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Unterhalt nach Scheidung berechnen: Wer bekommt was?

Startseite  •  Aktuelles  •  09.09.2026
Unterhalt nach Scheidung berechnen: Wer bekommt was?

Unterhalt über zwei Länder hinweg: Wer bekommt was, wenn pauschal gezahlt wird?

Ein Betrag am Monatsende, keine genaue Widmung, zwei Kinder, zwei Länder und eine geschiedene Ehe nach deutschem Recht vor einem österreichischen Gericht: Genau aus solchen Konstellationen entstehen Unterhaltsstreitigkeiten, die deutlich komplizierter sind als die bloße Frage „Wie viel muss gezahlt werden?“ Unterhalt nach Scheidung berechnen.

Unterhalt nach Scheidung berechnen – Rechtsanwalt Wien

Ein Betrag am Monatsende, keine genaue Widmung, zwei Kinder, zwei Länder und eine geschiedene Ehe nach deutschem Recht vor einem österreichischen Gericht: Genau aus solchen Konstellationen entstehen Unterhaltsstreitigkeiten, die deutlich komplizierter sind als die bloße Frage „Wie viel muss gezahlt werden?“

Bereits 2009 hat der OGH in der Entscheidung OGH vom 24.03.2009, 4 Ob 20/09h, mehrere Fragen zusammengeführt, die in grenzüberschreitenden Trennungen regelmäßig auftauchen: Welches Recht gilt überhaupt? Wie sind pauschale Zahlungen für Ehefrau und Kinder aufzuteilen? Und was zählt bei einem selbständig tätigen Unterhaltspflichtigen wirklich als Einkommen?

Eine Ehe zwischen Österreich und Deutschland – und ein Streit, der Jahre später eskaliert

Die Ehefrau war österreichische Staatsbürgerin, der Mann deutscher Staatsbürger. Sie hatten zwei gemeinsame Kinder. Geschieden wurde die Ehe in Österreich, allerdings nach deutschem Recht. Nach der Trennung zog die Frau nach Österreich, während der Mann in Deutschland blieb und dort ein Forstgut bewirtschaftete.

Schon vor der Ehe hatten die beiden einen Ehevertrag geschlossen, in dem teilweise deutsches Recht vereinbart wurde. Der Mann hatte außerdem Vermögenswerte übertragen, darunter Investmentkonten, die als Ausgleich und Versorgung gedacht waren. Die Frau löste diese Konten später auf und verbrauchte das Geld.

Dann begann der eigentliche Konflikt: Die Frau verlangte Unterhalt ab Juli 2003. Der Mann hatte zwar über längere Zeit Geld überwiesen, allerdings nur pauschal für Frau und Kinder zusammen. Eine klare Aufschlüsselung, welcher Anteil für wen bestimmt war, fehlte. Gerade diese Unklarheit wurde zum Kernproblem.

Nicht jede Unterhaltsfrage wird nach österreichischem Recht beantwortet

Viele Betroffene gehen davon aus, dass bei einem Verfahren in Österreich automatisch österreichisches Recht gilt. Das stimmt in internationalen Familienfällen oft nicht. Entscheidend ist vielmehr, für welchen Zeitraum Unterhalt begehrt wird und wo die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Während aufrechten Ehegattenunterhalts kommt es regelmäßig auf den gewöhnlichen Aufenthalt der berechtigten Person an. Lebt die unterhaltsberechtigte Ehefrau in Österreich, spricht viel für die Anwendung österreichischen Unterhaltsrechts. Hat sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, kann deutsches Recht maßgeblich sein.

Beim nachehelichen Unterhalt wird die Lage noch heikler. Hier spielt auch eine Rolle, nach welchem Recht die Scheidung ausgesprochen wurde. Wurde die Ehe – wie in diesem Fall – in Österreich nach deutschem Recht geschieden und entfaltet diese Entscheidung auch in Deutschland Wirkung, kann für den nachehelichen Unterhalt deutsches Recht anzuwenden sein.

Sie finden weitere Informationen unter Unterhalt.

