Ein geschiedener Ehegatte kann Unterhalt verlangen, soweit er sich nicht selbst erhalten kann. Dieses „soweit“ ist der entscheidende Punkt. Wer arbeiten könnte, muss die eigene Arbeitskraft grundsätzlich einsetzen. Wer krank ist, muss das konkret belegen.

Beim einstweiligen Unterhalt geht es zusätzlich um Eile. Das Gericht prüft vorläufig, ob aktuell eine Unterhaltsleistung notwendig ist. Dafür reicht bloßes Behaupten nicht. Man muss glaubhaft machen, warum man den Lebensunterhalt derzeit nicht selbst bestreiten kann.

AMS, Bewerbungen, Befunde: Was Gerichte wirklich sehen wollen

Wer nach der Scheidung Unterhalt beantragt und keiner Arbeit nachgeht, sollte nachweisen können, dass ernsthafte Eigenbemühungen gesetzt wurden. Das beginnt oft mit der Meldung beim AMS. Dazu kommen dokumentierte Bewerbungen, Absagen, Gesprächseinladungen oder Nachweise über Schulungen und Vermittlungsversuche.

Gesundheitliche Probleme ändern die Lage nur dann, wenn sie nachvollziehbar belegt sind. Ein pauschaler Hinweis auf Schmerzen oder Beschwerden genügt nicht. Nötig sind etwa fachärztliche Befunde, Reha-Unterlagen, Einschätzungen zur Arbeitsfähigkeit oder – wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt sein könnte – ein Antrag auf Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension.

Gerichte wollen also keine perfekte Erwerbsbiografie sehen, aber erkennbare Aktivität. Wer weder Arbeit sucht noch medizinische Schritte setzt, liefert dem Gericht ein starkes Argument gegen den Unterhaltsanspruch.

Der heikle Punkt: fiktives Einkommen schon im Eilverfahren

Besonders deutlich zeigt diese Entscheidung, dass der Anspannungsgrundsatz nicht erst im langen Hauptverfahren relevant wird. Er kann schon beim einstweiligen Unterhalt eine zentrale Rolle spielen. Dahinter steckt eine einfache Überlegung: Wer zumutbar verdienen könnte, soll nicht so behandelt werden, als hätte er gar keine Erwerbsmöglichkeit.

Das Gericht kann daher ein fiktives Einkommen anrechnen. Es rechnet also mit einem Betrag, den die betroffene Person bei zumutbarer Arbeit erzielen könnte. Dieses gedachte Einkommen mindert den Unterhaltsanspruch oder lässt ihn ganz entfallen.

Genau das war hier der kritische Punkt. Die Frau hatte weder dokumentierte Jobsuche noch ausreichend belegte Arbeitsunfähigkeit vorzuweisen. Aus Sicht des Gerichts war daher nicht ausreichend glaubhaft, dass sie ihren Unterhalt derzeit wirklich nicht selbst bestreiten kann.

Auch bezahlte Wohnkosten können den Bedarf drücken

Ein weiterer Punkt wird in der Praxis oft übersehen: Nicht nur Einkommen zählt. Auch Leistungen, die der Ex-Partner bereits übernimmt, beeinflussen den Unterhaltsbedarf. Wenn jemand mietfrei wohnt oder Betriebskosten bezahlt bekommt, ist das wirtschaftlich relevant.

Hier zahlte der Ex-Mann die Betriebskosten der früheren Ehewohnung und die private Krankenversicherung der Frau. Solche übernommenen Fixkosten senken den offenen Bedarf. Wer Unterhalt fordert, sollte daher von Anfang an sauber auflisten, welche Zahlungen oder Sachleistungen bereits fließen.

Das ist keine Nebensache. Gerade bei einstweiligen Anträgen entscheidet oft die Frage, wie hoch die akute finanzielle Lücke tatsächlich ist.

Wann diese Entscheidung für Sie besonders wichtig ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Linie der Gerichte vor allem in vier Konstellationen relevant:

  • Sie sind nach der Scheidung ohne Einkommen und wollen rasch vorläufigen Unterhalt, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist.
  • Sie haben gesundheitliche Beschwerden, aber noch keine fachärztlich abgesicherten Unterlagen zur Arbeitsfähigkeit.
  • Ihr Ex-Partner zahlt bereits einzelne Kosten, etwa Wohnung, Betriebskosten oder Versicherungen, und argumentiert deshalb mit einem geringeren Bedarf.
  • Die Gegenseite wirft Ihnen vor, absichtlich nicht zu arbeiten oder sich nicht ausreichend um eine Stelle zu bemühen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis: Gerade bei einstweiligem Ehegattenunterhalt geht viel nicht am materiellen Recht, sondern an fehlenden Nachweisen verloren.

Diese Schritte sollten Betroffene sofort setzen

  • Beim AMS melden: möglichst sofort nach Wegfall des Einkommens oder jedenfalls vor Antragstellung.
  • Bewerbungen dokumentieren: Inserate, Anschreiben, E-Mails, Absagen und Gesprächsnotizen sammeln.
  • Medizinische Unterlagen aktualisieren: Facharztbefunde, Diagnosen, Therapien, Reha-Berichte und Aussagen zur Arbeitsfähigkeit einholen.
  • Pensionsantrag prüfen: Wenn gesundheitliche Einschränkungen erheblich sind, Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension abklären.
  • Fixkosten offenlegen: Miete, Betriebskosten, Medikamente, Versicherungen und bereits übernommene Zahlungen vollständig erfassen.
  • Vor dem Antrag rechtlich prüfen lassen: So lässt sich vermeiden, dass ein an sich möglicher Anspruch mangels Vorbereitung scheitert.

FAQ: Das suchen Betroffene oft bei Google

Bekomme ich nach der Scheidung automatisch Unterhalt, wenn mein Ex schuld ist?

Nein. Das Verschulden ist wichtig, aber nicht allein ausschlaggebend. Sie müssen auch darlegen können, dass Sie sich derzeit nicht selbst erhalten können. Wer arbeiten könnte oder keine ausreichenden Nachweise für gesundheitliche Einschränkungen hat, riskiert eine Kürzung oder Ablehnung.

Muss ich für einstweiligen Unterhalt wirklich beim AMS gemeldet sein?

Eine AMS-Meldung ist nicht in jedem einzelnen Fall zwingend, aber sie ist ein starkes Indiz für ernsthafte Jobsuche. Fehlt sie, wird oft genauer hinterfragt, welche anderen konkreten Schritte Sie gesetzt haben. Ohne dokumentierte Eigenbemühungen wird ein Antrag deutlich schwieriger.

Reichen Rückenprobleme oder psychische Belastungen als Grund, nicht zu arbeiten?

Nicht bloß als Behauptung. Entscheidend sind nachvollziehbare medizinische Unterlagen, idealerweise von Fachärzten, mit Aussagen zur tatsächlichen Arbeitsfähigkeit. Je unklarer die Befundlage ist, desto eher nimmt das Gericht an, dass zumindest eingeschränkte Erwerbstätigkeit möglich wäre.

Was bedeutet fiktives Einkommen beim Ehegattenunterhalt?

Das Gericht tut so, als würden Sie ein zumutbar erzielbares Einkommen tatsächlich verdienen. Dieses gedachte Einkommen wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Wer ohne nachvollziehbaren Grund untätig bleibt, kann dadurch trotz Bedürftigkeit leer ausgehen.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung: Hier klicken. Weitere detaillierte Informationen zur Unterhalt und Scheidung finden Sie auf unserer Webseite.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.