Was die Entscheidung aus 2009 so praxisnah macht

Die Besonderheit dieser Entscheidung liegt nicht nur im internationalen Bezug. Sie verbindet Kollisionsrecht mit einem Problem, das im Alltag erstaunlich oft vorkommt: Ein Elternteil oder Ehegatte überweist einfach einen Gesamtbetrag und meint später, ein größerer Teil sei ohnehin für die Kinder gedacht gewesen.

Genau hier setzt der OGH an. Wenn ein Unterhaltspflichtiger einen pauschalen Betrag an mehrere Berechtigte zahlt, ohne klar festzuhalten, welcher Teil für wen bestimmt ist, darf das Gericht diese Zahlung nicht beliebig einer Person zuordnen. Eine starre Drittelung ist ebenso wenig zwingend. Wenn die einzelnen Unterhaltsansprüche unterschiedlich hoch sind, ist vielmehr eine verhältnismäßige Aufteilung sachgerecht.

Das ist für Unterhaltsverfahren enorm wichtig. Denn ein unpräzise überwiesener Betrag kann später nicht einfach nachträglich so „umgedeutet“ werden, wie es für den Zahlenden gerade günstig ist.

Pauschalzahlung heißt nicht automatisch: die Kinder gehen vor

Der Gedanke klingt zunächst naheliegend: Wenn Geld für Mutter und Kinder gemeinsam überwiesen wird, soll zuerst der Kindesunterhalt gedeckt sein. So einfach ist es aber nicht. Fehlt eine eindeutige Widmung, braucht es eine nachvollziehbare Verteilung.

Nach österreichischer Sichtweise, die der OGH für diesen Punkt herangezogen hat, kommt es auf die Höhe der jeweiligen Forderungen an. Haben Kinder und Ehefrau unterschiedlich hohe Ansprüche, dann ist der Gesamtbetrag grundsätzlich anteilig aufzuteilen. Wer zahlt, sollte daher immer schriftlich festhalten, welcher Teil für Kindesunterhalt und welcher Teil für Ehegattenunterhalt gedacht ist.

Für Berechtigte gilt das Umgekehrte: Wer pauschale Zahlungen kommentarlos akzeptiert, riskiert später Streit über Anrechnung, Rückstände und offene Forderungen.

Selbständig, hohe Abschreibungen, schwankendes Einkommen: Was zählt wirklich?

Der Mann bewirtschaftete ein Forstgut und war damit nicht unselbständig beschäftigt, sondern wirtschaftlich in einer Struktur mit schwankenden Ergebnissen tätig. In solchen Fällen reicht ein Blick auf den letzten Steuerbescheid nicht aus.

Für die Unterhaltsbemessung sind steuerliche Abschreibungen nicht automatisch voll abzugsfähig. Eine AfA mindert die Unterhaltsgrundlage nur dann in vollem Umfang, wenn dahinter reale Ausgaben stehen, die wirtschaftlich tatsächlich belasten. Reine steuerliche Effekte helfen unterhaltsrechtlich also nicht immer weiter.

Investitionen, die der Erhaltung des Betriebs und damit der künftigen Einkünfte dienen, können berücksichtigt werden. Allerdings nicht beliebig und nicht zwingend sofort in voller Höhe. Für den laufenden Unterhalt wird regelmäßig ein Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre herangezogen. Das soll Zufallsschwankungen ausgleichen und ein realistischeres Bild der Leistungsfähigkeit liefern.

Warum auch frühere Vermögensübertragungen plötzlich wieder wichtig werden

Sie hat die ihr zur Altersvorsorge gegebenen Investmentkonten verkauft und davon gelebt — und steht nun in der Gerichtsakte, weil genau dieses Verhalten darüber mitentscheiden kann, wie viel Unterhalt sie künftig bekommen darf.

Gerade in langjährigen Beziehungen werden Vermögenswerte oft ohne saubere Dokumentation übertragen: als Versorgung, als Vorwegnahme eines Ausgleichs, als freiwillige Unterstützung oder als Teil eines Ehevertrags. Später stellt sich dann die Frage, ob dieses Vermögen auf Unterhaltsansprüche anzurechnen ist oder ob sein Verbrauch der unterhaltsberechtigten Person entgegengehalten werden kann.

Wer solche Übertragungen erhält, sollte daher den Zweck dokumentieren und Belege aufbewahren. Ohne klare Unterlagen entsteht rasch die Behauptung, das Vermögen hätte länger zur Selbstversorgung gereicht oder sei als Ersatz für laufende Leistungen gedacht gewesen.

Mehr zum Thema Vermögensaufteilung finden Sie hier.

Wann diese Entscheidung für Sie besonders relevant ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie vor allem auf vier Konstellationen achten:

  • Sie leben nach der Trennung in Österreich, Ihr Ex-Partner aber in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
  • Die Scheidung wurde in Österreich ausgesprochen, aber nach ausländischem Recht geführt.
  • Es werden monatlich nur Gesamtbeträge für Kinder und Ex-Partner überwiesen.
  • Der Unterhaltspflichtige ist selbständig und argumentiert mit niedrigen Gewinnen, Abschreibungen oder Investitionen.

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungs- und Familienrecht zeigt Dr. Pichler in solchen Fällen immer wieder, dass die Weichen oft sehr früh gestellt werden: bei der Widmung einer Zahlung, beim Umzug ins Ausland, bei der Formulierung eines Ehevertrags oder bei der Dokumentation von Vermögensübertragungen.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

  • Unterhalt nach Scheidung berechnen: Jede Unterhaltszahlung schriftlich widmen: Wer zahlt, sollte im Verwendungszweck oder in einer Begleitnachricht klar festhalten, welcher Anteil für welches Kind und welcher Anteil für Ehegattenunterhalt bestimmt ist.
  • Kontoauszüge und Vereinbarungen sammeln: Dazu gehören Ehevertrag, Scheidungsunterlagen, Vermögensübertragungen und Nachweise über aufgelöste Konten oder Depots.
  • Bei Auslandsbezug früh prüfen lassen, welches Recht gilt: Schon ein Wohnsitzwechsel kann die rechtliche Beurteilung verändern.
  • Bei selbständigen Unterhaltspflichtigen Jahresabschlüsse, Belege und betriebliche Unterlagen anfordern: Steuerzahlen allein erzählen selten die ganze Geschichte.

FAQ: So wird nach grenzüberschreitendem Unterhalt wirklich gesucht

Welches Recht gilt beim Unterhalt, wenn ich in Österreich lebe und mein Ex in Deutschland?

Unterhalt nach Scheidung berechnen hängt davon ab, für welchen Zeitraum Unterhalt verlangt wird und ob es um Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe oder um nachehelichen Unterhalt geht. Beim gewöhnlichen Aufenthalt der berechtigten Person kann österreichisches Recht maßgeblich sein. Wurde die Ehe aber nach deutschem Recht geschieden, kann für den nachehelichen Unterhalt deutsches Recht entscheidend werden. Genau diese Trennung der Zeiträume ist in der Praxis oft ausschlaggebend.

Mein Ex zahlt einfach einen Gesamtbetrag für mich und die Kinder – darf er später sagen, das war eh alles für die Kinder?

Nicht ohne Weiteres. Wenn die Zahlung nicht klar gewidmet wurde, kann sie nicht beliebig nachträglich umverteilt werden. Nach der vom OGH behandelten Linie ist bei unterschiedlich hohen Ansprüchen regelmäßig eine verhältnismäßige Aufteilung vorzunehmen. Eine bloße Behauptung im Nachhinein reicht meist nicht.

Wie wird Unterhalt berechnet, wenn der andere selbständig ist?

Bei Selbständigen wird meistens nicht nur ein einzelnes Jahr betrachtet. Häufig bildet man einen Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre. Steuerliche Abschreibungen werden unterhaltsrechtlich nicht automatisch voll anerkannt. Entscheidend ist, ob echte wirtschaftliche Belastungen und notwendige Investitionen vorliegen.

Zählt ein früher übertragenes Depot oder Vermögen beim Unterhalt mit?

Das kann eine große Rolle spielen. Es kommt darauf an, zu welchem Zweck das Vermögen übertragen wurde und wie dieser Zweck dokumentiert ist. Wurde es als Versorgung, Ausgleich oder freiwillige Leistung gegeben, kann das im Unterhaltsverfahren unterschiedlich bewertet werden. Fehlen Unterlagen, entsteht schnell Streit über Anrechnung und Bedürftigkeit.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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